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Ausschreibung: Medizinsoftwarepaket - DE-Donauwörth
Medizinsoftwarepaket
Dokument Nr...: 259540-2022 (ID: 2022051609091008752)
Veröffentlicht: 16.05.2022
*
  DE-Donauwörth: Medizinsoftwarepaket
   2022/S 94/2022 259540
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU
   Postanschrift: Neudegger Allee 6
   Ort: Donauwörth
   NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
   Postleitzahl: 86609
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU
   E-Mail: [6]vergabe-khzg@donkliniken.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.donkliniken.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: gemeinsames Kommunalunternehmen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung Zusatzmodule zum vorhandenen Krankenhausinformationssystem
   für das digitale Medikationsmanagement
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48180000 Medizinsoftwarepaket
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU beabsichtigt die
   Beschaffung von Zusatzmodulen als Ergänzung für das bestehende
   Krankenhausinformationssystem Medico der Firma CGM, um alle
   MUSS-Kriterien des Fördertatbestandes 5 Digitales
   Medikationsmanagement (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV) erfüllen zu
   können.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 312 754.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
   Hauptort der Ausführung:
   Donauwörth
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Donau-Ries Kliniken benötigen Zusatzmodule für das bestehende KIS
   (Krankenhausinformationssystem), um alle MUSS-Anforderungen des
   Fördertatbestandes 5 (FTB5) zu erfüllen.
   Die Donau-Ries Kliniken nutzen bereits das Funktions-Modul ID
   eMedikation AMTS, welches CGM MEDICO mit seinem Partner ID
   (Information und Dokumentation im Gesundheitswesen) entwickelt hat und
   welches den digitalen Medikationsprozess unterstützt.
   Darin bilden die ID-Module ID DIACOS PHARMA und ID PHARMA CHECK im
   Zusammenspiel mit CGM MEDICO alle Schritte des Medikationsprozesses
   digital ab. Das eMedikationsmodul ID DIACOS PHARMA ist in Kombination
   mit dem AMTS-Modul ID PHARMA CHECK tief in die ärztliche Verordnung und
   in die Fieberkurve des Informationssystems CGM MEDICO integriert.
   Anforderungen an die zu beschaffende Lösung:
   - Die benötigten Zusatzmodule müssen den vorhandenen digitalen
   Medikationsprozess so ergänzen, dass die bisher nicht erfüllten
   Anforderungen des FTB5 erfüllt werden können.
   - Angeboten werden muss ein ganzheitliches Konzept, welches von einem
   Generalunternehmer / Systemhaus / Anbieter geplant und geliefert wird.
   Der künftige Auftragnehmer (AN) ist verantwortlich für die
   Herbeiführung der Betriebsbereitschaft mit Systemservice nach der
   Abnahme.
   - Die zu beschaffenden SW-Module dürfen zu keinen Doppeleingaben durch
   die Nutzer führen.
   - Um eine ganzheitliche Behandlung zu gewährleisten, müssen alle zu
   einem Patienten erfassten Informationen / Dokumentationen in der
   Fieberkurve zur Verfügung stehen.
   - Die Umsetzung der Ergänzungen darf zu keiner dauernden, zusätzlichen
   Arbeitsbelastung des IT-Personals führen (z.B. durch Pflege einer
   zusätzlichen Datenbank und erforderlicher Schnittstellentests bei
   Updates und Upgrades).
   - Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebes muss eine 100%ige
   Kompatibilität der zu beschaffenden Ergänzungsmodule mit der
   vorhandenen Lösung sichergestellt werden.
   - Die anzubietenden Module müssen sich nahtlos in den bestehenden
   Workflow integrieren lassen.
   - Die Informationen zum Patienten müssen mobil wie auf einer
   klassischen Desktop Applikation identisch ohne Latenzzeiten verfügbar
   sein. Es muss ein einzelner und einheitlicher Prozess über verschiedene
   Eingabegeräte möglich sein.
   - Die Vertrautheit der Anwender mit der Software und ihrer Handhabung
   muss sich insbesondere in der anzubietenden mobilen Anwendung für die
   Nutzung des Medikationsmanagements wiederfinden.
   - Das Projekt muss bis 2024 im Livebetrieb sein und dies durch den sog.
   Berechtigten IT-Dienstleister geprüft und nachgewiesen worden sein.
   Folgende Zusatzmodule / Funktionsbausteine werden benötigt:
   1. Modul zur vollständigen und durchgehenden elektronischen Abbildung
   der Medikation im Behandlungsprozess. Von der Medikamentenanamnese, dem
   Einlesen und Fortschreiben des bundeseinheitlichen Medikationsplans
   über das Verordnen, Richten und Dokumentieren der Gabe, die Erfassung
   einer Entlassempfehlung zur Medikation, die Erstellung von Rezepten bis
   zur Darstellung in der elektronischen Fieberkurve.
   2. Modul zur Nutzung des bereits vorhandenen Funktions-Moduls ID
   eMedikation innerhalb der mobilen Anwendung MEDICO TOUCH.
   3. Modul zur mobilen Gabedokumentation innerhalb der mobilen
   Medikationsanwendung
   4. Modul für die mobile Anwendung zur Darstellung aller aktiven und
   pausierten Medikamente / Infusionen des Patienten.
