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Ausschreibung: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung - DE-Frankfurt am Main
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Dokument Nr...: 257275-2022 (ID: 2022051309270606271)
Veröffentlicht: 13.05.2022
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  DE-Frankfurt am Main: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
   2022/S 93/2022 257275
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
   Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
   Ort: Frankfurt Main
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 60327
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Miehle, Joachim
   E-Mail: [7]Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI30927
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Karlsruhe
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich
   Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 28/11/2019
   Ende: 14/07/2022
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2019/S 236-580314
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 18FEI30927
   Bezeichnung des Auftrags:
   KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   28/11/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
   Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
   2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
   Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
   Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/05/2022
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Karlsruhe
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich
   Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 28/11/2019
   Ende: 14/07/2022
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   LÄA 20-86 Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und
   Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der
   anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde
   erkannt, dass zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistungen
   nicht alle benötigten Unterlagen bzw. Informationen zum Gewerk
   Elektrische Energieanlagen (EEA) von den in der Planung betroffenen
   Haltepunkten und Bahnhöfen vorliegen. Dies betrifft die
   Bestandsunterlagen des Gewerks EEA für die Anteile DB Energie sowie DB
   Station und Service.
   Dies hat zur Folge, dass die Planungsgemeinschaft die benötigten
   Informationen der betroffenen Stationen jeweilig durch Recherche sowie
   Begehungen vor Ort ermitteln und aufnehmen muss. Diese Informationen
   müssen dann im Nachgang mit den vorliegenden Unterlagen abgeglichen
   erarbeitet und zusammengeführt werden. Um die Leistungen
   vertragsgerecht auszuführen und so den werkvertraglich geschuldeten
   Erfolg sicherzustellen, sind die in den Anlagen beschriebenen
   zusätzliche Leistungen erforderlich.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
   Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
   und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
   Durch die bereits stattgefundene Befassung der Planungsgemeinschaft mit
   den Bestandsdaten/-grundlagen ist diese besonders qualifiziert, die
   noch für die Planung des Projektes benötigten Informationen zu sammeln,
   zu erarbeiten um anschließend diese, in der bereits erarbeiteten
   Planung im Bereich der Technischen Streckenausrüstung berücksichtigen
   zu können. Somit kann sichergestellt werden, dass keine bereits
   vorhandenen Informationen nochmals abgefragt, recherchiert oder vor Ort
   aufgenommen werden. Das Risiko der doppelten Bearbeitung wird damit
   wesentlich reduziert. Bei Einbindung Dritter entstehen in diesem Fall
   überflüssige Schnittstellen welche voraussichtlich Qualitätsverluste
   sowie eine Vielzahl von zusätzlichen Prüfschleifen mit sich ziehen. Die
   zusätzlichen Schnittstellen und entstehenden Prüfschleifen würden das
   Projekt enorm verzögern. Eine Verzögerung des Projektes, Doppel- /
   Nacharbeit sowie zusätzliche Prüfläufe und Abstimmungsrunden ziehen
   höhere Kosten für das Projekt nach sich weshalb ein AN Wechsel als
   nicht wirtschaftlich angesehen wird.
   Um die zusätzlichen Leistungen zu erbringen, muss der AN die
   vorliegenden Unterlagen sichten, prüfen und daraus die fehlenden
   Unterlagen definieren. Nachfolgend muss der AN die benötigten
   Unterlagen aus dem Gewerk EEA vor Ort zusammentragen und aufnehmen.
   Zusätzlich sind die neu gewonnenen Daten in die bereits erstellte
   Planung der Technischen Streckenausrüstung zu integrieren und zu
   berücksichtigen. Diese Vorgänge würden bei der Hinzunahme eines neuen
   AN der bisher nicht mit dem Projekt befasst ist nicht nur zu
   terminlichen Verzögerungen, sondern auch zu zusätzlichen Kosten welche
   durch Einarbeitung ins Projekt/ Vorhaben entstehen mit sich ziehen. Des
   Weiteren entstehen durch eine Hinzunahme von Dritten weitere
   Schnittstellen, welche ebenfalls zusätzliche Abstimmungsrunden sowie
   Terminverzögerungen mit dem AG und der Planungsgemeinschaft mit sich
   bringen. Diese zusätzlichen Schnittstellen bergen ein hohes Risiko an
   Qualitätsverlust und führen unbestritten zu Mehrkosten bei der
   Planungsgemeinschaft.
   Es handelt sich um eine zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges
   erforderliche zusätzliche Leistung, ein Wechsel des AN ist aus
   wirtschaftlichen Gründen nicht möglich und wäre mit erheblichen
   Schwierigkeiten verbunden. Die Voraussetzungen für eine Vergabe als
   Nachtrag an den aktuellen AN sind somit gegeben, die Leistung kann
   angeordnet werden.
   VII.2.3)Preiserhöhung
References
   7. mailto:Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com?subject=TED
   8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:580314-2019:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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