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Ausschreibung: Elektroinstallationsarbeiten - DE-Oranienburg
Elektroinstallationsarbeiten
Dokument Nr...: 261261-2022 (ID: 2022051709024210490)
Veröffentlicht: 17.05.2022
*
DE-Oranienburg: Elektroinstallationsarbeiten
2022/S 95/2022 261261
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister
Postanschrift: Schloßplatz 1
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle, Haus 1
E-Mail: [6]kaftan@oranienburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.oranienburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR1
R7KT/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR1
R7KT
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erweiterung und Modernisierung Grundschule Lehnitz, Los 27, MSR
/Gebäudeautomation
Referenznummer der Bekanntmachung: VOB-0031/2021-65
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45311200 Elektroinstallationsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Es wird eine Automation der heizungs- und lufttechnischen Anlagen über
die KG480 mit AMEVzertifizierten
BACnet-Automationsstationen vorgesehen und deren Aufschaltung auf eine
bestehende Managementeinrichtung der Stadt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Hauptort der Ausführung:
Grundschule Lehnitz Dianastraße 13 16515 Oranienburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Gebäudeautomation regelt die Heizungs- und Lüfungsanlagen des
Schulgebäudes, wofür 2 ISP- Schränke im Neubau und 1 ISP- Schrank im
Albau errichtet werden.
Es ist eine Aufschaltung auf die zentrale Gebäudeleittechnik
vorgesehen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 29/08/2022
Ende: 12/01/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. BA Neubau 29.08.2022 - 29.05.2023
2. BA Altbau 04.12.2023 - 12.01.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis
- PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind
oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der
Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht
immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem
Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell
hinterlegt ist.
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte
Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz
von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den
Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen.
1. Erklärung zur Eintragung im Handelsregister, für die auszuführenden
Leistungen in die Handwerksrolle, bei der Industrie- und
Handwerkskammer oder ob keine Verpflichtung zur Eintragung in die
genannten Register besteht.
2. Erklärung, dass
- keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen,
- in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der
zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
belegt wurde,
- ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt - falls
zutreffend,
- zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt,
jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die
Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf
Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist
vorzulegen:
zu 1. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie und Handelskammer.
Falls zutreffend sind folgende Formulare zu verwenden:
a) Werden Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das
den Vergabeunterlagen beigefügte Formular 234 (Erklärung
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) aus dem sich die Mitglieder der
Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer
gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und
der bevollmächtigte Vertreter (federführend) ergeben, auszufüllen. Bei
Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
b) Werden Unterauftragnehmer eingesetzt, müssen diese den jeweiligen
Leistungsbereich oder Teile davon übernehmen. Der Bieter hat das
Formblatt 233 (Verzeichnis Nachunternehmerleistungen) einzureichen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis
- PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind
oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der
Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht
immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem
Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell
hinterlegt ist.
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte
Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz
von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den
Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen.
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar
sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen. Der Mindestjahresumsatz für den
Hauptauftragnehmer jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre muss 300.000,00 EUR betragen.
2. Erklärung, dass
-ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung
nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
Liquidation befindet,
- ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf
Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der
Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf
Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist
vorzulegen:
zu 3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls
das Unternehmen beitragspflichtig ist, Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt
eine solche Bescheinigung ausstellt,
zu 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Des Weiteren ist der folgende Nachweis einzureichen:
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein
Jahr) mit einer Deckungssumme von mindestens 2.500.000,00 EUR für
Personen- sowie Sachschäden und 1.000.000,00 EUR für Vermögensschäden
pro Versicherungsfall.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
a.) Die Stadt Oranienburg fordert als Mindestbedingung vom
Hauptauftragnehmer einen Mindestjahresumsatz
des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre von mind. 300.000,00 EUR. Das Unterschreiten des
Mindestjahresumsatzes führt zum Ausschluss.
b.) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein
Jahr) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder
Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von 2.500.000,00 EUR für
Personen- sowie Sachschäden und 1.000.000,00 EUR für Vermögensschäden
pro Versicherungsfall. Ist ein den genannten Anforderungen
entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit
dem Angebot die Erklärung abzugeben, dass bei Zuschlagserteilung eine
Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur
Verfügung stehen wird (Bereitstellungserklärung). Im Falle der
Teilnahme einer Bietergemeinschaft hat lediglich
ein Mitglied der Bietergemeinschaft den Nachweis ausreichender
Deckungssummen zu erbringen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis
- PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind
oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der
Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht
immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem
Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell
hinterlegt ist.
