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Ausschreibung: Dienstleistungen des Gesundheitswesens - DE-Erfurt
Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Dokument Nr...: 262622-2022 (ID: 2022051709095411808)
Veröffentlicht: 17.05.2022
*
  DE-Erfurt: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
   2022/S 95/2022 262622
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesamt für Finanzen
   Postanschrift: Steigerstraße 24
   Ort: Erfurt
   NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 99096
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@tlf.thueringen.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://finanzen.thueringen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=458418
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=458418
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Arbeitsmedizinische/betriebsärztliche Leistungen für die Beschäftigten
   des Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministerium (TFM)
   Referenznummer der Bekanntmachung: O1080B018/2022 Z 2.41
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Thüringer Finanzministerium als Auftraggeber (AG) vergibt die
   Leistung zur arbeitsmedizinischen/betriebsärztlichen Betreuung der
   Bediensteten für den Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums
   für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2026. Dazu zählen die
   Bediensteten von 12 Thüringer Finanzämtern (FÄ), dem Thüringer
   Landesamt für Finanzen (TLF), dem Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ),
   der Thüringer Verwaltungsfachhochschule FB Steuern/Landesfinanzschule
   (Thür. VFHS FB Steuern) sowie dem Thüringer Finanzministerium (TFM) mit
   insgesamt ca. 4.130 Bediensteten (siehe Anlage 1). Die Leistungen
   werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abgerufen.
   In den Verwaltungen und Betrieben des Freistaats Thüringen ist gemäß §
   16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere
   Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) vom 12. Dezember 1973, das
   zuletzt durch Artikel 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I
   S. 868) geändert worden ist, ein den Grundsätzen dieses Gesetzes
   gleichwertiger arbeitsmedizinischer/betriebsärztliche Arbeitsschutz zu
   gewährleisten. Dieser muss in Thüringen gemäß der Gemeinsamen
   Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, des
   Thüringer Finanzministeriums und des Thüringer Ministeriums für Arbeit,
   Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in den Behörden und
   Einrichtungen des Landes Thüringen (ThürRL-Arbeitssicherheit) sowie der
   Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für
   Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 sichergestellt werden.
   Darüber hinaus muss die angebotene Leistung auch Maßnahmen der
   arbeitsmedizinischen Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzes
   nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vom
   18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), die zuletzt durch Artikel 1 der
   Verordnung vom 12. Juli 2019 (BGBl. I S. 1082) geändert worden ist,
   beinhalten.
   Ziel dieser Ausschreibung ist die Bestellung von Betriebsärzten gemäß
   ThürRL-Arbeitssicherheit mit freiberuflich tätigen Betriebsärzten,
   betriebsärztlichen Diensten oder anderen Partnern, die eine
   betriebsärztliche, arbeitsmedizinische Betreuung der Bediensteten
   sicherstellen können. Die ThürRL-Arbeitssicherheit (Anlage 2) wird
   Vertragsbestandteil.
   Eine ausführliche Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen
   beigefügt.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 400 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
   NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
   NUTS-Code: DEG0N Eisenach, Kreisfreie Stadt
   NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
   NUTS-Code: DEG0C Gotha
   NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
   NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
   NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
   NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
   NUTS-Code: DEG04 Suhl, Kreisfreie Stadt
   NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
   NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
   NUTS-Code: DEG0K Saale-Orla-Kreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Aufgaben der arbeitsmedizinischen/ betriebsärztlichen Betreuung
   5.1 Die arbeitsmedizinische/ betriebsärztliche Betreuung umfasst
   grundsätzlich alle Aufgaben, die sich aus Tz. 7.1 der ThürRL
   Arbeitssicherheit ergeben, insbesondere die Aufgaben gemäß § 2 Abs. 3
   und Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 der Unfallkasse Thüringen sowie alle
   Aufgaben, die sich aus der ArbMedVV für den Betriebsarzt ergeben.
   5.2Die Bediensteten im Geschäftsbereich des Thüringer
   Finanzministeriums arbeiten überwiegend an Bildschirmarbeitsplätzen.
   Davon sind einige Bedienstete im Außendienst tätig, wie z. B.
   Prüfdienste, Steuerfahnder, landwirtschaftliche Sachverständige und
   Bausachverständige. Des Weiteren müssen die Kraftfahrer (Personen- und
   Kurierfahrer) arbeitsmedizinisch betreut werden.
   Insofern müssen für die arbeitsmedizinische/ betriebsärztliche
   Betreuung der Bediensteten des Geschäftsbereiches des Thüringer
   Finanzministeriums insbesondere nachfolgende Leistungen erbracht
   werden.
