Ausschreibung: Deutschland Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) Trockenätzanlage - DEU-Eggenstein-Leopoldshafen Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke Dokument Nr...: 644167-2026 (ID: 2026091801103868973) Veröffentlicht: 18.09.2026 * DEU-Eggenstein-Leopoldshafen: Deutschland Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) Trockenätzanlage 2026/S 181/2026 644167 Deutschland Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) Trockenätzanlage OJ S 181/2026 18/09/2026 Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung Lieferleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Karlsruher Institut für Technologie E-Mail: patrick.brecht@kit.edu Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Trockenätzanlage Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung einer Trockenätzanlage für das Karlsruhe Center for Optics and Photonics (KCOP) am Campus Nord des KIT in Eggenstein-Leopoldshafen. Weitere Details siehe Anlage A Technische Spezifikation /Leistungsbeschreibung . Kennung des Verfahrens: 05e04667-4809-4c6c-b668-e40523d4d3f1 Interne Kennung: 205-35539216 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) Zusätzliche Einstufung (cpv): 42990000 Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke 2.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 Stadt: Eggenstein-Leopoldshafen Postleitzahl: 76344 Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123) Land: Deutschland 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y03M8UD# Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.6. Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Wir verweisen an dieser Stelle für alle hier aufgeführten Ausschlussgründe insbesondere auf die §§ 123 und 124 GWB und die von jedem Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot abzugebende diesbezügliche Eigenerklärung zur Ausschreibung . Die vorgenannten GWB Gesetzestexte sind abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Betrug: Korruption: Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zahlungsunfähigkeit: Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Trockenätzanlage Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung einer Trockenätzanlage für das Karlsruhe Center for Optics and Photonics (KCOP) am Campus Nord des KIT in Eggenstein-Leopoldshafen. Weitere Details siehe Anlage A Technische Spezifikation /Leistungsbeschreibung Interne Kennung: 205-35539216 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) Zusätzliche Einstufung (cpv): 42990000 Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 Stadt: Eggenstein-Leopoldshafen Postleitzahl: 76344 Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Andere Laufzeit: Unbekannt 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Besteht das Unternehmen weniger als drei Jahren, sind die Nachweise zumindest seit Geschäftsaufnahme zu erbringen (Eigenerklärung). Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen für die Lieferung vergleichbarer Produkte: Der Lieferant sollte nachweisen, dass er bereits ähnliche Produkte oder Systeme erfolgreich geliefert hat. Diese Referenzen sollen belegen, dass der Lieferant über die erforderliche Erfahrung und Leistungsfähigkeit verfügt. Alternativ: Nachweis, dass die geforderten Systemeigenschaften erfüllt werden können: Falls der Lieferant bislang kein exakt vergleichbares Produkt geliefert hat, kann er stattdessen technische Nachweise vorlegen, die belegen, dass das angebotene System die geforderten Eigenschaften erfüllt. 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Der Auftraggeber prüft die Angebote auf Vollständigkeit und fachliche und ggf. rechnerische Richtigkeit. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die Regelungen der Anlage Angebotsbedingungen . Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Für den Beleg, ob und inwieweit die angebotene Leistung den geforderten Zuschlagskriterien entspricht, gelten die §§ 33 und 34 VgV entsprechend. Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen gemäß den Vergabeunterlagen erfüllen. Die Wertung der Angebote findet in drei Stufen statt: 1. Stufe: Ausschluss von Angeboten bei Bestehen von zwingenden oder möglichen (fakultativen) Ausschlussgründen (s.a. Erläuterungen in der Anlage Angebotsbedingungen ). 2. Stufe: Prüfung, ggf. Aufklärung und Bewertung, ob ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht (s.a. Erläuterungen in Ziffer 4 der Angebotsbedingungen ) 3. Stufe: Ermittlung des zu bezuschlagenden Angebots ( Wertung im engeren Sinne ). Bitte beachten Sie, dass auf die jeweils nächste Stufe der Angebotswertung nur diejenigen Angebote gelangen, die nicht auf einer vorherigen Stufe ausgeschieden sind. In die Wertung im engeren Sinne gelangen also nur diejenigen Angebote, - die nicht auszuschließen sind, - bei denen der Bieter als geeignet anzusehen ist und - bei denen kein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht. Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, dessen Angebot alle Wertungsstufen erfolgreich bestanden hat und unter Berücksichtigung der nachfolgenden Zuschlagskriterien und deren Gewichtung als wirtschaftlichstes Angebot bewertet wird und die bestmögliche Umsetzung erwarten lässt. Die Wertung im engeren Sinne erfolgt nach folgenden Kriterien: Die in Anlage 02/A Technische Spezifikation festgelegten technischen Mindestanforderungen sind zwingende KO-Kriterien. Alle Anforderungen müssen vollständig erfüllt werden, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen. Somit ist im vorliegenden Fall das einzige Zuschlagskriterium unter den zulässigen Ange-boten der Preis. Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die in Anlage 02/A Technische Spezifikation festgelegten technischen Mindestanforderungen sind zwingende KO-Kriterien. Alle Anforderungen müssen vollständig erfüllt werden, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen. Somit ist im vorliegenden Fall das einzige Zuschlagskriterium unter den zulässigen Angeboten der Preis. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y03M8UD /documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y03M8UD 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y03M8UD Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Vom KIT nachgefordert werden können: - Eigenerklärungen (siehe Ausschreibungsunterlagen), - Referenzen, - siehe Punkt E.2., Dokument 205- 35539216_Vergabeunterl._01_Angebotsbedingungen.pdf. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB. Nach § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 161 GWB gilt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Karlsruher Institut für Technologie Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Karlsruher Institut für Technologie 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Karlsruher Institut für Technologie Registrierungsnummer: DE266749428 Postanschrift: Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 Stadt: Eggenstein-Leopoldshafen Postleitzahl: 76344 Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123) Land: Deutschland Kontaktperson: Einkauf, Verkauf und Materialwirtschaft E-Mail: patrick.brecht@kit.edu Telefon: 072160825978 Internetadresse: http://www.kit.edu Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Registrierungsnummer: 08-A9866-40 Postanschrift: Durlacher Allee 100 Stadt: Karlsruhe Postleitzahl: 76137 Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 721926-0 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender 10. Änderung Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung : ff32b8b0-cf11-4902-9ee1-bf3741354453-01 Hauptgrund für die Änderung : Informationen sind jetzt verfügbar Beschreibung : 1. Grund für die Berichtigung: Der Auftraggeber KIT akzeptiert sowohl die in den Vergabeunterlagen vorgesehene Zahlungsregelung von: - 40 % des Gesamtauftragswertes nach vorbehaltloser Auftragsbestätigung auf Anforderung gegen Bankbürgschaft auf einem Formular des KIT (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) gegen Rechnungsstellung. - 50 % des Gesamtauftragswertes nach vollständiger Lieferung aller Komponenten an das KIT gegen Rechnungsstellung. - 10 % des Gesamtauftragswertes nach erfolgreicher Inbetriebnahme, Abnahme, Einweisung des Bedienungspersonals sowie Erhalt der vollständigen Dokumentation gegen Rechnungsstellung. als auch alternativ eine Zahlungsregelung von: - 50 % des Gesamtauftragswertes nach vorbehaltloser Auftragsbestätigung auf Anforderung gegen Bankbürgschaft auf einem Formular des KIT (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) gegen Rechnungsstellung. - 40 % des Gesamtauftragswertes nach vollständiger Lieferung aller Komponenten an das KIT gegen Rechnungsstellung. - 10 % des Gesamtauftragswertes nach erfolgreicher Inbetriebnahme, Abnahme, Einweisung des Bedienungspersonals sowie Erhalt der vollständigen Dokumentation gegen Rechnungsstellung. Bieter können ihr Angebot auf Grundlage einer der beiden Zahlungsregelungen erstellen. Die Wahl der Zahlungsregelung hat keinen Einfluss auf die Angebotswertung. 2. Grund für die Berichtigung: Der Hook-up der für den Betrieb der Anlage erforderlichen Medien erfolgt durch den Auftraggeber und ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs des Auftragnehmers. 10.1. Änderung Abschnittskennung: PROCEDURE Beschreibung der Änderungen: 1. Grund für die Berichtigung: Der Auftraggeber KIT akzeptiert sowohl die in den Vergabeunterlagen vorgesehene Zahlungsregelung von: - 40 % des Gesamtauftragswertes nach vorbehaltloser Auftragsbestätigung auf Anforderung gegen Bankbürgschaft auf einem Formular des KIT (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) gegen Rechnungsstellung. - 50 % des Gesamtauftragswertes nach vollständiger Lieferung aller Komponenten an das KIT gegen Rechnungsstellung. - 10 % des Gesamtauftragswertes nach erfolgreicher Inbetriebnahme, Abnahme, Einweisung des Bedienungspersonals sowie Erhalt der vollständigen Dokumentation gegen Rechnungsstellung. als auch alternativ eine Zahlungsregelung von: - 50 % des Gesamtauftragswertes nach vorbehaltloser Auftragsbestätigung auf Anforderung gegen Bankbürgschaft auf einem Formular des KIT (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) gegen Rechnungsstellung. - 40 % des Gesamtauftragswertes nach vollständiger Lieferung aller Komponenten an das KIT gegen Rechnungsstellung. - 10 % des Gesamtauftragswertes nach erfolgreicher Inbetriebnahme, Abnahme, Einweisung des Bedienungspersonals sowie Erhalt der vollständigen Dokumentation gegen Rechnungsstellung. Bieter können ihr Angebot auf Grundlage einer der beiden Zahlungsregelungen erstellen. Die Wahl der Zahlungsregelung hat keinen Einfluss auf die Angebotswertung. 2. Grund für die Berichtigung: Der Hook-up der für den Betrieb der Anlage erforderlichen Medien erfolgt durch den Auftraggeber und ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs des Auftragnehmers. Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d59c5744-9993-4022-a962-dc95255e3c4a - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/09/2026 13:56:21 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 181/2026 Datum der Veröffentlichung: 18/09/2026 Referenzen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y03M8UD https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y03M8UD/documents http://www.kit.edu http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202609/ausschreibung-644167-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de