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Ausschreibung: Dienstleistungen des Gesundheitswesens - DE-Erfurt
Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Dokument Nr...: 262622-2022 (ID: 2022051709095411808)
Veröffentlicht: 17.05.2022
*
DE-Erfurt: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
2022/S 95/2022 262622
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesamt für Finanzen
Postanschrift: Steigerstraße 24
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@tlf.thueringen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://finanzen.thueringen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=458418
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=458418
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Arbeitsmedizinische/betriebsärztliche Leistungen für die Beschäftigten
des Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministerium (TFM)
Referenznummer der Bekanntmachung: O1080B018/2022 Z 2.41
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Thüringer Finanzministerium als Auftraggeber (AG) vergibt die
Leistung zur arbeitsmedizinischen/betriebsärztlichen Betreuung der
Bediensteten für den Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums
für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2026. Dazu zählen die
Bediensteten von 12 Thüringer Finanzämtern (FÄ), dem Thüringer
Landesamt für Finanzen (TLF), dem Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ),
der Thüringer Verwaltungsfachhochschule FB Steuern/Landesfinanzschule
(Thür. VFHS FB Steuern) sowie dem Thüringer Finanzministerium (TFM) mit
insgesamt ca. 4.130 Bediensteten (siehe Anlage 1). Die Leistungen
werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abgerufen.
In den Verwaltungen und Betrieben des Freistaats Thüringen ist gemäß §
16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) vom 12. Dezember 1973, das
zuletzt durch Artikel 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I
S. 868) geändert worden ist, ein den Grundsätzen dieses Gesetzes
gleichwertiger arbeitsmedizinischer/betriebsärztliche Arbeitsschutz zu
gewährleisten. Dieser muss in Thüringen gemäß der Gemeinsamen
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, des
Thüringer Finanzministeriums und des Thüringer Ministeriums für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in den Behörden und
Einrichtungen des Landes Thüringen (ThürRL-Arbeitssicherheit) sowie der
Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 sichergestellt werden.
Darüber hinaus muss die angebotene Leistung auch Maßnahmen der
arbeitsmedizinischen Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzes
nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vom
18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), die zuletzt durch Artikel 1 der
Verordnung vom 12. Juli 2019 (BGBl. I S. 1082) geändert worden ist,
beinhalten.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Bestellung von Betriebsärzten gemäß
ThürRL-Arbeitssicherheit mit freiberuflich tätigen Betriebsärzten,
betriebsärztlichen Diensten oder anderen Partnern, die eine
betriebsärztliche, arbeitsmedizinische Betreuung der Bediensteten
sicherstellen können. Die ThürRL-Arbeitssicherheit (Anlage 2) wird
Vertragsbestandteil.
Eine ausführliche Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 400 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
NUTS-Code: DEG0N Eisenach, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEG0C Gotha
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
NUTS-Code: DEG04 Suhl, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
NUTS-Code: DEG0K Saale-Orla-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Aufgaben der arbeitsmedizinischen/ betriebsärztlichen Betreuung
5.1 Die arbeitsmedizinische/ betriebsärztliche Betreuung umfasst
grundsätzlich alle Aufgaben, die sich aus Tz. 7.1 der ThürRL
Arbeitssicherheit ergeben, insbesondere die Aufgaben gemäß § 2 Abs. 3
und Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 der Unfallkasse Thüringen sowie alle
Aufgaben, die sich aus der ArbMedVV für den Betriebsarzt ergeben.
5.2Die Bediensteten im Geschäftsbereich des Thüringer
Finanzministeriums arbeiten überwiegend an Bildschirmarbeitsplätzen.
Davon sind einige Bedienstete im Außendienst tätig, wie z. B.
Prüfdienste, Steuerfahnder, landwirtschaftliche Sachverständige und
Bausachverständige. Des Weiteren müssen die Kraftfahrer (Personen- und
Kurierfahrer) arbeitsmedizinisch betreut werden.
Insofern müssen für die arbeitsmedizinische/ betriebsärztliche
Betreuung der Bediensteten des Geschäftsbereiches des Thüringer
Finanzministeriums insbesondere nachfolgende Leistungen erbracht
werden.
