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Ausschreibung: Labordienste - DE-Lippe
Labordienste
Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Pathologiedienste
Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Dokument Nr...: 255893-2022 (ID: 2022051309204904891)
Veröffentlicht: 13.05.2022
*
  DE-Lippe: Labordienste
   2022/S 93/2022 255893
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Klinikum Lippe GmbH
   Postanschrift: Röntgenstraße 18
   Ort: Lippe
   NUTS-Code: DEA45 Lippe
   Postleitzahl: 32756
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]KLD-Vergabe@mmv-recht.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.klinikum-lippe.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMR7U5/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Martini Mogg Vogt Rechtsanwälte,
   Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB | RA
   Martin Schumm, LL.M.
   Postanschrift: Joseph-Schumpeter-Allee 23
   Ort: Bonn
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 53227
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabedezernat
   E-Mail: [9]vergabe@mmv-recht.de
   Telefon: +49 228184379813
   Fax: +49 228184379871
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]https://www.mmv-recht.de/de
   Adresse des Beschafferprofils: [11]www.mmv-recht.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [12]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMR7U5
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: GmbH
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Diagnostikzentrum Klinikum Lippe GmbH
   Referenznummer der Bekanntmachung: KLD 01/2022
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71900000 Labordienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Seitens der Klinikum Lippe GmbH (nachfolgend auch KLG genannt) ist
   angedacht, die Ausstattung des Diagnostikzentrums in einem innovativen
   Beschaffungs- und Bereitstellungspartnerschaftsansatz durchzuführen. Im
   Rahmen der geplanten "Partnerschaften" sollen die Industriepartner
   neben den Bereitstellungs- und Bewirtschaftungsleistungen der
   betreffenden Medizintechnik auch Beratungsleistungen hinsichtlich der
   betriebsorganisatorischen Verbesserung zur optimalen Auslastung sowie
   einer fundierten und zukunftsgerichteten Produktauswahl übernehmen.
   Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind den Bedürfnissen
   und Anforderungen aus Anlage 1 zu diesen Teilnahme- und
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
   Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
   In Konkretisierung der Ziffer II.1.6) teilt die Vergabestelle mit, dass
   eine gesamthafte der Vergabe der Lose 1-4 auch an einen Bieter
   vorbehalten bleibt (sogenannte Kombinationsangebote).
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Labormedizin
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA45 Lippe
   Hauptort der Ausführung:
   Klinikum Lippe GmbH Röntgenstraße 18 32756 Lippe
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel des Beschaffungsverfahrens des wettbewerblichen Dialogs mit den
   Bietern ist es, den optimierten wirtschaftlichen Erwerb und die
   nachhaltige Bewirtschaftung der Geräte zu erreichen. Hierbei gilt es,
   den derzeitigen und ggf. weiter nutzbaren Gerätebestand zu
   berücksichtigen und einzubeziehen.
   Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere:
   - eine hinreichende Verfügbarkeit der Geräte zur Bearbeitung der
   medizinischen Fälle;
   - eine hinreichende und bedarfsgerechte Anzahl, Qualität sowie
   technische Ausstattung der Geräte;
   - weitgehend einheitliche Anwenderoberflächen dieser Geräte, um das
   Personal entsprechend qualifizieren und über alle Standorte der KLG
   hinweg gleichermaßen einsetzen zu können;
   - die Gerätestandorte, die im Laufe der baulichen Entwicklung der KLG
   gegenwärtig und künftig geplant werden oder wechseln können, wobei der
   Auftragnehmer die Bauherrenaufgaben im Rahmen der Planung und
   Standortwahl wahrnehmen muss, kann bzw. unterstützt und dabei die
   wirtschaftlich optimierten Entscheidungen
