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Ausschreibung: Medizinsoftwarepaket - DE-Donauwörth
Medizinsoftwarepaket
Dokument Nr...: 259539-2022 (ID: 2022051609090908750)
Veröffentlicht: 16.05.2022
*
  DE-Donauwörth: Medizinsoftwarepaket
   2022/S 94/2022 259539
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU
   Postanschrift: Neudegger Allee 6
   Ort: Donauwörth
   NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
   Postleitzahl: 86609
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU
   E-Mail: [6]vergabe-khzg@donkliniken.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.donkliniken.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: gemeinsames Kommunalunternehmen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung Zusatzmodule zum vorhandenen Krankenhausinformationssystem
   für Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48180000 Medizinsoftwarepaket
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU beabsichtigt die
   Beschaffung von Zusatzmodulen als Ergänzung für das bestehende
   Krankenhausinformationssystem (Medico) der Firma CGM, um alle
   MUSS-Kriterien des Fördertatbestandes 3 Digitale Pflege- und
   Behandlungsdokumentation (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV) erfüllen zu
   können.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 440 951.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
   Hauptort der Ausführung:
   Donauwörth
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Donau-Ries Kliniken benötigen Zusatzmodule für das bestehende KIS
   (Krankenhausinformationssystem), um alle MUSS-Anforderungen des
   Fördertatbestandes 3 (FTB3) zu erfüllen. Ein Großteil der für die
   Erfüllung der MUSS-Anforderungen des FTB3 benötigten Software-Module
   ist bereits in Nutzung.
   Hinweis: Die MUSS-Anforderungen des FTB-3 bzgl. Spracherkennung sind
   nicht Bestandteil der aktuellen Beschaffung, da Lösungen zur Erfüllung
   dieser Anforderung von verschiedenen Wirtschaftsteilnehmern angeboten
   werden und somit die Voraussetzungen für eine wettbewerbliche Vergabe
   gegeben sind und eingehalten werden.
   Anforderungen an die zu beschaffende Lösung:
   - Die benötigten Zusatzmodule und Funktionsbausteine müssen die
   vorhandene, aktuell in Umsetzung befindliche digitale Fieberkurve so
   ergänzen, dass die bisher nicht erfüllten Anforderungen des FTB3
   erfüllt werden können.
   - Angeboten werden muss ein ganzheitliches Konzept, welches von einem
   Generalunternehmer / Systemhaus / Anbieter geplant und geliefert wird.
   Der künftige Auftragnehmer (AN) ist verantwortlich für die
   Herbeiführung der Betriebsbereitschaft mit Systemservice nach der
   Abnahme.
   - Die zu beschaffenden SW-Module dürfen zu keinen Doppeleingaben durch
   die Nutzer führen.
   - Um eine ganzheitliche Behandlung zu gewährleisten, müssen alle zu
   einem Patienten erfassten Informationen / Dokumentationen in der
   Fieberkurve zur Verfügung stehen.
   - Alle im Rahmen der Aufnahme und Behandlung eines Patienten erfassten
   und dokumentierten Daten, müssen im KIS zur Verfügung stehen.
   - Die Umsetzung der Ergänzungen darf zu keiner dauernden, zusätzlichen
   Arbeitsbelastung des IT-Personals führen (z.B. durch Pflege einer
   zusätzlichen Datenbank und erforderlicher Schnittstellentests bei
   Updates und Upgrades).
   - Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebes muss eine 100%ige
   Kompatibilität der zu beschaffenden Ergänzungsmodule mit der
   vorhandenen Lösung sichergestellt werden.
   - Die anzubietenden Module müssen sich nahtlos in den bestehenden
   Workflow integrieren lassen.
   - Die Vertrautheit der Anwender mit der Software und ihrer Handhabung
   muss sich insbesondere in der anzubietenden mobilen Anwendung für die
   Nutzung der Fieberkurve wiederfinden.
   - Die anzubietenden Module müssen sich so in das bestehende
   Gesamtsystem integrieren, dass es zu keinen Brüchen zwischen
   medizinischen und pflegerischen Maßnahmen kommen kann.
   - Eine einheitliche Darstellung aller Behandlungsergebnisse (Status in
   der Fieberkurve) muss als 360-Grad-Sicht auf komplexe
   Behandlungsinformationen in übersichtlicher Form über alle
   verschiedenen Behandlungsdisziplinen möglich sein.
   - Das Projekt muss bis 2024 im Livebetrieb sein und dies durch den sog.
   Berechtigten IT-Dienstleister geprüft und nachgewiesen worden sein.
   U.a. werden insbesondere folgende Zusatzmodule / Funktionsbausteine
   benötigt:
   1. Modul zur mobilen Nutzung der vorhandenen Pflege- und
   Behandlungsdokumentation.
   2. Lösungspaket zur automatischen Dokumentation von LEP
   Pflegemaßnahmen.
   3. Funktionsbaustein zur Erweiterung von Arbeitsabläufen um schreibende
   Aktivitäten.
   4. Funktionsbaustein mit dem Arbeitsabläufe definiert werden, die
   Portalfunktionen mit der Pflegemaßnahmendokumentation verknüpfen.
   5. Funktionsbaustein für das klinische Personal zur Erstellung,
   Vervollständigung und Monitoring der Behandlungsdokumentation.
   6. Funktionspaket Anordnungen zur Unterstützung einer strukturierten
   Erfassung und Ausarbeitung von Anordnungen.
   7. Zusatzmodul zum Austausch von Medikationsdaten lt.
   Integrationsleitfaden ID Pharma zwischen PDMS-System und Fieberkurve
   Medico
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Verlängerung Service & Support um weitere 12 Monate (4. Jahr)
   Verlängerung Service & Support um weitere 12 Monate (5. Jahr)
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Die technischen Anforderungen an die zu beschaffende Leistung (vgl.
