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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Karlstein a. Main
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Dokument Nr...: 256869-2022 (ID: 2022051309251005856)
Veröffentlicht: 13.05.2022
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DE-Karlstein a. Main: Dienstleistungen von Architekturbüros
2022/S 93/2022 256869
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Karlstein a. Main
Postanschrift: Am Oberborn 1
Ort: Karlstein a. Main
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63791
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Marlene Ehrhardt
E-Mail: [6]m.ehrhardt@karlstein.de
Telefon: +49 618878427
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.karlstein.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ortskern Karlstein-Dettingen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Gemeinde Karlstein am Main beabsichtigt die Neugestaltung und
Revitalisierung des Ortskerns im Ortsteil Dettingen. In diesem Zuge
sollen das Bahnhofsumfeld, Teile der Hahnenkammstraße und die
untergenutzten Blockinnenbereiche städtebaulich neu geordnet werden.
Zusätzlich sind die Freianlagen in der Hahnenkammstraße und der
Haggasse neu zu beplanen.
Die Hanauer Landstraße ist durch ein starkes Verkehrsaufkommen sowie
eine niedrige Aufenthaltsqualität gekennzeichnet und verhält sich in
ihrem Straßenquerschnitt sehr heterogen. Mit dem Bau einer
Umgehungsstraße kann die Hanauer Landstraße künftig verkehrlich
entlastet und zur Gemeindestraße herabgestuft werden.
Sie soll deshalb im Zuge des Wettbewerbs in einem Teilabschnitt als
Gestaltungsmodul für die Ortsdurchfahrt ebenfalls städtebaulich neu
geordnet werden. Zur Schaffung einer attraktiven Eingangssituation soll
im weiteren Verlauf der Hanauer Landstraße der südliche Ortseingang
freiräumlich
neu gestaltet werden. Um das Lagepotenzial der Gemeinde unmittelbar
entlang des Mains auszuschöpfen, sollen räumlich-funktionale
Verbindungen
zu den Mainauen geschaffen bzw. aufgewertet werden.
Das Auftragsversprechen wird für die Überführung des Konzepts in einen
städtebaulichen Rahmenplan von ca. 3,5 ha sowie für die Planung der
Freianlagen im Bereich der südlichen Ortszufahrt Hanauer Landstraße am
Hagbach, der Hahnenkammstraße, sowie der Anbindung an den
Main gegeben. Insgesamt werden die Baukosten der Freianlagen in den KG
500 mit ca. 3,5 Mio. EUR netto geschätzt. Die Kostenschätzung
entspricht
dem möglichen Budget der Gemeinde für die Umsetzung.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Zulassung der Wettbewerbsarbeiten:
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu,
die:
» Termingemäß eingegangen sind,
» Den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen,
» Keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen,
» Im Wesentlichen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Jedes der genannten Kriterien muss zwingend erfüllt sein. Das
Preisgericht kann Wettbewerbsarbeiten, die gegen die genannten
Kriterien verstoßen, von Anfang an vom weiteren Verfahren
ausschließen.Darüber hinaus bestehen keine weiteren inhaltlich
bindenden Vorgaben der Ausloberin, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss
führen. Entscheidungen des Preisgerichts, insbesondere über den
Ausschluss von Arbeiten, sind zu protokollieren.
Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten:
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden nach folgenden
Gesichtspunkten gleichwertig beurteilt. Die Reihenfolge stellt keine
Rangfolge oder Gewichtung dar. Die genannten Kriterien werden ggf. vom
Preisgericht noch untergliedert.
» Städtebauliche Einbindung und Angemessenheit
» Gestalterische Qualität der Freianlagen
» Erfüllen funktionaler Anforderungen und Flexibilität
» Umgang mit dem ruhenden und fließenden Verkehr
» Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2021/S 247-654396
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
V.3)Zuschlag und Preise
V.3.1)Datum der Entscheidung des Preisgerichts:
28/04/2022
V.3.2)Angaben zu den Teilnehmern
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 5
Anzahl der beteiligten KMU: 5
Anzahl der ausländischen Teilnehmer: 1
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung: Holl Wieden Partnerschaft Stadtplaner und
Architekten
Postanschrift: Ludwigstraße 22
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [9]buero@holl-wieden.de
Telefon: +49 931419983
Internet-Adresse: [10]https://www.holl-wieden.de/
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.4)Höhe der Preise
Höhe der vergebenen Preise ohne MwSt.: 36 500.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
AUFTRAGSVERGABE IM VERHANDLUNGSVERFAHREN
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung
der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger die für die
Umsetzung des WB-Entwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen
übertragen. Bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts wird die
Auftragsverhandlung zuerst nur mit dem ersten Preisträger geführt.
Sollte die Exklusivverhandlung mit dem ersten Preisträger scheitern,
werden die Verhandlungen mit allen weiteren Preisträgern aufgenommen.
Die Verfasser der im WB mit Preisen prämierten Arbeiten werden als
Bieter zu einem Verhandlungsverfahren nach VgV eingeladen.
