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Ausschreibung: Branchenspezifisches Softwarepaket - DE-München
Branchenspezifisches Softwarepaket
Strichcodesoftwarepaket
Help-Desk und Unterstützungsdienste
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Dokument Nr...: 258957-2022 (ID: 2022051609062308179)
Veröffentlicht: 16.05.2022
*
  DE-München: Branchenspezifisches Softwarepaket
   2022/S 94/2022 258957
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Zentrales
   IT-Vergabe- und Einkaufsmanagement
   Postanschrift: Agnes-Pockels-Bogen 21
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 80992
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]itm.vergabe@muenchen.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://vergabe.muenchen.de/
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://vergabe.muenchen.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?func
   tion=_Details&TenderOID=54321-Tender-18098a4561d-5733c61ac4374477
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://vergabe.muenchen.de/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ersatzbeschaffung Friedhofsverwaltungssoftware
   Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-Z42-2022-0004
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Beschaffung einer Standardsoftware zur Unterstützung der
   Geschäftsprozesse der Städtischen Friedhöfe München (SFM)
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 2 105 089.61 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   48720000 Strichcodesoftwarepaket
   72253000 Help-Desk und Unterstützungsdienste
   72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Leistungsgegenstand sind mithin:
   1) Beschaffung einer Standardsoftware
   Beschaffung einer Standardsoftware zur Unterstützung der in der
   Leistungsbeschreibung im Anhang Geschäftsprozesse aufgeführten Prozesse
   und die in der Leistungsbeschreibung Kapitel 3 genannten Anforderungen.
   2) Lizenzen
   a) Lizenzen für die Kernanwendung
   Bereitstellung eines Gesamtsystems (inkl. Service und Pflege, s.u. Nr.
   8) für 100 Anwender*innen, wovon mindestens 40 Anwender*innen
   gleichzeitig im System arbeiten können. Die Lizenzen werden unbefristet
   gegen Einmalvergütung überlassen.
   Darüber hinaus besteht die optionale Möglichkeit während der
   Mindestvertragslaufzeit der Service- und Pflegeleistungen für ca. 8
   weitere gleichzeitig im System arbeitende Anwender*innen Lizenzen
   (inkl. Service und Pflege, s.u. Nr. 8) einzeln erwerben zu können,
   sowie weitere ca. 5 solcher Lizenzen während des optionalen
   Verlängerungszeitraums.
   b) Lizenzen für die mobile App
   Bereitstellung einer mobilen App (inkl. Service und Pflege, s.u. Nr.
   8), siehe Leistungsbeschreibung Kapitel 3.1.11.3 und Kapitel 3.2.6.11.
   Installation auf 22 Geräten ohne Benutzerzählung. Diese Lizenzen werden
   ebenfalls unbefristet gegen Einmalvergütung überlassen.
   Während der Mindestvertragslaufzeit der Service- und Pflegeleistungen
   können ca. 4 weitere Lizenzen (inkl. Service und Pflege, s.u. Nr. 8)
   erworben werden, sowie während des optionalen Verlängerungszeitraums
   nochmals weitere ca. 2 solcher Lizenzen.
   c) Lizenzen für Barcodeleser
   Bereitstellung von Lizenzen zum Anschluss von 7 Barcode- oder
   QR-Code-Scannern an die Kernanwendung gemäß den Anforderungen in der
   Leistungsbeschreibung Kapitel 3.1.1.14.
   d) Online-Portal Lizenz
   Lizenz zum Betrieb eines Online-Portals für Bürger*innen,
   Bestattungsunternehmen und weiterer Geschäftspartner*innen (z.B.
   Bevollmächtigte) für eine unbegrenzte Anzahl von Nutzer*innen wie in
   der Leistungsbeschreibung Kapitel 3.1.9 beschrieben.
   3) Produkterweiterungen/Anpassungen
   Der Auftragnehmer (AN) liefert die gegebenenfalls nötigen
   Produkterweiterungen/-anpassungen des Fachverfahrens an die
   Anforderungen des Auftraggebers (AG) gemäß der Leistungsbeschreibung.
   4) Schnittstellen
   Der AN stellt die notwendigen in der Leistungsbeschreibung Kapitel 5
   beschriebenen Schnittstellen bereit.
   5) Herbeiführung der Betriebsbereitschaft
   Der AN unterstützt maßgeblich bei der Herbeiführung der
   Betriebsbereitschaft des Systems gemäß Leistungsbeschreibung Kapitel
   2.1.2 und Kapitel 2.2.
   Das bedeutet:
   - Anleitung und personelle Unterstützung bei der Installation und
   Konfiguration der Software in der Infrastruktur der LHM auf einer Test-
   und Produktivumgebung sowie Lieferung der bereits zur Installation
   benötigten Updates.
   - Integration in die vorhandene Systemlandschaft der LHM, in allen
   benötigten Umgebungen (siehe im Leistungsverzeichnis genannte Angaben
   zur IT-Infrastruktur).