   (Investitionskostenerspa-rung) empfehlen und optional baulich umsetzen
   muss;
   - eine Mitwirkung des Industriepartners hin zur universitären Prägung
   der KLG im Zeichen der Intersektoralen Versorgung,
   Interprofessionalität und Interdisziplinarität als Schwerpunkte der
   Entwicklung eines neu entstehenden Universitätsklinikum in enger
   Verzahnung zur klinischen Versorgung, den bestehenden und zu
   entwickelnde Zentren der KLG, der Schule für Pflege, MTLA, MTRA und
   Physiotherapie sowie der Verknüpfung der KLG zur ambulanten Versorgung
   - eine technologieneutrale und schnittstellenoffene technische
   Kommunikationsinfrastruktur für alle medizintechnischen Geräte, die es
   ermöglicht, alle diagnostischen und therapeutischen Daten, die die
   Geräte erfassen, auf einheitlicher Basis zu dokumentieren und
   anzubinden und durch entsprechende IT-technische Programme auszuwerten
   und zur weiteren Steuerung der konkreten oder künftigen
   Patientenbehandlung zu verwerten (elektronische Vorbereitung zur
   Dokumentation, Auswertung und Steuerung der Abläufe und der
   Behandlungen und Vernetzung im Sinne einer Überprüfung der
   Behandlungskonzepte mit gleichartigen Behandlungsfällen im Rahmen des
   gesetzlichen Datenschutzes und der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht)
   Für das Projekt ist ein Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen, d.h. die
   genannten Punkte sind für diesen Zeitraum zu erarbeiten und zu
   beauftragen. Des Weiteren ist es Ziel des Auftragge-bers, innerhalb der
   Vertragslaufzeit eine frühzeitige Teilhabe an technischen Neuerungen
   des Auftragnehmers zu erlangen. Durch einen Knowhow-Transfer zugunsten
   des Auftraggebers sollen dessen Mitarbeiter und Führungspersonen
   Aufgaben erlernen und diese selbstständig im Rahmen der Anwendung der
   Technologie erfüllen können. Die Mitarbeiter des Auftraggebers müssen
   entsprechend geschult werden. Alle Leistungen sind in einer Weise zu
   dokumen-tieren, dass stets eine Nachvollziehbarkeit und Prüffähigkeit
   gegeben ist.
   Weiteres Ziel ist der Einsatz von während der Vertragslaufzeit
   entwickelten technologischen Neuerungen. Um eine hohe Qualität der
   Patientenversorgung weiterhin zu gewährleisten, sind relevante
   Innovationen durch Austausch von Software und/oder Geräten einzuführen.
   Die Geräteanzahl ist stets im Hinblick auf mögliche Einsparpotentiale
   sowie die Angemessenheit derer Ausstattungsmerkmale zu prüfen.
   Einsparungen können beispielsweise durch Inno-vationen und eine damit
   einhergehende Steigerung der Produktivität entstehen, wodurch ggf.
   weniger effizient arbeitende Geräte des Gerätepools entbehrlich werden.
   Des Weiteren ist durch den Auftragnehmer ein Reporting der
   Gerätenutzung zu erbringen und dem Auftraggeber in abzustimmender Form
   vorzulegen, um die Auslastung und den Einsatz der Geräte prüfen zu
   können. Ambulante Mitnutzungskonzepte sollen berücksichtigt werden, um
   Geräte ggf. wirtschaftlicher auszulasten.
   Das Reporting kann auch auf die übrige Medizintechnik über die
   entsprechende Kommunikationsinfrastruktur als Auftragsbestandteil
   ausgedehnt werden. Die Reportingdokumentation beinhaltet auch die
   Abrechnung der Investitionsfördermittel (Aufzeigen und Optionen bezogen
   auf Finanzierungsalternativen zur Reduzierung und Refinanzierung des
   Eigenkapitalanteils und der Fördermittel, insbesondere Optionen auf
   "pay per use", Leasing-Finanzierungen, "Flatrate"-Entgelte und
   Drittnutzung im Rahmen des jeweils rechtlich zulässigen).
   Wirtschaftliches Ziel ist, mit Hilfe der Beschaffung für die Laufzeit
   des Vertrages die Gesamtkosten (Investitions- bzw. Gerätekosten,
   Finanzierungskosten, Betriebskosten z.B. für War-tung und Pflege der
   Geräte, Beratungs- und eigene Personalkosten etc.) für die Radiologie -
   bildgebende Großgeräte und Ultraschall- und die sonstigen bildgebenden
   Verfahren im Verhältnis zu den aktuellen Kosten zu reduzieren und dabei
   eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu erreichen.