Arbeitsgemeinschaften aus dem WB treten als Bietergemeinschaften auf.
Bietergemeinschaften dürfen nach Abschluss des WB nicht erweitert
werden. Eine Eignungsleihe kann jedoch über Subunternehmen erfolgen.
Eignungskriterien
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen Bieter
oder Bietergemeinschaften spätestens 15 Kalendertage nach dem Abschluss
des WB die Eignungskriterien mit dem Formular nachweisen. Bietende bzw.
die Bietergemeinschaften, die nicht die Eignungskriterien fristgerecht
nachgewiesen haben, werden nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen.
Alle folgend benannten Eignungskriterien sind nachzuweisen:
1. Wirtschaftl. u. finanz. Leistungsfähigkeit: Nachweis einer
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme für Landschaftsarch.
über mind. 1.500.000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für
sonstige Schäden.
2. Techn. und berufl. Leistungsfähigkeit: Namentl. Benennung von mind.
3 technischen Mitarbeitern für Landschaftsarch. oder Stadtplanung
einschl. dem Büroinhaber/Geschäftsführer mit abgeschlossenem Studium
der Landschaftsarch. oder Stadtplanung (Dipl.-Arch., Dipl.-Ing. (Arch),
Master in Landschaftsarch./Stadtplanung an einer Universität o.
Fachhochschule) o. vergleichbarer Abschluss.
Verhandlungsverfahren
Eine Beurteilungskommission aus Vertretern der Ausloberin führt ein
Gespräch anhand eines Katalogs über die Zuschlagskriterien mit einer
Wertungswichtung der einzelnen Kriterien. Nach dem Abschluss des WB
wird den Bietern zeitnah der Tag für das Verhandlungsverfahren und der
Katalog mit den Zuschlagskriterien mit differenzierter Bepunktung der
einzelnen Kriterien bekannt gegeben. Die Zuschlagskriterien sind in den
Bewerbungsunterlagen benannt.
AUFTRAGSUMFANG
Die Beauftragung umfasst Leistungen gemäß den Leistungsbildern des
Merkblatts 51 Städtebaulicher Entwurf der AKBW in den LP 1 bis 3 zur
Überführung des städtebaulichen Konzepts in einen Rahmenplan sowie für
die Realisierungsteile der Freianlagen den Leistungsbildern der HOAI
2021 §§ 39/40 Freianlagen und §§ 47/48 Verkehrsanlagen mindestens in
den LP 2 bis 5 und optional LP 6 bis 9. Die Leistungen werden
stufenweise beauftragt, sofern der Beauftragung kein wichtiger Grund
entgegen steht (§ 8 Abs. 2 RPW) u. soweit u. sobald die WB-Aufgabe
realisiert werden soll.
Für den Fall, dass die Ausloberin aus wichtigem Grund von der
Realisierung teilweise oder vollständig Abstand nimmt, stehen dem
Teilnehmenden aus einer Nichtbeauftragung keine finanziellen Ansprüche,
z.B. auf etwaig entgangenen Gewinn oder Schadensersatz, zu. Wichtige
Gründe sind z.B. das Übersteigen der genannten Baukosten-Budgets und
außergewöhnliche Ausgaben der Kommune, die durch ihre hoheitlichen
Aufgaben begründet sind. Die Ausloberin behält sich geringfügige
Änderungen in der Ausführung vor, ohne den Charakter des jeweiligen
Entwurfs zu verändern. Die WB-Teilnehmenden verpflichten sich im Falle
einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu
übernehmen und durchzuführen. Im Fall der Beauftragung werden im WB
bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des
anteiligen Preises für den Realisierungsteil der WB-Aufgabe nicht
erneut vergütet, wenn der WB-Entwurf im Umfang der beauftragten
Leistung in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren
Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von
Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von
Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wettbewerbsteilnehmende können von ihnen vermutete Verstöße gegen das
in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren
bei der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach
Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen.
Im Anwendungsbereich der VgV können sich Wettbewerbsteilnehmende zur
Nachprüfung vermuteter Verstöße an die nachfolgend benannte zuständige
Vergabekammer wenden, nachdem bei der Ausloberin fristgerecht Einspruch
eingelegt wurde.
Es gilt § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Karlstein a. Main
Postanschrift: Am Oberborn 1
Ort: Karlstein a. Main
Postleitzahl: 63791
Land: Deutschland
E-Mail: [13]m.ehrhardt@karlstein.de
Telefon: +49 618878427
Internet-Adresse: [14]https://www.karlstein.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/05/2022
References
6. mailto:m.ehrhardt@karlstein.de?subject=TED
7. https://www.karlstein.de/
8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:654396-2021:TEXT:DE:HTML
9. mailto:buero@holl-wieden.de?subject=TED
10. https://www.holl-wieden.de/
11. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
12. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
13. mailto:m.ehrhardt@karlstein.de?subject=TED
14. https://www.karlstein.de/
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