   5. Modul für Apothekerarbeitsplatz (ID PHARMA APO)
   6. Modul zur Erzeugung von Barcode Etiketten beim Stellen der
   Medikamente zur späteren Identifizierung / Abgleich mit den Barcodes
   der Patientenarmbänder, zur Dokumentation der Medikamentengabe
   7. Erweiterungslizenzen zur Nutzung des vorhandenen Funktionsmoduls ID
   eMedikation AMTS innerhalb der vorhandenen Notaufnahme-Softwarelösung
   und der noch zu beschaffenden PDMS-Lösung
   Folgende Verträge sollen abgeschlossen werden:
   1) EVB-IT Systemvertrag
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Verlängerung "Service & Support" um 12 Monate (4. Jahr)
   Verlängerung "Service & Support" um 12 Monate (5. Jahr)
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Das Anbieten einzelner  für die Erfüllung des FTB5 noch fehlenden 
   Software-Zusatzmodule für das KIS Medico durch ein anderes Unternehmen
   ist nicht möglich, da CGM MEDICO nur mit dem Hersteller ID Information
   und Dokumentation im Gesundheitswesen (Anbieter einer
   Medikationsmanagement-Lösung) eine Partnerschaft geschlossen hat und
   hierüber ein gemeinsames Funktionspaket für die elektronische
   Medikationsunterstützung zur Verbesserung der
   Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) anbietet.
   Die Leistung, die die Donau-Ries Kliniken (das gKU) beschaffen möchte,
   kann nur von dem unter Ziffer V.2.3) genannten Unternehmen (GGM
   Clinical Europe GmbH) erbracht werden, § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit.b VgV. Die
   Summe der Anforderungen an die Software führt dazu, dass allein dieses
   Unternehmen die Software / Systemlösung liefern kann. Dabei ist jede an
   die Software gestellte Voraussetzung aufgrund der unter Ziffer II.2.4
   beschriebenen sachlichen Kriterien für den Einsatz in den Donau-Ries
   Kliniken (dem gKU) notwendig.
   Die Anbindung einer von ID abweichenden fremden Medikationslösung in
   das CGM MEDICO kann zum aktuellen Zeitpunkt lediglich auf Basis der
   aktuellen Schnittstellenstandards HL7 V2 erfolgen. Über diese
   standardisierten Schnittstellen ist es nicht möglich, ein Fremdsystem
   so anzubinden, dass diese Daten syntaktisch und semantisch
   interoperabel austauschen können. Eine vergleichbare Integrationstiefe
   von CGM MEDICO und ID zu einem nicht von CGM angebotenem /
   unterstütztem Drittsystem ist damit nicht möglich.
   Die Erweiterung der für das Digitale Medikationsmanagement noch
   benötigten Bausteine, ist nur mittels der von CGM gemeinsam mit ID tief
   in Medico integrierten Funktionspakete nahtlos möglich ist. Nur über
   diese Integration in das vorhandene KIS, kann ein strukturierter
   Datenaustausch aus verschiedenen Datendomänen/Entitäten gewährleistet
   werden. Über heute verfügbare, standardisierte Schnittstellen ist es
   nicht gewährleistet, dass die Daten über syntaktisch und semantisch
   interoperable Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Systemen
   ausgetauscht werden können.
   Die CGM Clinical Europe GmbH ist somit mit seinem Partner ID der
   einzige Bieter am Markt, der den Beschaffungsbedarf decken, und die
   benötigte Systemlösung anbieten kann. Kein anderer Anbieter auf dem
   Markt ist objektiv in der Lage, die benötigte Systemlösung herzustellen
   bzw. nachzubauen, bzw. die bereits bestehenden Module rechtssicher im
   durch das KHZG vorgegebenen Terminrahmen bis Ende 2024 zu erweitern,
   sodass die Vergabe der benötigten Zusatzmodule auch bei Durchführung
   eines wettbewerblichen Verfahrens kein anderes Ergebnis hätte.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   11/05/2022
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: CGM Clinical Europe GmbH
   Ort: Koblenz
   NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 56070
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 312 754.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Klarstellung: Das unter Ziffer V.2.1) "Tag der Zuschlagsentscheidung"
   angegebene Datum gibt den Zeitpunkt
   an, an dem sich der Auftraggeber für einen Vertragsschluss mit dem
   Auftragnehmer entschieden hat. Der
   Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertrag wird frühestens nach
   Ablauf von 10 Kalendertagen nach
   Veröffentlichung dieser freiwilligen Ex-ante Transparenzbekanntmachung
   geschlossen (§ 135 Abs. 3 GWB).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
   (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung
   im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
   aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
   Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
   später als sechs Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen
   Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung
   der Entscheidung des
   Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
   Unternehmens, das den Zuschlag
   erhalten soll, umfassen."
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
   Der Antrag ist schriftlich bei der
   Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein
   bestimmtes Begehren enthalten. Ein
   Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
   Geschäftsleitung in der Bundesrepublik
   Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik
   Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des
   Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung
   mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
   Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass
   die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit
   bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
   Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit
   (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens
   bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, vergangen sind.
   Vgl. außerdem § 134 GWB.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/05/2022
References
   6. mailto:vergabe-khzg@donkliniken.de?subject=TED
   7. http://www.donkliniken.de/
   8. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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