   Ziffer II.2.4)) führen dazu, dass für die zu beschaffenden Zusatzmodule
   nur solche der Fa. CGM in Frage kommen.
   Da Produkte der Fa. CGM allein durch die Fa. CGM selbst angeboten und
   in bestehende KIS Medico implementiert werden, ist der Markt für die zu
   beschaffende Leistung auf dieses eine Unternehmen  die Fa. CGM 
   beschränkt.
   Die Zusatzmodule müssen eine Vielzahl von Funktionen erfüllen und
   Eigenschaften aufweisen (vgl. Ziffer II.2.4)).
   Damit die Zusatzmodule zum KIS ihre Funktion technisch einwandfrei
   erfüllen, müssen diese Zusatzmodule auf die zentrale Datenbank von
   Medico zugreifen können. Dieser Zugriff muss zwingend  damit die
   Datenbank im KIS zentral geführt werden kann  lesend und auch
   schreibend sein.
   Die für die Krankenhaus-Abläufe zentrale Software (Medico) erlaubt
   einen schreibenden Drittzugriff auf die von ihr verwendete Datenbank
   jedoch nur für Module, die von der Fa. CGM für Medico entwickelt
   wurden. Medico erkennt, ob ein Zusatzmodul aus der Medico-Reihe der Fa.
   CMG oder ein Zusatzmodul aus einem Drittsystem auf die zentrale
   Datenbank zugreifen will. Aus einem Drittsystem kann maximal lesend auf
   die Datenbank von Medico zugegriffen werden, nicht aber schreibend, da
   dies aus rechtlichen Gründen und Gründen der Datensicherheit und
   -Integrität sowie Stabilität von Medico nicht freigegeben ist.
   Die Zusatzmodule eines anderen Anbieters könnten demnach lediglich
   lesend auf die Datenbank zugreifen und müssten die ausgelesen Daten in
   eine eigene Datenbank überführen. Diese eigene Datenbank müsste
   zusätzlich gepflegt werden. Über eine HL7-Schnittstelle könnten zwar
   Stammdaten aus dem KIS übernommen werden, jedoch ist eine vollständige
   Synchronisation weiterer, insbesondere Dokumentations-spezifischer
   Daten seitens Medico nicht erlaubt. Über die durch Dritte nutzbaren
   Schnittstellen (HL7) lässt sich somit der unabdingbare Workflow nicht
   zur Verfügung stellen und keine vollständige Integration in den
   Datenbestand des KIS durchführen. Es fehlt insoweit bildlich gesprochen
   an einem infrastrukturell erschlossenem Eingangstor für die Daten.
   Die in Medico hinterlegte, allein vom Dokumentations-Modul der Fa. CGM
   genutzte interne Schnittstelle ist nicht dokumentiert, also nicht für
   andere Hersteller nutzbar.
   Die Erweiterung der für die Digitale Pflege- und
   Behandlungsdokumentation noch benötigten Bausteine ist nur mittels
   tief integrierter CGM Medico Funktionspakete nahtlos möglich. Nur über
   diese Integration in das vorhandene KIS, kann ein strukturierter
   Datenaustausch aus verschiedenen Datendomänen/Entitäten gewährleistet
   werden. Über heute verfügbare, standardisierte Schnittstellen ist es
   nicht gewährleistet, dass die Daten über syntaktisch und semantisch
   interoperable Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Systemen
   ausgetauscht werden können.
   Die CGM Clinical Europe GmbH ist somit der einzige Bieter am Markt, der
   den Beschaffungsbedarf decken, und die benötigte Systemlösung anbieten
   kann. Kein anderer Anbieter auf dem Markt ist objektiv in der Lage, die
   benötigte Systemlösung herzustellen bzw. nachzubauen, bzw. die bereits
   bestehenden Module rechtssicher im durch das KHZG vorgegebenen
   Terminrahmen bis Ende 2024 zu erweitern, sodass die Vergabe der
   verschiedenen Module/Lösungspakete auch bei Durchführung eines
   wettbewerblichen Verfahrens kein anderes Ergebnis hätte.
   Die Leistung, die die Donau-Ries Kliniken (das gKU) beschaffen möchte,
   kann daher nur von dem unter Ziffer V.2.3) genannten Unternehmen (GGM
   Clinical Europe GmbH) erbracht werden, § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   11/05/2022
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: CGM Clinical Europe GmbH
   Ort: Koblenz
   NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 56070
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 440 951.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Klarstellung: Das unter Ziffer V.2.1) "Tag der Zuschlagsentscheidung"
   angegebene Datum gibt den Zeitpunkt an, an dem sich der Auftraggeber
   für einen Vertragsschluss mit dem Auftragnehmer entschieden hat. Der
   Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertrag wird frühestens nach
   Ablauf von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser freiwilligen
   Ex-ante Transparenzbekanntmachung geschlossen (§ 135 Abs. 3 GWB).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
   (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung
   im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
   aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
   Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
   später als sechs Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen
   Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung
   der Entscheidung des
   Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
   Unternehmens, das den Zuschlag
   erhalten soll, umfassen."
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
   Der Antrag ist schriftlich bei der
   Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein
   bestimmtes Begehren enthalten. Ein
   Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
   Geschäftsleitung in der Bundesrepublik
   Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik
   Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des
   Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung
   mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
   Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass
   die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit
   bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
   Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit
   (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens
   bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, vergangen sind.
   Vgl. außerdem § 134 GWB.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/05/2022
References
   6. mailto:vergabe-khzg@donkliniken.de?subject=TED
   7. http://www.donkliniken.de/
   8. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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