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte
Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz
von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den
Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen.
1. Erklärungen, dass in den LETZTEN FÜNF ABGESCHLOSSENEN KALENDERJAHREN
vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die
erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf
Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist
vorzulegen:
zu 1. Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben:
- Bezeichnung des Bauvorhabens,
- Art der ausgeführten Leistung,
- Auftraggeber/in,
- Ansprechpartner/in
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bzw. der
Ansprechpartnerin,
- Ausführungszeitraum und
- Auftragssumme.
zu 2. Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
A.
- ERKLÄRUNG, dass der Bewerber nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen
Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört.
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht, wenn
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren
Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter
Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, ODER
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen, die im Namen oder auf
Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen
handeln.
- ERKLÄRUNG, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des
Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der vorgenannten
Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne
der Vorschrift gehören.
- ERKLÄRUNG, dass das Unternehmen bestätigt und sicherstellt, dass auch
während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten
oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die
mehr als 10 % des Auftragswerts
entfällt, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit
einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
B. Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die
Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung.
C. Bei der Vergabe von Bauleistungen muss gem. § 5 Abs. 2
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) immer eine
Sozialkassenbescheinigung (SOKA-Bau-Bescheinigung) von dem für den
Zuschlag vorgesehenen Bieter abgefordert werden. Das heißt, die Vorlage
der Bescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner
Tarifbindung angehört, über die Bruttolohnsumme und die geleisteten
Arbeitsstunden sowie die Zahl der gewerblichen Beschäftigten, für den
Fall, dass kein Nachweis nach § 5 Abs. 1 Brandenburgisches
Vergabegesetz (Präqualifikation/ULV) vorliegt.
Die SOKA-Bau-Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein, sofern
dieser nicht Bestandteil eines Nachweises nach § 5 Abs. 1
Brandenburgisches Vergabegesetz (Präqualifikation/ULV) ist. Die
SOKA-Bau-Bescheinigung kann auch schon mit dem Angebot abgegeben
werden.
Für den Fall, dass der Bieter nicht präqualifiziert ist oder an keinem
Sozialkassenverfahren teilnimmt, hat der Bieter eine
Negativbescheinigung oder eine Eigenerklärung vorzulegen, dass er nicht
zur Teilnahme an einem Sozialkassenverfahren verpflichtet ist. Die
Negativbescheinigung wird auf Antrag durch die SOKA-Bau ausgestellt.
War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland
ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen
Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen
Sicherheit nach Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates
verstoßen zu haben. Näheres dazu regelt § 5 Abs. 2 BbgVergG.
D. Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von
30.000 Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen
Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG beim
Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern.
E. Die Urkalkulation (passwortgeschützte Datei) wird nur vom Bieter
abgefordert, dessen Auftrag in die engere Wahl der Beauftragung kommt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/06/2022
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/08/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/06/2022
Ortszeit: 14:00
Ort:
Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz
Brandenburg einzureichen.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Es sind KEINE Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen, da die
Angebotsabgabe auf dem elektronischen Wege erfolgt.
Das Submissionsergebnis wird den beteiligten Bietern über den
Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg zeitnah nach dem
Eröffnungstermin zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen
und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den
Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt.
Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 09.06.2022 um 23:59
Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig
gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an
der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten
Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren
und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse
regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht
werden.
Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und
zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen.
Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der
Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen,
Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von
Leistungsanforderungen.
3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über
den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog.
Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines
Angebotes, z. B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall
zum Ausschluss.
4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am
Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung des Angebotes).
5. Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie
werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine
Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den
Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder
Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche
Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der
schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1R7KT
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661610
Fax: +49 3318661652
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines
Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern
ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der
Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der
Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt
wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2022
References
6. mailto:kaftan@oranienburg.de?subject=TED
7. http://www.oranienburg.de/
8. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR1R7KT/documents
9. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR1R7KT
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