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Ausschreibung: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Verkehrsleistungen im Regionalbusverkehr des Landkreises Traunstein (Linie 9439) - DEU-Traunstein
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 390484-2025 (ID: 2025061700494312058)
Veröffentlicht: 17.06.2025
*
  DEU-Traunstein: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße) 
Verkehrsleistungen im Regionalbusverkehr des Landkreises Traunstein (Linie 9439)
   2025/S 114/2025 390484
   Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Verkehrsleistungen im Regionalbusverkehr des
   Landkreises Traunstein (Linie 9439)
   OJ S 114/2025 17/06/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Landkreis Traunstein
	    E-Mail: mobilitaet@traunstein.bayern.de
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Verkehrsleistungen im Regionalbusverkehr des Landkreises Traunstein (Linie 9439)
            Beschreibung: Als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt
            der Landkreis Traunstein mit Wirkung zum 08.09.2025 die Vergabe eines öffentlichen
            Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste für die Linie 9439
            (Traunstein  Kammer  Traunreut) europaweit aus. Es handelt sich um Linienverkehr nach §
            42 PBefG . Die zu erbringende Verkehrsleistung im festen Linienverkehr beläuft sich auf
            ungefähr 24.000 Fahrplankilometer pro Jahr.  Der Verkehr ist am 08.09.2025 (= erster
            Betriebstag) aufzunehmen.  Der Auftrag endet mit Ablauf des 07.09.2030 (= letzter
	    Betriebstag).
	    Kennung des Verfahrens: c002d435-6baa-4d0a-8a0b-0285e982c186
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: ja
            Begründung des beschleunigten Verfahrens: Die Verkehrsleistungen sind bereits ab dem
	    08.09.2025 zu erbringen. Wine ununterbroche Leistungsebringung ist zwingend
            sicherzustellen, da es sich um Leistungen handelt, die für die Daseinsvorsorge erforderlich
	    sind.
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von
              Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters,
              dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die
              Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
              ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
              Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor
              Abgabe des Teilnahmeantrags rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem
              Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen
	      einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bewerber seiner Verpflichtung zur
              Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß
              nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des
              Teilnahmeantrags weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
              in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags keinerlei diesbezüglichen
              Verstöße begangen hat; 4. der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen
	      des Bewerbers weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
              beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
              abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
	      Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vor-gelegen haben; 5. der Bewerber sich nicht im
              Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige
              Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorgelegen
              haben; 6. weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
              Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im
              Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags
              eine schwere und die Integrität des Bewerbers infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7.
	      der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags keine
	      Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
              Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach
              Kenntnis des Bewerber kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
              tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass
              der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags bei der Ausführung
              eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anfor-
              derungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer
              vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
              hat; 10. der Bewerber nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG)
              oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens
              zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bewerber noch eine Person,
              deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach §
	      123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist,
              in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes
              Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
              belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer
              Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
              rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
              aufgezählten Verstöße begangen hat; 14. der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe
              des Teilnahmeantrags nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs.
              1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Verkehrsleistungen im Regionalbusverkehr des Landkreises Traunstein (Linie 9439)
            Beschreibung: Als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt
            der Landkreis Traunstein mit Wirkung zum 08.09.2025 die Vergabe eines öffentlichen
            Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste für die Linie 9439
            (Traunstein  Kammer  Traunreut) europaweit aus. Es handelt sich um Linienverkehr nach §
            42 PBefG . Die zu erbringende Verkehrsleistung im festen Linienverkehr beläuft sich auf
            ungefähr 24.000 Fahrplankilometer pro Jahr.  Der Verkehr ist am 08.09.2025 (= erster
            Betriebstag) aufzunehmen.  Der Auftrag endet mit Ablauf des 07.09.2030 (= letzter
	    Betriebstag).
	    Interne Kennung: LOT-0001 E36548144
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 08/09/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 07/09/2030
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
            Beschreibung: 1) Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über
            wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
	    laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
            ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
	    und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
            durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
            unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
            gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist,
	      dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
              dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. 2) Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
              und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
              Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
              Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
              Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
              essen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
              zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
              erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
              finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
              Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
              berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
              berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
              beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
              das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
              Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal
              entsprechend den Regelungen des § 3 Abs. 4 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung
              einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht
              einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw.
              der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer
              wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich
	      der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls
              unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung
              gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den
              Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot
              beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
              technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft
              der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten
              der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
              Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
              Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6 sind dem Angebot in diesem Fall
              auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende
              Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne
              der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen
              innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: 1) Der Nachweis erfolgt durch Benennung von Referenzen über in den letzten
	      drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich
              leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und
              Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind
              und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines
              Verkehrsunternehmers unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden
              Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Verkehre vor Schäden und
              Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
              beachtet. 2) Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie
              ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn
              sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der
              gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis
              hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf essen Kapazitäten der Bieter sich
              beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht,
              dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung
              stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht)
              bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen
              kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein
              Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
              berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der
              Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit
              den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
              Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des §
	      3 Abs. 4 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die
              Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
              können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
	      entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
              Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
	      des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
              Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
              Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
              erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
	      Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
              und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
              Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
              Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
              Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
              Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6 sind dem Angebot in diesem Fall
              auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende
              Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne
              der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen
              innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E36548144
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E36548144
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 11/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 28 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 11/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
            Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
            der Nichtabhilfe einer von einem Bieter/Bewerber erhobenen Rüge ein entsprechender bei der
            in dieser Bekanntmachung genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag
            unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
            Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Landkreis Traunstein
	    Registrierungsnummer: DE 21M Traunstein
	    Postanschrift: Papst-Benedikt-XVI.-Platz
	    Stadt: Traunstein
	    Postleitzahl: 83278
	    Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: mobilitaet@traunstein.bayern.de
	    Telefon: +4986158659
	    Fax: +49861589659
	    Internetadresse: www.traunstein.com
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
              Registrierungsnummer: Vergabekammer Südbayern
              Postanschrift: Maximilianstraße 39
              Stadt: München
	      Postleitzahl: 80538
              Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
	      Telefon: +49 8921762411
	      Fax: +49 892176-2847
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a6534331-f2f2-42ef-b85a-55acd73383a5 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/06/2025 19:40:50 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 114/2025
              Datum der Veröffentlichung: 17/06/2025
Referenzen:
https://www.subreport.de/E36548144
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-390484-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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