   5.2.1Es sind Beratungsleistungen zu erbringen wie z. B. Beratung der
   Dienststellenleiter oder deren Beauftragten, Beratung der Bediensteten,
   der Personalvertretungen etc. (siehe dazu auch Tz. 3 der Anlage 3).
   5.2.2Die Bediensteten sind gemäß ArbMedVV zu untersuchen,
   arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die
   Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten (siehe Anlage 3 Tz.
   1 und 2).
   Für die arbeitsmedizinische Vorsorge an Bildschirmgeräten sind die
   Gemeinsamen Hinweise des Thüringer Innenministeriums, des Thüringer
   Finanzministeriums und des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie
   und Gesundheit zur Kostenübernahme für eine spezielle Sehhilfe
   (Bildschirmarbeitsplatzbrille) und die augenärztlichen Maßnahmen
   (Anlage 5) zu beachten.
   5.2.3Die Arbeitsstätten sind zu begehen und festgestellte Mängel den
   jeweiligen Dienststellenleiter oder deren Beauftragten mitzuteilen und
   Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel mitzuteilen (siehe Anlage 3 Tz.
   4).
   5.2.4Es ist darauf hinzuwirken, dass sich alle Bediensteten den
   Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend
   verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren,
   denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind sowie über die Einrichtungen
   und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren, zu beraten siehe Anlage 3
   Tz. 3).
   5.2.5Die Betriebsärzte müssen an den Arbeitsschutzausschusssitzungen in
   den einzelnen Dienststellen teilnehmen (siehe Anlage 3 Tz. 3).
   5.2.6Die Betriebsärzte sollen die Dienststellen bei der Erstellung von
   Gefährdungsbeurteilungen insbesondere die der psychischen Gefährdungen
   unterstützen. Bei Bedarf sollen Gefährdungsbeurteilungen in
   Abstimmungen mit den jeweiligen Dienststellen erstellt werden. (siehe
   Anlage 3 Tz. 3).
   5.2.7Bedienstete mit besonderen Gefährdungen sollen geimpft und die
   notwendigen Untersuchungen durchgeführt werden. Dabei handelt es sich
   nach dem jetzigen Kenntnisstand insbesondere um Hepatitis Impfungen für
   Steuerfahnder und um Zeckenimpfungen für die landwirtschaftlichen
   Sachverständigen der Finanzämter (siehe Anlage 3 Tz.5).
   5.2.8Es ist die Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen und den
   Fachkräften für Arbeitssicherheit zu gewährleisten (siehe Anlage 3 Tz.
   3).
   5.2.9Der Auftragnehmer sollte bei Gesundheitstagen mitwirken und bei
   Bedarf des Auftraggebers auch Leistungen im Rahmen der Betrieblichen
   Gesundheitsmanagement sowie weitere Leistungen wie Vorträge,
   Stellungnahmen etc. (siehe Anlage 3 Tz. 6) erbringen.
   Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen
   Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen haben dem jeweiligen
   Stand von Arbeitsmedizin und Hygiene zu entsprechen. Die
   berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische
   Vorsorgeuntersuchungen gemäß der ArbMedVV müssen angewendet werden.
   Dabei kann davon ausgegangen werden, dass vorwiegend
   Angebotsuntersuchungen der Augen gemäß Teil 4 Absatz 2 Nr.1 Arbmed.VV
   sowie die Pflichtuntersuchungen gemäß Teil 2 Absatz 1 Nr. 3 Bst. m und
   g ArbmedVV(Steuerfahndung - Hepatitisschutz) und ggf.
   Pflichtuntersuchungen gemäß Teil 2 ArbmedVV bei Kontakt von
   Bediensteten mit Schimmel in Archiven vorgenommen werden müssen.
   Bei den in der Anlage 3 zur LB aufgeführten handelt es sich um die
   Leistungen die überwiegend zu erbringen sind.
   Eine ausführliche Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen
   beigefügt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Einzureichende Unterlagen (siehe Fromblatt E - Angaben zur Eignung)
   1. Erklärung zur Eignung ins Handelsregister,
   Erklärung,
   a) das der Bieter nicht zur Eintragung in das Handelsregister
   verpflichtet ist. Dies ist in einer gesonderten Anlage zu erläutern;
   b) dass der Bieter im Handelsregister eingetragen ist. Zum Nachweis
   dieser Erklärung ist ein aktueller Handelsregisterauszug dem Angebot
   beizufügen (zum Datum der Frist zur Einreichung der Angebote nicht
   älter als 6 Monate)
   2. Erklärung Eintragung ins Berufsregister
   a) dass der Bieter nicht zu Eintragung in das Berufsregister
   verpflichtet ist. Dies ist in einer gesonderten Anlage zu erläutern.
   b) dass der Bieter im Berufsregister eingetragen ist. Zum Nachweis
   dieser Erklärung ist ein aktueller Auszug aus dem Berufsregister
   beizufügen (am Datum der Frist zur Angebotsabgabe nicht älter als 6
   Monate).
