Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2022051309304306989" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Versorgungsunternehmen - DE-Kressbronn am Bodensee
Versorgungsunternehmen
Dokument Nr...: 257962-2022 (ID: 2022051309304306989)
Veröffentlicht: 13.05.2022
*
  DE-Kressbronn am Bodensee: Versorgungsunternehmen
   2022/S 93/2022 257962
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Kressbronn am Bodensee
   Ort: Kressbronn am Bodensee
   NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
   Postleitzahl: 88079
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Sandra Fuchs
   E-Mail: [6]sandra.fuchs@kressbronn.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.kressbronn.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMER7PB/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
   via: [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMER7PB
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   22/142: Wärmeversorgung Bachtobel
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   65000000 Versorgungsunternehmen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Vergabe einer Konzession für eine innovative Energieversorgung im
   Neubaugebiet Bachtobel der Gemeinde Kressbronn am Bodensee
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 7 000 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Gemeinde Kressbronn beabsichtigt im Quartier Bachtobel Bauplätze
   für Familien, aber auch eine große Anzahl an neuen Mietwohnungen zu
   schaffen. Das Baugebiet ist aufgeteilt in Wohnbaufläche und
   Gemeinbedarfsnutzung. Auf der Wohnbaufläche sollen Bauplätze und
   genossenschaftliche Mietwohnungen entstehen. Auf der
   Gemeinbedarfsfläche sind der Neubau eines Feuerwehrhauses, eine
   Kinderbetreuungseinrichtung mit Gemeindearchiv und Mietwohnungen, ein
   Ärztehaus sowie kommunale Mietwohngebäude geplant.
   Die Liegenschaften im Quartier sollen in zwei Bauabschnitten errichtet
   werden. Die erste Bauphase ist auf die Jahre 2023-2024 terminiert und
   soll spätestens in 2025 abgeschlossen sein. IN diesem Zeitraum wird ein
   Großteil der Gebäude errichtet.
   Die Gemeinde beabsichtigt daher, in Q4/2022 mit den
   Erschließungsbaumaßnahmen zu beginnen.
   Im Jahr 2032 sollen das Feuerwehrhaus, drei Mehrfamilienhäuser und ein
   weiteres Gebäude hinzukommen. Die Energieversorgung öffentlicher
   Liegenschaften ist in der Konzessionsvergabe implementiert.
   Im Quartier werden (Stand 01.05.2022) insgesamt 44 Gebäude mit 187
   Nutzeinheiten errichtet. Die mit Energie zu versorgenden Neubauten im
   Gebiet lassen sich einteilen in Gebäude zur ge-werblichen Nutzung und
   in Wohngebäude. Unabhängig von der Nutzungsart wird in allen Ge-bäuden
   Energie in Form von Wärme, Klimatisierung/Kühlung und Strom benötigt.
   Der jährliche Gesamtstrombedarf im Quartier (ohne die Berücksichtigung
   von Ladestrom im Rahmen eines E-Mobilitätskonzepts) wird nach heutigem
   Stand rund 580.000 kWh betragen. Für die Gebäudeheizung und die
   Warmwasserbereitung werden 910.000 kWh Wärme benötigt. Es wird von
   einer Gesamtheizlast des Gebiets von knapp 600 kW th ausgegangen.
   Die Gemeinde Kressbronn am Bodensee möchte mit diesem Verfahren den
   Konzessionsnehmer (nachfolgend den Quartiersversorger) für eine
   innovative Energieversorgung in dem Neubaugebiet Bachtobel ermitteln
   und beauftragen.
   Im Weiteren wird auf die Auftragsunterlagen verwiesen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 240
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   1. Aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung
   der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) über Eintragung in Berufs- bzw.
   Handelsregister (nur soweit für den Bieter Eintragungspflicht besteht)
   2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123
   GWB (gemäß Formblatt)
   3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124
   Abs. 1 GWB (gemäß Formblatt)
   4. Eigenerklärung zum Verbot Beteiligung russischer Unternehmen gemäß
   Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (gem. Formblatt)
   Soweit sich ein Bieter auf die Leistungsfähigkeit von qualifizierten
   Nachunternehmen beruft, sind die vorstehend genannten
   Erklärungen/Nachweise entsprechend für den Nachunternehmer vorzulegen
   (gemäß Formblatt).
   Die Vergabeunterlagen/Formblätter stehen unter der angegebenen URL zum
   Abruf bereit.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   1. Eigenerklärung zum Umsatz in den letzten drei Kalenderjahren 2019 -
   2021; Umsatz in den letzten 3 Kalenderjahren (Eigenleistung) pro
   Kalenderjahr mindestens 2 Mio. EUR (netto) (gem. Formblatt)
   2. Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
   Mindestdeckungssumme pro Schadensereignis von
   - 10 Mio. Euro Personenschäden und
   - 5 Mio. Euro für Sach- und auch für Vermögensschäden
   Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Haftpflichtversicherung
   sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im
   Auftragsfalle die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann (gem.
