Ausschreibung: Deutschland Technische Unterstützung Stationsbetreuung an den Flugwetterwarten Saarbrücken, Münster-Osnabrück, Düsseldorf und Köln-Bonn des Deutschen Wetterdienstes (DWD) - DEU-Offenbach Technische Unterstützung Dokument Nr...: 644223-2026 (ID: 2026091801083468894) Veröffentlicht: 18.09.2026 * DEU-Offenbach: Deutschland Technische Unterstützung Stationsbetreuung an den Flugwetterwarten Saarbrücken, Münster-Osnabrück, Düsseldorf und Köln-Bonn des Deutschen Wetterdienstes (DWD) 2026/S 181/2026 644223 Deutschland Technische Unterstützung Stationsbetreuung an den Flugwetterwarten Saarbrücken, Münster-Osnabrück, Düsseldorf und Köln-Bonn des Deutschen Wetterdienstes (DWD) OJ S 181/2026 18/09/2026 Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Deutscher Wetterdienst E-Mail: beschaffung@dwd.de Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Stationsbetreuung an den Flugwetterwarten Saarbrücken, Münster-Osnabrück, Düsseldorf und Köln-Bonn des Deutschen Wetterdienstes (DWD) Beschreibung: Stationsbetreuung an den Flugwetterwarten Saarbrücken, Münster-Osnabrück, Düsseldorf und Köln-Bonn des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gemäß Leistungsbeschreibung Kennung des Verfahrens: 2155e3ea-03b2-4185-bce7-224245a7cd7c Interne Kennung: OV-63840-26-SRÖ Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71356300 Technische Unterstützung 2.1.2. Erfüllungsort Stadt: Offenbach am Main Postleitzahl: 63067 Land, Gliederung (NUTS): Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713) Land: Deutschland 2.1.4. Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4 Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4 2.1.6. Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Korruption: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Betrug: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) rechtskräftig verurteilt worden ist. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, rechtskräftig verurteilt worden ist. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB vorliegen: - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB vorliegt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Nr. 7 vorliegt, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, das heißt, dass kein Verstoß gegen die §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), vorliegt. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB ein Angebot aufgrund folgender Vorschriften ausgeschlossen werden: -§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes -§ 98c des Aufenthaltsgesetzes -§ 19 des Mindestlohngesetzes -§ 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes -Verordnung (EU) 2022/576 Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8,9 GWB vorliegen, das heißt, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorliegt, das heißt, dass der öffentliche Auftraggeber nicht über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB vorliegt, das heißt, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Zahlungsunfähigkeit: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Stationsbetreuung an der Flugwetterwarte Saarbrücken des Deutschen Wetterdienstes (DWD) Beschreibung: Stationsbetreuung an der Flugwetterwarte Saarbrücken des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gemäß Leistungsbeschreibung Interne Kennung: OV-63840-26-SRÖ - Los 1 Saarbrücken 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71356300 Technische Unterstützung 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Flughafenstraße, 66131 Saarbrücken Ensheim Stadt: Saarbrücken Postleitzahl: 66131 Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/10/2027 Enddatum der Laufzeit: 30/09/2033 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Eignungskriteriums: - Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Angabe über Verknüpfung mit anderen Unternehmen. - Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder Zertifizierung, die den Anforderungen aus Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Angabe über eine eventuelle Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank) - Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass entsprechend den Vorgaben der Bekanntmachung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 10.000.000 für Personen- und von mindestens 10.000.000 für sonstige Schäden nachgewiesen wird. Der Bietende erklärt mit Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung/des Angebotes, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung gem. der angegebenen Summen verfügt bzw. sich bereit erklärt, diese im Auftragsfall abzuschließen. - Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, dass in den letzten Jahren Leistungen erbracht wurden, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sollte mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten drei Jahre (Umfang der Leistung und Anforderung an die Leistung) mit Auftraggeber, Leistungsgegenstand und Auftragswert angegeben werden. Es reicht eine einfache Erklärung des Bewerbers/Bieters sowohl für eine Referenzangabe bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber als auch für private Auftraggeber aus. - Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung des Eignungskriteriums: - Angabe der Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung zur Erfüllung der geforderten Anforderungen. