Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2022051609134009731" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Werbe- und Marketingdienstleistungen - DE-Berlin
Werbe- und Marketingdienstleistungen
Dokument Nr...: 260537-2022 (ID: 2022051609134009731)
Veröffentlicht: 16.05.2022
*
  DE-Berlin: Werbe- und Marketingdienstleistungen
   2022/S 94/2022 260537
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/
   Materialwirtschaft (FEM)
   Postanschrift: Holzmarkstrasse 15-17
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10179
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]Einkauf.SE2@bvg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.bvg.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Städtischer Verkehr
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Werbe- und Imagefilme - Nachtrag
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Kreativagentur für Werbe- und Imagefilme (Konzeption, Umsetzung,
   Begleitung, Schaltung von Werbe-und Imagefilmen sowie Motivlinien) zur
   Kundenrückgewinnung
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 995 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE3 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Konzeption, Umsetzung, Begleitung, Schaltung von Werbe- und Imagefilmen
   sowie Motivlinien, u. a.
    Entwicklung von Konzepten zu zielgruppenspezifischen Ansprachen
    Fristgemäße Lieferung der von der BVG freigegebenen
   Kommunikationsmittel an die Werbeträger
    Überwachung und Kontrolle einer ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung
   für die Kundenrückgewinnung mit Bezug auf die Corona Pandemie
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Seit 2015 arbeitete die BVG mit der JvM/Saga GmbH im Bereich Werbe- und
   Imagefilmen, Aktionen sowie Motivlinien zusammen. Der bestehende
   Rahmenvertrag mit der JvM / Saga GmbH läuft bis zum 31.12.2021. Die
   erbrachten Leistungen zeichnen sich inhaltlich durch eine
   außergewöhnliche künstlerische Leistung aus und haben in den letzten
   Jahren zu einem enormen medialen Erfolg der BVG geführt. Die
   produzierten Filme treffen die besondere Tonalität der
   BVG-Image-Kampagne und erzielen durchweg Millionen-Reichweiten.
   Ein möglicher Wechsel könnte den derzeitigen medialen Erfolg massiv
   beeinträchtigen, da ein ästhetischer Bruch zu befürchten wäre. Um den
   Imagegewinn aus den vorangegangenen Kampagnen zu vertiefen und
   verstärken und insbesondere die Tonalität und hohe Qualität
   sicherzustellen wird die Firma JvM / Saga GmbH weiterbeauftragt.
   Die von JvM erbrachten Dienstleistungen stellen in ihrer Gesamtheit und
   Intensität eine einzigartige künstlerische Leistung dar, die im Rahmen
   der Kundenrückgewinnung mit Bezug auf die Pandemie benötigt wird, um
   den gewünschten Werbeerfolg (Kundenrückgewinnung) zu sichern.
   Für den Nachtrag zum Ursprungsvertrag zur Konzeption, Begleitung,
   Umsetzung und Verbreitung /Schaltung von Werbe- und Imagefilmen
   Aktionen sowie Motivlinien kann deshalb nur die JvM/Saga GmbH
   beauftragt werden.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2019/S 223-548089
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   11/05/2022
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Jung von Matt/SAGA GmbH
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE6 Hamburg
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 4 200 000.00 EUR
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 995 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 30-9013-8316
   Fax: +49 30-9013-7613
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des
   öffentlichen Rechts, Zentrale Prüfstelle der BVG V-REV/ZVP (iPLZ:10601
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10117
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Nach § 135 GWB:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Ort: Berlin
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/05/2022
References
   6. mailto:Einkauf.SE2@bvg.de?subject=TED
   7. http://www.bvg.de/
   8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:548089-2019:TEXT:DE:HTML
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau