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Ausschreibung: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden - DE-Berlin
Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
Dokument Nr...: 259814-2022 (ID: 2022051609101509007)
Veröffentlicht: 16.05.2022
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  DE-Berlin: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
   2022/S 94/2022 259814
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgabem
   Postanschrift: Fasanenstr. 87
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10623
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]Verdingung@bundesimmobilien.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.Bundesimmobilien.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=457744
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=457744
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Wartung, Inspektion und Störungsmanagement der technischen Anlagen des
   Heizhauses (Gaskesselanlage, Pelletkesselanlage, Blockheizkraftwerk,
   sonstige zugehörige Anlagen) der Bundespolizei in Bad Düben,
   Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, VOEK 277-21
   Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 277-21
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Wartung, Inspektion und Störungsmanagement der technischen Anlagen des
   Heizhauses (Gaskesselanlage, Pelletkesselanlage, Blockheizkraftwerk,
   sonstige zugehörige Anlagen) der Bundespolizei in Bad Düben
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
   Hauptort der Ausführung:
   Bundespolizei Bad Düben, Schmiedebergerstr. 60, 04849 Bad Düben
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion ggf. kleine
   Instandsetzungsarbeiten sowie die Störungsbeseitigung an den
   technischen Anlagen und Einrichtungen der Bundespolizei in Bad Düben.
   --
   Im Heizhaus sind folgende Wärmeerzeuger installiert, die u. a.
   Bestandteil dieser Ausschreibung sind:
   - NT-Gaskessel 1 .600 kW
   - Pelletkesselanlage 950 kW inkl. Lager und Austragung
   - Blockheizkraftwerk (BHKW) 115 kW thermisch
   Neben der heizungstechnischen Ausrüstung des Heizhauses, wie 2x
   Pufferspeicher, Verteiler, Pumpen, Stellventile und Rohrleitungsanlagen
   gehören auch die Wasseraufbereitungsanlage, die Druckerhöhung und
   Druckhaltung sowie die Gasversorgung ab Heizraumeingang (ab Gaszähler)
   zum Leistungsumfang.
   --
   Der AN verpflichtet sich bei der Wartung und ggf. Instandsetzung alle
   gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen und
   Schutzvorschriften, insbesondere der DGUV, die
   Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften,
   technischen Regeln für Arbeitsstätten, AMEV-Richtlinien, Vorgaben der
   Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik
   einzuhalten.
   --
   Der AN ist verpflichtet, alle erforderlichen Wartungsmaßnahmen
   durchzuführen. Die Wartung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben
   der Hersteller. Dem AN werden zudem die im Leistungsverzeichnis, im
   Instandhaltungsplan Modulpflege- und Modulrevisionsplan BHKW-Modul
   Vitobloc 200 EM-70/115 (Anlage C-02) sowie in den Arbeitskarten
   (Anlagen C-03a-e) enthaltenen Leistungen übertragen. Die Inhalte der
   Arbeitskarten sind nicht abschließend und es besteht kein Anspruch auf
   Vollständigkeit.
   --
   Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen
   Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des
   Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in den Arbeitskarten / dem
   Instandhaltungsplan erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden
   Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
   --
   Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in
   angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu
   schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein
   Rechtsanspruch.
   --
   Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine -
   verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder
   die Gebäudenutzung gefährden, zu beseitigen.
   Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb und auch außerhalb der
   betriebsüblichen Arbeitszeit (z. B. nachts und an Sonn- und Feiertagen)
   auszuführen.
   Die Störungsbeseitigung hat der AN durch die Einrichtung eines
   Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu gewährleisten. Der
   Bereitschaftsdienst steht an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden am Tag zur
   Verfügung.
   Für die Entgegennahme von Störmeldungen ist eine einheitliche externe
   Servicetelefonnummer mit entsprechender Kapazität durch den AN
   einzurichten. Der AN teilt der AG 10 Wochen vor Leistungsbeginn die
   Servicenummer mit.
   Nach Meldung einer Störung durch die Betriebstechnik
   (Gebäudeleittechnik bzw. Betreiber der Anlage) hat der AN unverzüglich
   (X + 1 Stunde) deren Behebung einzuleiten und muss bemüht sein, diese
   in einem Zeitraum von max. 8 Stunden abzuschließen. Sollten dabei aus
   anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten,
   ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und
   an die von der AG genannte Stelle zu übermitteln.
   Falls Gefahr für Leben, Gesundheit oder Umwelt sowie materielle Schäden
   eintreten können, hat der AN einen Notbetrieb zu veranlassen.
   Der AN ist verpflichtet, bei einem Havariefall der Wärmeerzeuger im
   Heizhaus, die Wärmeversorgung der Liegenschaft in den Wintermonaten
   mittels eines Heizungs-Notbetriebs innerhalb von 48 Stunden zu
   gewährleisten.
   --
   Für jede Störungsbeseitigung ist ein Protokoll zu erstellen und von dem
   für die Störungsbeseitigung Verantwortlichen zu unterzeichnen. Diese
   Protokolle sind den Leistungsnachweisen beizufügen.
   --
   Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der
   technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist
   während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies
   möglich ist. Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die
   Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den
   anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die
   Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung
   mit Zustimmung der AG an Unterauftragnehmer übertragen. Er ist
   verpflichtet, entsprechend qualifizierte und zuverlässige Fachkräfte
   einzusetzen.
   --
   Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten
   Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier-
   und Reinigungsmittel), Motorenöl sowie auch geeignete Zugangstechnik
   (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die
   Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen
   abgegolten.
   --
   Der AN hat die ausgeführten Leistungen und den in diesem Zusammenhang
   festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in
   absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die
   gegebenenfalls eingebauten bzw. ausgewechselten Teile in einem
   Leistungsnachweis zu dokumentieren.
   --
   Der AN hat die Termine für die Ausführung der vertraglich vereinbarten
   Leistungen für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen.
   --
   Weitere Angaben sind den Besonderen Vertragsbedingungen und deren
   Anlagen zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 09/08/2022
   Ende: 31/10/2026
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der unter Ziffer II.2.7 genannte Termin zum Laufzeitbeginn ist der
   geplante Zuschlagstermin.
   ---
   Das unter Ziffer II.2.5 genannte Zuschlagskriterium PREIS wird mit 100
   % gewichtet und wird bestimmt durch folgende zwei Faktoren:
   a) turnusmäßige Leistungen (Positionen im Leistungsverzeichnis 1, 2,
   3.1, 4 und 5):
   - Wartung und Inspektion technische Anlagen Heizhaus
   - Reinigung Pelletlager
   - Störungsmanagement
   Der Anteil am Wertungskriterium Preis beträgt 70%.
   b) Instandhaltung BHKW gemäß Modulrevisionsplan (Bedarfspositionen im
   Leistungsverzeichnis 3.2):
   Der Anteil am Wertungskriterium Preis beträgt 30%.
   --
   Dazu erhält das Angebot mit dem besten Preis bei Faktor a) 70 und bei
   Faktor b) 30 Punkte. Die weiteren Angebote ermitteln sich:
   Punktzahl Angebot XY Faktor a (bzw. b) = Bestpreis Faktor a (bzw. b) x
   70 Punkte (bzw. 30 Punkte) / Preis Angebot XY Faktor a (bzw. b).
   Die erreichten Punktzahlen je Angebot bei beiden Faktoren werden
   addiert und ergeben die Wertungspunktzahl für das Zuschlagskriterium
   Preis je Angebot.
   --
   Bei gleicher Gesamtpunktzahl hat dasjenige Angebot den Vorrang, dass im
   Kriterium Preis turnusmäßige Leistungen die höhere Punktzahl erhalten
   hat. Bei gleicher Gesamtpunktzahl und bei gleicher Punktzahl im
   Kriterium Preis Instandhaltung BHKW entscheidet das Los.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   In der "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" (Anhang B-03) sind
   anzugeben:
   1. Angebotsabgabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft
   2.1. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform,
   Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem
   öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde,
   Registergericht oder Genehmigungsbehörde, Umsatzsteuer-ID,
   gesetzliche/r Vertreter/in, Ansprechperson, Telefon, E-Mail-Adresse,
   ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort)
   2.2. Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen
   oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu
   dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten):
   Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort,
   Staatsangehörigkeit
   3. Eigenerklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach
   §§ 123, 124 GWB
   - Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und
   Ordnungswidrigkeiten
   - Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße
   Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen
   Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und
   Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen
   Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die
   Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft
   - Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen
   des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
   gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, ein
   Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das
   Unternehmen nicht in der Liquidation befindet bzw. seine Tätigkeit
   eingestellt hat
   - Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124
   Abs. 1 GWB
   - Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere
   Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das
   Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
   - Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu
   Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB
   - Eigenerklärung, den Verpflichtungen gemäß § 123 Abs. 4 S.1 GWB oder
   gemäß § 123 Abs. 4 S. 2 GWB nachgekommen zu sein
   Mit Abgabe der Erklärungen verpflichtet sich der Bieter, die ggf.