5.2.1Es sind Beratungsleistungen zu erbringen wie z. B. Beratung der
Dienststellenleiter oder deren Beauftragten, Beratung der Bediensteten,
der Personalvertretungen etc. (siehe dazu auch Tz. 3 der Anlage 3).
5.2.2Die Bediensteten sind gemäß ArbMedVV zu untersuchen,
arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die
Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten (siehe Anlage 3 Tz.
1 und 2).
Für die arbeitsmedizinische Vorsorge an Bildschirmgeräten sind die
Gemeinsamen Hinweise des Thüringer Innenministeriums, des Thüringer
Finanzministeriums und des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie
und Gesundheit zur Kostenübernahme für eine spezielle Sehhilfe
(Bildschirmarbeitsplatzbrille) und die augenärztlichen Maßnahmen
(Anlage 5) zu beachten.
5.2.3Die Arbeitsstätten sind zu begehen und festgestellte Mängel den
jeweiligen Dienststellenleiter oder deren Beauftragten mitzuteilen und
Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel mitzuteilen (siehe Anlage 3 Tz.
4).
5.2.4Es ist darauf hinzuwirken, dass sich alle Bediensteten den
Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend
verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren,
denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind sowie über die Einrichtungen
und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren, zu beraten siehe Anlage 3
Tz. 3).
5.2.5Die Betriebsärzte müssen an den Arbeitsschutzausschusssitzungen in
den einzelnen Dienststellen teilnehmen (siehe Anlage 3 Tz. 3).
5.2.6Die Betriebsärzte sollen die Dienststellen bei der Erstellung von
Gefährdungsbeurteilungen insbesondere die der psychischen Gefährdungen
unterstützen. Bei Bedarf sollen Gefährdungsbeurteilungen in
Abstimmungen mit den jeweiligen Dienststellen erstellt werden. (siehe
Anlage 3 Tz. 3).
5.2.7Bedienstete mit besonderen Gefährdungen sollen geimpft und die
notwendigen Untersuchungen durchgeführt werden. Dabei handelt es sich
nach dem jetzigen Kenntnisstand insbesondere um Hepatitis Impfungen für
Steuerfahnder und um Zeckenimpfungen für die landwirtschaftlichen
Sachverständigen der Finanzämter (siehe Anlage 3 Tz.5).
5.2.8Es ist die Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen und den
Fachkräften für Arbeitssicherheit zu gewährleisten (siehe Anlage 3 Tz.
3).
5.2.9Der Auftragnehmer sollte bei Gesundheitstagen mitwirken und bei
Bedarf des Auftraggebers auch Leistungen im Rahmen der Betrieblichen
Gesundheitsmanagement sowie weitere Leistungen wie Vorträge,
Stellungnahmen etc. (siehe Anlage 3 Tz. 6) erbringen.
Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen haben dem jeweiligen
Stand von Arbeitsmedizin und Hygiene zu entsprechen. Die
berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen gemäß der ArbMedVV müssen angewendet werden.
Dabei kann davon ausgegangen werden, dass vorwiegend
Angebotsuntersuchungen der Augen gemäß Teil 4 Absatz 2 Nr.1 Arbmed.VV
sowie die Pflichtuntersuchungen gemäß Teil 2 Absatz 1 Nr. 3 Bst. m und
g ArbmedVV(Steuerfahndung - Hepatitisschutz) und ggf.
Pflichtuntersuchungen gemäß Teil 2 ArbmedVV bei Kontakt von
Bediensteten mit Schimmel in Archiven vorgenommen werden müssen.
Bei den in der Anlage 3 zur LB aufgeführten handelt es sich um die
Leistungen die überwiegend zu erbringen sind.
Eine ausführliche Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Einzureichende Unterlagen (siehe Fromblatt E - Angaben zur Eignung)
1. Erklärung zur Eignung ins Handelsregister,
Erklärung,
a) das der Bieter nicht zur Eintragung in das Handelsregister
verpflichtet ist. Dies ist in einer gesonderten Anlage zu erläutern;
b) dass der Bieter im Handelsregister eingetragen ist. Zum Nachweis
dieser Erklärung ist ein aktueller Handelsregisterauszug dem Angebot
beizufügen (zum Datum der Frist zur Einreichung der Angebote nicht
älter als 6 Monate)
2. Erklärung Eintragung ins Berufsregister
a) dass der Bieter nicht zu Eintragung in das Berufsregister
verpflichtet ist. Dies ist in einer gesonderten Anlage zu erläutern.
b) dass der Bieter im Berufsregister eingetragen ist. Zum Nachweis
dieser Erklärung ist ein aktueller Auszug aus dem Berufsregister
beizufügen (am Datum der Frist zur Angebotsabgabe nicht älter als 6
Monate).
