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Ausschreibung: Feuerwehrfahrzeuge - DE-Blieskastel
Feuerwehrfahrzeuge
Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit
Dokument Nr...: 261860-2022 (ID: 2022051709054511087)
Veröffentlicht: 17.05.2022
*
  DE-Blieskastel: Feuerwehrfahrzeuge
   2022/S 95/2022 261860
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Blieskastel
   Postanschrift: Paradeplatz 5
   Ort: Blieskastel
   NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
   Postleitzahl: 66440
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Fachbereich 1 Hauptverwaltung
   E-Mail: [6]vergabestelle@blieskastel.de
   Telefon: +49 68429261109
   Fax: +49 68429262001
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.blieskastel.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://prego-vergabeplattform.prhos.com/NetServer/TenderingProcedur
   eDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17fdec318bc-7ae791946
   2ac6477
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://prego-vergabeplattform.prhos.com/NetServer/TenderingProcedur
   eDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17fdec318bc-7ae791946
   2ac6477
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neubeschaffung DLAK 23/12 - Gemeinde Heusweiler
   Referenznummer der Bekanntmachung: BLK-Vergabe-2022-0022
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34144210 Feuerwehrfahrzeuge
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges - Drehleiter mit Korb; Typ DLAK
   23/12 nach DIN EN 14043 für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde
   Heusweiler. (Fahrgestell, feuerwehrtechnischer AUfbau und Beladung für
   DLAK 23/12 nach DIN EN 14043
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Fahrgestell & feuerwehrtechnischer Aufbau
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34144210 Feuerwehrfahrzeuge
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges - Drehleiter mit Korb; Typ DLAK
   23/12 nach DIN EN 14043 für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde
   Heusweiler. (Fahrgestell, feuerwehrtechnischer AUfbau und Beladung für
   DLAK 23/12 nach DIN EN 14043)
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Fahrgestell / Gewichtung: 10,00
   Qualitätskriterium - Name: Fahrzeugaufbau / Gewichtung: 55,00
   Preis - Gewichtung: 35,00
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2022
   Ende: 31/07/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beladung
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   35110000 Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges - Drehleiter mit Korb; Typ DLAK
   23/12 nach DIN EN 14043 für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde
   Heusweiler. (Fahrgestell, feuerwehrtechnischer AUfbau und Beladung für
   DLAK 23/12 nach DIN EN 14043)
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2022
   Ende: 31/07/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Liegt eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   nach § 123 und 124 GWB vor?
   § 123 GWB
   (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
   Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
   Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3
   dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen
   das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
   Straftat nach:
   1.
   § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a
   des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
   129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen
   im Ausland),
   2.
   § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen,
   3.
   § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
   4.
   § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den
   Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
   der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
   5.
   § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
   richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
   werden,
   6.
   § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
   (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
   7.
   § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
   Mandatsträgern),
   8.
   den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
   Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
   (Ausländische und internationale Bedienstete),
   9.
   Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder
   10.
   den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
   Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
   Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
   Freiheitsberaubung).
   (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
   Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße
   nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
   (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
   Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
   Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
   Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
   Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
   (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
   Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
   Vergabeverfahren aus, wenn
   1.
   das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben
   oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
   durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
   Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
   2.
   die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
   Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
   Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen
   Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
   vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
   Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen
   verpflichtet hat.
   (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies
   aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von
   einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies
   aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein
   Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt
   unberührt.
   §124 GWB
   (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
   Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
   des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
   ausschließen, wenn
   1.
   das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
   gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
   verstoßen hat,
   2.
   das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens
   ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
   eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
   Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
   Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
   3.
   das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
   schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
   Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend
   anzuwenden,
   4.
   der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
   verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen
   getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken,
   5.
   ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
   besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
   öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
   Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
   einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
   6.
   eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen
   bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
   diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende
   Maßnahmen beseitigt werden kann,
   7.
   das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
   früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
   fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
   Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
   geführt hat,
   8.
   das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien
   eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
   hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
   übermitteln, oder
   9.
   das Unternehmen
   a)
   versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers
   in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
   b)
   versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
   unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
   c)
   fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat,
   die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich
   beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu
   übermitteln.
   (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des
   Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/06/2022
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/08/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 21/06/2022
   Ortszeit: 14:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium
   für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
   Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
   Ort: Saarbrücken
   Postleitzahl: 66119
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6815014994
   Fax: +49 6815013506
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium
   für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
   Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
   Ort: Saarbrücken
   Postleitzahl: 66119
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
   Telefon: +49 6815014994
   Fax: +49 6815013506
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
   Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
   Nr. 4 GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/05/2022
References
   6. mailto:vergabestelle@blieskastel.de?subject=TED
   7. http://www.blieskastel.de/
   8. https://prego-vergabeplattform.prhos.com/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17fdec31
8bc-7ae7919462ac6477
   9. https://prego-vergabeplattform.prhos.com/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17fdec31
8bc-7ae7919462ac6477
  10. mailto:vergabekammern@wirtschaft.saarland.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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