   Änderungen seiner Verhältnisse nach Abgabe der Erklärungen noch im
   laufenden Vergabeverfahren und vor Zuschlag bekannt zu geben.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   In der "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" (Anlage B-03) sind
   anzugeben:
   4. Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung:
   Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende
   Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je
   Versicherungsjahr) aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. , Sachschäden 1
   Mio.  und Vermögensschäden 500.000 . Sollte die
   Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit
   nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung
   abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der
   Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw.
   abzuschließen.
   5. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum
   Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils
   bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   s. oben
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   In der "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" (Anlage B-03) sind
   weiterhin anzugeben:
   6. Eigenerklärung zur Leistungserbringung:
   - Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
   ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
   Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
   auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung
   stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter
   Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
   - Eigenerklärung, dass das Personal mindestens über einen
   Facharbeiterabschluss der IHK bzw. Handwerkskammer in Sanitär-,
   Heizungs- und Klimatechnik oder Gebäude- und Energietechnik oder
   vergleichsweise einem anderen Gewerk der Versorgungstechnik verfügt.
   - Ein vergleichbares Gewerk wird benannt und die Gleichwertigkeit
   begründet.
   - Eigenerklärung, dass der schriftliche Nachweis hierzu auf gesonderte
   Anforderung der Auftraggeberin nach Ablauf der Angebotsfrist und vor
   Zuschlagserteilung vorgelegt wird.
   - Eigenerklärung, dass die geforderte Reaktionszeit von 1 Stunde nach
   Eintritt der Störung eingehalten wird.
   ---
   7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
   Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart
   tätig?
   - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
   - Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebenen
   Leistungsart
   - Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die
   ausgeschriebenen Leistungsart
   ----
   8. Referenzen
   Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro
   Leistungsart (Wartung und Inspektion von Heizungsanlagen) von
   mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der
   letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes,
   Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher
   Leistungsumfang in Anzahl Anlagen unter Angabe der Art der Anlage und
   Leistung der Anlage in kW, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des
   Empfängers der Leistung, dem die Leistung unmittelbar zugute kommt, und
   Ansprechperson mit Telefonnummer.
   --
   Vergleichbar sind Referenzen, die gewartete und inspizierte
   Heizungsanlagen  50 kW enthalten und deren technischer und
   organisatorischer Leistungsaufwand mit der ausgeschriebenen Leistung
   vergleichbar oder höher ist. Die Referenzen müssen einen tragfähigen
   Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die
   ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
   --
   Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten
   Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der
   Auftraggeberin unter [10]http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz
   hinzuweisen.
   ----
   9. Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet,
   alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des
   Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen.
   Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der
   Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten
   weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft
   auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden
   Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für diese Angaben ist
   die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05) zu verwenden und mit dem
   Angebot einzureichen.
   Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem
   Mitglied der Bietergemeinschaft die Bieterauskunft mit
   Eigenerklärungen (Anlage B-03) mit Eigenerklärungen, wie darin
   benannt, vorzulegen. Vom bevollmächtigten Vertreter der
   Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte
   Bieterauskunft mit Eigenerklärungen mit Angebot einzureichen.
   ----
   10. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der
   Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern
   geplant ist. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der
   Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen
   Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der
   Unterauftragnehmer vorzulegen (Anlage B-06). Der Bieter hat dann für
   jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die Bieterauskunft mit
   Eigenerklärungen (Anlage B-03) mit dort benannten Eigenerklärungen und
   etwaige Nachweise vorzulegen.
   ----
   11. Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe
   bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur
   Verfügung gestellt werden. Erst auf gesonderte Anforderung der
   Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu
   benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und
   Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anlage B-06).
   Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten
   zurückgegriffen werden soll, die Bieterauskunft mit Eigenerklärungen
   (Anlage B-03) die dort benannten Angaben und ggf. weitere
   Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   s. oben
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der AN verpflichtet sich, der AG für das einzusetzende Personal die
   personenbezogenen Daten auf einem von der Bundespolizei erstellten
   Formblatt Sammelgenehmigung spätestens 10 Tage vor Diensteinsatz
   mitzuteilen. Nur die von der Bundespolizei bestätigte Sammelgenehmigung
   berechtigt zum Betreten der Liegenschaft und wird bei dem Personal an
   der Wache für die Dauer des Vertrages hinterlegt. Jede personelle
   Änderung und Wechsel beim einzusetzenden Personal ist vor Dienstantritt
   der AG mit dem Formblatt bekannt zu geben. Die Termine für die Wartung
   und Störungsbeseitigung sind mit dem Personal der AG vor Ort
   abzusprechen.
   Das Formblatt Sammelgenehmigung wird dem AN nach Zuschlagserteilung
   zur Verfügung gestellt.
   ---
   Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw.
   Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft
   einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt,
   den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im
   Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals
   ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die
   Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des
   AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
   ---
   Das Personal des AN ist von diesem vor Leistungsbeginn zur
   Verschwiegenheit über alle im Zusammenhang mit den Tätigkeiten in der
   Liegenschaft bekannt gewordenen Vorgänge zu den Objekten, den
   Bediensteten der Liegenschaft, Arbeitsabläufen, usw. während und
   außerhalb der Arbeitszeit gegenüber jedermann zu strengster
   Verschwiegenheit zu verpflichten. Diese Verpflichtung besteht auch nach
   Beendigung des Vertrages weiter (Anlage C-05).
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 27/06/2022
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 28/06/2022
   Ortszeit: 00:00
   Ort:
   Verdingungsstelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Berlin
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen
   einzureichen:
   - Angebotsschreiben (Anlage B-01)
   - Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)
   - Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen
   Bezug des Bieters zu Russland (Anlage B-03.1)
   - Leistungsverzeichnis in PDF- und GAEB-Format (Anlage B-02)
   - Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04), nur bei Abgabe
   eines Festpreis
   - Preisgleitklausel (Anlage C-04), nicht bei Festpreisen
   - Ggf. Vordruck Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05)
   --
   Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:
   - die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der
   Bietergemeinschaftsmitglieder (Anlage B-03)
   - die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern
   bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anlage B-06) und
   die entsprechend ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anlage
   B-03) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher
   - Kopie der Betriebs-Haftpflichtversicherung
   - Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder
   Nachweis der Registrierung in der Handwerkskammer oder gleichwertig
   (Gleichwertigkeit ist zu erläutern)
   ---
   Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang
   mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare
   Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen -
   z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach
   seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu
   Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung
   solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
   im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf
   diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes
   entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom
   Bieter die Anlage B-03.1 Ergänzende Bieterauskunft mit
   Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland
   auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der
   Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
   ---
   Eine Ortsbesichtigung ist freiwillig, aber DRINGEND empfohlen und im
   Zeitraum 02.06.2022 bis 10.06.2022 möglich. Die Besichtigungstermine
   müssen bis spätens zum 31.05.2022 vereinbart werden. Die
   Ansprechpartner dafür sind den Bewerbungsbedingungen (Anlage A-01,
   Ziffer 2) zu entnehmen. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der
   Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin
   bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers
   müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument
   mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur
   Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
   ---
   Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei
   allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von
   1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen
   Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an
   Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer
   Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung
   strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann
   bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.
   Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen
   Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung
   kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
   ---
   Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder
   Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente,
   sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
   Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des
   Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land
   nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt
   ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides
   statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.
   Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte
   Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch
   Präqualifikation erbracht werden.
   ---
   Im Leistungsverzeichnis müssen alle Preise und sonstigen geforderten
   Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende
   Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum
   Ausschluss des Angebots.
   ---
   Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und
   Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind
   zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht
   der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den der
   Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter bei
   einem Festpreisangebot im Vordruck Grundlagen der Angebotskalkulation
   (Anlage B-04) oder bei einem Angebot mit Preisgleitklausel im Formular
   "Preisgleitklausel" (Anlage C-04) u.a. einzutragen.
   ---
   Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters
   Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z.
   B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die
   Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter
   gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin
   unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
   ---
   Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen
   (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die
   Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin
   [11]www.bundesimmobilien.de/datenschutz vor Angebotsabgabe durch den
   Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der
   Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
   ---
   Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in
   die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von
   Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen
   richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine
   angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen
   unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch
   auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
   ----
   Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV
   erfüllen, werden nicht gewertet.
   ---
   Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV
   und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten
   eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
   Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter
   unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen
   auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der
   Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht
   ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
   ----
   Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform
   ([12]www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte
   werden nicht erteilt.
   Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens
   bis zum 15.06.2022, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform
   ([13]www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem
   selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen
   sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu
   informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu
   berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden
   automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann
   zum Ausschluss des Angebotes führen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 228-94990
   Fax: +49 228-9499163
   Internet-Adresse: [14]http://www.bundeskartellamt.de/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160
   Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der
   Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum
   Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag
   auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
   von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160
   Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
   Postanschrift: Ellerstraße 56
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53119
   Land: Deutschland
   Internet-Adresse: [15]http://www.bundesimmobilien.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/05/2022
References
   6. mailto:Verdingung@bundesimmobilien.de?subject=TED
   7. http://www.Bundesimmobilien.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=457744
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=457744
  10. http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz
  11. http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz
  12. http://www.evergabe-online.de/
  13. http://www.evergabe-online.de/
  14. http://www.bundeskartellamt.de/
  15. http://www.bundesimmobilien.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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