   - Inbetriebnahme der Schnittstellen nach Freigabestufe (siehe
   Meilensteinplan)
   - Bereitstellung der Dokumentvorlagen und Auswertungen (siehe
   Leistungsbeschreibung Kapitel 3.1.6.12 und Kapitel 3.1.5.4)
   - Durchführung der Entwicklertests für die ggf. notwendigen
   Weiterentwicklungen, Begleitung der Integrations- und Systemtests inkl.
   Fehlerbehebung, Begleitung der Abnahmetests (Details siehe
   Leistungsbeschreibung Anhang Testkonzept)
   - Durchführung von Performance- und Lasttests
   - Begleitung der Einführung (Go-Live und Early-Life-Support)
   Die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Bestatter-Webservices
   (siehe Leistungsbeschreibung Kapitel 3.1.10 und Kapitel 5) und der
   DMS-Schnittstelle (siehe Leistungsbeschreibung Kapitel 5) erfolgt ggf.
   zeitversetzt nach der Herstellung der Betriebsbereitschaft der
   Kernanwendung. Auch bei dieser Herbeiführung der Betriebsbereitschaft
   sind die o.g. Punkte durchzuführen.
   6) Datenmigration
   Der AN übernimmt die vollständige Migration der aller Daten aus dem
   Altverfahren gemäß Leistungsbeschreibung Kapitel 7 und Anhang
   Migrationskonzept.
   7) Schulung
   Der AN führt Schulungen gemäß Leistungsbeschreibung Kapitel 8 sowie
   optional weitere Bedarfsschulungen durch, die in Anspruch genommen
   werden können, aber nicht müssen.
   8) Service und Pflege
   Die Service- und Pflegeleistungen für das IT-Fachverfahren, welche
   durch den AN gesondert vergütet werden, beginnen erst nach Abnahme des
   Gesamtsystems durch den AG, wobei bereits alle Anpassungen und
   Erweiterungen durch den AN umgesetzt sein müssen. Die Service- und
   Pflegeleistungen laufen acht Jahre mit der Möglichkeit einer optionalen
   Verlängerung um einmalig weitere fünf Jahre. Die Verlängerungsoption
   kann, muss aber nicht in Anspruch genommen werden. Die Service- und
   Pflegeleistungen umfassen alle lizenzierten Systemkomponenten
   einschließlich der in der Leistungsbeschreibung unter Kapitel 5
   Schnittstellenbeschreibung beschriebenen Schnittstellen.
   Die Service- und Pflegeleistungen für die optionalen Schnittstellen
   (DMS und Bestatter-Webservice) beginnen jeweils mit der Abnahme der
   Schnittstelle, enden jedoch immer zusammen mit Beendigung der Service-
   und Pflegeleistungen für das Gesamtsystem (ggf. einschließlich
   Verlängerungsoption).
   9) weitere Unterstützungsleistungen über die Vertragslaufzeit
   Der AG kann pro Jahr ca. 50 Personentage des Auftragnehmers zur
   Optimierung und Erweiterung des IT-Fachverfahrens zur besseren
   Unterstützung der Geschäftsprozesse abrufen. Für die
   Mindestvertragslaufzeit wird eine Abnahme von durchschnittlich ca. 25
   Personentagen pro Jahr garantiert. Die weiteren
   Unterstützungsleistungen sind für die gesamte Vertragslaufzeit,
   inklusive optionaler Verlängerung anzubieten.
   10) Dokumentation
   Der AN stellt dem AG folgende Dokumente zur Verfügung:
   Betriebshandbuch, Administratorhandbuch und Anwenderhandbuch (siehe
   Leistungsbeschreibung Kapitel 3.2.1 Anforderungen an die
   Dokumentation).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 2 105 089.61 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 96
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Einmalige Verlängerungsoption um weitere 60 Monate
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   a) Optionaler Nachkauf von Lizenzen (inkl. Service und Pflege) für ca.
   8 weitere gleichzeitig im System arbeitende Anwender*innen während der
   Mindestvertragslaufzeit der Service- und Pflegeleistungen, sowie
   weitere ca. 5 solcher Lizenzen während des optionalen
   Verlängerungszeitraums. (siehe Leistungsbeschreibung Kap. 1.2 Nr. 2
   Buchst. a)
   b) Optionaler Nachkauf von ca. 4 weiteren Lizenzen (inkl. Service und
   Pflege) für die mobile App während der Mindestvertragslaufzeit der
   Service- und Pflegeleistungen, sowie weitere ca. 2 solcher Lizenzen
   während des optionalen Verlängerungszeitraums. (siehe
   Leistungsbeschreibung Kap. 1.2 Nr. 2 Buchst. b)
   c) Optionale Bereitstellung der Schnittstellen
   "Dokumentenmanagementsystem der Landeshauptstadt München" und
   "Bestatter-Webservice" einschließlich Herbeiführung der
   Betriebsbereitschaft dieser Schnittstellen sowie Service- und
   Pflegeleistungen dafür. (siehe Leistungsbeschreibung Kap. 1.2 Nr. 4, 5
   und 8)
   d) weitere Unterstützungsleistungen über die gesamte Vertragslaufzeit
   für Erweiterungen, Optimierungen und Schulungen im Umfang von ca. 50
   Personentagen pro Jahr, wovon jedoch die Abnahme von durchschnittlich
   ca. 25 Personentagen pro Jahr während der Mindestvertragslaufzeit
   garantiert wird. (siehe Leistungsbeschreibung Kap. 1.2 Nr. 9)
   e) optionale Verlängerung der Service- und Pflegeleistungen um einmalig
   5 weitere Jahre. (siehe Leistungsbeschreibung Kap. 1.2 Nr. 8)
   Diese optionalen Leistungen sind zwingend vom Auftragnehmer anzubieten.
