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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Coburg - Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen Coburg -Amt 01 - Generalsanierung und Erweiterung Landestheater - Baufachberater
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024103001303861471 / 660894-2024
Veröffentlicht :
30.10.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
30.03.2029
Angebotsabgabe bis :
29.11.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45212322 - Bau von Theatern
71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
DEU-Coburg: Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions-
und Ingenieurbüros und Prüfstellen Coburg -Amt 01 - Generalsanierung und
Erweiterung Landestheater - Baufachberater

2024/S 212/2024 660894

Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und
Prüfstellen Coburg - Amt 01 - Generalsanierung und Erweiterung Landestheater -
Baufachberater
OJ S 212/2024 30/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg
E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Coburg - Amt 01 - Generalsanierung und Erweiterung Landestheater - Baufachberater
Beschreibung: Baufachberater
Kennung des Verfahrens: 5c1fd262-4a04-43b2-b3f6-50fca1f4f827
Interne Kennung: 1200-0452-2024/001467
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45212322 Bau von Theatern

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Markt 1
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland

2.1.3. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 400 000,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Am vorliegenden Verfahren sind aus auftragsbezogenen Gründen
diejenigen Büros nicht teilnahmeberechtigt, die bereits im Zuge der Maßnahme
Landestheater Coburg - Sanierung und Erweiterung in einem aktiven Vertragsverhältnis mit
dem Freistaat Bayern - vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg - stehen (z.B.
Projektsteuerer, Objekt- oder Fachplaner, etc.). Finanzierungsvorbehalt: Die Erteilung eines
Zuschlags ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass im Zuge der Haushaltsplanung
2025 ff. ausreichend Deckungsmittel zur Verfügung gestellt werden. Die ausschreibende

Stelle geht davon aus, dass die voraussichtliche Bereitstellung der Mittel mit weit
überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolgt. Der genaue Umfang kann jedoch noch nicht
abschließend prognostiziert werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:

5. Los

5.1. Los: LOT-0000
Titel: Coburg - Amt 01 - Generalsanierung und Erweiterung Landestheater - Baufachberater
Beschreibung: Fachberatungs- und Kontrollleistungen für die staatliche Baumaßnahme:
Landestheater Coburg - Generalsanierung und Erweiterung Das Landestheater Coburg, ein
mittelgroßes Dreispartentheater (Oper/Operette, Schauspiel und Ballett), das gemeinsam von
der Stadt Coburg und dem Freistaat Bayern getragen wird, soll in den kommenden Jahren
generalsaniert werden. Der Entwurf des mehrteiligen klassizistischen Gebäudes mit Foyer,
Spiegelsaal, Zuschauerraum mit drei Rängen und Bühnenbau stammt vom herzoglichen
Bauinspektor Carl Balthasar Harres, einem Schüler Schinkels. Ab 1838 wurde der Bau vom
Rudolstädter Baurat Vincenz Fischer-Birnbaum vollendet. 1919 wurde das Theatergebäude
aus dem Privatvermögen des Herzogs Carl Eduard, der 1918 zurücktrat, auf den Freistaat
Bayern übertragen. Die Stadt Coburg verpflichtete sich den Spielbetrieb weiterzuführen und ist
bis heute Betreiber des Theaters. Wegen der Vereinigung des Freistaates Coburg mit Bayern
1920 trat Bayern in diese Verpflichtung ein. Das führt zu einer Mitfinanzierung durch den
Freistaat Bayern. Das Theater besteht aus einem dreigeschossigen Mittelbau mit
hufeisenförmigem Zuschauerraum mit 550 Plätzen, quadratischen Bühnenhaus unter einem
flach geneigten Satteldach, sowie zweigeschossigen seitlichen Flügeln für die Gesellschafts-