   Hinweis: Bei Unternehmen, die ihre Niederlassung nicht in Deutschland
   haben, ist nach den jeweiligen Rechtsvorschriften des Staats, in dem
   sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder
   Handelsregister dieses Staates nachzuweisen oder auf andere Weise die
   erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
   Der Bieter hat im Angebot gemäß § 122 GWB nachfolgend genannte Angaben
   zu seiner Fachkunde zu machen und entsprechende Nachweise mit dem
   Angebot vorzulegen:
   a) Als Betriebsärzte gemäß § 7 ArbmedVV dürfen nur Personen bestellt
   oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf
   auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben
   erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Die erforderliche
   Fachkunde kann als gegeben angesehen werden, bei Ärzten, die
   nachweisen, dass sie berechtigt sind,
   1. die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder
   2. die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin zu führen.
   b) Angaben zu Niederlassungen nach Tz. 3 und der damit verbundenen
   Erreichbarkeit;
   c) Angaben zu Sicherstellung erforderlicher Laborleistungen;
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Einzureichende Unterlagen (siehe Formblatt E -Angaben zur Eignung)
   1. Eigenerklärung Gesamtumsatz
   Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) der letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019,2020,2021)
   Mit dem Angebot sind vom Bieter Angaben zu den in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu
   vergebenden Leistung vergleichbar sind sowie Referenzen und Angaben zum
   Umsatz vorzulegen.
   2. Eigenerklärung Gesamtumsatz mit vergleichbaren Leistungen
   Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) der letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019,2020,2021) mit Leistungen, die
   mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
   Mit dem Angebot sind vom Bieter Angaben zu den in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu
   vergebenden Leistung vergleichbar sind sowie Referenzen und Angaben zum
   Umsatz vorzulegen.
   3. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
   Erklärung,
   a) dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
   geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag
   auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bieter
   nicht in Liquidation befindet.
   b) dass ein Insolvenzplan rechtskräftig wurde und auf Verlangen
   vorgelegt wird.
   4. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
   gesetzlichen Sozialversicherung
   Erklärung, dass der Bieter die Verpflichtung Zahlung von Steuern und
   Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit
   er der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt
   hat. Zum Nachweis dieser Erklärung ist auf Verlangen eine
   Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen vorzulegen.
   5. Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
   Erklärung, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Zum
   Nachweis dieser Erklärung ist eine Kopie der
   Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den
   Bieter zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen, wenn sein Angebot
   in die engere Wahl kommt.
   Der Bieter hat im Angebot gemäß § 122 GWB nachfolgend genannte Angaben
   zu seiner Zuverlässigkeit zu machen und entsprechende Nachweise mit dem
   Angebot vorzulegen:
   a) Angaben/Nachweis über eine vorhandene Haftpflichtversicherung (mit
   einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio Euro pauschal für
   Personenschäden/Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden) bzw.
   eine Verpflichtungserklärung, bei Zuschlag eine entsprechende
   Versicherung abzuschließen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Einzureichende Unterlagen:
   1. Referenzen über vergleichbare Leistungen. Diese sind durch das
   vollständig ausgefüllte Formblatt R nachzuweisen.
   AN des eingereichten Referenzauftrages können folgende Beteiligte sein:
   - der Bieter,
   - ein Mitglied der Bietergemeinschaft,
   - ein Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung
   sich der Bieter beruft.
   - Für jede Referenz ist jeweils ein neues Formblatt einzureichen. Die
   Felder vollständig und wahrheitsgemäß anzukreuzen bzw. auszufüllen.
   Der AG behält sich vor, die benannten Referenzen zu prüfen.
   Mit dem Angebot sind vom Bieter Angaben zu den in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu
   vergebenden Leistung vergleichbar sind sowie Referenzen und Angaben zum
   Umsatz vorzulegen.
