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Ausschreibung: Gasversorgung - DE-Mössingen
Gasversorgung
Dokument Nr...: 257960-2022 (ID: 2022051309302906939)
Veröffentlicht: 13.05.2022
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DE-Mössingen: Gasversorgung
2022/S 93/2022 257960
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mössingen
Postanschrift: Freiherr-vom-Stein-Straße 20
Ort: Mössingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): EISENBEIS RECHTSWANWÄLTE Partnerschaft mbB
E-Mail: [6]t.bernd@eisenbeis-ra.de
Telefon: +49 73114500
Fax: +49 731145080
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.eisenbeis-ra.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E18138184
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
via: [9]https://www.subreport.de/E18138184
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Konzessionsvertrag über die Verlegung und den Betrieb von Leitungen,
die zu einem Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im
Stadtgebiet Mössingen gehören
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65210000 Gasversorgung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Mössingen gibt gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der
zwischen dem bisherigen Netzbetreiber und ihr bestehende
Konzessionsvertrag für das Stadtgebiet hinsichtlich des Netzes zur
Gasversorgung (Gaskonzessionsvertrag im Sinne des § 46 Abs. 2 S. 1
EnWG) mit Ablauf des 21.05.2024 endet. Die Stadt Mössingen wird einen
neuen Konzessionsvertrag abschließen. Dieser soll unmittelbar an den
derzeitigen Vertrag anschließen. Die Laufzeit wird 20 Jahre betragen.
Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen bzw.
Netzbetriebsunternehmen, die am Neuabschluss eines
Gaskonzessionsvertrags mit der Stadt Mössingen interessiert sind,
werden aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von 3 Monaten
nach Ver-
öffentlichung dieser Bekanntmachung, schriftlich oder in Textform
gegenüber der Stadt Mössingen vertreten durch die unter I.1) genannte
Kontaktstelle (EISENBEIS RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbB, Ulm) zu
bekunden.
Nach diesem Termin eingehende Interessenbekundungen werden im weiteren
Verfahren nicht berücksichtigt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 20 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Stadt Mössingen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Konzessionsnehmer wird durch den Abschluss des den Gegenstand des
Verfahrens bildenden Konzessionsvertrags verpflichtet, das
Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Stadt Mössingen zu
übernehmen (vgl. § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG) und gemäß den jeweils
gültigen gesetzlichen Regelungen und den Vorgaben des abzuschließenden
Konzessionsvertrags zu betreiben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 20 000 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 240
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
§ 46 Abs. 3. Satz 2 EnWG sieht eine Veröffentlichung im EU-Amtsblatt
nur vor, wenn mehr als 100 000 Kunden an das Versorgungsnetz
angeschlossen sind. Allerdings ist in der Rechtsprechung nicht
abschließend geklärt, ob Konzessionsverträge i. S. d. § 46 Abs. 2 Satz
1 EnWG in den Anwendungsbereich der RL 2014/23/ EU fallen. Daher wird
eine EU-weite Bekanntmachung veranlasst.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens ist das Interesse, an dem
Vergabeverfahren teilzunehmen, gegenüber der Kontaktstelle der Stadt zu
erklären. Ferner soll in dem Interessenbekundungsverfahren die Eignung
der interessierten Unternehmen festgestellt werden, sodass zur
Angebotsabgabe nur geeignete Unternehmen aufgefordert werden. Sämtliche
nachstehend aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind daher
bereits mit der Interessenbekundung vorzulegen.
a) Der Interessent ist geeignet, wenn er über eine
Netzbetriebsgenehmigung gemäß § 4 EnWG verfügt. Der Vorlage von
Nachweisen nach lit. b) bzw. Nr. III.1.2) und III.1.3) bedarf es in
diesem Fall nicht. Vorzulegen ist aber der gegebenenfalls erforderliche
Nachweis nach lit. c). In jedem Fall vorzulegen ist die Eigenerklärung
nach lit. d).
b) Sofern der Interessent (noch) nicht über eine
Netzbetriebsgenehmigung gemäß § 4 EnWG verfügt, muss er nachweisen,
dass er die Voraussetzungen für deren Erhalt spätestens im Zeitpunkt
der Netzübernahme gesichert erfüllen wird. Hierzu hat er vorzulegen:
aa) Eigenerklärung dazu, inwiefern Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124
GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG
vorliegen, und bei Vorliegen von Ausschlussgründen auch dazu,
inwiefern Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB getroffen wurden.
bb) Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
gemäß Nr. III.1.2 (siehe unten) und zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit gemäß Nr. III.1.3 (siehe unten).
c) Der Bieter muss bei bestehender Registerpflicht im maßgeblichen
Register eingetragen sein. Er hat hierzu einen aktuellen Registerauszug
(nicht älter als 3 Monate, gerechnet ab Datum der Bekanntmachung)
vorzulegen. Eingetragenen Genossenschaften haben einen
Genossenschaftsregisterauszug vorzulegen.
