(1) Searching for "2022051609090908750" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Medizinsoftwarepaket - DE-Donauwörth
Medizinsoftwarepaket
Dokument Nr...: 259539-2022 (ID: 2022051609090908750)
Veröffentlicht: 16.05.2022
*
DE-Donauwörth: Medizinsoftwarepaket
2022/S 94/2022 259539
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU
Postanschrift: Neudegger Allee 6
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU
E-Mail: [6]vergabe-khzg@donkliniken.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.donkliniken.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gemeinsames Kommunalunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung Zusatzmodule zum vorhandenen Krankenhausinformationssystem
für Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48180000 Medizinsoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU beabsichtigt die
Beschaffung von Zusatzmodulen als Ergänzung für das bestehende
Krankenhausinformationssystem (Medico) der Firma CGM, um alle
MUSS-Kriterien des Fördertatbestandes 3 Digitale Pflege- und
Behandlungsdokumentation (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV) erfüllen zu
können.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 440 951.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Hauptort der Ausführung:
Donauwörth
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Donau-Ries Kliniken benötigen Zusatzmodule für das bestehende KIS
(Krankenhausinformationssystem), um alle MUSS-Anforderungen des
Fördertatbestandes 3 (FTB3) zu erfüllen. Ein Großteil der für die
Erfüllung der MUSS-Anforderungen des FTB3 benötigten Software-Module
ist bereits in Nutzung.
Hinweis: Die MUSS-Anforderungen des FTB-3 bzgl. Spracherkennung sind
nicht Bestandteil der aktuellen Beschaffung, da Lösungen zur Erfüllung
dieser Anforderung von verschiedenen Wirtschaftsteilnehmern angeboten
werden und somit die Voraussetzungen für eine wettbewerbliche Vergabe
gegeben sind und eingehalten werden.
Anforderungen an die zu beschaffende Lösung:
- Die benötigten Zusatzmodule und Funktionsbausteine müssen die
vorhandene, aktuell in Umsetzung befindliche digitale Fieberkurve so
ergänzen, dass die bisher nicht erfüllten Anforderungen des FTB3
erfüllt werden können.
- Angeboten werden muss ein ganzheitliches Konzept, welches von einem
Generalunternehmer / Systemhaus / Anbieter geplant und geliefert wird.
Der künftige Auftragnehmer (AN) ist verantwortlich für die
Herbeiführung der Betriebsbereitschaft mit Systemservice nach der
Abnahme.
- Die zu beschaffenden SW-Module dürfen zu keinen Doppeleingaben durch
die Nutzer führen.
- Um eine ganzheitliche Behandlung zu gewährleisten, müssen alle zu
einem Patienten erfassten Informationen / Dokumentationen in der
Fieberkurve zur Verfügung stehen.
- Alle im Rahmen der Aufnahme und Behandlung eines Patienten erfassten
und dokumentierten Daten, müssen im KIS zur Verfügung stehen.
- Die Umsetzung der Ergänzungen darf zu keiner dauernden, zusätzlichen
Arbeitsbelastung des IT-Personals führen (z.B. durch Pflege einer
zusätzlichen Datenbank und erforderlicher Schnittstellentests bei
Updates und Upgrades).
- Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebes muss eine 100%ige
Kompatibilität der zu beschaffenden Ergänzungsmodule mit der
vorhandenen Lösung sichergestellt werden.
- Die anzubietenden Module müssen sich nahtlos in den bestehenden
Workflow integrieren lassen.
- Die Vertrautheit der Anwender mit der Software und ihrer Handhabung
muss sich insbesondere in der anzubietenden mobilen Anwendung für die
Nutzung der Fieberkurve wiederfinden.
- Die anzubietenden Module müssen sich so in das bestehende
Gesamtsystem integrieren, dass es zu keinen Brüchen zwischen
medizinischen und pflegerischen Maßnahmen kommen kann.
- Eine einheitliche Darstellung aller Behandlungsergebnisse (Status in
der Fieberkurve) muss als 360-Grad-Sicht auf komplexe
Behandlungsinformationen in übersichtlicher Form über alle
verschiedenen Behandlungsdisziplinen möglich sein.
- Das Projekt muss bis 2024 im Livebetrieb sein und dies durch den sog.
Berechtigten IT-Dienstleister geprüft und nachgewiesen worden sein.
U.a. werden insbesondere folgende Zusatzmodule / Funktionsbausteine
benötigt:
1. Modul zur mobilen Nutzung der vorhandenen Pflege- und
Behandlungsdokumentation.
2. Lösungspaket zur automatischen Dokumentation von LEP
Pflegemaßnahmen.
3. Funktionsbaustein zur Erweiterung von Arbeitsabläufen um schreibende
Aktivitäten.
4. Funktionsbaustein mit dem Arbeitsabläufe definiert werden, die
Portalfunktionen mit der Pflegemaßnahmendokumentation verknüpfen.
5. Funktionsbaustein für das klinische Personal zur Erstellung,
Vervollständigung und Monitoring der Behandlungsdokumentation.
6. Funktionspaket Anordnungen zur Unterstützung einer strukturierten
Erfassung und Ausarbeitung von Anordnungen.