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments. html?id=891268 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=891268 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 19/10/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 346 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungstermin: 20/10/2026 08:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0 Fax: +49 (0)228 / 94 99-163 E-Mail: info@bundeskartellamt. bund.de 5.1. Los: LOT-0002 Titel: Stationsbetreuung an der Flugwetterwarte Münster-Osnabrück des Deutschen Wetterdienstes (DWD) Beschreibung: Stationsbetreuung an der Flugwetterwarte Münster-Osnabrück des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gemäß Leistungsbeschreibung Interne Kennung: OV-63840-26-SRÖ - Los 2 Münster-Osnabrück 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71356300 Technische Unterstützung 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Airportallee, 48268 Greven Stadt: Greven Postleitzahl: 48268 Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/10/2027 Enddatum der Laufzeit: 30/09/2033 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Eignungskriteriums: - Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Angabe über Verknüpfung mit anderen Unternehmen. - Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder Zertifizierung, die den Anforderungen aus Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Angabe über eine eventuelle Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank) - Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass entsprechend den Vorgaben der Bekanntmachung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 10.000.000 für Personen- und von mindestens 10.000.000 für sonstige Schäden nachgewiesen wird. Der Bietende erklärt mit Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung/des Angebotes, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung gem. der angegebenen Summen verfügt bzw. sich bereit erklärt, diese im Auftragsfall abzuschließen. - Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, dass in den letzten Jahren Leistungen erbracht wurden, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sollte mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten drei Jahre (Umfang der Leistung und Anforderung an die Leistung) mit Auftraggeber, Leistungsgegenstand und Auftragswert angegeben werden. Es reicht eine einfache Erklärung des Bewerbers/Bieters sowohl für eine Referenzangabe bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber als auch für private Auftraggeber aus. - Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung des Eignungskriteriums: - Angabe der Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung zur Erfüllung der geforderten Anforderungen. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments. html?id=891268 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=891268 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 19/10/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 346 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungstermin: 20/10/2026 08:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0 Fax: +49 (0)228 / 94 99-163 E-Mail: info@bundeskartellamt. bund.de 5.1. Los: LOT-0003 Titel: Stationsbetreuung an der Flugwetterwarte Düsseldorf des Deutschen Wetterdienstes (DWD) Beschreibung: Stationsbetreuung an der Flugwetterwarte Düsseldorf des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gemäß Leistungsbeschreibung Interne Kennung: OV-63840-26-SRÖ - Los 3 Düsseldorf 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71356300 Technische Unterstützung 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Auf dem Flughafengelände im Sicherheitsbereich, 40474 Düsseldorf Stadt: Düsseldorf Postleitzahl: 40474 Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/10/2027 Enddatum der Laufzeit: 30/09/2033 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Eignungskriteriums: - Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Angabe über Verknüpfung mit anderen Unternehmen. - Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder Zertifizierung, die den Anforderungen aus Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Angabe über eine eventuelle Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank) - Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass entsprechend den Vorgaben der Bekanntmachung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 10.000.000 für Personen- und von mindestens 10.000.000 für sonstige Schäden nachgewiesen wird. Der Bietende erklärt mit Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung/des Angebotes, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung gem. der angegebenen Summen verfügt bzw. sich bereit erklärt, diese im Auftragsfall abzuschließen. - Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, dass in den letzten Jahren Leistungen erbracht wurden, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sollte mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten drei Jahre (Umfang der Leistung und Anforderung an die Leistung) mit Auftraggeber, Leistungsgegenstand und Auftragswert angegeben werden. Es reicht eine einfache Erklärung des Bewerbers/Bieters sowohl für eine Referenzangabe bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber als auch für private Auftraggeber aus. - Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung des Eignungskriteriums: - Angabe der Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung zur Erfüllung der geforderten Anforderungen. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments. html?id=891268 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Verfahrensbedingungen: Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich Beschreibung: gem. Leistungsbeschreibung 1.3 und Vertragsvorlage §8: Leistungsbeschreibung 1.3: Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) des einzusetzenden Personals ist zwingend erforderlich. Erst nach dieser Überprüfung kann ein Flughafenausweis, Fahrausweise etc. beantragt werden. Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen die Zugangsberechtigungen für den Bereich des Flughafens besitzen, in denen der DWD die Wetterstation und das Messfeld betreibt. Alle Schulungen und administrativen Tätigkeiten zur Erwirkung des erforderlichen Flughafenausweises müssen durch die Mitarbeiter des Auftragnehmers selbstständig durchgeführt werden. Eine Handwerkerbescheinigung zur Mitnahme von Werkzeugen ist vom Auftragnehmer für seine Mitarbeiter ebenfalls selbständig zu erwirken. Der Auftragnehmer muss eigenes Werkzeug und Fahrzeuge vorhalten und die erforderlichen Genehmigungen, auf eigene Kosten, für die Arbeiten auf dem Flughafengelände (z. B. kennzeichengebundene Zugangsgenehmigungen) selbständig erwerben und aufrechterhalten. Fahrten im Sicherheitsbereichs des jeweiligen Flughafens mit einem privaten Kfz bzw. Dienst-Kfz zur Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten sind nur bedingt gestattet. Die Sicherheitsvorschriften des Flughafenbetreibers sind im Vorfeld zu eruieren und zu beachten. Das Befahren des Sicherheitsbereichs kann weitere Kosten aufgrund des Zugriffs auf die Infrastruktur des Flughafens (z. B. FollowMe) nach sich ziehen. Vertragsvorlage §8: § 8 Zugangsberechtigung für das Personal / Kostenerstattung bei fehlender Zugangs-berechtigung (1) Alle für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeitenden des Auftragnehmers müssen die Zugangs-berechtigungen für den Bereich des Flughafens besitzen, in denen der DWD die Wetterstation und das Messfeld betreibt. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, unverzüglich nach Zuschlagserteilung die zwingend erforderliche Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) für das für den Einsatz vorgesehene Personal durchführen zu lassen und im direkten Anschluss die entsprechenden Zugangsberechtigungen für den Bereich des Flughafens, in dem der DWD die Wetterstation und das Messfeld betreibt, selbstständig zu beantragen und aufrechtzuerhalten. Die erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung ist eine zwingende Voraussetzung für die Beantragung eines Flughafenausweises, Fahrausweises etc.. Im Übrigen wird auf Punkt 1.3 der Leistungsbeschreibung sowie das Stationsbasisinformationsblatt verwiesen. Weitere Einzelheiten sind diesen Dokumenten zu entnehmen. (3) Der Auftragnehmer trägt die Kosten für die erforderlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen sowie die Erlangung der Zugangsberechtigungen gemäß § 8 Absatz 2. (4) Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet, die fachliche Ansprechperson des Auftraggebers über die Einleitung sowie den Fortgang der Maßnahmen bzw. Folgemaßnahmen gemäß § 8 Absatz 2 unverzüglich zu unterrichten und entsprechende Nachweise zu erbringen. (5) Steht dem Auftragnehmer zu Beginn der Leistungspflicht nach § 2 Absatz 1 kein Personal mit Zugangsberechtigung für den Bereich des Flughafens, in dem der DWD die Wetterstation und das Messfeld betreibt, zur Verfügung, sind die hierdurch dem Auftraggeber entstehenden Mehrkosten (z.B. für eine Ersatzvornahme) durch den Auftragnehmer zu tragen. (6) Die Pflicht zur Übernahme der Mehrkosten durch den Auftragnehmer nach § 8 Absatz 5 entsteht nicht, wenn die erforderlichen Maßnahmen gemäß § 8 Absatz 2 zwar rechtzeitig mit der erforderlichen Sorgfalt eingeleitet wurden, der Abschluss des Verfahrens sich jedoch aufgrund von nicht vorhersehbaren Gründen bzw. Ereignissen verzögert, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt. Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=891268 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 19/10/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 346 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungstermin: 20/10/2026 08:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0 Fax: +49 (0)228 / 94 99-163 E-Mail: info@bundeskartellamt. bund.de 5.1. Los: LOT-0004 Titel: Stationsbetreuung an der Flugwetterwarte Köln-Bonn des Deutschen Wetterdienstes (DWD) Beschreibung: Stationsbetreuung an der Flugwetterwarte Köln-Bonn des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gemäß Leistungsbeschreibung Interne Kennung: OV-63840-26-SRÖ - Los 4 Köln-Bonn 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71356300 Technische Unterstützung 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Auf dem Flughafengelände im Sicherheitsbereich, 51147 Köln Stadt: Köln Postleitzahl: 51147 Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/10/2027 Enddatum der Laufzeit: 30/09/2033 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Eignungskriteriums: - Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Angabe über Verknüpfung mit anderen Unternehmen. - Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder Zertifizierung, die den Anforderungen aus Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Angabe über eine eventuelle Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank) - Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass entsprechend den Vorgaben der Bekanntmachung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 10.000.000 für Personen- und von mindestens 10.000.000 für sonstige Schäden nachgewiesen wird. Der Bietende erklärt mit Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung/des Angebotes, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung gem. der angegebenen Summen verfügt bzw. sich bereit erklärt, diese im Auftragsfall abzuschließen. - Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, dass in den letzten Jahren Leistungen erbracht wurden, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sollte mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten drei Jahre (Umfang der Leistung und Anforderung an die Leistung) mit Auftraggeber, Leistungsgegenstand und Auftragswert angegeben werden. Es reicht eine einfache Erklärung des Bewerbers/Bieters sowohl für eine Referenzangabe bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber als auch für private Auftraggeber aus. - Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung des Eignungskriteriums: - Angabe der Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung zur Erfüllung der geforderten Anforderungen. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments. html?id=891268 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Verfahrensbedingungen: Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich Beschreibung: gem. Leistungsbeschreibung 1.3 und Vertragsvorlage §8: Leistungsbeschreibung 1.3: Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) des einzusetzenden Personals ist zwingend erforderlich. Erst nach dieser Überprüfung kann ein Flughafenausweis, Fahrausweise etc. beantragt werden. Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen die Zugangsberechtigungen für den Bereich des Flughafens besitzen, in denen der DWD die Wetterstation und das Messfeld betreibt. Alle Schulungen und administrativen Tätigkeiten zur Erwirkung des erforderlichen Flughafenausweises müssen durch die Mitarbeiter des Auftragnehmers selbstständig durchgeführt werden. Eine Handwerkerbescheinigung zur Mitnahme von Werkzeugen ist vom Auftragnehmer für seine Mitarbeiter ebenfalls selbständig zu erwirken. Der Auftragnehmer muss eigenes Werkzeug und Fahrzeuge vorhalten und die erforderlichen Genehmigungen, auf eigene Kosten, für die Arbeiten auf dem Flughafengelände (z. B. kennzeichengebundene Zugangsgenehmigungen) selbständig erwerben und aufrechterhalten. Fahrten im Sicherheitsbereichs des jeweiligen Flughafens mit einem privaten Kfz bzw. Dienst-Kfz zur Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten sind nur bedingt gestattet. Die Sicherheitsvorschriften des Flughafenbetreibers sind im Vorfeld zu eruieren und zu beachten. Das Befahren des Sicherheitsbereichs kann weitere Kosten aufgrund des Zugriffs auf die Infrastruktur des Flughafens (z. B. FollowMe) nach sich ziehen. Vertragsvorlage §8: § 8 Zugangsberechtigung für das Personal / Kostenerstattung bei fehlender Zugangs-berechtigung (1) Alle für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeitenden des Auftragnehmers müssen die Zugangs-berechtigungen für den Bereich des Flughafens besitzen, in denen der DWD die Wetterstation und das Messfeld betreibt. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, unverzüglich nach Zuschlagserteilung die zwingend erforderliche Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) für das für den Einsatz vorgesehene Personal durchführen zu lassen und im direkten Anschluss die entsprechenden Zugangsberechtigungen für den Bereich des Flughafens, in dem der DWD die Wetterstation und das Messfeld betreibt, selbstständig zu beantragen und aufrechtzuerhalten. Die erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung ist eine zwingende Voraussetzung für die Beantragung eines Flughafenausweises, Fahrausweises etc.. Im Übrigen wird auf Punkt 1.3 der Leistungsbeschreibung sowie das Stationsbasisinformationsblatt verwiesen. Weitere Einzelheiten sind diesen Dokumenten zu entnehmen. (3) Der Auftragnehmer trägt die Kosten für die erforderlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen sowie die Erlangung der Zugangsberechtigungen gemäß § 8 Absatz 2. (4) Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet, die fachliche Ansprechperson des Auftraggebers über die Einleitung sowie den Fortgang der Maßnahmen bzw. Folgemaßnahmen gemäß § 8 Absatz 2 unverzüglich zu unterrichten und entsprechende Nachweise zu erbringen. (5) Steht dem Auftragnehmer zu Beginn der Leistungspflicht nach § 2 Absatz 1 kein Personal mit Zugangsberechtigung für den Bereich des Flughafens, in dem der DWD die Wetterstation und das Messfeld betreibt, zur Verfügung, sind die hierdurch dem Auftraggeber entstehenden Mehrkosten (z.B. für eine Ersatzvornahme) durch den Auftragnehmer zu tragen. (6) Die Pflicht zur Übernahme der Mehrkosten durch den Auftragnehmer nach § 8 Absatz 5 entsteht nicht, wenn die erforderlichen Maßnahmen gemäß § 8 Absatz 2 zwar rechtzeitig mit der erforderlichen Sorgfalt eingeleitet wurden, der Abschluss des Verfahrens sich jedoch aufgrund von nicht vorhersehbaren Gründen bzw. Ereignissen verzögert, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt. Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=891268 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 19/10/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 346 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungstermin: 20/10/2026 08:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0 Fax: +49 (0)228 / 94 99-163 E-Mail: info@bundeskartellamt. bund.de 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Deutscher Wetterdienst Registrierungsnummer: 991-01769-82 Stadt: Offenbach am Main Postleitzahl: 63067 Land, Gliederung (NUTS): Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713) Land: Deutschland E-Mail: beschaffung@dwd.de Telefon: +496980620 Internetadresse: https://www.dwd.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes Registrierungsnummer: t:022894990 Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53113 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +4922894990 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-0004 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: abd0706b-1c09-4ae6-8798-e4d683a3b6ad - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/09/2026 09:20:19 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 181/2026 Datum der Veröffentlichung: 18/09/2026 Referenzen: https://www.dwd.de https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=891268 https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=891268 http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202609/ausschreibung-644223-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de