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Ausschreibung: Versorgungsunternehmen - DE-Kressbronn am Bodensee
Versorgungsunternehmen
Dokument Nr...: 257962-2022 (ID: 2022051309304306989)
Veröffentlicht: 13.05.2022
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DE-Kressbronn am Bodensee: Versorgungsunternehmen
2022/S 93/2022 257962
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Kressbronn am Bodensee
Ort: Kressbronn am Bodensee
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88079
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sandra Fuchs
E-Mail: [6]sandra.fuchs@kressbronn.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.kressbronn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMER7PB/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
via: [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMER7PB
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
22/142: Wärmeversorgung Bachtobel
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65000000 Versorgungsunternehmen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vergabe einer Konzession für eine innovative Energieversorgung im
Neubaugebiet Bachtobel der Gemeinde Kressbronn am Bodensee
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 7 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Gemeinde Kressbronn beabsichtigt im Quartier Bachtobel Bauplätze
für Familien, aber auch eine große Anzahl an neuen Mietwohnungen zu
schaffen. Das Baugebiet ist aufgeteilt in Wohnbaufläche und
Gemeinbedarfsnutzung. Auf der Wohnbaufläche sollen Bauplätze und
genossenschaftliche Mietwohnungen entstehen. Auf der
Gemeinbedarfsfläche sind der Neubau eines Feuerwehrhauses, eine
Kinderbetreuungseinrichtung mit Gemeindearchiv und Mietwohnungen, ein
Ärztehaus sowie kommunale Mietwohngebäude geplant.
Die Liegenschaften im Quartier sollen in zwei Bauabschnitten errichtet
werden. Die erste Bauphase ist auf die Jahre 2023-2024 terminiert und
soll spätestens in 2025 abgeschlossen sein. IN diesem Zeitraum wird ein
Großteil der Gebäude errichtet.
Die Gemeinde beabsichtigt daher, in Q4/2022 mit den
Erschließungsbaumaßnahmen zu beginnen.
Im Jahr 2032 sollen das Feuerwehrhaus, drei Mehrfamilienhäuser und ein
weiteres Gebäude hinzukommen. Die Energieversorgung öffentlicher
Liegenschaften ist in der Konzessionsvergabe implementiert.
Im Quartier werden (Stand 01.05.2022) insgesamt 44 Gebäude mit 187
Nutzeinheiten errichtet. Die mit Energie zu versorgenden Neubauten im
Gebiet lassen sich einteilen in Gebäude zur ge-werblichen Nutzung und
in Wohngebäude. Unabhängig von der Nutzungsart wird in allen Ge-bäuden
Energie in Form von Wärme, Klimatisierung/Kühlung und Strom benötigt.
Der jährliche Gesamtstrombedarf im Quartier (ohne die Berücksichtigung
von Ladestrom im Rahmen eines E-Mobilitätskonzepts) wird nach heutigem
Stand rund 580.000 kWh betragen. Für die Gebäudeheizung und die
Warmwasserbereitung werden 910.000 kWh Wärme benötigt. Es wird von
einer Gesamtheizlast des Gebiets von knapp 600 kW th ausgegangen.
Die Gemeinde Kressbronn am Bodensee möchte mit diesem Verfahren den
Konzessionsnehmer (nachfolgend den Quartiersversorger) für eine
innovative Energieversorgung in dem Neubaugebiet Bachtobel ermitteln
und beauftragen.
Im Weiteren wird auf die Auftragsunterlagen verwiesen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 240
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
1. Aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung
der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) über Eintragung in Berufs- bzw.
Handelsregister (nur soweit für den Bieter Eintragungspflicht besteht)
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123
GWB (gemäß Formblatt)
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124
Abs. 1 GWB (gemäß Formblatt)
4. Eigenerklärung zum Verbot Beteiligung russischer Unternehmen gemäß
Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (gem. Formblatt)
Soweit sich ein Bieter auf die Leistungsfähigkeit von qualifizierten
Nachunternehmen beruft, sind die vorstehend genannten
Erklärungen/Nachweise entsprechend für den Nachunternehmer vorzulegen
(gemäß Formblatt).
Die Vergabeunterlagen/Formblätter stehen unter der angegebenen URL zum
Abruf bereit.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
1. Eigenerklärung zum Umsatz in den letzten drei Kalenderjahren 2019 -
2021; Umsatz in den letzten 3 Kalenderjahren (Eigenleistung) pro
Kalenderjahr mindestens 2 Mio. EUR (netto) (gem. Formblatt)
2. Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Mindestdeckungssumme pro Schadensereignis von
- 10 Mio. Euro Personenschäden und
- 5 Mio. Euro für Sach- und auch für Vermögensschäden
Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Haftpflichtversicherung
sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im
Auftragsfalle die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann (gem.
