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Ausschreibung: Stadtplanung - DE-Kropp
Stadtplanung
Dokument Nr...: 255906-2022 (ID: 2022051309210304939)
Veröffentlicht: 13.05.2022
*
DE-Kropp: Stadtplanung
2022/S 93/2022 255906
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Kropp
Postanschrift: Am Markt 10
Ort: Kropp
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24848
Land: Deutschland
E-Mail: [6]l.bruhn@amt-ks.de
Telefon: +49 46247239
Fax: +49 46247250
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.kropp.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/B40B7B6B-6
0C4-49E5-8634-B34C6D78BB02
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Amt Kropp-Stapelholm
Postanschrift: Am Markt 10
Ort: Kropp
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24848
Land: Deutschland
E-Mail: [9]l.bruhn@amt.ks.de
Telefon: +49 46247239
Fax: +49 46247250
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]https://www.kropp.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/B40B7B6B-
60C4-49E5-8634-B34C6D78BB02
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [12]https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sanierungsträger Städtebauliche Gesamtmaßnahme Ortskern
Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71410000 Stadtplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der
städtebaulichen Gesamtmaßnahme Ortskern als treuhänderischer
Sanierungsträger der Gemeinde Kropp im Sinne von §§ 157, 160 BauGB in
dem durch Sanierungssatzung nach § 142 BauGB förmlich festgelegten
Sanierungsgebiet Ortskern im Rahmen des mit Bundes- und
Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms
Lebendige Zentren.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 221 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71410000 Stadtplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vgl. II.1.4 und öffentlich bereitgestellte Vergabeunterlagen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 221 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 180
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag soll für die Laufzeit der o. a. städtebaulichen
Gesamtmaßnahme vergeben werden (vorbehaltlich einer Kündigung aus
wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig
absehbar. Die Angabe ist daher nur eine unverbindliche Schätzung, die
über- oder unterschritten werden kann.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-IX auf der Basis der Angaben zu
TL1 (50 %),
AK 2.: Größe der jährlichen Umsätze als Sanierungsträger (EK-VIII) auf
der Basis der Angaben zu WL4 (30 %),
AK 3: Größe der jährlichen Gesamtumsätze des Unternehmens (EK-VII) auf
der Basis der Angaben zu WL3 (20 %).
Konkretisierende Festlegungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
(Bewerbungsbedingungen, Teil A, Abschnitt V.6).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Leistungsanpassungsvorbehalte gemäß Vertrag und VOL/B
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bedingungen: EK-I Wirksame Gründung, EK-II Erlaubnis zur
Berufsausübung, EK-III Voraussetzungen für
Sanierungsträger-Beauftragung, EK-IV Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
PL 1: Unternehmensprofil/-organisation,
PL 2: Keine Straftaten i. S. v. § 123 GWB,
PL 3: Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge,
PL 4.1: Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht,
PL 4.2: Keine Geldbuße AEntG, MiLoG,
PL 5: Keine Insolvenz o. Ä.,
PL 6: Keine schweren Verfehlungen,
PL 7: Keine sanktionierten Vertragsverletzungen,
PL 8: Voraussetzungen Sanierungsträger nach § 158 BauGB.
Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in
den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
Bewerbungsbedingungen), Abschnitt V, dargestellt. Auf die
bereitgestellten Formulare zum Teilnahmeantrag wird hingewiesen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Kriterien: EK-V Haftpflichtversicherung; EK-VI Hinreichende finanzielle
Stabilität; EK-VII Hinreichende Größenordnung Gesamtumsätze; EK-VIII
Hinreichende Größenordnung Umsätze mit geförderten vergleichbaren
Sanierungsträgerleistungen.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
WL1: Haftpflichtversicherung (Personen-, Sach- und Vermögensschäden:
1,5 Mio. EUR),
WL 2: Geprüfter Jahresabschluss, Prüfbericht (soweit
offenlegungspflichtig, sonst andere aussagekräftige Informationen),
WL 3: Gesamtumsatz (jährlich, für letzte 3 Geschäftsjahre),
WL 4: Umsatz mit vergleichbaren geförderten Leistungen als
Sanierungsträger (jährlich, für letzte 3 Geschäftsjahre).
Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in
den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
Bewerbungsbedingungen), Abschnitt V, dargestellt. Auf die
bereitgestellten Formulare zum Teilnahmeantrag wird hingewiesen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu EK-V: Deckung i.H.v. 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden muss mind.
für Auftragsfall verbindlich durch Versicherer (nicht bloß Makler)
zugesagt sein.
EK-VII jedenfalls erfüllt bei Gesamtumsätzen von im jährlichen Mittel
442.000 EUR in den letzten 3 Jahren, aber keine fixe Grenze,
Einzelfallbetrachtung entscheidet.
EK-VIII jedenfalls erfüllt bei spezifischen Umsätzen von im jährlichen
Mittel 100.800 EUR in den letzten 3 Jahren, aber keine fixe Grenze,
Einzelfallbetrachtung entscheidet.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Kriterien: EK-IX Berufliche Erfahrung/Referenzen; EK-X Personalstärke;
EK-XI Hinreichende Selbstausführung (kritische Aufgaben), ggf.
ordnungsgemäße Eignungsleihe.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
TL 1: Referenzliste Sanierungsträgerleistungen (3 Jahre),
TL 2: Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte
(Jahresdurchschnitt, je für 3 Jahre),
TL 3: Angaben zum Unterauftragsanteil, Eignungsleihe.
Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in
den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
Bewerbungsbedingungen), Abschnitt V, dargestellt. Auf die
bereitgestellten Formulare zum Teilnahmeantrag wird hingewiesen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu EK-XI: Aufgaben nach § 157 Abs. 1 S. 2 Nr.1-3 BauGB dürfen nur vom
Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft durchgeführt werden
(kritische Aufgaben iS § 48 Abs. 5 VgV).
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Erfüllung der Voraussetzungen für Aufgabenübertragung als
Sanierungsträger gem. § 158 BauGB, u. a. darf Unternehmen kein
Bauunternehmen sein oder von einem solchen abhängig sein.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Beachtung der Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns
nach § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) auch für
Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften-, Einräumung der
Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des
Auftraggebers. Zu (erst) mit dem Angebot abzugebenden
Verpflichtungserklärungen vgl. unten.
Ferner Beachtung der Vorschriften des Städtebaurechts, insbes.
Besonderes Städtebaurecht und hier der Regelungen und Bindungen für
treuhänderischen Sanierungsträger.
Ferner Beachtung der Zuwendungsvoraussetzungen und sonstigen Maßgaben
der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein.
Aufgaben nach § 157 Abs. 1 S. 2 Nr.1-3 BauGB dürfen nur vom Bieter oder
Mitglied einer Bietergemeinschaft durchgeführt werden (kritische
Aufgaben i.S.d. § 48 Abs. 5 VgV).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/06/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 22/06/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07/11/2022
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten
Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1
sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den
öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten
zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben
Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, die zu
verwenden sind, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE
vorgelegt wird.
Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind nur elektronisch über die
eVergabe-Plattform Deutsche eVergabe zulässig.
Kommunikation:
Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den
Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit
genügen. Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die
eVergabe-Plattform an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der
Auswahlkriterien (s. oben II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden danach
gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote
sind elektronisch abzugeben.
Die aufgeforderten Bieter haben mit der Angebotsabgabe (noch nicht mit
dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher
von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die
gemäß § 4 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (insbes.
Zahlung des schleswig-holsteinischen vergabespezifischen Mindestlohns
von 9,99 EUR/h) abzugeben. Das entsprechende VGSH-Formblatt wird mit
den Vergabeunterlagen öffentlich bereitgestellt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer@wimi-landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§
155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2
GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens
10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag
nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen
Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und
Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger
Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/05/2022
References
6. mailto:l.bruhn@amt-ks.de?subject=TED
7. https://www.kropp.de/
8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/B40B7B6B-60C4-49E5-8634-B34C6D78BB02
9. mailto:l.bruhn@amt.ks.de?subject=TED
10. https://www.kropp.de/
11. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/B40B7B6B-60C4-49E5-8634-B34C6D78BB02
12. https://www.deutsche-evergabe.de/
13. mailto:vergabekammer@wimi-landsh.de?subject=TED
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