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Ausschreibung: Computernetze - DE-Wiesbaden
Computernetze
Dokument Nr...: 262700-2022 (ID: 2022051709103711970)
Veröffentlicht: 17.05.2022
*
DE-Wiesbaden: Computernetze
2022/S 95/2022 262700
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische
Zentrale für Datenverarbeitung
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Z6-Vergabestelle
E-Mail: [6]Vergabestelle@hzd.hessen.de
Telefon: +49 611/340-0
Fax: +49 611/340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi
on=_Details&TenderOID=54321-Tender-18069d2262f-33cd7acd71a65381
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabe.hessen.de/NetServer/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verkabelungsarbeiten und Unterstützungsleistungen im Bereich Netzwerk
und IT-Infrastruktur(Passive Netzwerktechnik)
Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0040
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72700000 Computernetze
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über Verkabelungsarbeiten und Unterstützungsleistungen im
Bereich Netzwerk und IT-Infrastruktur für das Land Hessen (Passive
Netzwerktechnik)
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 4 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die HZD unterstützt die Hessische Landesverwaltung bei der Nutzung der
Informations- und Kommunikationstechnik. Die Leistungsbreite erstreckt
sich vom Betrieb zentraler und dezentraler Rechenzentren über die
Ausgestaltung und die kompletten Services für flächendeckende,
vernetzte IT-Infrastrukturen bis zur Beratung für strategische und
operative Verwaltungs-anwendungen.
Bezugsberechtigte dieser Leistungen außerhalb der Hessischen
Landesverwaltung ist
die Föderale IT-Kooperation AöR (FITKO). Ist im nachfolgenden von
Dienststellen die
Rede, ist die FITKO stets mitgemeint.
Aufgrund der sich ständig erweiternden und verändernden Anforderungen
der Dienststellen des Landes Hessen besteht ein kontinuierlicher Bedarf
an Dienstleistungen im Umfeld passiver Netzwerktechnik (Verkabelung),
der abzudecken ist.
Auftragsgegetsändliche Leistungen sind:
- Verkabelungsmaßnahmen betreffend die Kommunikationsverkabelung nach
DIN/ EN 50173 und 50174 in den Dienststellen des Landes Hessen,
- Verkabelungsmaßnahmen in Rechenzentren des Landes Hessen nach EN
50600,
- Dienstleistungen (Beratung, Planung und Unterstützung) im Umfeld
passiver
Netztechnik, dabei insbesondere Prüfarbeiten und Messungen der
Kommunikationsinfrastruktur und in den lokalen Datennetzen (LAN),
- Dienstleistungen (Beratung, Planung und Unterstützung) im Umfeld
Wireless
LAN (drahtloses lokales Funknetz nach Standard der IEEE-802.11-Familie)
insbesondere Ausleuchtungsmessungen.
Zur Deckung der bestehenden Bedarfe schließt der Auftraggeber einen
Rahmenvertrag mit einem Unternehmen i.S.d. § 21 Abs. 3 VgV.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 4 000 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2022
Ende: 31/07/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Rahmenvertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12
Monate, sofern der Auftraggeber nicht gemäß Ziffer 24.1 des
Rahmenvertrages die Kündigung ausspricht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zu Abschnitt II.1.5) Geschätzter Gesamtwert und II.2.6) Geschätzter
Wert dieser EU-Bekanntmachung: Der geschätzte Auftragswert i.H.v. EUR
4.000.000,00 bildet zugleich den Höchstwert der Leistungen, die über
den ausschreibungsgegenständlichen Rahmenvertrag abgerufen werden
können. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet der Rahmenvertrag, ohne
dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über getätigte Umsätze: Es sind Angaben über den
erzielten Gesamtumsatz und über die Umsätze in dem Tätigkeitsbereich
des hier zur Vergabe anstehenden Auftrags (passive Netztechnik),
jeweils netto, aus den vergangenen drei Jahren vorzunehmen. Der
Mindestjahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich der passiven
Netztechnik muss in mindestens einem der letzten drei Geschäftsjahre
EUR 500.000 betragen haben. Im Falle der Eignungsleihe addiert die
Vergabestelle die Jahresumsätze von mehreren Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft und/oder des Bieters und seiner Unterauftragnehmer,
sofern sie sich nicht auf dieselben Außenumsätze beziehen (Datei "A 08
Netzwerktechnik Eigenerklaerung weitere Eignungskriterien", Pos. 2.1
und 2.2).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Das unter III.1.2) geforderte Kriterium zum Nachweis der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellt eine
Mindestanforderung an die Eignung dar. Diese Mindestanforderung steht
mit dem Auftraggegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn
gerechtfertigt. Unternehmen, die diese Mindestanforderung nicht
erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem
Vergabeverfahren ausgeschlossen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Referenzen: Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen
(Datei "A 07 Netzwerktechnik Referenzen) aus den letzten drei Jahren
(Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den
nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen:
Art: Durchführung von Verkabelungsmaßnahmen im Bereich EDV- und
Netzwerktechnik (Sekundärbereich-Gebäudebackbone sowie
Tertiärbereich-Etagenverkabelung)
Umfang: Projektumfang (netto) jedes Referenzprojekts mindestens EUR
50.000
(2) Eigenerklärung über die Beschäftigtenzahl / Mindestanzahl der
Obermonteure
und Monteure: Es sind Angaben über die Höhe der Beschäftigtenzahl aus
den letzten drei Jahren zu machen. Zusätzlich fordert der Auftraggeber
die Erklärung, dass dem Unternehmen mindestens zwei Obermonteure und
sechs Monteure mit dem jeweils geforderten Ausbildungsstand (siehe
Ziffer 6.2 des Rahmenvertrages) für einen Einsatz bei dem Auftraggeber
zur Verfügung stehen (Datei "A 08 Netzwerktechnik Eigenerklaerung
weitere Eignungskriterien", Pos. 1.1a - 1.1c sowie 1.2a und 1.2b).
