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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Hückeswagen
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 262885-2022 (ID: 2022051709104712008)
Veröffentlicht: 17.05.2022
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DE-Hückeswagen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2022/S 95/2022 262885
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Schloss-Stadt Hückeswagen
Postanschrift: Auf`m Schloss 1
Ort: Hückeswagen
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 42499
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@lenz-johlen.de
Telefon: +49 221/97300293
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.hueckeswagen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E39424259
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E39424259
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung der LPH 1 bis 6 zur Sanierung
und Umstrukturierung der Nutzung des Schlosses inkl. Planung eines
externen Parkhauses zum Stellplatznachweis
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Ingenieurleistungen zur
Tragwerkplanung (TWP) in Bezug auf die Leistungsphasen 1 bis 6 zur
Sanierung und Umstrukturierung der Nutzung des Schlosses inkl. Planung
eines externen Parkhauses zum Stellplatznachweis in der Schloss-Stadt
Hückeswagen europaweit aus.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
NUTS-Code: DEA2 Köln
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Hauptort der Ausführung:
Hückeswagen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang
beinhaltet Ingenieurleistungen zur technischen Tragwerksplanung gem. §§
49 ff. HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 6, (jeweils getrennt nach
Schloss und Parkhaus), stufenweise Beauftragung (Es werden mit
Vertragsschluss zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt.
Weitere Auftragsstufen sind geplant für die Leistungsphase 4 und die
Leistungsphasen 5 bis 6, die Einzelheiten des Abrufs der Auftragsstufen
ergeben sich aus dem als Anlage 11 beigefügten Ingenieurvertrag). Der
genaue Leistungsumfang und insbesondere der Leistungszeitraum sind aus
der als Anlage 10 beigefügten Leistungsbeschreibung und aus dem als
Anlage 11 beigefügten Ingenieurvertrag zu entnehmen.
Eine ausführliche Projektbeschreibung ist der beigefügten
Leistungsbeschreibung und den entsprechenden Anlagen hierzu (Anlage 10
ZIP-Ordner) zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept der Projektplanung und
Projektabwicklung / Gewichtung: 30%
Preis - Gewichtung: 70%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 42
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden mit Vertragsabschluss
zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren
Leistungsphasen sollen optional (stufenweise) später beauftragt werden.
Die Einzelheiten zu dieser optionalen Beauftragung, insbesondere zur
Art und Weise einer möglichen Weiterbeauftragung, sind den Bestimmungen
in § 3 des Ingenieurvertrages zu entnehmen. Ein Anspruch auf
Folgebeauftragung besteht nicht. Die Folgebeauftragung ist für den
Fall, dass das Vorhaben ohne grundlegende Veränderungen und im Rahmen
der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann, aber
beabsichtigt.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
6.1 Die Bieter erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital
(die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente
adobe-Reader möglich), damit die Überlassung für die Bieter
kostenfrei erfolgen kann.
Angebote müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in
Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht
werden.
Dabei müssen die Vergabeunterlagen mit der Ziffer 2
(Angebotsschreiben),
mit der Ziffer 3 (Preisblatt),
mit der Ziffer 4 (Eigenerklärung zur Eignung, nur wenn keine
Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
mit der Ziffer 5 (Checkliste Leistungsfähigkeit),
mit der Ziffer 6 (Anlage Referenzen),
mit der Ziffer 7 (Erklärung einer Bietergemeinschaft, nur wenn
Antrag einer Bietergemeinschaft),
mit der Ziffer 8 (Nachunternehmererklärung, nur wenn
Nachunternehmer eingesetzt werden sollen) und mit der Ziffer 9
(Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen, nur wenn zum
Eignungsnachweis auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird;
Eignungsleihe) in elektronischer Form beigefügt werden.
Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt,
muss in Textform angegeben werden.
Zusätzlich muss das schriftliche Konzept der Projektplanung und
Projektabwicklung (Bearbeitungskonzept) mit dem Angebot über das
Vergabeportal eingereicht werden.
Die Vergabeunterlagen mit der Ziffer 1 (Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind
zwar Bestandteil des Vergabeverfahrens, müssen dem Angebot aber nicht
beigefügt werden.
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer
Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
6.2 Alle Bestandteile des Angebots sind so zu kennzeichnen, dass die
Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des
Angebots sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen
soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
6.3 Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls
in deut-scher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des
fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine
einfache Übersetzung ausreichend.
6.4 Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden
Unterlagen des Angebotes.
6.5 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich
die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
6.6 Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem
Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung
beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von
Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte
darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich
mit Unternehmen verbunden ist.