   Formblatt).
   3. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (zum
   Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags nicht älter als 6
   Monate)
   4. Gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (zum Zeitpunkt
   der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen oder zum
   Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags nicht älter als 6
   Monate).
   5. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
   Sozialkasse/Krankenkasse (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des
   Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen oder zum Zeitpunkt der
   Abgabefrist des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate).
   Soweit sich ein Bieter auf die Leistungsfähigkeit von qualifizierten
   Nachunternehmen beruft, sind die vorstehend genannten
   Erklärungen/Nachweise entsprechend für den Nachunternehmer vorzulegen
   (gemäß Formblatt).
   Die Vergabeunterlagen/Formblätter stehen unter der angegebenen URL zum
   Abruf bereit.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   1. Eigenerklärung zu mindestens zwei Referenzen (gem. Formblatt)
   2. Eigenerklärung zu mind. 4 Mitarbeitern, auf die im Auftragsfall
   zurückgegriffen werden kann, die den Anforderungen der Aufgabenstellung
   entsprechen (gem. Formblatt)
   3. Eigenerklärung, dass die erforderliche technische, personelle und
   wirtschaftliche Ausstattung zur Verfügung steht, um die Realisierung
   des innovativen Energiekonzepts im vorgesehenen Zeitraum realisieren zu
   können (gem. Formblatt)
   Soweit sich ein Bieter auf die Leistungsfähigkeit von qualifizierten
   Nachunternehmen beruft, sind die vorstehend genannten
   Erklärungen/Nachweise entsprechend für den Nachunternehmer vorzulegen
   (gemäß Formblatt).
   Die Vergabeunterlagen/Formblätter stehen unter der angegebenen URL zum
   Abruf bereit.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 10/06/2022
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabe erfolgt in Anlehnung an das Verhandlungsverfahren mit
   vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§ 12 Abs. 2 S. 2 KonzVgV).
   Das Verfahren wird in zwei Stufen wie folgt durchgeführt:
   In der ersten Verfahrensstufe, dem Teilnahmewettbewerb sind die
   Unternehmen aufgefordert, einen Teilnahmeantrag mit Eignungsnachweisen
   einzureichen.
   Die geeigneten Bieter werden im Anschluss in der zweiten
   Verfahrensstufe zur Abgabe eines (zunächst indikativen, d.h. rechtlich
   unverbindlichen) Erstangebots aufgefordert. Mit der Aufforderung zur
   Abgabe des (indikativen) Erstangebots werden die weiteren
   Vergabeunterlagen bereitgestellt (§ 17 Abs. 1 KonzVgV). Nach Prüfung
   der (indikativen) Erstangebote werden Verhandlungen durchgeführt mit
   dem Ziel, etwaige Unklarheiten aufzuklären und die Angebote inhaltlich
   zu verbessern. Verhandlungen über die Kriterien sind ausgeschlossen. Es
   können eine oder mehrere Verhandlungsrunden durchgeführt werden.
   Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Unternehmen aufgefordert,
   vollständige und verbindliche Angebote abzugeben. Nach Überprüfung und
   Auswertung der Angebote werden die Unternehmen, sofern erforderlich, um
   weitere Aufklärung oder Vervollständigung gebeten und sodann die
   Entscheidung über den Zuschlag getroffen.
   Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe
   aufgefordert werden: Erforderlichenfalls wird die Zahl der Bewerber auf
   höchstens fünf Bewerber reduziert. Es werden mindestens 3 und höchstens
   5 Bewerber zur Abgabe des indikativen Erstangebotes aufgefordert.
   Zur danach folgenden Aufforderung zur Abgabe des verbindlichen
   Angebotes ist keine Reduktion vorgesehen.
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   1. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
   2. Personelle Leistungsfähigkeit
   3. Bewertung der Referenzprojekte
   Im Weiteren wird auf die Auftragsunterlagen verwiesen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg,
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721926-8730
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse:
   [11]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren auf Antrag ein (§
   160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer
   einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
   Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen
   Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB hat
   einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen(§
   161 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse
   an der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
   Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
   Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gem.
   §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs.
   2 Satz 1 GWB). Der Vertrag darf frühestens 15 Kalendertage nach
   Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen
   werden; wird die Information über die Vergabeentscheidung auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Gemeinde wird von dieser Möglichkeit Gebrauch
   machen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
   und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB). Informiert die
   Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf
   Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und
   dem Ablauf der Beschwerdefristnach § 172 Absatz 1 den Zuschlag nicht
   erteilen (§ 169 Abs. 1 GWB).
   Die anfängliche Unwirksamkeit eines Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB kann
   nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
   von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
   Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
   Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
   geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg,
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721926-8730
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse:
   [13]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/05/2022
References
   6. mailto:sandra.fuchs@kressbronn.de?subject=TED
   7. http://www.kressbronn.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMER7PB/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMER7PB
  10. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  11. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
  12. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  13. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau