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Ausschreibung: Gasversorgung - DE-Mössingen
Gasversorgung
Dokument Nr...: 257960-2022 (ID: 2022051309302906939)
Veröffentlicht: 13.05.2022
*
  DE-Mössingen: Gasversorgung
   2022/S 93/2022 257960
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Mössingen
   Postanschrift: Freiherr-vom-Stein-Straße 20
   Ort: Mössingen
   NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
   Postleitzahl: 72116
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): EISENBEIS RECHTSWANWÄLTE Partnerschaft mbB
   E-Mail: [6]t.bernd@eisenbeis-ra.de
   Telefon: +49 73114500
   Fax: +49 731145080
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.eisenbeis-ra.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E18138184
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
   via: [9]https://www.subreport.de/E18138184
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
   genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Konzessionsvertrag über die Verlegung und den Betrieb von Leitungen,
   die zu einem Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im
   Stadtgebiet Mössingen gehören
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   65210000 Gasversorgung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Mössingen gibt gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der
   zwischen dem bisherigen Netzbetreiber und ihr bestehende
   Konzessionsvertrag für das Stadtgebiet hinsichtlich des Netzes zur
   Gasversorgung (Gaskonzessionsvertrag im Sinne des § 46 Abs. 2 S. 1
   EnWG) mit Ablauf des 21.05.2024 endet. Die Stadt Mössingen wird einen
   neuen Konzessionsvertrag abschließen. Dieser soll unmittelbar an den
   derzeitigen Vertrag anschließen. Die Laufzeit wird 20 Jahre betragen.
   Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen bzw.
   Netzbetriebsunternehmen, die am Neuabschluss eines
   Gaskonzessionsvertrags mit der Stadt Mössingen interessiert sind,
   werden aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von 3 Monaten
   nach Ver-
   öffentlichung dieser Bekanntmachung, schriftlich oder in Textform
   gegenüber der Stadt Mössingen vertreten durch die unter I.1) genannte
   Kontaktstelle (EISENBEIS RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbB, Ulm) zu
   bekunden.
   Nach diesem Termin eingehende Interessenbekundungen werden im weiteren
   Verfahren nicht berücksichtigt.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 20 000 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Mössingen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Konzessionsnehmer wird durch den Abschluss des den Gegenstand des
   Verfahrens bildenden Konzessionsvertrags verpflichtet, das
   Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Stadt Mössingen zu
   übernehmen (vgl. § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG) und gemäß den jeweils
   gültigen gesetzlichen Regelungen und den Vorgaben des abzuschließenden
   Konzessionsvertrags zu betreiben.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 20 000 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 240
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   § 46 Abs. 3. Satz 2 EnWG sieht eine Veröffentlichung im EU-Amtsblatt
   nur vor, wenn mehr als 100 000 Kunden an das Versorgungsnetz
   angeschlossen sind. Allerdings ist in der Rechtsprechung nicht
   abschließend geklärt, ob Konzessionsverträge i. S. d. § 46 Abs. 2 Satz
   1 EnWG in den Anwendungsbereich der RL 2014/23/ EU fallen. Daher wird
   eine EU-weite Bekanntmachung veranlasst.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens ist das Interesse, an dem
   Vergabeverfahren teilzunehmen, gegenüber der Kontaktstelle der Stadt zu
   erklären. Ferner soll in dem Interessenbekundungsverfahren die Eignung
   der interessierten Unternehmen festgestellt werden, sodass zur
   Angebotsabgabe nur geeignete Unternehmen aufgefordert werden. Sämtliche
   nachstehend aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind daher
   bereits mit der Interessenbekundung vorzulegen.
   a) Der Interessent ist geeignet, wenn er über eine
   Netzbetriebsgenehmigung gemäß § 4 EnWG verfügt. Der Vorlage von
   Nachweisen nach lit. b) bzw. Nr. III.1.2) und III.1.3) bedarf es in
   diesem Fall nicht. Vorzulegen ist aber der gegebenenfalls erforderliche
   Nachweis nach lit. c). In jedem Fall vorzulegen ist die Eigenerklärung
   nach lit. d).
   b) Sofern der Interessent (noch) nicht über eine
   Netzbetriebsgenehmigung gemäß § 4 EnWG verfügt, muss er nachweisen,
   dass er die Voraussetzungen für deren Erhalt spätestens im Zeitpunkt
   der Netzübernahme gesichert erfüllen wird. Hierzu hat er vorzulegen:
   aa) Eigenerklärung dazu, inwiefern Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124
   GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG
   vorliegen, und  bei Vorliegen von Ausschlussgründen  auch dazu,
   inwiefern Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB getroffen wurden.
   bb) Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
   gemäß Nr. III.1.2 (siehe unten) und zur technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit gemäß Nr. III.1.3 (siehe unten).
   c) Der Bieter muss bei bestehender Registerpflicht im maßgeblichen
   Register eingetragen sein. Er hat hierzu einen aktuellen Registerauszug
   (nicht älter als 3 Monate, gerechnet ab Datum der Bekanntmachung)
   vorzulegen. Eingetragenen Genossenschaften haben einen
   Genossenschaftsregisterauszug vorzulegen.