(3) Eigenerklärung zu Zertifizierungen: Die Bieter haben anzugeben,
dass sie über folgende Zertifizierungen verfügen:
- Prüfzertifikat Kalibrierung für LWL Messgerät (nicht älter als 2
Jahre ab Bekanntmachung des Vergabeverfahrens)
- Prüfzertifikat Kalibrierung für LAN Messgerät (nicht älter als 2
Jahre ab Bekanntmachun des Vergabeverfahrens)
Prüfzertifikat Kalibrierung für VDE 0100 Messgerät (nicht älter als 2
Jahre ab
Bekanntmachung des Vergabeverfahrens)
Eine Zertifizierung die älter ist als zwei Jahre ab Bekanntmachung
dieses Vergabeverfahrens wird von dem Auftraggeber nicht als tauglicher
Nachweis der Leistungsfähigkeit angesehen und führt zum Ausschluss aus
dem Vergabeverfahren (Datei "A 08 Netzwerktechnik
Eigenerklaerung_weitere_Eignungskriterien",
Pos. 1.3 - 1.5).
(4) Angaben zur Anzahl zertifizierter Mitarbeiter: Die Bieter haben
anzugeben, wie viele Mitarbeiter über die nachfolgend genannten
Zertifizierungen besitzen:
- Zertifizierung für die Befähigung der Ausführung von Brandschottungen
(für
mindestens zwei der zum Einsatz kommenden Personen)
- Personenzertifikat LWL-Installation (für mindestens zwei der zum
Einsatz
kommenden Personen)
- Personenzertifikat Netzwerk-Installation (für mindestens zwei der zum
Einsatz
kommenden Personen)
(Datei "A 08 Netzwerktechnik
Eigenerklaerung_weitere_Eignungskriterien",
Pos. 1.6 - 1.8).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die unter III.1.3) Nr. (1) bis Nr. (4) geforderten Kriterien zum
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen
Mindestanforderungen an die Eignung dar. Diese Mindestanforderungen
stehen mit dem Auftraggegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind
durch ihn gerechtfertigt. Unternehmen, die diese Mindestanforderungen
(oder auch nur eine davon) nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung
nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
(1) Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie
Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG
abzugeben (Datei "A 02 Netzwerktechnik
Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
(2) Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären, dass er sowie die
von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Eignungsverleiher nicht zu den in Art. 5k der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug
zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören (Datei
"Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014").
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/06/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/06/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der
Vergabeplattform des Landes Hessen ([10]https://vergabe.hessen.de) zur
Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Neben den in den Abschnitten III.1.2), III.1.3) und III.2.2)
aufgeführten Erklärungen und Nachweise haben die Bieter noch folgende
Erklärungen einzureichen:
Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB (Dateien "A 05 Netzwerktechnik
Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Netzwerktechnik
Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
Erklärung Unternehmensdaten: Diese Erklärung dient lediglich
statistischen Zwecken. Es handelt sich nicht um ein zwingendes
Eignungskriterium (Datei "A 04 Netzwerktechnik
Erklaerung_Unternehmensdaten).
Im Preisblatt abgefragt Produkte sind ohne Kupferzuschlag
(Kupferbasis) anzugeben. Der angegebene "GF" als auch die "Menge für
Preisangabe" dienen ausschließlich der Berechnung des
Gesamtangebotspreises im
Rahmen der Bewertung der Angebote und führen zu keinerlei
Abnahmeverpflichtungenseitens des Auftraggebers.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 6151/125816
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2022
References
6. mailto:Vergabestelle@hzd.hessen.de?subject=TED
7. https://vergabe.hessen.de/
8. https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18069d2262f-33cd7acd71a
65381
9. https://vergabe.hessen.de/NetServer/
10. https://vergabe.hessen.de/
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