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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Hamburg
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
Dokument Nr...: 257902-2022 (ID: 2022051309302706932)
Veröffentlicht: 13.05.2022
*
DE-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 93/2022 257902
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hamburger Hochbahn AG
Postanschrift: Steinstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bereich Einkauf
E-Mail: [6]goetz.schumacher@hochbahn.de
Telefon: +49 4032882973
Fax: +49 403288-2138
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils:
[8]https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3RGS3/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3RGS3
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Qualifizierungssystem Laborleistungen: Umweltuntersuchungen Böden und
Aushubböden sowie Grundwasseranalysen [bq]
Referenznummer der Bekanntmachung: QS 012_200
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71350000 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im
Ingenieurwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Zuge der Baumaßnahme Neubau U5 werden während des laufenden
Baustellenbetriebs Deklarationsanalysen mit einem Untersuchungsumfang
analog der LAGA Richtlinie Boden (ggfs. Bauschutt) teilweise ergänzt um
die Erweiterungsparameter der DepV erforderlich. Stellenweise werden
auch Untersuchungen nach BBodSchV erforderlich. Im Regelfall sind die
durch einen Sachverständigen entnommenen Mischproben (nicht Teil der
abgefragten Leistung) im Stadtgebiet Hamburg abzuholen. In
Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass eine Probenahme nach LAGA PN98
erforderlich wird. Da es sich bei der Entsorgung der Aushubböden um
zeitkritische Abläufe handelt, ist es wichtig die Analyseergebnisse
schnellstmöglich zu erhalten.
Neben den Aushubböden werden auch Grundwasseranalysen im Zusammenhang
mit der Wasserhaltung und Wassereinleitung erforderlich. Die zu
beprobenden Analyseumfänge wurden durch die Stadt Hamburg im
Planfeststellungsbeschluss festgelegt (dieser kann unter folgendem Link
eingesehen werden: Neubau der U-Bahnlinie U5-Ost City Nord bis Bramfeld
- hamburg.de). Derzeit ist vorgesehen, dass die Probenahme durch das
ausführende Unternehmen vorgenommen wird. Die Grundwasserproben sind im
Stadtgebiet Hamburg abzuholen. In Ausnahmefällen kann es vorkommen,
dass eine qualifizierte Grundwasserprobenahme erforderlich wird.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Das Qualifizierungssystem wird verlängert
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen:
Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem
für Unternehmen eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die
Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Unternehmen, die
eine Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen wollen, haben
beim Auftraggeber einen formlosen Teilnahmeantrag vorzulegen um hiermit
ihre Eignung nachzuweisen. Diesen Teilnahmeantrag sind die gemäß
Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 23 geforderten Angaben und Nachweise
vollständig formlos beizufügen und vorzulegen.
Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 23
sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur
diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die
Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 23 sind
auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich
bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
Die Hamburger HOCHBAHN weis daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO
grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende
oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu
vervollständigen sind.
Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner
Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen
sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers
sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften.
1. Allgemeine Anforderung:
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln.
Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren
Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
2. Eintragung in das Handelsregister. Bewerber, die ihren Sitz nicht in
der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende
Bescheinigungen vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise
/ Erklärungen für jedes Mitglied vorzulegen.
3. Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und
Abgaben
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
5. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
6. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen
Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro
Schadensfall Personenschäden und 1 Mio. EUR pro Schadensfall sonstiges
7. Mindestumsatz von 0,5 Mio EUR/a im Durchschnitt der drei letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Umweltuntersuchungen Böden
und Aushubböden sowie Grundwasseranalysen
8. Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer
erbracht werden soll, Benennung der Nachauftragnehmer und desjenigen
Leistungsteils, der von den Nachauftragnehmern im Zuschlagsfall
erbracht werden soll, einschließlich Nachweis zu deren Qualifikation
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
9. Nachweis über die Akkreditierung des Labors gemäß DIN EN ISO/IEC
17025:2018
10. Nachweis über die Zertifizierung nach Umweltmanagementnorm ISO
14001:2015
11. Nachweis über die Zertifizierung nach ISO 45001:2018
(Arbeitsschutzmanagementsystem)
12. Nachweis über die Anerkennung nach § 18 BBodSchG gemäß § 1
Schleswig-Holsteinische LandesVO zur Anerkennung und Überwachung von
Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten nach § 18 BBodSchG
(Labor-Analytik von Feststoffen: anorganische (1.2) und organische
Parameter (1.3) sowie Dioxine und Furane (1.4))
13. Nachweis über die Anerkennung nach §18 BBodSchG gemäß § 1
Schleswig-Holsteinische LandesVO zur Anerkennung und Überwachung von
Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten nach § 18 BBodSchG
(Labor-Analytik von wässrigen Medien: anorganische (2.2) und organische
Parameter (2.3))
14. Nachweis über die Fachkunde nach Anhang 4 DepV
15. Nachweis der Zulassung als Untersuchungsstelle für Abwasser,
Grundwasser und Oberflächenwasser nach § 6 der Verordnung über
Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen für das
Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg
16. Nachweis der Zulassung als Untersuchungsstelle für Abwasser,
Grundwasser und Oberflächenwasser nach § 6 der Verordnung über
Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen für das
Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (Probenahme und allgemeine
Kenngrößen (1))
17. Nachweis Personal über Eignung Probenahme nach LAGA PN98
18. Nachweis der Zulassung für Probenahme von Wasserproben aus
Grundwassermessstellen in Hamburg
19. Nachweis über die regelmäßige Begutachtung durch die Deutsche
Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) hinsichtlich Prozesse und Leistungen
20. Der Bieter hat darzulegen, dass er sich mit der neu eingeführten
MantelV auseinandergesetzt hat und zukünftig in der Lage ist
Deklarationsanalysen nach MantelV (ErsatzbaustoffV) durchzuführen.
21. Der Bieter hat anzugeben wie viele Tage (Werktage) die
Standarduntersuchungszeit für eine LAGA-Untersuchung (Komplettumfang)
nach LAGA TR Boden Feststoff (Tabelle II.1.2-2) und Eluat (Tabelle
II.1.2-3) beträgt. Zudem hat der Bieter anzugeben wie viele Tage
(Werktage) eine Expressanalytik für eine LAGA-Untersuchung
(Komplettumfang, s.o.) beträgt.
22. Der Bieter hat anzugeben ob eine Reaktionszeit von 2 Tagen nach
Aufforderung durch den AG eine Probenahme nach PN98 bzw. eine
Grundwasserprobenentnahme eingehalten werden kann
23. Der Bieter hat anzugeben wie viele Proben (LAGA-Untersuchung,
Komplettumfang, s. o.) maximal parallel bearbeitet werden können.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
wird:
Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung,
erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine Information darüber,
ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen
Ausschreibungen teilzunehmen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz
Anwendung findet.
Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen
verpflichtet.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Informationen zu den geplanten Neubauvorhaben finden Sie hier:
[11]https://www.schneller-durch-hamburg.de.
Gesamtschuldnerisch haftende Ingenieurbietergemeinschaft.
Bietergemeinschaften/ Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung
eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
(Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Ingenieursgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für den Abschluss
sowie die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist;
- dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich zu vertreten;
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland
haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise
vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes
vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. mit
Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Aufträge werden in einem anschließenden Vergabeverfahren
(Verhandlungsverfahren) unter den qualifizierten Bewerbern vergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RGS3
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@fb.hamburg.de
Telefon: +49 4042823-1491
Fax: +49 4042823-2020
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion
Wettbewerb
Postanschrift: Rue de Loi
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: +49 4042823-1491
Fax: +49 4042823-2020
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/05/2022
References
6. mailto:goetz.schumacher@hochbahn.de?subject=TED
7. http://hochbahn.de/
8. https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3RGS3/documents
10. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3RGS3
11. https://www.schneller-durch-hamburg.de/
12. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
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