6.7 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen
Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der
Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein
nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird
ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder
anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis
über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des
Auftrags notwendig sind.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Angaben zum Umsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens 450.000 .
Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für
Personenschäden in Höhe von mind. 2.500.000,00 sowie für Sachschäden
und Vermö-gensschäden in Höhe von jeweils mind. 1.000.000,00 .
(es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei
Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder
bestehende Policen aufzustocken) Vorlage einer aktuellen, allgemeinen
Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes
Zahlungsverhalten des Bewerbers.
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen
werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf.
auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Angaben über das für die Projektleitung und Planung vorgesehene
Personal (Angabe der Person) und deren jeweilige Qualifikation.
Personenidentität ist zulässig.
Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten für
ingenierleistungen zur Tragwerkplanung (TWP):
Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn o das Projekt in Bezug auf
Ingenieurleistungen zur Tragwerkplanung (TWP) mindestens die
Leistungsphasen 2-6 für den Bau/Umbau oder die Sanierung eines
vergleichbaren Gebäudes in den letzten fünf (5) Jahren umfasst,
o das Projektvolumen pro eingereichter Referenz mindestens EUR 2,0 Mio.
brutto (Kostengruppen 300 und 400) beträgt und das Volumen durch
geeignete Angaben plausibilisiert ist,
o der Nachweis der erfolgreichen Planung im Sinne der Umsetzung des
Projekts erbracht wird (Stichtag: 12.05.2017/5-Jahreszeitraum).
Hinweis: Vergleichbar ist ein öffentliches Gebäude für
gesellschaftliches Leben, Bildung (neben Schulen und Hochschulen z.B.
auch Kindertagesstätten, Rathäuser, öffentliche Verwaltungsgebäude,
Dienstgebäude, Feuerwehrhäuser, Regierungsgebäude und Parlamente o.ä.)
und Kultur (z.B. Veranstaltungsgebäude, Pfarrheime, Büchereien,
Bibliotheken, Museen, Theater, Konzerthäuser, o.ä.). Auch vergleichbar
sind öffentliche Gebäude für Gesundheit- und Fürsorge (z.B.
Krankenhäuser, Heime (Kinderheime, Pflegeheime und Altenheime)) und
Religion (Sakralbauten (Kirchen, Tempel)).
Hinweis: Der Bieter muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des
dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die
Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen
Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für
die ARGE insgesamt vorliegen.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann im Wege der
Eignungsleihe auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene
Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine
Verpflichtungserklärung (siehe Anlage 9) die jeweilige Verfügbarkeit
für den Auftrag bestätigen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
siehe Vergabeunterlagen
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/06/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/08/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/06/2022
Ortszeit: 12:00
Ort:
digital
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
7.2 Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende
Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln
13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.
April 2016) verwie-sen:
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen
Daten Verantwortlichen:
Schloss-Stadt Hückeswagen Auf´m Schloß 1 42499 Hückeswagen Tel.:
02192/88-0 E-Mail: [10]info@hueckeswagen.de Website:
[11]www.hueckeswagen.de Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Oberbergischer Kreis Herr Uwe Kaldeich Moltkestraße 42 51643
Gummersbach E-Mail: [12]datenschutz@obk.de Zweck und Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a. Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.
b. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO
Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu
machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot nach
den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden.
Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener
Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Empfänger von personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter
gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe
gesetzlich zugelassen ist:
Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle
der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen
Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des
Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der
Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden
oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss
verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe
von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an,
ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll,
Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro
ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei
Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den
Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung
an.
Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für
den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des
erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters
mitzuteilen.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der
Verarbeitung personenbezogener Daten:
Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18
Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle
verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter
betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten
können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen
Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur
Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der
Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des
Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches
Interesse dem ent-gegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von
Haushaltsmitteln).
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen
Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen
betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes
öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z.
B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4,
40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern
die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in
vollem Umfang nachgekommen ist.
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei
Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel
14 Abs. 5 Buch-stabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die
Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist
und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine
vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
7.3 Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des
Tariftreue und Vergabegesetzes NRW eingehalten werden. Aufgrund der
Änderung dieses Gesetzes ist nunmehr allein die Vereinbarung der
Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des
Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW)
(Anlage 12) vorgeschrieben.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211472889
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe § 135 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer
Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
Siehe ferner § 160 GWB zu Nachprüfungsanträgen vor der Vergabekammer:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2022
References
6. mailto:vergabe@lenz-johlen.de?subject=TED
7. http://www.hueckeswagen.de/
8. https://www.subreport.de/E39424259
9. https://www.subreport.de/E39424259
10. mailto:info@hueckeswagen.de?subject=TED
11. http://www.hueckeswagen.de/
12. mailto:datenschutz@obk.de?subject=TED
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