   Unternehmen mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben
   entsprechende Dokumente, die auch die Rechtsform nachweisen, aus dem
   Staat ihres Sitzes vorzulegen.
   d) Alle Bieter haben die ausgefüllte Eigenerklärung im Zusammenhang mit
   der Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe
   öffentlicher Aufträge und Konzessionen zumindest in Textform
   vorzulegen. Ein Vordruck wird auf dem Vergabeportal zum download zur
   Verfügung gestellt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens ist das Interesse, an dem
   Vergabeverfahren teilzunehmen, gegenüber der Kontaktstelle der Stadt zu
   erklären. Ferner soll in dem Interessenbekundungsverfahren die Eignung
   der interessierten Unternehmen festgestellt werden, sodass zur
   Angebotsabgabe nur geeignete Unternehmen aufgefordert werden. Sämtliche
   nachstehend aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind daher
   bereits mit der Interessenbekundung vorzulegen, sofern der Interessent
   (noch) nicht über eine Netzbetriebsgenehmigung gemäß § 4 EnWG verfügt:
   a) Der Bieter hat darzulegen und nachzuweisen, dass er unter
   entsprechender Anwendung des § 4 Abs. 2 EnWG über die für den Betrieb
   und ggf. Erwerb des örtlichen Gasverteilernetzes notwendige
   Finanzausstattung verfügt und diese während der Laufzeit des
   Konzessionsvertrages sichergestellt ist. Erwartet werden insbesondere
   Darlegungen zur Investitionsfähigkeit, zur EK-Quote sowie zur Bonität
   zur Sicherstellung von Netzbetrieb und Investitionen in das örtliche
   Netz. Konkret:
   aa) Eine substantiierte Darstellung, mit welchem Kapitalbedarf der
   Bieter für die Bewirtschaftung des Gasnetzes (einschließlich Betrieb,
   Instandhaltung, Erneuerung, Erweiterung) im Konzessionsgebiet während
   der Vertragslaufzeit rechnet und wie er den Kapitalbedarf zu decken
   beabsichtigt.
   bb) Soweit vorhandene Eigenmittel genutzt werden sollen: Geeigneter
   Beleg zum Vorliegen der Eigenmittel (z.B. Bankauszug) cc) Soweit
   Fremdkapital genutzt werden soll: Geeigneter Nachweis zur
   Finanzierungsbereitschaft der Fremdkapitalgeber (z. B. verbindliche
   Bankerklärung).
   dd) Soweit eine Eigenkapitalerhöhung geplant ist: Geeigneter Beleg zur
   Finanzierungsbereitschaft der Eigenkapitalgeber (z. B. verbindliche
   Erklärung der Eigenkapitalgeber).
   b) Darstellung des eigenen Unternehmens unter Angabe von Beteiligungen.
   c) Für den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: aktuelle
   Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung,
   Wirtschaftlichkeitsberechnungen, ggf. Angaben zu
   Gewinnabführungsverträgen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens ist das Interesse, an dem
   Vergabeverfahren teilzunehmen, gegenüber der Kontaktstelle der Stadt zu
   erklären. Ferner soll in dem Interessenbekundungsverfahren die Eignung
   der interessierten Unternehmen festgestellt werden, sodass zur
   Angebotsabgabe nur geeignete Unternehmen aufgefordert werden. Sämtliche
   nachstehend aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind daher
   bereits mit der Interessenbekundung vorzulegen, sofern der Interessent
   (noch) nicht über eine Netzbetriebsgenehmigung gemäß § 4 EnWG verfügt:
   Der Bieter hat alternativ einen der folgenden Nachweise vorzulegen:
   a) Angabe einer geeigneten Referenz, wonach der Bieter in den letzten 3
   Kalenderjahren (2019-2021) durchgehend ein Gasverteilernetz mit
   mindestens 1.400 Ausspeisepunkten (alle Druckstufen) ordnungsgemäß
   betrieben hat. Der Bieter hat das Gemeindegebiet anzugeben und einen
   Ansprechpartner bei der Gemeinde zu benennen, den die Vergabestelle
   kontaktieren kann. Oder:
   b) Sofern der Bieter keine geeignete Referenz angeben kann, hat er
   darzulegen und nachzuweisen, dass er unter entsprechender Anwendung des
   § 4 Abs. 2 EnWG über die für den Betrieb des örtlichen
   Gasverteilernetzes notwendige Personalausstattung verfügt und diese
   während der Laufzeit des Konzessionsvertrages sichergestellt ist.
   Weiter hat er darzulegen und nachzuweisen, dass er unter entsprechender
   Anwendung des § 4 Abs. 2 EnWG über die für den Betrieb des örtlichen
   Gasverteilernetzes notwendige technische Ausstattung verfügt und diese
   während der Laufzeit des Konzessionsvertrages sichergestellt ist.
   Konkret hat er folgende Angaben zu machen und Belege vorzulegen:
   - geplante Organisationsstruktur und Übersicht des tätig werdenden
   Personals mit Angabe der jeweiligen Qualifikationen, bei Einbeziehung
   Dritter in den Netzbetrieb (z. B. Verpachtung, Betriebsführung) auch
   für diese, durch Vorlage eines Organigramms mit Anzahl der
   Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
   - Benennung der kaufmännischen und technischen Führungskraft sowie
   deren Befähigungsnachweis
   - wesentliche technische Ausrüstung zum Betrieb des Netzes,
   - Darstellung dazu, wie die Einhaltung der anerkannten Regeln der
   Technik der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.
   (DVGW-Arbeitsblätter G 1000 und G 1200 bzw. G 1040) gewährleistet wird
   (z. B. Vorlage einer TSM-Bestätigung),
   - Darstellung des Risikomanagements für den Netzbetrieb (
   Störungsüberwachung, Störungsbehebung).
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 09/08/2022
   Ortszeit: 23:45
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   Spätestens zwei Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrags, vgl. § 46
   Abs. 3 EnWG
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Im Konzessionsgebiet leben ca. 20.000 Einwohner.
   Als Ort der Veröffentlichung, an dem die von der bisherigen
   Konzessionsnehmerin nach § 46a EnWG bereitzustellenden Informationen
   vorliegen, wird die oben unter I.1) genannte bezeichnete Kontaktstelle
   (EISENBEIS RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbB) benannt.
   Die Netzdaten werden Interessenten gegen Abgabe einer
   Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Der Text der
   abzugebenden Vertraulichkeitserklärung wird den Interessenten nach
   Eingang der Interessenbekundung zum Zwecke der Abgabe zum download
   bereitgestellt werden. Nach deren Vorliegen werden die Netzdaten zur
   Verfügung gestellt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Landgericht Stuttgart
   Postanschrift: Urbanstraße 20
   Ort: Stuttgart
   Postleitzahl: 70182
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]poststelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de
   Telefon: +49 7112120
   Fax: +49 7112123556
   Internet-Adresse: [11]www.lgstuttgart.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Landgericht Stuttgart
   Postanschrift: Urbanstraße 20
   Ort: Stuttgart
   Postleitzahl: 70182
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]poststelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de
   Telefon: +49 7112120
   Fax: +49 7112123556
   Internet-Adresse: [13]www.lgstuttgart.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 47 Abs. 1 Satz 1EnWG kann jedes beteiligte Unternehmen eine
   Rechtsverletzung durch Nichtbeachtung der Grundsätze eines
   transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens nach § 46 Abs. 1
   bis 4 EnWG nur geltend machen, soweit es diese nach Maßgabe von § 47
   Abs. 2 EnWG gerügt hat. Die Rüge ist in Textform gegenüber der Stadt zu
   erklären und zu begründen.
   Rechtsverletzungen, die aufgrund einer Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3
   EnWG erkennbar sind, sind innerhalb der Frist zur Interessenbekundung
   nach § 46 Abs. 4 Satz 4 EnWG zu rügen.
   Rechtsverletzungen, die aus der Mitteilung der Kriterien und deren
   Gewichtung nach § 46 Abs. 4 Satz 4 EnWG erkennbar sind, sind innerhalb
   von 15 Kalendertagen ab deren Zugang zu rügen.
   Rechtsverletzungen im Rahmen der Auswahlentscheidung, die aus der
   Bieterinformation nach § 46 Absatz 5 Satz 1EnWG erkennbar sind, sind
   innerhalb von 30 Kalendertagen ab deren Zugang zu rügen.
   Erfolgt eine Akteneinsicht nach § 47 Abs. 3 EnWG, beginnt die Frist
   nach § 47 Abs. 2Satz 3 EnWG für den Antragsteller erneut ab dem ersten
   Tag, an dem die Stadt die Akten zur Einsichtnahme bereitgestellt hat.
   Zur Vorbereitung einer Rüge nach § 47 Abs. 2 Satz 3 EnWG hat die Stadt
   jedem beteiligten Unternehmen auf Antrag Einsicht in die Akten zu
   gewähren und auf dessen Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften
   zu erteilen. Der Antrag auf Akteneinsicht ist in Textform innerhalb
   einer Woche ab Zugang der Bieterinformation nach § 46 Abs. 5 Satz 1EnWG
   zu stellen. Gem. § 47 Abs. 5 EnWG können beteiligte Unternehmen gerügte
   Rechtsverletzungen, denen die Stadt nicht abhilft, nur innerhalb von 15
   Kalendertagen ab Zugang der Nichtabhilfeentscheidung der Stadt nach §
   47 Abs. 4 EnWG vor den ordentlichen Gerichten geltend machen.
   Es gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren
   auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund braucht
   nicht glaubhaft gemacht zu werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: wie oben Ziffer IV.4.1
   Ort: Stuttgart
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/05/2022
References
   6. mailto:t.bernd@eisenbeis-ra.de?subject=TED
   7. http://www.eisenbeis-ra.de/
   8. https://www.subreport.de/E18138184
   9. https://www.subreport.de/E18138184
  10. mailto:poststelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de?subject=TED
  11. http://www.lgstuttgart.de/
  12. mailto:poststelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de?subject=TED
  13. http://www.lgstuttgart.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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