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Ausschreibung: Deutschland  Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen  Rahmenvertrag für IT-Zubehör und Kleinteile für die Polizei Sachsen - DEU-Markkleeberg
Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Dokument Nr...: 275299-2025 (ID: 2025042900473193977)
Veröffentlicht: 29.04.2025
*
  DEU-Markkleeberg: Deutschland  Maschinen, Material und Zubehör für Büro
und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen  Rahmenvertrag für
IT-Zubehör und Kleinteile für die Polizei Sachsen
   2025/S 83/2025 275299
   Deutschland  Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und
   Softwarepaketen  Rahmenvertrag für IT-Zubehör und Kleinteile für die Polizei Sachsen
   OJ S 83/2025 29/04/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum
	    E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Rahmenvertrag für IT-Zubehör und Kleinteile für die Polizei Sachsen
            Beschreibung: Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung zur Lieferung von IT-Zubehör und
	    Kleinteilen
	    Kennung des Verfahrens: 1d877bf8-d95e-474c-b5ae-ed2793007898
	    Interne Kennung: B8601
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
            Haupteinstufung (cpv): 30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer,
            außer Möbeln und Softwarepaketen
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Markkleeberg
	    Postleitzahl: 04416
	    Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
            Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: gemäß GWB und VgV
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: LWL-Patchkabel, Netzkabel, PC-Kabel
	    Beschreibung: Rahmenvertrag zur Lieferung von LWL-Patchkabel, Netzkabel, PC-Kabel
	    Interne Kennung: LOT-0001
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 30000000
            Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Markkleeberg
	    Postleitzahl: 04416
	    Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Bewertungskriterium
	    Beschreibung: gem. Leistungsbeschreibung
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 35,00
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 65,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	      /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1957efacaaa-
	      27bf670081cf155d
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2025 23:59:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: gemäß VgV
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 27/05/2025 08:50:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	    Summer Time
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
            soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
            Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
            innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
            Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
            Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
            benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
            erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
              nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	      vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	      GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union.
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	      Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum
       5.1. Los: LOT-0002
            Titel: IT-Zubehör
            Beschreibung: Rahmenvertrag zur Lieferung von IT-Zubehör
	    Interne Kennung: LOT-0002
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 30000000
            Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Markkleeberg
	    Postleitzahl: 04416
	    Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	      Bezeichnung: Bewertungskriterien
	      Beschreibung: gem. Leistungsbeschreibung
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 35,00
	      Kriterium:
	      Art: Preis
	      Bezeichnung: Preis
	      Beschreibung: Preis
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 65,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1957efacaaa-
	    27bf670081cf155d
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2025 23:59:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: gemäß VgV
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 27/05/2025 08:50:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	    Summer Time
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	      Schlichtungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	      Sachsen
              Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	      Sachsen
              Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
              soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
              Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
              innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
              Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
              Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
              benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
              nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	      vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	      GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union.
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	      Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum
       5.1. Los: LOT-0003
	    Titel: Sonderartikel
	    Beschreibung: Rahmenvertrag zur Lieferung von Sonderartikel
	    Interne Kennung: LOT-0003
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 30000000
            Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Markkleeberg
	    Postleitzahl: 04416
	    Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
              Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	      Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Bewertungskriterien
	    Beschreibung: gem. Leistungsbeschreibung
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 35,00
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 65,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1957efacaaa-
	    27bf670081cf155d
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2025 23:59:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: gemäß VgV
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 27/05/2025 08:50:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	    Summer Time
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig,
            soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
            Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
            innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
            Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
            Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
            benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
            erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
            nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	    vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
            Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2
	    GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
            Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
            Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
            jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
            der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	    endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
            Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	    Union.
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
	    Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum
   8. Organisationen
       8.1. ORG-7001
	    Offizielle Bezeichnung: Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum
	    Registrierungsnummer: 14 - 0320077PVAL02-10
            Postanschrift: Nordstraße 3-5
	    Stadt: Markkleeberg
	      Postleitzahl: 04416
	      Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de
	      Telefon: +49 3414948-0
	      Fax: +49 3414948-200
	      Internetadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-7004
	    Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
	    Registrierungsnummer: vergabekammer@lds.sachsen.de
            Postanschrift: Braustraße 2
	    Stadt: Leipzig
	    Postleitzahl: 04107
	    Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
	    Telefon: +49 3419773800
	    Fax: +49 3419771049
	    Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-7005
	    Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
	    Registrierungsnummer: vergabekammer@lds.sachsen.de
            Postanschrift: Braustraße 2
	    Stadt: Leipzig
	    Postleitzahl: 04107
	    Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
	    Telefon: +49 3419773800
	    Fax: +49 3419771049
	    Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-7006
	    Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
	    Sachsen
	    Registrierungsnummer: vergabekammer@lds.sachsen.de
            Postanschrift: Braustraße 2
	    Stadt: Leipzig
	    Postleitzahl: 04107
	      Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
	      Telefon: +49 3419773800
	      Fax: +49 3419771049
	      Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
	      Rollen dieser Organisation:
	      Schlichtungsstelle
       8.1. ORG-7007
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: a11b91f5-dcf7-4a06-9660-
	      0ea5be792eb1-01
              Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
	      Beschreibung: Bieterfragen
      10.1. Änderung
	    Abschnittskennung: PROCEDURE
      10.1. Änderung
	    Abschnittskennung: LOT-0001
      10.1. Änderung
	    Abschnittskennung: LOT-0002
      10.1. Änderung
	    Abschnittskennung: LOT-0003
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 15fc66b1-1a03-42b7-9514-2a70bfc4a37e - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/04/2025 09:13:39 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 83/2025
              Datum der Veröffentlichung: 29/04/2025
Referenzen:
https://evergabe.sachsen.de
https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1957efacaaa-27bf670
081cf155d
https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-275299-2025-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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