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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Hückeswagen
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 262885-2022 (ID: 2022051709104712008)
Veröffentlicht: 17.05.2022
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  DE-Hückeswagen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
   2022/S 95/2022 262885
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Schloss-Stadt Hückeswagen
   Postanschrift: Auf`m Schloss 1
   Ort: Hückeswagen
   NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
   Postleitzahl: 42499
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe@lenz-johlen.de
   Telefon: +49 221/97300293
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.hueckeswagen.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E39424259
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E39424259
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung der LPH 1 bis 6 zur Sanierung
   und Umstrukturierung der Nutzung des Schlosses inkl. Planung eines
   externen Parkhauses zum Stellplatznachweis
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Ingenieurleistungen zur
   Tragwerkplanung (TWP) in Bezug auf die Leistungsphasen 1 bis 6 zur
   Sanierung und Umstrukturierung der Nutzung des Schlosses inkl. Planung
   eines externen Parkhauses zum Stellplatznachweis in der Schloss-Stadt
   Hückeswagen europaweit aus.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
   NUTS-Code: DEA2 Köln
   NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Hückeswagen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang
   beinhaltet Ingenieurleistungen zur technischen Tragwerksplanung gem. §§
   49 ff. HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 6, (jeweils getrennt nach
   Schloss und Parkhaus), stufenweise Beauftragung (Es werden mit
   Vertragsschluss zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt.
   Weitere Auftragsstufen sind geplant für die Leistungsphase 4 und die
   Leistungsphasen 5 bis 6, die Einzelheiten des Abrufs der Auftragsstufen
   ergeben sich aus dem als Anlage 11 beigefügten Ingenieurvertrag). Der
   genaue Leistungsumfang und insbesondere der Leistungszeitraum sind aus
   der als Anlage 10 beigefügten Leistungsbeschreibung und aus dem als
   Anlage 11 beigefügten Ingenieurvertrag zu entnehmen.
   Eine ausführliche Projektbeschreibung ist der beigefügten
   Leistungsbeschreibung und den entsprechenden Anlagen hierzu (Anlage 10
    ZIP-Ordner) zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Konzept der Projektplanung und
   Projektabwicklung / Gewichtung: 30%
   Preis - Gewichtung: 70%
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 42
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden mit Vertragsabschluss
   zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren
   Leistungsphasen sollen optional (stufenweise) später beauftragt werden.
   Die Einzelheiten zu dieser optionalen Beauftragung, insbesondere zur
   Art und Weise einer möglichen Weiterbeauftragung, sind den Bestimmungen
   in § 3 des Ingenieurvertrages zu entnehmen. Ein Anspruch auf
   Folgebeauftragung besteht nicht. Die Folgebeauftragung ist für den
   Fall, dass das Vorhaben ohne grundlegende Veränderungen und im Rahmen
   der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann, aber
   beabsichtigt.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   6.1 Die Bieter erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital
   (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente
   adobe-Reader möglich), damit die Überlassung für die Bieter
   kostenfrei erfolgen kann.
   Angebote müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in
   Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht
   werden.
   Dabei müssen die Vergabeunterlagen  mit der Ziffer 2
   (Angebotsschreiben),
    mit der Ziffer 3 (Preisblatt),
    mit der Ziffer 4 (Eigenerklärung zur Eignung, nur wenn keine
   Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
    mit der Ziffer 5 (Checkliste Leistungsfähigkeit),
    mit der Ziffer 6 (Anlage Referenzen),
    mit der Ziffer 7 (Erklärung einer Bietergemeinschaft, nur wenn
   Antrag einer Bietergemeinschaft),
    mit der Ziffer 8 (Nachunternehmererklärung, nur wenn
   Nachunternehmer eingesetzt werden sollen) und  mit der Ziffer 9
   (Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen, nur wenn zum
   Eignungsnachweis auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird;
   Eignungsleihe) in elektronischer Form beigefügt werden.
   Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt,
   muss in Textform angegeben werden.
   Zusätzlich muss das schriftliche Konzept der Projektplanung und
   Projektabwicklung (Bearbeitungskonzept) mit dem Angebot über das
   Vergabeportal eingereicht werden.
   Die Vergabeunterlagen  mit der Ziffer 1 (Aufforderung zur Abgabe
   eines Angebots) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind
   zwar Bestandteil des Vergabeverfahrens, müssen dem Angebot aber nicht
   beigefügt werden.
   Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer
   Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
   6.2 Alle Bestandteile des Angebots sind so zu kennzeichnen, dass die
   Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des
   Angebots sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen
   soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
   6.3 Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls
   in deut-scher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des
   fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine
   einfache Übersetzung ausreichend.
   6.4 Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
   Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden
   Unterlagen des Angebotes.
   6.5 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters
   Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich
   die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
   6.6 Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem
   Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung
   beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von
   Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte
   darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich
   mit Unternehmen verbunden ist.
   6.7 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen
   Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der
   Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein
   nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird
   ausgeschlossen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder
   anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis
   über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des
   Auftrags notwendig sind.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Angaben zum Umsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens 450.000 .
    Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für
   Personenschäden in Höhe von mind. 2.500.000,00  sowie für Sachschäden
   und Vermö-gensschäden in Höhe von jeweils mind. 1.000.000,00 .
