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Ausschreibung: Elektroinstallationsarbeiten - DE-Oranienburg
Elektroinstallationsarbeiten
Dokument Nr...: 261261-2022 (ID: 2022051709024210490)
Veröffentlicht: 17.05.2022
*
  DE-Oranienburg: Elektroinstallationsarbeiten
   2022/S 95/2022 261261
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister
   Postanschrift: Schloßplatz 1
   Ort: Oranienburg
   NUTS-Code: DE40A Oberhavel
   Postleitzahl: 16515
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle, Haus 1
   E-Mail: [6]kaftan@oranienburg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.oranienburg.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR1
   R7KT/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR1
   R7KT
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erweiterung und Modernisierung Grundschule Lehnitz, Los 27, MSR
   /Gebäudeautomation
   Referenznummer der Bekanntmachung: VOB-0031/2021-65
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45311200 Elektroinstallationsarbeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Es wird eine Automation der heizungs- und lufttechnischen Anlagen über
   die KG480 mit AMEVzertifizierten
   BACnet-Automationsstationen vorgesehen und deren Aufschaltung auf eine
   bestehende Managementeinrichtung der Stadt.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE40A Oberhavel
   Hauptort der Ausführung:
   Grundschule Lehnitz Dianastraße 13 16515 Oranienburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Gebäudeautomation regelt die Heizungs- und Lüfungsanlagen des
   Schulgebäudes, wofür 2 ISP- Schränke im Neubau und 1 ISP- Schrank im
   Albau errichtet werden.
   Es ist eine Aufschaltung auf die zentrale Gebäudeleittechnik
   vorgesehen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 29/08/2022
   Ende: 12/01/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. BA Neubau 29.08.2022 - 29.05.2023
   2. BA Altbau 04.12.2023 - 12.01.2024
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu
   vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
   Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis
   - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf
   gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind
   oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
   In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der
   Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht
   immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im
   Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem
   Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell
   hinterlegt ist.
   NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der
   Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte
   Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine
   Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz
   von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
   Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen
   präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
   Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
   (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
   Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
   die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
   Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE
   genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
   Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
   eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
   Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den
   Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen.
   1. Erklärung zur Eintragung im Handelsregister, für die auszuführenden
   Leistungen in die Handwerksrolle, bei der Industrie- und
   Handwerkskammer oder ob keine Verpflichtung zur Eintragung in die
   genannten Register besteht.
   2. Erklärung, dass
   - keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen,
   - in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der
   zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer
   Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
   mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
   belegt wurde,
   - ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt - falls
   zutreffend,
   - zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt,
   jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die
   Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend.
   Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf
   Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist
   vorzulegen:
   zu 1. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle
   (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie und Handelskammer.
   Falls zutreffend sind folgende Formulare zu verwenden:
   a) Werden Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das
   den Vergabeunterlagen beigefügte Formular 234 (Erklärung
   Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) aus dem sich die Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer
   gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und
   der bevollmächtigte Vertreter (federführend) ergeben, auszufüllen. Bei
   Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der
   Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
   b) Werden Unterauftragnehmer eingesetzt, müssen diese den jeweiligen
   Leistungsbereich oder Teile davon übernehmen. Der Bieter hat das
   Formblatt 233 (Verzeichnis Nachunternehmerleistungen) einzureichen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu
   vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
   Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis
   - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf
   gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind
   oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
   In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der
   Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht
   immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im
   Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem
   Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell
   hinterlegt ist.
   NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der
   Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte
   Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine
   Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz
   von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
   Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen
   präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
   Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
   (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
   Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
   die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
   Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE
   genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
   Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
   eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
   Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den
   Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen.
   1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere
   Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar
   sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
   ausgeführten Leistungen. Der Mindestjahresumsatz für den
   Hauptauftragnehmer jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahre muss 300.000,00 EUR betragen.
   2. Erklärung, dass
   -ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
   Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung
   nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
   Liquidation befindet,
   - ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf
   Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend.
   3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
   Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der
   Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
   4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
   Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf
   Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist
   vorzulegen:
   zu 3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls
   das Unternehmen beitragspflichtig ist, Unbedenklichkeitsbescheinigung
   des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt
   eine solche Bescheinigung ausstellt,
   zu 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
   zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
   Des Weiteren ist der folgende Nachweis einzureichen:
   - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein
   Jahr) mit einer Deckungssumme von mindestens 2.500.000,00 EUR für
   Personen- sowie Sachschäden und 1.000.000,00 EUR für Vermögensschäden
   pro Versicherungsfall.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   a.) Die Stadt Oranienburg fordert als Mindestbedingung vom
   Hauptauftragnehmer einen Mindestjahresumsatz
   des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahre von mind. 300.000,00 EUR. Das Unterschreiten des
   Mindestjahresumsatzes führt zum Ausschluss.
   b.) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein
   Jahr) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder
   Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von 2.500.000,00 EUR für
   Personen- sowie Sachschäden und 1.000.000,00 EUR für Vermögensschäden
   pro Versicherungsfall. Ist ein den genannten Anforderungen
   entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit
   dem Angebot die Erklärung abzugeben, dass bei Zuschlagserteilung eine
   Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur
   Verfügung stehen wird (Bereitstellungserklärung). Im Falle der
   Teilnahme einer Bietergemeinschaft hat lediglich
   ein Mitglied der Bietergemeinschaft den Nachweis ausreichender
   Deckungssummen zu erbringen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu
   vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
   Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis
   - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf
   gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind
   oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
   In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der
   Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht
   immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im
   Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem
   Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell
   hinterlegt ist.
   NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der
   Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte
   Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine
   Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz
   von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
   Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen
   präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
   Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
   (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
   Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
   die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
   Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE
   genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
   Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
   eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
   Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den
   Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen.
   1. Erklärungen, dass in den LETZTEN FÜNF ABGESCHLOSSENEN KALENDERJAHREN
   vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
   2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die
   erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
   Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf
   Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist
   vorzulegen:
   zu 1. Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben:
   - Bezeichnung des Bauvorhabens,
   - Art der ausgeführten Leistung,
   - Auftraggeber/in,
   - Ansprechpartner/in
   - Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bzw. der
   Ansprechpartnerin,
   - Ausführungszeitraum und
   - Auftragssumme.
   zu 2. Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
   Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
   gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   A.
   - ERKLÄRUNG, dass der Bewerber nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der
   Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
   Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive
   Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
   Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen
   Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört.
   Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht, wenn
   a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene
   natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
   Einrichtungen,
   b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren
   Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter
   Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, ODER
   c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
   Einrichtungen, die im Namen oder auf
   Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen
   handeln.
   - ERKLÄRUNG, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
   Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
   Eignungsnachweises in Anspruch
   genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des
   Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der vorgenannten
   Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne
   der Vorschrift gehören.
   - ERKLÄRUNG, dass das Unternehmen bestätigt und sicherstellt, dass auch
   während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten
   oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
   Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
   genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die
   mehr als 10 % des Auftragswerts
   entfällt, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit
   einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
   B. Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die
   Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung.
   C. Bei der Vergabe von Bauleistungen muss gem. § 5 Abs. 2
   Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) immer eine
   Sozialkassenbescheinigung (SOKA-Bau-Bescheinigung) von dem für den
   Zuschlag vorgesehenen Bieter abgefordert werden. Das heißt, die Vorlage
   der Bescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner
   Tarifbindung angehört, über die Bruttolohnsumme und die geleisteten
   Arbeitsstunden sowie die Zahl der gewerblichen Beschäftigten, für den
   Fall, dass kein Nachweis nach § 5 Abs. 1 Brandenburgisches
   Vergabegesetz (Präqualifikation/ULV) vorliegt.
   Die SOKA-Bau-Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein, sofern
   dieser nicht Bestandteil eines Nachweises nach § 5 Abs. 1
   Brandenburgisches Vergabegesetz (Präqualifikation/ULV) ist. Die
   SOKA-Bau-Bescheinigung kann auch schon mit dem Angebot abgegeben
   werden.
   Für den Fall, dass der Bieter nicht präqualifiziert ist oder an keinem
   Sozialkassenverfahren teilnimmt, hat der Bieter eine
   Negativbescheinigung oder eine Eigenerklärung vorzulegen, dass er nicht
   zur Teilnahme an einem Sozialkassenverfahren verpflichtet ist. Die
   Negativbescheinigung wird auf Antrag durch die SOKA-Bau ausgestellt.
   War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland
   ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen
   Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen
   Sicherheit nach Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates
   verstoßen zu haben. Näheres dazu regelt § 5 Abs. 2 BbgVergG.
   D. Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von
   30.000 Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen
   Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG beim
   Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern.
   E. Die Urkalkulation (passwortgeschützte Datei) wird nur vom Bieter
   abgefordert, dessen Auftrag in die engere Wahl der Beauftragung kommt.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/06/2022
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/08/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 15/06/2022
   Ortszeit: 14:00
   Ort:
   Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz
   Brandenburg einzureichen.
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Es sind KEINE Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen, da die
   Angebotsabgabe auf dem elektronischen Wege erfolgt.
   Das Submissionsergebnis wird den beteiligten Bietern über den
   Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg zeitnah nach dem
   Eröffnungstermin zur Verfügung gestellt.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen
   und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den
   Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt.
   Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 09.06.2022 um 23:59
   Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig
   gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
   2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an
   der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten
   Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren
   und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse
   regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht
   werden.
   Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und
   zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen.
   Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der
   Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen,
   Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von
   Leistungsanforderungen.
   3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über
   den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog.
   Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines
   Angebotes, z. B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall
   zum Ausschluss.
   4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am
   Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung des Angebotes).
   5. Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie
   werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine
   Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den
   Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder
   Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche
   Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der
   schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1R7KT
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
   Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
   Ort: Potsdam
   Postleitzahl: 14473
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 3318661610
   Fax: +49 3318661652
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines
   Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern
   ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der
   Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der
   Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht
   innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt
   wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
   Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/05/2022
References
   6. mailto:kaftan@oranienburg.de?subject=TED
   7. http://www.oranienburg.de/
   8. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR1R7KT/documents
   9. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR1R7KT
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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