   2. Eigenerklärung zu sozialversicherungsrechtlich Beschäftigten
   insgesamt (siehe Formblatt E - Angaben zur Eignung)
   Erklärung, über die durchschnittliche jährliche Anzahl
   sozialversicherungsrechtlicher Beschäftigter - Vollzeitäquivalent- in
   den Jahren 2019,2020,2021)
   Der Bieter hat im Angebot gemäß § 122 GWB nachfolgend genannte Angaben
   zu seiner Leistungsfähigkeit zu machen und entsprechende Nachweise mit
   dem Angebot vorzulegen:
   a) Als Betriebsärzte gemäß § 7 ArbmedVV dürfen nur Personen bestellt
   oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf
   auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben
   erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Die erforderliche
   Fachkunde kann als gegeben angesehen werden, bei Ärzten, die
   nachweisen, dass sie berechtigt sind,
   1. die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder
   2. die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin zu führen.
   b) Angaben zu Niederlassungen nach Tz. 3 und der damit verbundenen
   Erreichbarkeit;
   c) Angaben zu Sicherstellung erforderlicher Laborleistungen;
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Einzureichende Unterlagen:
   1. Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLog (siehe Formblatt M - Erklärung nach
   § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz).
   Bieter müssen erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss
   nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
   Zum Nachweis dieser Erklärung wird der Auftraggeber ab einer
   Auftragssumme von 30.00 Euro für den Bieter, auf dessen Angebot der
   Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
   Gewerbezentralregister gem. § 150a GeWO beim Bundesamt für Justiz
   anfordern.
   2. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Formblatt
   E - Angaben zur Eignung)
   Erklärung,
   a) dass für den Bieter keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und 124
   GWB vorliegen: Achtung: Soweit der Bieter dieser Erklärung nicht
   vorbehaltslos abgeben kann, muss er auf einen gesonderten, von ihm
   selbst erstellten Dokument Angaben dazu machen, welche Verfehlungen err
   begangen hat und ob/welche Maßnahmen der Bieter zur Selbstreinigung
   ergrifffen hat, durch die für ihn die Zuverlässigkeit hergestellt wurde
   oder die ihm zuzurechnen sind. Dadurch soll dem Auftraggeber ermöglicht
   werden, darüber zu entscheiden, wie mit dem Angebot zu verfahren ist.
   b) dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines
   Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag in das
   Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr
   als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
   einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
   c) dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. den §§ 21 Abs. 1
   und Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 2 des Gesetzes über zwingende
   Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und regelmäßig im
   Imland beschäftige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
   (Arbeitnehmer-Entsendungsgesetz - AntG) nicht vorliegen.
   Zum Nachweis dieser Erklärung wird der Auftraggeber ab einer
   Auftragssumme von 30.000 Euro für den Bieter, auf dessen Angebot der
   Zuschlag erteilt werden soll, einen Ausszug aus dem
   Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesmt für Justiz
   anfordern.
   4.Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen haben dem jeweiligen
   Stand von Arbeitsmedizin und Hygiene zu entsprechen. Die
   berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische
   Vorsorgeuntersuchungen gemäß der ArbMedVV müssen angewendet werden.
   Dabei kann davon ausgegangen werden, dass vorwiegend
   Angebotsuntersuchungen der Augen gemäß Teil 4 Absatz 2 Nr.1 Arbmed.VV
   sowie die Pflichtuntersuchungen gemäß Teil 2 Absatz 1 Nr. 3 Bst. m und
   g ArbmedVV(Steuerfahndung - Hepatitisschutz) und ggf.
   Pflichtuntersuchungen gemäß Teil 2 ArbmedVV bei Kontakt von
   Bediensteten mit Schimmel in Archiven vorgenommen werden müssen
   Bei den in der Anlage 3 zur LB aufgeführten handelt es sich um die
   Leistungen die überwiegend zu erbringen sind.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/06/2022
   Ortszeit: 23:45
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/11/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 21/06/2022
   Ortszeit: 00:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifizierungsnummer
   im Formblatt E - Angaben zur Eingung anerkannt. Beruft sich ein Bieter
   auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die
   geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der
   Präqualifizierungsdatenbank gespeicherten Angaben übereinstimmen, d.h.
   geforderte Eingnungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation
   abgedeckt sind, sind einzureichen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Thüringen
   Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
   Ort: Weimar
   Postleitzahl: 99423
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Sieht sich ein am Auftrag interessierte Unternehmen durch
   Nichtbeachtung von Vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der
   Verstoß unverzüglich beim TLF zur rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz
   gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
   Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
   spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zu Abgabe
   der Teilnahmeanträge bzw. der in dem Angebotsunterlagen genannten Frist
   zur Angebotsabgabe gegenüber dem TLF geltend gemacht werden (§ 160 Abs.
   3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das TLF dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen
   nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachrpüfung bei der
   Vergabekammer zu stellen.
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlaggem. § 134 GWB darüber informiert. Ein
   Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information;
   bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist
   10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag der Absendung der Information durch
   das TLF.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/05/2022
References
   6. mailto:vergabestelle@tlf.thueringen.de?subject=TED
   7. https://finanzen.thueringen.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=458418
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=458418
  10. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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