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Ausschreibung: Kraftfahrzeuge - DE-Bonn
Kraftfahrzeuge
Spezialfahrzeuge
Dokument Nr...: 258976-2022 (ID: 2022051609062908196)
Veröffentlicht: 16.05.2022
*
DE-Bonn: Kraftfahrzeuge
2022/S 94/2022 258976
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [6]B18.10@bescha.bund.de
Telefon: +49 22899610-2827
Fax: +49 2289910610-2827
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bescha.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=458295
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von CBRN Erkw
Referenznummer der Bekanntmachung: B 18.10 - 0736/21/VV : 1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34100000 Kraftfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung von CBRN Erkw (Erkundungswagen)
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung der CBRN ErkW als
mobile Einheiten und die Bereitstellung der Systeme für den erweiterten
Bevölkerungsschutz.
Die Lieferung des zulassungsfähigen und betriebsbereiten Fahrzeugs
nebst der zu liefernden Ausrüstung und Einbauten, die Systemintegration
beigestellter Messgeräte und Individualsoftware und zu liefernden
Hardwarekomponenten, deren Vernetzung sowie die Einbindung aller
Systeme sind Bestandteile dieser Ausschreibung.
Der Auftragnehmer ist für die Auswahl der Komponenten und deren
Funktionieren im Zusammenwirken des Systems verantwortlich.
Es ist zur Freigabe der Serienfertigung ein Serienfreigabemuster zu
bauen und durch die Auftraggeberin zu erproben. Das
Serienfreigabemuster ist Bestandteil der Serie und muss durch den
Auftragnehmer nach dessen Erprobung technisch angepasst und auf den
finalen Konstruktionsstand der Serienfahrzeuge umgerüstet werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34114000 Spezialfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gesamtmenge: 577 Stück
Festbestellmenge: 397 Stück
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 27/04/2023
Ende: 13/11/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerung um 1 Jahr möglich
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Gefordert ist ein aktueller Handelsregisterauszug. Für den Zuschlag
kommt nur ein Bieter infrage, der keine auftragsverhindernden
Eintragungen besitzt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
3.5.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das
Beschaffungsamt des BMI hat insbesondere zu prüfen, ob zwingende oder
fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom
Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das
Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der
Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall
aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines
behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bewerber- oder Bietergemeinschaften oder
bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen
(Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen
Bewerbungsbedingungen verwiesen.
3.5.2 Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die
Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden
umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft
gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen
vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der
Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder
Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder
mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung
des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende
Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen
müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland",
in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k finden.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden
diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren
Nachweisen verlangt werden.
3.5.3 Unternehmensdaten
Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem
Teilnahmeantrag beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen
statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt
des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19
Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied
einzureichen.
Die Auftragnehmerin hat auf ihre Kosten eine
Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche
abzuschließen, die die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung
inklusive der Einzelabrufe abdeckt.
Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens
betragen:
a) für Personenschäden pro Einzelperson [5.000.000] Euro
b) für Sachschäden [1.500.000] Euro
c) für Vermögensschäden pro Einzelfall [1.500.000] Euro
Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, der Auftraggeberin oder dem
Bedarfsträger vor Leistungsbeginn, zum Ende eines jeden Kalenderjahres
sowie auf Anforderung das Bestehen des Versicherungsschutzes mit den in
Abs. 2 genannten Deckungssummen nachzuweisen. Bitte erklären Sie Ihre
Bereitschaft zum rechtzeitigen Abschluss der Versicherung, sofern noch
keine besteht.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
3.4.3.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen
Sie bitte eine Liste mit je mindestens einer geeigneten Referenz zu den
Punkten a., b. und c. in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein.
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre
hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
a. Der Bewerber oder dessen zu beauftragende Unternehmen zur
Eignungsleihe müssen eine Referenzliste über mindestens einen Auftrag
mit mindestens 25 ausgebauten BOS-Einsatzfahrzeugen in Bezug zur
gegenständlichen Leistung wie Funk-, Sondersignalanlagen- und
Innenausbau vorlegen.
b. Der Bewerber oder dessen zu beauftragende Unternehmen zur
Eignungsleihe müssen eine Referenzliste über mindestens einen Auftrag
mit mindestens 5 Fahrzeugen mit Integration von IT-Netzwerkstrukturen
in mobilen Systemen vorlegen. Dabei müssen sowohl eine dem
Vergabegegenstand (siehe Leistungsbeschreibung) vergleichbare
Komplexität als auch vergleichbare Leistungs- und
Funktionsanforderungen nachgewiesen werden.