   Eine Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers besteht jedoch
   nicht.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL)
   [11]https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tende
   r-18098a4561d-5733c61ac4374477
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL)
   [12]https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tende
   r-18098a4561d-5733c61ac4374477
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL)
   [13]https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tende
   r-18098a4561d-5733c61ac4374477
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/06/2022
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2023
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den
   Vergabeunterlagen.
   ****
   Bewerberfragen:
   Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum
   03.06.2022, 12.00 Uhr über das eVergabesystem zu stellen. Die Adresse
   des eVergabesystems ist unter I.1) "Internet-Adresse(n) - Hauptadresse"
   angegeben.
   Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
   ****
   Unterstützung des Auftraggebers:
   Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.12. der
   Bewerbungsbedingungen hingewiesen.
   ****
   Abweichung von der Regelvergabe:
   Der AG ist lt. § 98 iVm § 99 Nr. 1 GWB und § 115 iVm § 119 Abs. 2 GWB
   grundsätzlich an die Anwendung der Verfahrensarten "Offenes und Nicht
   Offenes Verfahren" gebunden, es sei denn es liegen begründete
   Ausnahmefälle lt. § 119 Abs. 2 GWB iVm § 14 Abs. 2, 3, 4 VgV vor, die
   die Wahl eines der nachrangigen Verfahren rechtfertigen.
   Die auszuschreibende Leistung basiert zwar auf einer Standardsoftware,
   jedoch werden mehrere unabhängige Schnittstellen, die nicht
   Marktstandard sind, benötigt.
   Die einzelnen Schnittstellen sind bzgl. der fachlichen Anforderungen
   zwar sehr genau definiert, dennoch sind Besonderheiten zu beachten, die
   mit den Bietern in der Verhandlungsrunde erörtert werden müssen.
   Auch bei anderen Teilen der Leistung müssen noch technische Details
   geklärt werden. Hierzu gehören insbesondere das Online-Portal, der
   Austausch von Buchungsdaten mit der städtischen Bestattung sowie die
   Ablage von Dokumenten im DMS.
   Erst im Dialog mit den Bietern kann die konkrete Umsetzung der
   Anforderungen abgestimmt werden.
   Im Weiteren ist bei dieser Beschaffung auch eine umfangreiche
   Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit technisch organisatorischen
   Maßnahmen (TOM) sowie einer Teleservicevereinbarung zwischen dem
   Auftraggeber und dem zukünftigen Auftragnehmer notwendig. Inhalte der
   Auftragsverarbeitungsvereinbarung inkl. TOM und Teleservicevereinbarung
   können ebenfalls vorab nicht abschließend festgelegt werden und müssen
   voraussichtlich mit den Bietern erörtert und verhandelt werden.
   Die vorgebrachten Umstände lassen in der Konsequenz nur ein
   Verhandlungsverfahren lt. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV zu.
   ****
   Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
   Der AG ist sich des Umstands bewusst, dass er als öffentlicher AG gem.
   § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach
   Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist
   nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies
   erfordern (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB).
   Von der Bildung von Losen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung
   abgesehen, da die weiteren Leistungen (u.a. Customizing / Anpassung auf
   Quellcodeebene, Programmierung von Schnittstellen, Pflegeleistungen,
   Herbeiführung der Betriebsbereitschaft inkl. Datenmigration, Schulungen
   und Unterstützungsleistungen) nur von demjenigen Unternehmen
   wirtschaftlich durchgeführt werden, welches auch die Software anbietet.
   Zudem bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten
   rechtliche Restriktionen seitens der Softwareanbieter, die eine
   Erbringung von vorgenannten Leistungen durch Dritte objektiv unmöglich
   machen. Eine Bildung von fachlichen oder mengenabhängigen Teillosen ist
   daher nicht möglich.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
   Südbayern
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse:
   [15]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
   ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
   Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange
   durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein
   Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der
   Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten
   Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
   Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10
   Kalendertage vergangen sind.
   Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
   hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber
   innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den
   Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der
   Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist)
   gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.
   1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge
   nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
   anstreben können.
   Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht
   abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von
   längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des
   Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der
   Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/05/2022
References
   6. mailto:itm.vergabe@muenchen.de?subject=TED
   7. https://vergabe.muenchen.de/
   8. https://vergabe.muenchen.de/
   9. https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18098a4561d-5733c61ac
4374477
  10. https://vergabe.muenchen.de/
  11. https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18098a4561d-5733c61ac4374477
  12. https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18098a4561d-5733c61ac4374477
  13. https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18098a4561d-5733c61ac4374477
  14. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  15. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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