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Ausschreibung: Beratung in der Fernmeldetechnik - DE-Bonn
Beratung in der Fernmeldetechnik
Dokument Nr...: 259985-2022 (ID: 2022051609105909179)
Veröffentlicht: 16.05.2022
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DE-Bonn: Beratung in der Fernmeldetechnik
2022/S 94/2022 259985
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [6]B12.16@bescha.bund.de
Telefon: +49 22899610-1036
Fax: +49 2289910610-1036
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bescha.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=458309
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beratung im Bereich 5G
Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.16 - 0959/21/VV : 1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71316000 Beratung in der Fernmeldetechnik
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beratung im Bereich 5G / Beratung zur Behebung von
Zertifizierungsdefiziten im
Bereich 5G (Schwerpunkt: NESAS/SCAS) für das Bundesamt für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSI)
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 210 084.50 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Bonn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvereinbarung über die Beratung im Bereich 5G / die Beratung zur
Behebung von Zertifizierungsdefiziten im Bereich 5G (Schwerpunkt:
NESAS/SCAS) für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI). Projektdauer 36 Monate, Leistungsbeginn ab Datum der
Zuschlagserteilung.
Der über die Rahmenvereinbarung abrufbare Höchstwert
beträgt 210.084,50 netto über die gesamte Laufzeit inkl. der
Verlängerungsoption.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von drei Monaten zum Ende der maximalen Laufzeit von 36 Monaten
gekündigt, verlängert er sich einmalig um weitere 6 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen
Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug
zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit
für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen
anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages,
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der
Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten
Referenzen:
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist
das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der
Angebotsfrist).
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale
aufweisen:
o Mindestens 1 Referenz muss relevante Forschungsergebnisse im Bereich
5G Security beinhalten
o Mindestens 1 Referenz muss Forschungsarbeiten zu Schwachstellen und
Sicherheitslücken im Bereich 5G beinhalten
o In mindestens 1 Referenz müssen Erfahrungen in der Schulung im
Bereich 5G Security nachgewiesen werden
o In mindestens 1 Referenz müssen Erfahrungen in der Anwendung von
Netzwerk-Analyse-Software nachgewiesen werden
Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Sofern es
sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist
der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte
Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden. Nutzen
Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere
Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz
durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht
möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters
nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von
weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen
zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten,
können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben
nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit
und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI
entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung
des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind,
kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor
Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer
Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen
(geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen
Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert
des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 oder
zwischen 100.000 und 200.000 ).
Eigenerklärung: Vermeidung eines Interessenkonflikts
Um Interessenkonflikte auszuschließen wird die Auftraggeberin die
berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 Abs. 2 VgV überprüfen und
Bieter ausschließen, bei denen Interessen vorliegen, die mit der
Ausführung dieses Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig
beeinflussen könnten.
Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer vertraglichen
Zusammenarbeit mit einem Hersteller, Zulieferer, Ausrüster oder einem
Mobilfunknetzprovider (MNO) im Bereich 5G oder durch eine sonstige
wirtschaftliche Abhängigkeit von den genannten vor.
Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise auch dann vor, wenn
vertragliche Beratungsleistungen zu Sicherheitskonzepten, ISMS,
Zertifizierungsstrategien oder regulatorischer Compliance im Bereich 5G
geleistet werden.
Sofern ein Interessenskonflikt besteht, so erläutern Sie den Konflikt
und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in
diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene
Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
Bitte füllen Sie die beigefügte "Eigenerklärung Interessenkonflikte"
aus und fügen Sie diese dem Angebot hinzu.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der
Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe,
Unteraufträge) ist die Eigenerklärung ebenfalls dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/06/2022
Ortszeit: 11:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/07/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/06/2022
Ortszeit: 11:31
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem
BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber
informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per
Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des
Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu
richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags
verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote
enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben
ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu
wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/05/2022
References
6. mailto:B12.16@bescha.bund.de?subject=TED
7. http://www.bescha.bund.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=458309
9. http://www.evergabe-online.de/
10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. http://www.bundeskartellamt.de/
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