Formblatt).
3. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (zum
Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags nicht älter als 6
Monate)
4. Gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (zum Zeitpunkt
der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen oder zum
Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags nicht älter als 6
Monate).
5. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse/Krankenkasse (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des
Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen oder zum Zeitpunkt der
Abgabefrist des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate).
Soweit sich ein Bieter auf die Leistungsfähigkeit von qualifizierten
Nachunternehmen beruft, sind die vorstehend genannten
Erklärungen/Nachweise entsprechend für den Nachunternehmer vorzulegen
(gemäß Formblatt).
Die Vergabeunterlagen/Formblätter stehen unter der angegebenen URL zum
Abruf bereit.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
1. Eigenerklärung zu mindestens zwei Referenzen (gem. Formblatt)
2. Eigenerklärung zu mind. 4 Mitarbeitern, auf die im Auftragsfall
zurückgegriffen werden kann, die den Anforderungen der Aufgabenstellung
entsprechen (gem. Formblatt)
3. Eigenerklärung, dass die erforderliche technische, personelle und
wirtschaftliche Ausstattung zur Verfügung steht, um die Realisierung
des innovativen Energiekonzepts im vorgesehenen Zeitraum realisieren zu
können (gem. Formblatt)
Soweit sich ein Bieter auf die Leistungsfähigkeit von qualifizierten
Nachunternehmen beruft, sind die vorstehend genannten
Erklärungen/Nachweise entsprechend für den Nachunternehmer vorzulegen
(gemäß Formblatt).
Die Vergabeunterlagen/Formblätter stehen unter der angegebenen URL zum
Abruf bereit.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 10/06/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabe erfolgt in Anlehnung an das Verhandlungsverfahren mit
vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§ 12 Abs. 2 S. 2 KonzVgV).
Das Verfahren wird in zwei Stufen wie folgt durchgeführt:
In der ersten Verfahrensstufe, dem Teilnahmewettbewerb sind die
Unternehmen aufgefordert, einen Teilnahmeantrag mit Eignungsnachweisen
einzureichen.
Die geeigneten Bieter werden im Anschluss in der zweiten
Verfahrensstufe zur Abgabe eines (zunächst indikativen, d.h. rechtlich
unverbindlichen) Erstangebots aufgefordert. Mit der Aufforderung zur
Abgabe des (indikativen) Erstangebots werden die weiteren
Vergabeunterlagen bereitgestellt (§ 17 Abs. 1 KonzVgV). Nach Prüfung
der (indikativen) Erstangebote werden Verhandlungen durchgeführt mit
dem Ziel, etwaige Unklarheiten aufzuklären und die Angebote inhaltlich
zu verbessern. Verhandlungen über die Kriterien sind ausgeschlossen. Es
können eine oder mehrere Verhandlungsrunden durchgeführt werden.
Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Unternehmen aufgefordert,
vollständige und verbindliche Angebote abzugeben. Nach Überprüfung und
Auswertung der Angebote werden die Unternehmen, sofern erforderlich, um
weitere Aufklärung oder Vervollständigung gebeten und sodann die
Entscheidung über den Zuschlag getroffen.
Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden: Erforderlichenfalls wird die Zahl der Bewerber auf
höchstens fünf Bewerber reduziert. Es werden mindestens 3 und höchstens
5 Bewerber zur Abgabe des indikativen Erstangebotes aufgefordert.
Zur danach folgenden Aufforderung zur Abgabe des verbindlichen
Angebotes ist keine Reduktion vorgesehen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
2. Personelle Leistungsfähigkeit
3. Bewertung der Referenzprojekte
Im Weiteren wird auf die Auftragsunterlagen verwiesen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg,
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse:
[11]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren auf Antrag ein (§
160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer
einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB hat
einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen(§
161 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse
an der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gem.
§160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs.
2 Satz 1 GWB). Der Vertrag darf frühestens 15 Kalendertage nach
Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden; wird die Information über die Vergabeentscheidung auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Gemeinde wird von dieser Möglichkeit Gebrauch
machen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB). Informiert die
Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf
Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und
dem Ablauf der Beschwerdefristnach § 172 Absatz 1 den Zuschlag nicht
erteilen (§ 169 Abs. 1 GWB).
Die anfängliche Unwirksamkeit eines Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB kann
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg,
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse:
[13]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/05/2022
References
6. mailto:sandra.fuchs@kressbronn.de?subject=TED
7. http://www.kressbronn.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMER7PB/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMER7PB
10. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
11. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
12. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
13. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
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