c. Der Bewerber oder dessen zu beauftragende Unternehmen zur
Eignungsleihe müssen eine Referenzliste über mindestens einen Auftrag
mit mindestens je 1 Fahrzeug mit Zertifizierung in den Bereichen
"elektromagnetische Verträglichkeit - EMV" durch ein akkreditiertes
Prüflabor oder "Klimatisierung" durch ein akkreditiertes Prüflabor oder
"Crashsicherheit" durch eine unabhängige Prüfinstitution oder die
Herstellung von vergleichbaren CBRN-Messfahrzeugen (z.B. CBRN/ABC-ErkW,
GW-Mess etc.) oder die Integration von Messgeräten mit
Außenluftansaugung in Fahrzeugen oder die Integration von
radiologischen Messgeräten in Fahrzeugen vorlegen.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Stückzahl an ausgebauten Fahrzeugen,
Wert des Auftrages,
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz
mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten
Referenzen:
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist
das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der
Angebots- oder Teilnahmefrist).
Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Es sind nur 3 Referenzen (a, b und c) gefordert, wobei eine
Mehrfachnennung möglich ist. Es ist Ihnen unbenommen, weitere
Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz
durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht
möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des
Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine
Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen
einzureichen.
Erwartet werden klar formulierte Ausführungen in einer verständlichen
Sprache, sodass diese auch von Nichtfachkundigen nachvollzogen werden
können.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen
zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten,
führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben
nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des
BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI
entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung
des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind,
kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor
Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer
Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen
(geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Teilnahmefrist aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen
Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert
des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 oder zwischen
100.000 und 200.000 ).
3.4.3.2 Projektplan
Es ist ein Projektplan mit Meilensteinen zur Herstellung des
Musterfahrzeugs gemäß den Kernforderungen (siehe Leistungsbeschreibung)
einzureichen.
3.4.3.3 Lieferplan
Es ist ein Lieferplan zur Auslieferung der Serienfahrzeuge ab
Serienfreigabe durch den Auftraggeber unter Berücksichtigung der
Kernforderungen (siehe Leistungsbeschreibung) einzureichen.
3.4.3.4 Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems
Die Erfüllung einschlägiger europäischer Normen über ein
Qualitätsmanagementsystem muss durch ein gültiges Zertifikat (wie z.B.
ISO 9001) belegt werden oder es muss der Nachweis erbracht werden, dass
ein gleichwertiges normiertes System unterhalten wird. Stellen Sie in
diesem Fall dar, auf welchen normierten Standard Sie sich beziehen und
wie Ihr System aufgebaut ist.
Das System muss sicherstellen, dass die Qualitätsforderungen an das
Produkt für alle Phasen der Entwicklung, der Herstellung und des
Vertriebes festgelegt sind und während aller Phasen eingehalten werden.
Es muss die frühzeitige Feststellung von Mängeln sowie rechtzeitige und
wirksame Korrekturmaßnahmen gewährleisten.
3.4.3.5 Firmendarstellung (Mindestanforderungen)
a. Eine durchschnittliche jährliche Produktionskapazität für mindestens
200 zu CBRN ErkW auszubauenden Fahrzeugen ist nachzuweisen.
b. Die notwendigen Betriebsmittel für den Ausbau zu CBRN ErkW sind in
Listenform darzustellen.
c. Stellen Sie dar, dass Sie über mindestens 6 Serienfertigungsplätze
für die Produktion der CBRN ErkW verfügen.
d. Weisen Sie nach, dass Sie oder zu beauftragende Unternehmen zur
Eignungsleihe für die Produktion der Fahrzeuge mindestens je 3 gelernte
Facharbeiter aus den Berufen der Metallverarbeitung und der
Elektrotechnik beschäftigen.
e. Weisen Sie nach, dass Sie oder zu beauftragende Unternehmen zur
Eignungsleihe mindestens 3 gelernte Facharbeiter für die Integration
von IT-Netzwerkstrukturen in mobilen Systemen beschäftigen.
Die Überschreitung der Mindestanforderungen unterliegt der Bewertung
(Siehe 3.6).
3.6 Prüfung und Bewertung des Teilnahmeantrags
Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die Teilnahmeanträge einer
Prüfung und Bewertung unterzogen. Nach der formalen Prüfung des
Teilnahmeantrags gem. §§ 56 ff. VgV wird geprüft, ob ein Bewerber die
für die Durchführung des Auftrags notwendige Eignung besitzt (vgl.
Ziffer 3.4) und nicht nach den Ziffern 3.5.1 und 3.5.2 ausgeschlossen
werden muss.
Bewertet wird der Zielerfüllungsgrad der Eignungskriterien entsprechend
der im Dokument "Kriterienkatalog Eignung" dargestellten Systematik.
Dabei erhält jedes Kriterium eine Punktzahl zwischen 1 und 10. In das
Gesamtergebnis gehen die vergebenen Punktzahlen mit ihrer individuellen
Gewichtung ein. Es können maximal 10 Punkte (inklusive Gewichtung)
erreicht werden. Anhand der Gesamtpunktzahl wird die Reihenfolge für
das Ranking festgelegt, wobei die höchste Punktzahl auf Platz 1 und
dann entsprechend absteigend platziert wird. Kommt es infolge von
Punktgleichheit dazu, dass mehrere Bewerber sich den letzten Platz, der
zur Teilnahme am Angebotsverfahren berechtigt, teilen, so werden diese
alle zur Angebotsabgabe aufgefordert. In diesem Fall werden somit mehr
als drei Bewerber gesondert elektronisch über die E-Vergabe zur
Angebotsabgabe aufgefordert.
Bei den Nachweisen und Erklärungen unter 3.4 und 3.5 handelt es sich um
Mindestbedingungen bzw. gesetzliche Ausschlussgründe.
Die Bewertungskriterien mit Angabe der Bewertungspunkte sind:
1. Anzahl der ausgebauten BOS-Fahrzeuge (siehe 3.4.3.1 a):
a. Je Auftrag über 25 Fahrzeuge: 1 Punkt
b. Je Auftrag über 50 Fahrzeuge: 2 Punkte
c. Je Auftrag über 100 Fahrzeuge: 3 Punkte
d. Je Auftrag über 300 Fahrzeuge: 4 Punkte
e. Je Auftrag über 600 Fahrzeuge: 5 Punkte
Es werden höchstens 2 bedingungsgemäße Referenzen mit der höchsten
Punktzahl gewertet, sodass die erreichbare Höchstpunktzahl 10 beträgt.
Das Kriterium wird mit 20 % gewichtet.
2. Ausgebaute Fahrzeuge mit Zertifizierungen (siehe 3.4.3.1 c):
a. Zertifizierung von Fahrzeugen durch ein akkreditiertes Prüflabor im
Bereich "elektromagnetische Verträglichkeit - EMV": 2 Punkte
b. Zertifizierung der Fahrzeuge durch ein akkreditiertes Prüflabor im
Bereich "Klimatisierung": 2 Punkte
c. Zertifizierung der Fahrzeuge durch eine unabhängige Prüfinstitution
im Bereich "Crashsicherheit": 2 Punkte
d. Herstellung von vergleichbaren CBRN-Messfahrzeugen (z.B.
CBRN/ABC-ErkW, GW-Mess etc.): 2 Punkte
e. Integration von Messgeräten mit Außenluftansaugung oder von
radiologischen Messgeräten in Fahrzeugen: 2 Punkte
Die maximal erreichbare Punktzahl je Unterpunkt (a- bis e) beträgt 2
Punkte. Es werden höchstens 5 bedingungsgemäße Referenzen gewertet,
sodass die erreichbare Höchstpunktzahl 10 beträgt. Das Kriterium wird
mit 30 % gewichtet.
3. Jährliche Produktionskapazität (siehe 3.4.3.5 a)
a. Jährliche Produktionskapazität > 199 Stück: 2 Punkte
b. Jährliche Produktionskapazität > 299 Stück: 4 Punkte
c. Jährliche Produktionskapazität > 399 Stück: 6 Punkte
d. Jährliche Produktionskapazität > 499 Stück: 8 Punkte
e. Jährliche Produktionskapazität > 599 Stück: 10 Punkte
Das Kriterium wird mit 20 % gewichtet.
4. Anzahl der Produktionsplätze (siehe 3.4.3.5 c)
a. Anzahl der Produktionsplätze > 5 Stück: 2 Punkte
b. Anzahl der Produktionsplätze > 7 Stück: 4 Punkte
c. Anzahl der Produktionsplätze > 9 Stück: 6 Punkte
d. Anzahl der Produktionsplätze > 11 Stück: 8 Punkte
e. Anzahl der Produktionsplätze > 14 Stück: 10 Punkte
Das Kriterium wird mit 15 % gewichtet.
5. Anzahl der gelernten Facharbeiter aus den Berufen der
Metallverarbeitung und der Elektrotechnik (siehe 3.4.3.5 d)
a. Anzahl der gelernten Facharbeiter > 5: 2 Punkte
b. Anzahl der gelernten Facharbeiter > 11: 4 Punkte
c. Anzahl der gelernten Facharbeiter > 17: 6 Punkte
d. Anzahl der gelernten Facharbeiter > 23: 8 Punkte
e. Anzahl der gelernten Facharbeiter > 29: 10 Punkte
Das Kriterium wird mit 15 % gewichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/06/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 16/05/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/04/2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem
BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber
informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per
Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des
Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu
richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags
verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote
enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben
ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu
wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/05/2022
References
6. mailto:B18.10@bescha.bund.de?subject=TED
7. http://www.bescha.bund.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=458295
9. http://www.evergabe-online.de/
10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. http://www.bundeskartellamt.de/
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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