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Ausschreibung: Branchenspezifisches Softwarepaket - DE-Berlin
Branchenspezifisches Softwarepaket
Administrative Dienste im Gesundheitswesen
Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
Dienstleistungen von öffentlichen Behörden
Dokument Nr...: 258723-2022 (ID: 2022051609044907933)
Veröffentlicht: 16.05.2022
*
  DE-Berlin: Branchenspezifisches Softwarepaket
   2022/S 94/2022 258723
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: BundesInnnungskrankenkasse Gesundheit, kurz:
   BIG direkt gesund
   Postanschrift: Markgrafenstr. 62
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE30 Berlin
   Postleitzahl: 10969
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): BIG direkt gesund (Vergabestelle), Rheinische Straße
   1, 44137 Dortmund
   E-Mail: [6]ausschreibungen@big-direkt.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.big-direkt.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [8]https://www.big-direkt.de/de/geschaeftspartner/ausschreibungen
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.subreport.de/E36857119
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://www.subreport.de/E36857119
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [11]https://www.subreport.de/E36857119
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Gesetzliche Krankenkasse
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lichtbildbeschaffung
   Referenznummer der Bekanntmachung: BO-3246
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gem. § 291 SGB V hat BIG direkt gesund seit 2011 jedem Versicherten
   eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) zur Verfügung zu stellen.
   Diese ist für Versicherte ab der Vollendung des 15. Lebensjahres, wenn
   kein Befreiungsgrund vorliegt, mit einem Lichtbild zu versehen. Zur
   Beschaffung der Bilder nutzt die BIG derzeit einen externen
   Dienstleister. Vor dem Hintergrund des Laufzeitendes dieses Vertrages
   und der zunehmenden Digitalisierung stellt sich die BIG bzgl. der
   Bildbeschaffung neu auf und schreibt diese Leistung hiermit aus. Die
   Dienstleistung des Auftragnehmers umfasst dabei insbesondere die
   Bereitstellung und den Betrieb eines Upload-Tools bzw. einer
   Schnittstelle zur Entgegennahme digitaler Fotos auf Basis der
   bereitgestellten Versichertendaten (Anbindung an Homepage, App,
   separater Zugang für Mitarbeiter der BIG).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   75122000 Administrative Dienste im Gesundheitswesen
   75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und
   Sozialversicherung
   75120000 Dienstleistungen von öffentlichen Behörden
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
   NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit  kurz BIG direkt gesund  ist
   Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse und bundesweit
   geöffnet. Gegründet wurde die BIG 1996 von der Bundesinnung der
   Hörgeräteakustiker. Aktuell betreut die BIG deutschlandweit rund
   513.000 Versicherte (Stand Dezember 2021). Die BIG ist - wie alle
   gesetzlichen Krankenkassen - eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
   Über 920 Mitarbeiter arbeiten in der Hauptverwaltung in Dortmund, dem
   Rechtssitz in Berlin und den Kundencentern. Als IKK-Landesverband
   vertritt die BIG zudem die Interessen der Versicherten der
   Innungskrankenkassen in Berlin. In diesem Rahmen nimmt sie allein oder
   gemeinsam mit den Kassenverbänden der Orts-, Ersatz- und
   Betriebskrankenkassen zahlreiche Aufgaben der Interessentenvertretung
   wahr.
   Gem. § 291 SGB V hat BIG direkt gesund seit 2011 jedem Versicherten
   eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) zur Verfügung zu stellen.
   Diese ist für Versicherte ab der Vollendung des 15. Lebensjahres, wenn
   kein Befreiungsgrund vorliegt, mit einem Lichtbild zu versehen. Zur
   Beschaffung der Bilder nutzt die Auftraggeberin derzeit einen externen
   Dienstleister. Vor dem Hintergrund des Laufzeitendes dieses Vertrages
   und der zunehmenden Digitalisierung stellt sich BIG direkt gesund bzgl.
   der Bildbeschaffung neu auf und schreibt diese Leistung hiermit aus.
   Die anzubietende Leistung umfasst folgende Bereiche:
   - Bereitstellung und Betrieb eines Upload-Tools bzw. Schnittstelle zur
   Entgegennahme digitaler Fotos auf Basis der bereitgestellten
   Versichertendaten (Anbindung an Homepage, App, separater Zugang für
   Mitarbeiter der BIG),
   - Prüfung und ggf. Optimierung der Bilddateien,
   - Bereitstellung der Lichtbilder an das Rechenzentrum,
   - Erstellung von Statistiken und Bereitstellung von Statusmeldungen und
   - Löschung der verarbeiteten Bilddateien.
   Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit zweimaliger automatischer
   Verlängerung um jeweils 1 Jahr wenn die Auftraggeberin dem
   Auftragnehmer nicht bis spätestens sechs Monate vor Abauf der
   jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich über die Nicht-Verlängerung in
   Kenntnis setzt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Bewertung Demoversion Upload-Tool und
   Konzept zur Projektablaufsteuerung/Projektabwicklung/Datenkommunikation
   / Gewichtung: 50
   Preis - Gewichtung: 50 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Zweimalige automatische Verlängerung um jeweils 1 Jahr, wenn die
   Auftraggeberin dem Auftragnehmer nicht bis spätestens sechs Monate vor
   Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich über die
   Nicht-Verlängerung in Kenntnis setzt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der
   Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate),
    Eigenerklärung gemäß Anlage Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB und
    Eigenerklärung gemäß Anlage Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben
   vom 14.04.2022.
   Hinweise:
    Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige
   Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
   Übersetzung einzureichen,
    für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach
   Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen,
    eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß
   Vergabeunterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
   vorbehalten.
   Sonstiges:
   Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot vorzulegender Unterlagen
   befindet sich im Anhang 1 Anlagenverzeichnis sämtlicher
   Vergabeunterlagen/Angebotsbestandteile" am Ende der
   Bewerbungsbedingungen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Eigenerklärung gemäß Anlage Eigenerklärung Umsatz.
   Hinweise:
    Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige
   Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
   Übersetzung einzureichen,
    für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach
   Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen,
    eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß
   Vergabeunterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
   vorbehalten.
   Sonstiges:
   Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot vorzulegender Unterlagen
   befindet sich im Anhang 1 Anlagenverzeichnis sämtlicher
   Vergabeunterlagen/Angebotsbestandteile" am Ende der
   Bewerbungsbedingungen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Anlage Referenzliste des Unternehmens entsprechend den
   Anforderungen, die sich aus der Anlage Referenzliste des Unternehmens
   ergeben.
   Hinweise:
    Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige
   Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
   Übersetzung einzureichen,
    für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach
   Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen,
    eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß
   Vergabeunterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
   vorbehalten.
   Sonstiges:
   Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot vorzulegender Unterlagen
   befindet sich im Anhang 1 Anlagenverzeichnis sämtlicher
   Vergabeunterlagen/Angebotsbestandteile am Ende der
   Bewerbungsbedingungen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/06/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 15/06/2022
   Ortszeit: 10:01
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Für die Teilnahme sind zwingend die von der Auftraggeberin zur
   Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über
   das Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger
   Registrierung kostenfrei von der Auftraggeberin zum Download bereit
   gestellt ([12]https://www.subreport.de/E36857119 oder unter
   [13]www.subreport.de unter Angabe der ELViS-ID: E36857119).
   Hilfe bei der Bedienung des Subreport Online-Portals erhalten Sie unter
   der Tel.-Nr. +49 221 985780 oder unter [14]www.subreport.de.
   Die Stellung von Fragen ist nur über das Online-Portal Subreport
   möglich, hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die
   Zeit vom Bewerber einzuplanen ist.
   Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom
   Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige
   Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder
   enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte,
   übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder
   verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so
   weist der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich, spätestens jedoch bis
   zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots, über die Funktion
   Nachrichten des Online Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bieter
   mit einer Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche
   Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der
   Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Es gilt
   deutsches Recht.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Ort: Bonn
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden
   Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   § 134 Informations- und Wartepflicht:
   1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren; () 2)
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. () § 135
   Unwirksamkeit:
   1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   a) gegen § 134 verstoßen hat oder b) den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
   dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   a) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer
   Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. () § 160
   Einleitung, Antrag:
   1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein();
   3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Siehe Angaben unter Ziff. VI.4.1).
   Ort: Bonn
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/05/2022
References
   6. mailto:ausschreibungen@big-direkt.de?subject=TED
   7. http://www.big-direkt.de/
   8. https://www.big-direkt.de/de/geschaeftspartner/ausschreibungen
   9. https://www.subreport.de/E36857119
  10. https://www.subreport.de/E36857119
  11. https://www.subreport.de/E36857119
  12. https://www.subreport.de/E36857119
  13. http://www.subreport.de/
  14. http://www.subreport.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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