und Nebenräume. Die letzte größere Erneuerung der Haus- und Theatertechnik fand in den
Jahren 1970 bis 1977 statt. Inzwischen ist aus vielerlei Gründen eine Generalsanierung des
Großen Hauses unumgänglich. Außerdem werden zusätzliche Flächen benötigt, so dass eine
Erweiterung ebenfalls vorgesehen ist. Finanziert wird dieses Vorhaben vom Freistaat Bayern
und der Stadt Coburg. Bauherr für dieses Vorhaben ist der Freistaat Bayern. Die
Projektleitung übernimmt das Staatliche Bauamt Bamberg. Für die Planungsphase wird vom
Staatlichen Bauamt Bamberg ein ständiger Ansprechpartner, der sogenannte Baufachberater,
der als Schnittstelle zwischen der Stadt Coburg und dem Staatlichen Bauamt fungieren soll,
benötigt. Dieser soll primär baufachliche Fragestellungen klären und muss daher über
bühnentechnische Fachkenntnisse verfügen. Er soll vom Staatlichen Bauamt in die gesamte
Planungsphase mit einbezogen werden. Seine Aufgabe wird dann sein, die Themen, zu denen
Entscheidungen durch den Betreiber, der Stadt Coburg, zu treffen sind, zusammenzutragen,
mit dem Landestheater aufzuarbeiten und den zuständigen Gremien zur Entscheidung
vorzulegen. Außerdem soll der sogenannte Baufachberater zusätzlich eine allgemeine
Kontrollfunktion im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme wahrnehmen und in
diesem Rahmen auch mögliche Einsparpotentiale ermitteln und aufzeigen. Auf Abruf und je
nach Bedarf überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die im Folgenden beschriebenen
Leistungen zu spezifischen Themen. Der Vertrag weist daher die Charakteristika einer
Rahmenvereinbarung auf: Der tatsächliche Bedarf (Umfang und Zeitpunkt der
Beratungsleistungen) sind noch nicht konkret bekannt; die Größenordnung (maximaler oder
minimaler Umfang der Leistung, Anfang und Ende des Leistungszeitraums) lassen sich jedoch
eingrenzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur selbständigen Erledigung der ihm durch
den Auftraggeber übertragenen Einzelaufträge nach Maßgabe der nachfolgenden
Konditionen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Einladung des Auftraggebers an
projektbezogenen Besprechungen teilzunehmen. Der Auftragnehmer fertigt über die
Besprechungen unverzüglich Niederschriften an und legt sie dem Auftraggeber vor. Der
Auftragnehmer hat sämtliche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen
unverzüglich zu sichten und ihn in Textform zu unterrichten, wenn er feststellt, dass sie
unvollständig, fehlerhaft oder unzutreffend sind oder ihre Beachtung als Grundlage der
Leistungserbringung nach diesem Vertrag nicht vereinbar ist. Stufe 1: Projektvorbereitung und
Vorentwurfsplanung (= Leistungsphase 2 HOAI) Die Beauftragung beinhaltet folgende
Handlungsbereiche bzw. Leistungen: Vorentwurfsplanung Handlungsbereich Information,
Koordination und Dokumentation - Bewerten der Planungsprozesse auf Konformität mit den
vorgegebenen Projektzielen / der Bedarfsplanung in Abstimmung mit dem Nutzer -
Dokumentation der Projektvorgaben - regelmäßiges Informieren der Projektgruppe nach
Abstimmung mit Nutzer und Staatlichen Bauamt - Entscheidungsvorlagen für den Nutzer bzw.
die Projektgruppe erarbeiten und dokumentieren Handlungsbereich Qualitäten und
Quantitäten - Fachliche Bewertung der Planungsergebnisse - Kontrolle/Abgleichen der
Ergebnisdokumentation der Vorplanungsphase Handlungsbereich Kosten - Fachliche
Bewertung der von Objekt- und Fachplanern vorgeschlagenen Einsparungsmöglichkeiten oder
angezeigten Kostensteigerungen - Anpassungsmaßnahmen in Absprache mit dem Nutzer
erarbeiten - Entscheidungsvorlagen für den Nutzer bzw. die Projektgruppe erarbeiten und
dokumentieren - Berichterstattung an die Projektgruppe Stufe 2: Entwurfsplanung (=
Leistungsphase 3 HOAI) Stufe 3: Ausführungsvorbereitung (= Leistungsphase 5 HOAI)
Interne Kennung: LOT-0000

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

Zusätzliche Einstufung (cpv): 45212322 Bau von Theatern
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Markt 1
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Stufenweise Beauftragung: Zunächst werden die Leistungen folgender
Leistungsstufen beauftragt: Projektvorbereitung und Vorentwurfsplanung (= Leistungsphase 2
HOAI) Der Auftraggeber beabsichtigt, die folgenden Leistungen in weiteren Auftragsstufen zu
übertragen; der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der
Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 8 Monate vergangen sind und
der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d.h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt
hat. Stufe 2: Entwurfsplanung (= Leistungsphase 3 HOAI) Stufe 3: Ausführungsvorbereitung (=
Leistungsphase 5 HOAI)

5.1.5. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 400 000,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis
zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Vorlage eines Auszuges aus
dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem
vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine
Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist,
vorgesehen ist. Der Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister hat den aktuellen Stand

wiederzugeben und soll zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nicht älter als 12 Monate
sein. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen
Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw.
Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden. Der
Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die
Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche
Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich
nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder
sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU
und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
Mindestanforderung: Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
Architekt oder Ingenieur (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums
einer einschlägigen Fachrichtung an einer Universität oder Hochschule; Studienabschluss
Bachelor, Diplom oder Master).

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) Nachweis über eine
bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer
Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Deckungssummen als nachstehend
genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der
hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst
werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss
sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen,
welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Haben sich für die Versicherung mehrere
Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom Bieter zusätzlich die Vereinbarung einer
Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer
gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer als
Gesamtschuldner vertreten werden. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender
Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Mindestanforderung: Mindestdeckungssummen in Höhe von
1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie in Höhe von 0,25 Mio. EUR für Sach-, Vermögens-
und sonstige Schäden (jeweils pauschal je Schadensfall). Die Deckungssumme muss pro
Versicherungsjahr mindestens einfach zur Verfügung stehen. Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs.
1 Nr. 1 VgV) Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz im
Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungs- und Beratungsleistungen im Bereich Theater),
jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.
Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein
tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens
erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Ist der Bieter oder ein
Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein
Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit.
Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der
Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit. Bei einer Bietergemeinschaft sind

die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe
ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz
gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der
Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im
Tätigkeitsbereich des Auftrages. Mindestanforderung: - keine -

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge mit Angabe des
Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Um einen
ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige
Dienstleistungen berücksichtigen werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens zehn
Jahre zurückliegen (Stichtag: 01.01.2014). Es erfolgt eine Beschränkung auf Projekte, deren
Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es muss sich
hierbei nicht zwingend um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln. Eine laufende Referenz
kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. Bei noch laufenden
Verträgen muss das vorgenannte Volumen bereits erfolgreich bearbeitet worden sein. Die
Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen möglich.
Mindestanforderung: Nachweis von mindestens einer vergleichbaren Referenz über Planungs-
/Beratungsleistungen im Theater-Bereich. Die Vergleichbarkeit wird durch Referenzleistungen
erreicht, die nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind,
dass sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, der Bieter
verfüge über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit
und Fachkunde. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3
Nr. 2 VgV) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an technische Fachkräfte oder an
technischen Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden
sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Technische
Fachkräfte im Sinne des § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV sind Fachkräfte, deren Leistungen eine durch
Qualifikationen und Berufserfahrung belegbare besondere Fachkunde erfordern. Hilfsdienste
und Sekretariatstätigkeiten fallen nicht darunter. Angaben zur Struktur und Organisationsform
in Form eines Organigramms (max. 2 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung,
Projektleitungen, Team, Planer, Ausschreiber und Objektüberwacher in Bezug gesetzt
werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) und / oder Mitglieder der
Bietergemeinschaft kennzeichnen. Mindestanforderung: Eine technische Fachkraft oder
technische Stelle (Vollzeitäquivalente ohne Büroinhaber)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angaben zur Projekteinschätzung
Beschreibung: Aufgabenstellung und Projektanforderungen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam
Beschreibung: Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam
Beschreibung: Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Pauschalen sowie Tages- und Stundensätze
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.tender24.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-192d799ab1c-
777496a6eb7f5e50

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.tender24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung materiell bzw. inhaltlich falsch eingereichter
Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2
Alt. 1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach
Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen
können. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: elektronisch
Zusätzliche Informationen: Zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote sind weder Bieter
noch Bevollmächtigte zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs.
1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche
Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über
den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber,
denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde,
bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per
Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs.
1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt
es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Leistungen des Baufachberaters
werden bis zum Abschluss der Ausführungsvorbereitung (= Leistungsphase 5 HOAI) benötigt.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Coburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung
von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Coburg
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg
Registrierungsnummer: 09463000-0001SC1200-50
Postanschrift: Steingasse 18
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de
Telefon: +49 9561893155
Fax: +49 95618963155
Internetadresse: https://www.coburg.de/Vergabeseite
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: t:0981 531277
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: t:0981531277
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/

Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6500dff9-5e1e-4753-bc2a-0bed47bf37f1 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/10/2024 14:15:58 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 212/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/10/2024

Referenzen:
https://www.coburg.de/Vergabeseite
https://www.tender24.de
https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-192d799ab1c-777496a6eb7f5e5
0
http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202410/ausschreibung-660894-2024-DEU.txt

 
 
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