7. Zusatzmodul zum Austausch von Medikationsdaten lt.
Integrationsleitfaden ID Pharma zwischen PDMS-System und Fieberkurve
Medico
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Verlängerung Service & Support um weitere 12 Monate (4. Jahr)
Verlängerung Service & Support um weitere 12 Monate (5. Jahr)
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die technischen Anforderungen an die zu beschaffende Leistung (vgl.
Ziffer II.2.4)) führen dazu, dass für die zu beschaffenden Zusatzmodule
nur solche der Fa. CGM in Frage kommen.
Da Produkte der Fa. CGM allein durch die Fa. CGM selbst angeboten und
in bestehende KIS Medico implementiert werden, ist der Markt für die zu
beschaffende Leistung auf dieses eine Unternehmen die Fa. CGM
beschränkt.
Die Zusatzmodule müssen eine Vielzahl von Funktionen erfüllen und
Eigenschaften aufweisen (vgl. Ziffer II.2.4)).
Damit die Zusatzmodule zum KIS ihre Funktion technisch einwandfrei
erfüllen, müssen diese Zusatzmodule auf die zentrale Datenbank von
Medico zugreifen können. Dieser Zugriff muss zwingend damit die
Datenbank im KIS zentral geführt werden kann lesend und auch
schreibend sein.
Die für die Krankenhaus-Abläufe zentrale Software (Medico) erlaubt
einen schreibenden Drittzugriff auf die von ihr verwendete Datenbank
jedoch nur für Module, die von der Fa. CGM für Medico entwickelt
wurden. Medico erkennt, ob ein Zusatzmodul aus der Medico-Reihe der Fa.
CMG oder ein Zusatzmodul aus einem Drittsystem auf die zentrale
Datenbank zugreifen will. Aus einem Drittsystem kann maximal lesend auf
die Datenbank von Medico zugegriffen werden, nicht aber schreibend, da
dies aus rechtlichen Gründen und Gründen der Datensicherheit und
-Integrität sowie Stabilität von Medico nicht freigegeben ist.
Die Zusatzmodule eines anderen Anbieters könnten demnach lediglich
lesend auf die Datenbank zugreifen und müssten die ausgelesen Daten in
eine eigene Datenbank überführen. Diese eigene Datenbank müsste
zusätzlich gepflegt werden. Über eine HL7-Schnittstelle könnten zwar
Stammdaten aus dem KIS übernommen werden, jedoch ist eine vollständige
Synchronisation weiterer, insbesondere Dokumentations-spezifischer
Daten seitens Medico nicht erlaubt. Über die durch Dritte nutzbaren
Schnittstellen (HL7) lässt sich somit der unabdingbare Workflow nicht
zur Verfügung stellen und keine vollständige Integration in den
Datenbestand des KIS durchführen. Es fehlt insoweit bildlich gesprochen
an einem infrastrukturell erschlossenem Eingangstor für die Daten.
Die in Medico hinterlegte, allein vom Dokumentations-Modul der Fa. CGM
genutzte interne Schnittstelle ist nicht dokumentiert, also nicht für
andere Hersteller nutzbar.
Die Erweiterung der für die Digitale Pflege- und
Behandlungsdokumentation noch benötigten Bausteine ist nur mittels
tief integrierter CGM Medico Funktionspakete nahtlos möglich. Nur über
diese Integration in das vorhandene KIS, kann ein strukturierter
Datenaustausch aus verschiedenen Datendomänen/Entitäten gewährleistet
werden. Über heute verfügbare, standardisierte Schnittstellen ist es
nicht gewährleistet, dass die Daten über syntaktisch und semantisch
interoperable Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Systemen
ausgetauscht werden können.
Die CGM Clinical Europe GmbH ist somit der einzige Bieter am Markt, der
den Beschaffungsbedarf decken, und die benötigte Systemlösung anbieten
kann. Kein anderer Anbieter auf dem Markt ist objektiv in der Lage, die
benötigte Systemlösung herzustellen bzw. nachzubauen, bzw. die bereits
bestehenden Module rechtssicher im durch das KHZG vorgegebenen
Terminrahmen bis Ende 2024 zu erweitern, sodass die Vergabe der
verschiedenen Module/Lösungspakete auch bei Durchführung eines
wettbewerblichen Verfahrens kein anderes Ergebnis hätte.
Die Leistung, die die Donau-Ries Kliniken (das gKU) beschaffen möchte,
kann daher nur von dem unter Ziffer V.2.3) genannten Unternehmen (GGM
Clinical Europe GmbH) erbracht werden, § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
11/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: CGM Clinical Europe GmbH
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 440 951.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Klarstellung: Das unter Ziffer V.2.1) "Tag der Zuschlagsentscheidung"
angegebene Datum gibt den Zeitpunkt an, an dem sich der Auftraggeber
für einen Vertragsschluss mit dem Auftragnehmer entschieden hat. Der
Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertrag wird frühestens nach
Ablauf von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser freiwilligen
Ex-ante Transparenzbekanntmachung geschlossen (§ 135 Abs. 3 GWB).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
(1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung
der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag
erhalten soll, umfassen."
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein
bestimmtes Begehren enthalten. Ein
Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung in der Bundesrepublik
Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik
Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des
Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung
mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass
die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit
bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Vgl. außerdem § 134 GWB.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/05/2022
References
6. mailto:vergabe-khzg@donkliniken.de?subject=TED
7. http://www.donkliniken.de/
8. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|