Unternehmen mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben
entsprechende Dokumente, die auch die Rechtsform nachweisen, aus dem
Staat ihres Sitzes vorzulegen.
d) Alle Bieter haben die ausgefüllte Eigenerklärung im Zusammenhang mit
der Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe
öffentlicher Aufträge und Konzessionen zumindest in Textform
vorzulegen. Ein Vordruck wird auf dem Vergabeportal zum download zur
Verfügung gestellt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens ist das Interesse, an dem
Vergabeverfahren teilzunehmen, gegenüber der Kontaktstelle der Stadt zu
erklären. Ferner soll in dem Interessenbekundungsverfahren die Eignung
der interessierten Unternehmen festgestellt werden, sodass zur
Angebotsabgabe nur geeignete Unternehmen aufgefordert werden. Sämtliche
nachstehend aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind daher
bereits mit der Interessenbekundung vorzulegen, sofern der Interessent
(noch) nicht über eine Netzbetriebsgenehmigung gemäß § 4 EnWG verfügt:
a) Der Bieter hat darzulegen und nachzuweisen, dass er unter
entsprechender Anwendung des § 4 Abs. 2 EnWG über die für den Betrieb
und ggf. Erwerb des örtlichen Gasverteilernetzes notwendige
Finanzausstattung verfügt und diese während der Laufzeit des
Konzessionsvertrages sichergestellt ist. Erwartet werden insbesondere
Darlegungen zur Investitionsfähigkeit, zur EK-Quote sowie zur Bonität
zur Sicherstellung von Netzbetrieb und Investitionen in das örtliche
Netz. Konkret:
aa) Eine substantiierte Darstellung, mit welchem Kapitalbedarf der
Bieter für die Bewirtschaftung des Gasnetzes (einschließlich Betrieb,
Instandhaltung, Erneuerung, Erweiterung) im Konzessionsgebiet während
der Vertragslaufzeit rechnet und wie er den Kapitalbedarf zu decken
beabsichtigt.
bb) Soweit vorhandene Eigenmittel genutzt werden sollen: Geeigneter
Beleg zum Vorliegen der Eigenmittel (z.B. Bankauszug) cc) Soweit
Fremdkapital genutzt werden soll: Geeigneter Nachweis zur
Finanzierungsbereitschaft der Fremdkapitalgeber (z. B. verbindliche
Bankerklärung).
dd) Soweit eine Eigenkapitalerhöhung geplant ist: Geeigneter Beleg zur
Finanzierungsbereitschaft der Eigenkapitalgeber (z. B. verbindliche
Erklärung der Eigenkapitalgeber).
b) Darstellung des eigenen Unternehmens unter Angabe von Beteiligungen.
c) Für den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: aktuelle
Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung,
Wirtschaftlichkeitsberechnungen, ggf. Angaben zu
Gewinnabführungsverträgen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens ist das Interesse, an dem
Vergabeverfahren teilzunehmen, gegenüber der Kontaktstelle der Stadt zu
erklären. Ferner soll in dem Interessenbekundungsverfahren die Eignung
der interessierten Unternehmen festgestellt werden, sodass zur
Angebotsabgabe nur geeignete Unternehmen aufgefordert werden. Sämtliche
nachstehend aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind daher
bereits mit der Interessenbekundung vorzulegen, sofern der Interessent
(noch) nicht über eine Netzbetriebsgenehmigung gemäß § 4 EnWG verfügt:
Der Bieter hat alternativ einen der folgenden Nachweise vorzulegen:
a) Angabe einer geeigneten Referenz, wonach der Bieter in den letzten 3
Kalenderjahren (2019-2021) durchgehend ein Gasverteilernetz mit
mindestens 1.400 Ausspeisepunkten (alle Druckstufen) ordnungsgemäß
betrieben hat. Der Bieter hat das Gemeindegebiet anzugeben und einen
Ansprechpartner bei der Gemeinde zu benennen, den die Vergabestelle
kontaktieren kann. Oder:
b) Sofern der Bieter keine geeignete Referenz angeben kann, hat er
darzulegen und nachzuweisen, dass er unter entsprechender Anwendung des
§ 4 Abs. 2 EnWG über die für den Betrieb des örtlichen
Gasverteilernetzes notwendige Personalausstattung verfügt und diese
während der Laufzeit des Konzessionsvertrages sichergestellt ist.
Weiter hat er darzulegen und nachzuweisen, dass er unter entsprechender
Anwendung des § 4 Abs. 2 EnWG über die für den Betrieb des örtlichen
Gasverteilernetzes notwendige technische Ausstattung verfügt und diese
während der Laufzeit des Konzessionsvertrages sichergestellt ist.