Hinweis: Bei Unternehmen, die ihre Niederlassung nicht in Deutschland
haben, ist nach den jeweiligen Rechtsvorschriften des Staats, in dem
sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister dieses Staates nachzuweisen oder auf andere Weise die
erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Der Bieter hat im Angebot gemäß § 122 GWB nachfolgend genannte Angaben
zu seiner Fachkunde zu machen und entsprechende Nachweise mit dem
Angebot vorzulegen:
a) Als Betriebsärzte gemäß § 7 ArbmedVV dürfen nur Personen bestellt
oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf
auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben
erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Die erforderliche
Fachkunde kann als gegeben angesehen werden, bei Ärzten, die
nachweisen, dass sie berechtigt sind,
1. die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder
2. die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin zu führen.
b) Angaben zu Niederlassungen nach Tz. 3 und der damit verbundenen
Erreichbarkeit;
c) Angaben zu Sicherstellung erforderlicher Laborleistungen;
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Einzureichende Unterlagen (siehe Formblatt E -Angaben zur Eignung)
1. Eigenerklärung Gesamtumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019,2020,2021)
Mit dem Angebot sind vom Bieter Angaben zu den in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind sowie Referenzen und Angaben zum
Umsatz vorzulegen.
2. Eigenerklärung Gesamtumsatz mit vergleichbaren Leistungen
Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019,2020,2021) mit Leistungen, die
mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Mit dem Angebot sind vom Bieter Angaben zu den in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind sowie Referenzen und Angaben zum
Umsatz vorzulegen.
3. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Erklärung,
a) dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag
auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bieter
nicht in Liquidation befindet.
b) dass ein Insolvenzplan rechtskräftig wurde und auf Verlangen
vorgelegt wird.
4. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung
Erklärung, dass der Bieter die Verpflichtung Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit
er der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt
hat. Zum Nachweis dieser Erklärung ist auf Verlangen eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen vorzulegen.
5. Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Erklärung, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Zum
Nachweis dieser Erklärung ist eine Kopie der
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den
Bieter zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen, wenn sein Angebot
in die engere Wahl kommt.
Der Bieter hat im Angebot gemäß § 122 GWB nachfolgend genannte Angaben
zu seiner Zuverlässigkeit zu machen und entsprechende Nachweise mit dem
Angebot vorzulegen:
a) Angaben/Nachweis über eine vorhandene Haftpflichtversicherung (mit
einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio Euro pauschal für
Personenschäden/Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden) bzw.
eine Verpflichtungserklärung, bei Zuschlag eine entsprechende
Versicherung abzuschließen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Einzureichende Unterlagen:
1. Referenzen über vergleichbare Leistungen. Diese sind durch das
vollständig ausgefüllte Formblatt R nachzuweisen.
AN des eingereichten Referenzauftrages können folgende Beteiligte sein:
- der Bieter,
- ein Mitglied der Bietergemeinschaft,
- ein Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung
sich der Bieter beruft.
- Für jede Referenz ist jeweils ein neues Formblatt einzureichen. Die
Felder vollständig und wahrheitsgemäß anzukreuzen bzw. auszufüllen.
Der AG behält sich vor, die benannten Referenzen zu prüfen.
Mit dem Angebot sind vom Bieter Angaben zu den in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind sowie Referenzen und Angaben zum
Umsatz vorzulegen.