   (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei
   Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder
   bestehende Policen aufzustocken)  Vorlage einer aktuellen, allgemeinen
   Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes
   Zahlungsverhalten des Bewerbers.
   Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen
   Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen
   werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf.
   auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Angaben über das für die Projektleitung und Planung vorgesehene
   Personal (Angabe der Person) und deren jeweilige Qualifikation.
   Personenidentität ist zulässig.
    Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten für
   ingenierleistungen zur Tragwerkplanung (TWP):
   Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn o das Projekt in Bezug auf
   Ingenieurleistungen zur Tragwerkplanung (TWP) mindestens die
   Leistungsphasen 2-6 für den Bau/Umbau oder die Sanierung eines
   vergleichbaren Gebäudes in den letzten fünf (5) Jahren umfasst,
   o das Projektvolumen pro eingereichter Referenz mindestens EUR 2,0 Mio.
   brutto (Kostengruppen 300 und 400) beträgt und das Volumen durch
   geeignete Angaben plausibilisiert ist,
   o der Nachweis der erfolgreichen Planung im Sinne der Umsetzung des
   Projekts erbracht wird (Stichtag: 12.05.2017/5-Jahreszeitraum).
   Hinweis: Vergleichbar ist ein öffentliches Gebäude für
   gesellschaftliches Leben, Bildung (neben Schulen und Hochschulen z.B.
   auch Kindertagesstätten, Rathäuser, öffentliche Verwaltungsgebäude,
   Dienstgebäude, Feuerwehrhäuser, Regierungsgebäude und Parlamente o.ä.)
   und Kultur (z.B. Veranstaltungsgebäude, Pfarrheime, Büchereien,
   Bibliotheken, Museen, Theater, Konzerthäuser, o.ä.). Auch vergleichbar
   sind öffentliche Gebäude für Gesundheit- und Fürsorge (z.B.
   Krankenhäuser, Heime (Kinderheime, Pflegeheime und Altenheime)) und
   Religion (Sakralbauten (Kirchen, Tempel)).
   Hinweis: Der Bieter muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des
   dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die
   Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
   Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen
   Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für
   die ARGE insgesamt vorliegen.
   Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann im Wege der
   Eignungsleihe auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene
   Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine
   Verpflichtungserklärung (siehe Anlage 9) die jeweilige Verfügbarkeit
   für den Auftrag bestätigen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   siehe Vergabeunterlagen
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 13/06/2022
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/08/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 13/06/2022
   Ortszeit: 12:00
   Ort:
   digital
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   keine
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   7.2 Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende
   Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln
   13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.
   April 2016) verwie-sen:
   Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen
   Daten Verantwortlichen:
   Schloss-Stadt Hückeswagen Auf´m Schloß 1 42499 Hückeswagen Tel.:
   02192/88-0 E-Mail: [10]info@hueckeswagen.de Website:
   [11]www.hueckeswagen.de Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
   Oberbergischer Kreis Herr Uwe Kaldeich Moltkestraße 42 51643
   Gummersbach E-Mail: [12]datenschutz@obk.de Zweck und Rechtsgrundlage
   für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
   a. Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.
   b. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO
   Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu
   machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot nach
   den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren
   ausgeschlossen werden.
   Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener
   Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
   sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
   Empfänger von personenbezogenen Daten:
   Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter
   gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe
   gesetzlich zugelassen ist:
   Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle
   der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen
   Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des
   Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der
   Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden
   oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss
   verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe
   von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an,
   ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll,
   Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro
   ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
   Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei
   Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den
   Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine
   Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung
   an.
   Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für
   den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des
   erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters
   mitzuteilen.
   Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der
   Verarbeitung personenbezogener Daten:
   Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18
   Datenschutz-Grundverordnung.
   Recht auf Auskunft:
   Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle
   verarbeiteten personenbezogenen Daten.
   Recht auf Berichtigung:
   Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter
   betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten
   können vervollständigt werden.
   Recht auf Löschung:
   Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen
   Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur
   Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der
   Speicherung).
   Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
   Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des
   Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches
   Interesse dem ent-gegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von
   Haushaltsmitteln).
   Recht auf Widerspruch:
   Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen
   Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen
   betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes
   öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z.
   B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
   Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
   Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:
   Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4,
   40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern
   die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in
   vollem Umfang nachgekommen ist.
   Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei
   Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel
   14 Abs. 5 Buch-stabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die
   Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist
   und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine
   vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
   7.3 Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des
   Tariftreue und Vergabegesetzes NRW eingehalten werden. Aufgrund der
   Änderung dieses Gesetzes ist nunmehr allein die Vereinbarung der
   Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des
   Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW)
   (Anlage 12) vorgeschrieben.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
   Köln
   Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 2211472889
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Siehe § 135 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den
   Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1.
   der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe
   ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer
   Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   Siehe ferner § 160 GWB zu Nachprüfungsanträgen vor der Vergabekammer:
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
   gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/05/2022
References
   6. mailto:vergabe@lenz-johlen.de?subject=TED
   7. http://www.hueckeswagen.de/
   8. https://www.subreport.de/E39424259
   9. https://www.subreport.de/E39424259
  10. mailto:info@hueckeswagen.de?subject=TED
  11. http://www.hueckeswagen.de/
  12. mailto:datenschutz@obk.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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