Konkret hat er folgende Angaben zu machen und Belege vorzulegen:
- geplante Organisationsstruktur und Übersicht des tätig werdenden
Personals mit Angabe der jeweiligen Qualifikationen, bei Einbeziehung
Dritter in den Netzbetrieb (z. B. Verpachtung, Betriebsführung) auch
für diese, durch Vorlage eines Organigramms mit Anzahl der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Benennung der kaufmännischen und technischen Führungskraft sowie
deren Befähigungsnachweis
- wesentliche technische Ausrüstung zum Betrieb des Netzes,
- Darstellung dazu, wie die Einhaltung der anerkannten Regeln der
Technik der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.
(DVGW-Arbeitsblätter G 1000 und G 1200 bzw. G 1040) gewährleistet wird
(z. B. Vorlage einer TSM-Bestätigung),
- Darstellung des Risikomanagements für den Netzbetrieb (
Störungsüberwachung, Störungsbehebung).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 09/08/2022
Ortszeit: 23:45
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
Spätestens zwei Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrags, vgl. § 46
Abs. 3 EnWG
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Im Konzessionsgebiet leben ca. 20.000 Einwohner.
Als Ort der Veröffentlichung, an dem die von der bisherigen
Konzessionsnehmerin nach § 46a EnWG bereitzustellenden Informationen
vorliegen, wird die oben unter I.1) genannte bezeichnete Kontaktstelle
(EISENBEIS RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbB) benannt.
Die Netzdaten werden Interessenten gegen Abgabe einer
Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Der Text der
abzugebenden Vertraulichkeitserklärung wird den Interessenten nach
Eingang der Interessenbekundung zum Zwecke der Abgabe zum download
bereitgestellt werden. Nach deren Vorliegen werden die Netzdaten zur
Verfügung gestellt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landgericht Stuttgart
Postanschrift: Urbanstraße 20
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
E-Mail: [10]poststelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de
Telefon: +49 7112120
Fax: +49 7112123556
Internet-Adresse: [11]www.lgstuttgart.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landgericht Stuttgart
Postanschrift: Urbanstraße 20
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
E-Mail: [12]poststelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de
Telefon: +49 7112120
Fax: +49 7112123556
Internet-Adresse: [13]www.lgstuttgart.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 47 Abs. 1 Satz 1EnWG kann jedes beteiligte Unternehmen eine
Rechtsverletzung durch Nichtbeachtung der Grundsätze eines
transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens nach § 46 Abs. 1
bis 4 EnWG nur geltend machen, soweit es diese nach Maßgabe von § 47
Abs. 2 EnWG gerügt hat. Die Rüge ist in Textform gegenüber der Stadt zu
erklären und zu begründen.
Rechtsverletzungen, die aufgrund einer Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3
EnWG erkennbar sind, sind innerhalb der Frist zur Interessenbekundung
nach § 46 Abs. 4 Satz 4 EnWG zu rügen.
Rechtsverletzungen, die aus der Mitteilung der Kriterien und deren
Gewichtung nach § 46 Abs. 4 Satz 4 EnWG erkennbar sind, sind innerhalb
von 15 Kalendertagen ab deren Zugang zu rügen.
Rechtsverletzungen im Rahmen der Auswahlentscheidung, die aus der
Bieterinformation nach § 46 Absatz 5 Satz 1EnWG erkennbar sind, sind
innerhalb von 30 Kalendertagen ab deren Zugang zu rügen.
Erfolgt eine Akteneinsicht nach § 47 Abs. 3 EnWG, beginnt die Frist
nach § 47 Abs. 2Satz 3 EnWG für den Antragsteller erneut ab dem ersten
Tag, an dem die Stadt die Akten zur Einsichtnahme bereitgestellt hat.
Zur Vorbereitung einer Rüge nach § 47 Abs. 2 Satz 3 EnWG hat die Stadt
jedem beteiligten Unternehmen auf Antrag Einsicht in die Akten zu
gewähren und auf dessen Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften
zu erteilen. Der Antrag auf Akteneinsicht ist in Textform innerhalb
einer Woche ab Zugang der Bieterinformation nach § 46 Abs. 5 Satz 1EnWG
zu stellen. Gem. § 47 Abs. 5 EnWG können beteiligte Unternehmen gerügte
Rechtsverletzungen, denen die Stadt nicht abhilft, nur innerhalb von 15
Kalendertagen ab Zugang der Nichtabhilfeentscheidung der Stadt nach §
47 Abs. 4 EnWG vor den ordentlichen Gerichten geltend machen.
Es gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren
auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund braucht
nicht glaubhaft gemacht zu werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: wie oben Ziffer IV.4.1
Ort: Stuttgart
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/05/2022
References
6. mailto:t.bernd@eisenbeis-ra.de?subject=TED
7. http://www.eisenbeis-ra.de/
8. https://www.subreport.de/E18138184
9. https://www.subreport.de/E18138184
10. mailto:poststelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de?subject=TED
11. http://www.lgstuttgart.de/
12. mailto:poststelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de?subject=TED
13. http://www.lgstuttgart.de/
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