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Ausschreibung: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien - DE-Berlin
Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Bahnsteigbeleuchtung
Bauarbeiten für Stahlbrücken
Dokument Nr...: 258583-2022 (ID: 2022051609040307793)
Veröffentlicht: 16.05.2022
*
  DE-Berlin: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
   2022/S 94/2022 258583
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DB Station&Service AG (Bukr 11)
   Postanschrift: Europaplatz 1
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE30 Berlin
   Postleitzahl: 10557
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Mannal, Erik
   E-Mail: [7]Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
   Telefon: +49 7219386263
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Umbau Bf. Rastatt
   Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43311
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   31527270 Bahnsteigbeleuchtung
   45221115 Bauarbeiten für Stahlbrücken
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE124 Rastatt
   Hauptort der Ausführung:
   Rastatt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Baufeldfreimachung 7400 m²
   Rückbau Bahnsteigkanten und Fundamente 2800 m
   Abbruch Bahnsteigbelag 10100 m²
   Aushub 7000 m³
   Neubau Bahnsteigkanten 1618 m
   Belag (inkl. Planum, FSS und Auffüllung) 6890 m²
   Kabelschächte 81 Stk
   Leerrohre 6500 m
   Schächte Entwässerung 31 Stk
   Sammelleitungen 600 m
   Entwässerungsrinnen 820 m
   Rigolen 200 m³
   Geländer 130 m
   Sanierung Stützen 55 Stk
   Bahnsteigdach 620 m²
   Beleuchtung 296 Stk
   Fußgängersteg 48 m
   Aufzugsanlagen 4 Stück
   Entsorgung 13110 t
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/12/2020
   Ende: 31/01/2023
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 225-554539
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 20FEI43311
   Bezeichnung des Auftrags:
   Umbau Bf. Rastatt
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   13/11/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: REIF Bauunternehmung GmbH & Co. KG
   Ort: Rastatt
   NUTS-Code: DE124 Rastatt
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch
   -keine Baufreigabe in finanzielle Hinsicht vor.
   Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass
   diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese
   Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses
   Vergabeverfahrens führen.
   Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber
   mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge
   werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb
   vergeben.
   Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den
   unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
   weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
   Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten
   Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im
   Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des
   Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche
   Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes
   einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
   Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
   - Mailänder Consult GmbH
   - Ibes Baugrundinstitut
   Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen,
   die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
   erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem
   Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
   Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
   Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
   Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
   Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
   Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten
   Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
   Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
   Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten
   Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei
   einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag
   vorzulegen.
   Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
   rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
   interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage
   vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
   Teilnahmeanträge moeglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
   rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als
   sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
   Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
   Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher
   Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen
   Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu
   erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
   Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
   1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 
   70406/21#1, abrufbar unter
   [10]https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen
   /2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile
   &v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen
   werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die
   dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht
   der Auftraggeber sich zu eigen.
   2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen
   entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder
   Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen
   werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
   Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
   2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
   Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
   Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/05/2022
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   31527270 Bahnsteigbeleuchtung
   45221115 Bauarbeiten für Stahlbrücken
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE124 Rastatt
   Hauptort der Ausführung:
   Rastatt
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Baufeldfreimachung 7400 m²
   Rückbau Bahnsteigkanten und Fundamente 2800 m
   Abbruch Bahnsteigbelag 10100 m²
   Aushub 7000 m³
   Neubau Bahnsteigkanten 1618 m
   Belag (inkl. Planum, FSS und Auffüllung) 6890 m²
   Kabelschächte 81 Stk
   Leerrohre 6500 m
   Schächte Entwässerung 31 Stk
   Sammelleitungen 600 m
   Entwässerungsrinnen 820 m
   Rigolen 200 m³
   Geländer 130 m
   Sanierung Stützen 55 Stk
   Bahnsteigdach 620 m²
   Beleuchtung 296 Stk
   Fußgängersteg 48 m
   Aufzugsanlagen 4 Stück
   Entsorgung 13110 t
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/12/2020
   Ende: 31/01/2023
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: REIF Bauunternehmung GmbH & Co. KG
   Ort: Rastatt
   NUTS-Code: DE124 Rastatt
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   LÄA 09 Der Bau AN schuldet vertraglich den Neubau der Bahnsteige 1-4
   und demzufolge die Lieferung und den Einbau der Bahnsteigkanten.
   Ebenfalls vertraglich geregelt, ist dass die Bauteilfuge mit
   Bitumenbahnen abzudichten und der Luftspalt zwischen jedem 7.-10. Stein
   mit Fugendichtstoff abzudichten ist. Allerding finden sich im
   Hauptvertrag dazu nur Leistungspositionen für die Bahnsteige 2 und 3.
   Die Positionen wurden für Bahnsteig 1 und 4 nicht im LV berücksichtigt,
   jedoch ist die Abdichtung nach den Baustandards technisch erforderlich.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Der Bau AN war an den Bahnsteigen 2 und 3 bereits mit der gleichen
   Leistung beauftragt. Die Beauftragung eines weiteren ANs hätte eine
   Problematik beim Ineinandergreifen der Leistungen der neuen
   Bahnsteigkante und der Abdichtung dargestellt. Der Leistungsablauf wäre
   gestört gewesen. Die Problematik durch die Abstimmung zwischen zwei
   Firmen hätte zu einer Verzögerung im Bauablauf und damit zu einer
   Gefährdung der Inbetriebnahme geführt.
   VII.2.3)Preiserhöhung
References
   7. mailto:Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com?subject=TED
   8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:554539-2020:TEXT:DE:HTML
  10. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=pub
licationFile&v=1
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