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Ausschreibung: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen - DE-München
Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Installation von kältetechnischen Anlagen
Installation von Zentralheizungen
Installateurarbeiten
Dokument Nr...: 260725-2022 (ID: 2022051609142909893)
Veröffentlicht: 16.05.2022
*
  DE-München: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
   2022/S 94/2022 260725
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Flughafen München GmbH
   Postanschrift: Postfach 23 17 55
   Ort: München
   NUTS-Code: DE21A Erding
   Postleitzahl: 85326
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Flughafen München GmbH - Einkauf
   E-Mail: [6]vergabe.erweiterung.t1@munich-airport.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.munich-airport.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9DR710/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9DR710
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Flughafenanlagen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Flughafen München_Erweiterung Terminal 1_Heizungs- und Kälteanlagen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1003188
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Den augenblicklichen Kalkulationsrisiken der Bieter wird durch einen
   auftraggeberseitigen Vorschlag zur Preisgleitung und Entschärfung von
   terminlichen Lieferrisiken Rechnung getragen. Einzelheiten ergeben sich
   aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
   Gegenstand des Auftrages ist die Errichtung der heizungs- und
   kältetechnischen Anlagen.
   Diese beinhalten die Arbeiten zur Installation der gesamten Wärme- und
   Kälteversorgung des Gebäudes. Die Energieversorgung erfolgt dabei über
   das flughafeneigene Fernwärme- bzw. Fernkältenetz.
   Dazu sind mehrere Übergabestationen mit indirektem Anschluss
   (Fernwärme) und direktem Anschluss (Fernkälte) zu errichten und zu den
   Verbrauchern zu verteilen.
   Zu den Verbrauchern zählen Heizkörper, Fassadenheizung,
   Unterflurkonvektoren,
   Heiz-Kühldecken und Kühldecken, Torluftschleier, Warmwasserbereiter
   (Frischwasserstationen und Pufferspeicher), RLT-Anlagen, PCA-Anlagen
   und Umluftkühlgeräte. Des Weiteren gehören zum Leistungsumfang
   Trockenrückkühler zur Rückkühlung der Gewerbekälteerzeugung einschl.
   des zugehörigen Verteilnetzes.
   Diese Leistungen sind auf Basis einer vorliegenden Ausführungsplanung
   zu erbringen.
   Im Leistungsumfang des AN liegt das Bedienen und Betreiben der
   Anlagentechnik bis zur vollständigen Übergabe des Bauwerkes an den
   Nutzer. Die Kosten für Wartungs- und Instandhaltungsverträge sind
   gesondert anzubieten.
   Die Leistungen sind im betrieblich sicherheitsempfindlichen Bereich
   sowie im Critical Part (Sicherheitsbereiche des Flughafens) und bei
   laufendem Flugbetrieb zu erbringen und erfordern deshalb besondere
   Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen an die
   Sicherheitsbestimmungen eines Flughafens.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45331231 Installation von kältetechnischen Anlagen
   45331100 Installation von Zentralheizungen
   45330000 Installateurarbeiten
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21B Freising
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Montage einer heizungstechnischen Anlage:
   Fernwärmeübergabestation, indirekt, ca. 2.800 kW 1 Stück
   Fernwärmeübergabestation, indirekt, ca. 2.500 kW 1 Stück
   Fernwärmeübergabestation, indirekt, ca. 2.100 kW 1 Stück
   Fernwärmeübergabestation, indirekt, ca. 1.100 kW 1 Stück
   Wärmetauscher PCA-Anlagen, indirekt, ca. 290 kW 1 Stück
   Wärmetauscher PCA-Anlagen, indirekt, ca. 870 kW 1 Stück
   Wärmetauscher PCA-Anlagen, indirekt, ca. 580 kW 1 Stück
   Zentrale Warmwasserbereiter als Frischwasserstationen 7 Stück
   Gewinderohr, schwarz, längsgeschweißt (DN 15 bis DN 50) ca. 21.000
   Meter
   Stahlrohr, schwarz, längsgeschweißt (DN 65 bis DN 200) ca. 13.000 Meter
   Ventilheizkörper und Stahlröhrenradiatoren ca. 160 Stück
   Unterflurkonvektoren ca. 340 Stück
   Fassadenheizung
   ca. 560 Meter
   Torluftschleier 18 Stück
   Montage einer kältetechnischen Anlage:
   Fernkälteübergabestation, direkt, ca. 310 kW 1 Stück
   Fernkälteübergabestation, direkt, ca. 630 kW 1 Stück
   Fernkälteübergabestation, direkt, ca. 750 kW 1 Stück
   Fernkälteübergabestation, direkt, ca. 3.000 kW 1 Stück
   Trockenrückkühler, ca. 45 kW 2 Stück
   Gewinderohr, schwarz, längsgeschweißt (DN 15bis DN 50)
   mit Korrosionsanstrich ca. 9.000 Meter
   Stahlrohr, schwarz, längsgeschweißt (DN 65bis DN 200)
   mit Korrosionsanstrich ca. 9.000 Meter
   Umluftkühlgeräte (2,5-5 kW) 60 Stück
   Komponenten siehe auch Instandhaltungsvertrag
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 07/02/2023
   Ende: 30/09/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 8
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
   Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
   auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
   am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
   nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
   eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
   Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
   - maximal 200 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2),
   wobei hiervon maximal 150 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2
   a) entfallen, und 50 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2 b)
   - maximal 800 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
   III.1.3),
   wobei hiervon jeweils 50 Punkte auf die Unterlagen nach III.1.3 a)
   und jeweils 50 Punkte auf die Unterlagen nach III.1.3 b)
   und jeweils 50 Punkte auf die Unterlagen nach III.1.3 c)
   und 650 Punkte auf die Unterlagen zu den Referenzangaben nach Ziffer
   III.1.3 d) entfallen,
   Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
   - Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
   besonderer Umstände der Leistungserbringung,
   - Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
   - Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
   Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
   Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
   des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
   5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
   uneingeschränkt;
   4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
   Schwächen aufweisen;
   2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
   Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
   enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
   1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
   oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
   jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
   Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei
   einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen
   erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der
   vergaberechtlichen Grundsätze.
   Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
   die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
   mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
   prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
   Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
   vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
   Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung
   unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
   unterschiedlich zu gewichten.
   Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
   Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
   Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
   Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
   berücksichtigen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Instandhaltungsvertrag
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eigenerklärung,
   aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines
   Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder
   Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu
   einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer
   Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
   mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR
   belegt worden ist.
   bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen
   des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
   beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen
   Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber
   nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
   eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
   cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht
   nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
   Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3
   GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
   Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
   Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
   Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
   Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB
   entsprechend.
   Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB
   auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen
   Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer
   III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher
   nicht abschließend.
   dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123
   GWB vorliegt.
   ee) dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger
   Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner
   Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die
   Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen
   die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer
   Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001
   (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr.
   753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt
   wurden;
   ff) dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k
   der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
   Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
   Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der
   Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
   vorliegt.
   Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall keine
   Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung
   leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der
   Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
   Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
   Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der
   Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
   zutrifft und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.
   Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine
   gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
   Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des
   Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine
   Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der
   vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge,
   Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher
   Übersetzung).
   Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der
   Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum
   für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
   Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
   wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
   Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) der
   vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche
   Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden
   (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen. Zusätzlich zu den
   voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach
   voranstehender Ziffer III.1.1 a) sind keine Bescheinigungen oder
   Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder
   Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an
   der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder
   Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
   Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die
   Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden
   Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht
   ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und
   Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und
   Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf
   Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen
   vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahre;
   Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt
   für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
   Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
   wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
   Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4)
   verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9)
   verwiesen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu Ziffer III.1.2 a):
   Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im
   Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre nicht unter 1.000.000 EUR
   p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
   Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen
   Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 [lit.]) die Angaben der benannten
   Unternehmen ad-diert.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten
   Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach
   Berufsgruppen sowie nach Anzahl;
   b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers,
   insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen
   Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms
   (Gliederungsplans) des Unternehmens;
   c) Auflistung der dem Bewerber für die Ausführung der zu vergebenden
   Leistungen zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung:
   d) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit
   fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, bei
   denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung
   (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
   Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
   - Name und Adresse des Auftraggebers; eine Benennung eines
   Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
   bleibt vorbehalten;
   - Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts
   - Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen, insbesondere mit
   Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa
   Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im
   Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter
   vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts.
   - Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit
   Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht
   wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die
   Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist
   anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
   - Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben
   zur Auftragssumme;
   - Zeitraum der Leistungserbringung (von Monat/Jahr bis Monat/Jahr);
   Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
   wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
   Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4)
   verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9)
   verwiesen.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung
   der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die
   Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
   unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen,
   zu vervollständigen oder zu korrigieren.
   Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht
   eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht
   sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
   genannter Mindestanforderungen.
   Der Auftraggeber verweist ausdrücklich auf die Geltung der in Art. 5k)
   der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
   Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
   Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der
   Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
   genannten Verbote einer Auftragserteilung und die hierzu geforderten
   Eigenerklärungen.
   Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber
   inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den
   in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im
   Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der
   Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
   Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß
   Ziffer II.2.9).
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige
   Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als
   Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer
   Bewerbergemeinschaft muss - zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer
   VI.3 d) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - eine
   ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem
   Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden
   Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
   Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen
   Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform abgegeben werden. Die
   Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen
   Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 28/06/2022
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100
   Abs. 1 Nr. 2 GWB.
   Bei gemeinsamer Ausschreibung:
   Auftraggeber im vorliegenden Vergabeverfahren ist die MUCreal
   Die vorgenannten Auftraggeber werden im Vergabeverfahren von der
   Flughafen München GmbH vertreten.
   Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der
   Bekanntmachung nur als "Auftraggeber" bezeichnet.
   Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
   Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind
   bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen.
   Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft,
   sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen
   (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer
   III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
   insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die
   Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat
   der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die
   Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren
   Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über
   die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich
   sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden
   Unternehmen die Erklärungen nach Ziff. III.1.1 a) abzugeben.
   Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
   Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit
   ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber
   im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem
   Umfang der Eignungsleihe haftet.
   Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
   Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen,
   so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen
   als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese
   Kapazitäten benötigt werden.
   Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache
   einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
   Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen
   Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der
   Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die
   Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter
   [10]https://www.dtvp.de/ herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung
   auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
   Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2)
   über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
   Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
   aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3
   veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den
   ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der
   Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung
   zu stellen.
   bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den
   Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in
   Verhandlungen einzutreten.
   Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem
   Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
   Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens
   15.06.2022 über die Vergabeplattform des Auftraggebers eingereicht
   werden.
   Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl
   von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren
   einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer
   Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das
   vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe
   gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
   Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der
   Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie
   anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten
   einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den
   Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung
   und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch
   Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DR710
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
   Südbayern
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 892176-2411
   Fax: +49 892176-2847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein
   Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere
   unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/05/2022
References
   6. mailto:vergabe.erweiterung.t1@munich-airport.de?subject=TED
   7. http://www.munich-airport.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9DR710/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9DR710
  10. https://www.dtvp.de/
  11. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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