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Ausschreibung: Bauarbeiten für Stahlbrücken - DE-Frankfurt am Main
Bauarbeiten für Stahlbrücken
Dokument Nr...: 258605-2022 (ID: 2022051609040807811)
Veröffentlicht: 16.05.2022
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DE-Frankfurt am Main: Bauarbeiten für Stahlbrücken
2022/S 94/2022 258605
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Peter Feit
E-Mail: [7]obm-team-mitte@deutschebahn.com
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
EÜ Bad Kreuznach, Strecke 3512, km 17,344, Bauabschnitt 2
Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45991
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45221115 Bauarbeiten für Stahlbrücken
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45221115 Bauarbeiten für Stahlbrücken
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Hauptort der Ausführung:
Bad Kreuznach
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
EÜ Bad Kreuznach, Strecke 3512, km 17,344, Bauabschnitt 2
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 04/03/2021
Ende: 31/12/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2021/S 050-126571
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 20FEI45991_92295683
Bezeichnung des Auftrags:
EÜ Bad Kreuznach, Strecke 3512, km 17,344, Bauabschnitt 2
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
08/03/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: B+H Bau GmbH
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber
mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge
werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb
vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung
neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen
folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich Erklärung, ob und
in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s):
Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG /
verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und
Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine
entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.Schönhofen Ingenieure, Kaiserslautern 2.gbm Baugrundinstitut,
Kaiserslautern. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern
auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber
beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn
zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine
gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder
wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen
oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine
Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen
gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu
beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124
GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der
Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Hinweise
des Auftraggebers zu Corona: 1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020,
Ziff. II (BW I 7 70406/21#1, abrufbar unter
[10]https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen
/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile
&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen
werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die
dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht
der Auftraggeber sich zu eigen. 2. Angebote müssen weiterhin
verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den
Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten,
z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden
Erklärungen bitten wir daher abzusehen. Corona-Virus: Der Auftraggeber
behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier
ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der
Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren
aufzuheben bzw. einzustellen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/05/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45221115 Bauarbeiten für Stahlbrücken
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45221115 Bauarbeiten für Stahlbrücken
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Hauptort der Ausführung:
Bad Kreuznach
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
EÜ Bad Kreuznach, Strecke 3512, km 17,344, Bauabschnitt 2
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 04/03/2021
Ende: 31/12/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: B+H Bau GmbH
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
LÄA025 vom 03.05.2022: Anpassung Kammerwände
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Aufgrund eines Bauherrenwunsches im Rahmen der Ausführung des
BA2/Ausführungsplanung das Quergefälle von 1% auf 2% zu erhöhen, müssen
die Kammerwände entsprechend angepasst werden. Im Falle eines
AN-Wechsels würde es zu Schnittstellenproblemen kommen, bspw. bei der
späteren Gewährleistung des Bauwerks in Gänze.
Da der AN Bau mit der Herstellung des Überbaus beauftragt ist, ist zur
Erfüllung des Vertrages diese zusätzliche Leistung erforderlich. Zudem
ist davon auszugehen, dass ein AN-Wechsel erhöhte Mehrkosten zur Folge
hätte.
VII.2.3)Preiserhöhung
References
7. mailto:obm-team-mitte@deutschebahn.com?subject=TED
8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:126571-2021:TEXT:DE:HTML
10. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=pub
licationFile&v=1
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