2. Eigenerklärung zu sozialversicherungsrechtlich Beschäftigten
insgesamt (siehe Formblatt E - Angaben zur Eignung)
Erklärung, über die durchschnittliche jährliche Anzahl
sozialversicherungsrechtlicher Beschäftigter - Vollzeitäquivalent- in
den Jahren 2019,2020,2021)
Der Bieter hat im Angebot gemäß § 122 GWB nachfolgend genannte Angaben
zu seiner Leistungsfähigkeit zu machen und entsprechende Nachweise mit
dem Angebot vorzulegen:
a) Als Betriebsärzte gemäß § 7 ArbmedVV dürfen nur Personen bestellt
oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf
auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben
erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Die erforderliche
Fachkunde kann als gegeben angesehen werden, bei Ärzten, die
nachweisen, dass sie berechtigt sind,
1. die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder
2. die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin zu führen.
b) Angaben zu Niederlassungen nach Tz. 3 und der damit verbundenen
Erreichbarkeit;
c) Angaben zu Sicherstellung erforderlicher Laborleistungen;
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Einzureichende Unterlagen:
1. Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLog (siehe Formblatt M - Erklärung nach
§ 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz).
Bieter müssen erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss
nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Zum Nachweis dieser Erklärung wird der Auftraggeber ab einer
Auftragssumme von 30.00 Euro für den Bieter, auf dessen Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gem. § 150a GeWO beim Bundesamt für Justiz
anfordern.
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Formblatt
E - Angaben zur Eignung)
Erklärung,
a) dass für den Bieter keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und 124
GWB vorliegen: Achtung: Soweit der Bieter dieser Erklärung nicht
vorbehaltslos abgeben kann, muss er auf einen gesonderten, von ihm
selbst erstellten Dokument Angaben dazu machen, welche Verfehlungen err
begangen hat und ob/welche Maßnahmen der Bieter zur Selbstreinigung
ergrifffen hat, durch die für ihn die Zuverlässigkeit hergestellt wurde
oder die ihm zuzurechnen sind. Dadurch soll dem Auftraggeber ermöglicht
werden, darüber zu entscheiden, wie mit dem Angebot zu verfahren ist.
b) dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines
Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag in das
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr
als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
c) dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. den §§ 21 Abs. 1
und Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 2 des Gesetzes über zwingende
Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und regelmäßig im
Imland beschäftige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
(Arbeitnehmer-Entsendungsgesetz - AntG) nicht vorliegen.
Zum Nachweis dieser Erklärung wird der Auftraggeber ab einer
Auftragssumme von 30.000 Euro für den Bieter, auf dessen Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, einen Ausszug aus dem
Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesmt für Justiz
anfordern.
4.Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen haben dem jeweiligen
Stand von Arbeitsmedizin und Hygiene zu entsprechen. Die
berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen gemäß der ArbMedVV müssen angewendet werden.
Dabei kann davon ausgegangen werden, dass vorwiegend
Angebotsuntersuchungen der Augen gemäß Teil 4 Absatz 2 Nr.1 Arbmed.VV
sowie die Pflichtuntersuchungen gemäß Teil 2 Absatz 1 Nr. 3 Bst. m und
g ArbmedVV(Steuerfahndung - Hepatitisschutz) und ggf.
Pflichtuntersuchungen gemäß Teil 2 ArbmedVV bei Kontakt von
Bediensteten mit Schimmel in Archiven vorgenommen werden müssen
Bei den in der Anlage 3 zur LB aufgeführten handelt es sich um die
Leistungen die überwiegend zu erbringen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/06/2022
Ortszeit: 23:45
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/11/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/06/2022
Ortszeit: 00:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifizierungsnummer
im Formblatt E - Angaben zur Eingung anerkannt. Beruft sich ein Bieter
auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die
geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der
Präqualifizierungsdatenbank gespeicherten Angaben übereinstimmen, d.h.
geforderte Eingnungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation
abgedeckt sind, sind einzureichen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessierte Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der
Verstoß unverzüglich beim TLF zur rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zu Abgabe
der Teilnahmeanträge bzw. der in dem Angebotsunterlagen genannten Frist
zur Angebotsabgabe gegenüber dem TLF geltend gemacht werden (§ 160 Abs.
3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das TLF dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht
abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen
nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachrpüfung bei der
Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlaggem. § 134 GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information;
bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist
10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag der Absendung der Information durch
das TLF.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2022
References
6. mailto:vergabestelle@tlf.thueringen.de?subject=TED
7. https://finanzen.thueringen.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=458418
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=458418
10. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
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