   Durch einen zielgerichteten Einsatz von Knowhow und eine schnellere
   Teilhabe an relevanten Innovationen der Industriepartner wird eine
   qualitative Optimierung der Gerätetechnik entsprechend der
   medizinischen Anforderungsstruktur sowie der Prozessverbesserungen der
   Abläufe rund um das Gerät erwartet. In diesem Zusammenhang sind auch
   die Entwicklungen des Klinikums als Bestandteil des
   "Universitätsklinikums OWL" der Universität Bielefeld bezüglich der
   Geräteausstattung und Ausprägung der Leistungsfähigkeit über die
   Krankenversorgung hinaus in Forschung und Lehre zu berücksichtigen.
   Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten
   Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf
   (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18) darauf hin,
   dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt,
   die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs
   erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme
   an dem Vergabeverfahren ermöglichen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
   Preis - Gewichtung: 50
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 120
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vergabestelle wird sich eine Verlängerung in den Vertragsregelungen
   nach Vereinbarung mit den Bietern vorbehalten, um einen ordnungsgemäßen
   Abschluss des Projektes zu gewährleisten. Die genaue Laufzeitregelung
   bleibt dem Diaogverfahren vorbehalten.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5
   geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der
   Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle
   die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus
   und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch
   geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen
   an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die
   Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren
   Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche
   gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die
   Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als
   solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3-5 geeigenten Bewerber mit den
   höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines
   Erstangebotes aufgefordert.
   a). Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des
   Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in
   Millionen Euro netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer C. II
   Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.
   b). Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren
   Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer
   I.3 dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die
   Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten
   Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß
   Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt fünf
   Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster der
   Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung
   einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben,
   wählt die Vergabestellt die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen
   in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
   Es werden mindestens die drei und höchstens die fünf geeignetsten
   Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt
   sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere
   Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei
   mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis
   maximal fünf Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber
   auf dem letzten Rang mehr als fünf (5) Bewerber zuzulassen, entscheidet
   zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung
   beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleich-barkeit
   der eingereichten Referenzen abgestellt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden
   diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit
   Aufforderung zur Angebotsabgabe des Angebotes für alle Bieter
   gleichermaßen festgelegt.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform
   DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des
   Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder
   zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls
   ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die
   potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie
   sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den
   Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue
   Informationen zum Verfahren bereitstehen.
   ****
   B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die
   Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per
   E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
   ****
   C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob
   Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach
   §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§
   19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG
   vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber
   hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung
   Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils
   gefordert - einzureichen.
   ****
   D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot
   eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete
   Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein
   bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische
   Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt
   Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem
   Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder
   einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen,
   Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
   ****
   E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von
   Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen
   (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung
   sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47
   VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben.
   Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu
   denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die
   Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
   ****
   F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf
   § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der
   Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des
   Vergabeportals zu stellen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   kulturelle Mikrobiologie
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA45 Lippe
   Hauptort der Ausführung:
   Klinikum Lippe GmbH Röntgenstraße 18 32756 Lippe
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel des Beschaffungsverfahrens des wettbewerblichen Dialogs mit den
   Bietern ist es, den optimierten wirtschaftlichen Erwerb und die
   nachhaltige Bewirtschaftung der Geräte zu erreichen. Hierbei gilt es,
   den derzeitigen und ggf. weiter nutzbaren Gerätebestand zu
   berücksichtigen und einzubeziehen.
   Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere:
   - eine hinreichende Verfügbarkeit der Geräte zur Bearbeitung der
   medizinischen Fälle;
   - eine hinreichende und bedarfsgerechte Anzahl, Qualität sowie
   technische Ausstattung der Geräte;
   - weitgehend einheitliche Anwenderoberflächen dieser Geräte, um das
   Personal entsprechend qualifizieren und über alle Standorte der KLG
   hinweg gleichermaßen einsetzen zu können;
   - die Gerätestandorte, die im Laufe der baulichen Entwicklung der KLG
   gegenwärtig und künftig geplant werden oder wechseln können, wobei der
   Auftragnehmer die Bauherrenaufgaben im Rahmen der Planung und
   Standortwahl wahrnehmen muss, kann bzw. unterstützt und dabei die
   wirtschaftlich optimierten Entscheidungen
   (Investitionskostenerspa-rung) empfehlen und optional baulich umsetzen
   muss;
   - eine Mitwirkung des Industriepartners hin zur universitären Prägung
   der KLG im Zeichen der Intersektoralen Versorgung,
   Interprofessionalität und Interdisziplinarität als Schwerpunkte der
   Entwicklung eines neu entstehenden Universitätsklinikum in enger
   Verzahnung zur klinischen Versorgung, den bestehenden und zu
   entwickelnde Zentren der KLG, der Schule für Pflege, MTLA, MTRA und
   Physiotherapie sowie der Verknüpfung der KLG zur ambulanten Versorgung
   - eine technologieneutrale und schnittstellenoffene technische
   Kommunikationsinfrastruktur für alle medizintechnischen Geräte, die es
   ermöglicht, alle diagnostischen und therapeutischen Daten, die die
   Geräte erfassen, auf einheitlicher Basis zu dokumentieren und
   anzubinden und durch entsprechende IT-technische Programme auszuwerten
   und zur weiteren Steuerung der konkreten oder künftigen
   Patientenbehandlung zu verwerten (elektronische Vorbereitung zur
   Dokumentation, Auswertung und Steuerung der Abläufe und der
   Behandlungen und Vernetzung im Sinne einer Überprüfung der
   Behandlungskonzepte mit gleichartigen Behandlungsfällen im Rahmen des
   gesetzlichen Datenschutzes und der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht)
   Für das Projekt ist ein Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen, d.h. die
   genannten Punkte sind für diesen Zeitraum zu erarbeiten und zu
   beauftragen. Des Weiteren ist es Ziel des Auftragge-bers, innerhalb der
   Vertragslaufzeit eine frühzeitige Teilhabe an technischen Neuerungen
   des Auftragnehmers zu erlangen. Durch einen Knowhow-Transfer zugunsten
   des Auftraggebers sollen dessen Mitarbeiter und Führungspersonen
   Aufgaben erlernen und diese selbstständig im Rahmen der Anwendung der
   Technologie erfüllen können. Die Mitarbeiter des Auftraggebers müssen
   entsprechend geschult werden. Alle Leistungen sind in einer Weise zu
   dokumen-tieren, dass stets eine Nachvollziehbarkeit und Prüffähigkeit
   gegeben ist.
   Weiteres Ziel ist der Einsatz von während der Vertragslaufzeit
   entwickelten technologischen Neuerungen. Um eine hohe Qualität der
   Patientenversorgung weiterhin zu gewährleisten, sind relevante
   Innovationen durch Austausch von Software und/oder Geräten einzuführen.
   Die Geräteanzahl ist stets im Hinblick auf mögliche Einsparpotentiale
   sowie die Angemessenheit derer Ausstattungsmerkmale zu prüfen.
   Einsparungen können beispielsweise durch Inno-vationen und eine damit
   einhergehende Steigerung der Produktivität entstehen, wodurch ggf.
   weniger effizient arbeitende Geräte des Gerätepools entbehrlich werden.
   Des Weiteren ist durch den Auftragnehmer ein Reporting der
   Gerätenutzung zu erbringen und dem Auftraggeber in abzustimmender Form
   vorzulegen, um die Auslastung und den Einsatz der Geräte prüfen zu
   können. Ambulante Mitnutzungskonzepte sollen berücksichtigt werden, um
   Geräte ggf. wirtschaftlicher auszulasten.
   Das Reporting kann auch auf die übrige Medizintechnik über die
   entsprechende Kommunikationsinfrastruktur als Auftragsbestandteil
   ausgedehnt werden. Die Reportingdokumentation beinhaltet auch die
   Abrechnung der Investitionsfördermittel (Aufzeigen und Optionen bezogen
   auf Finanzierungsalternativen zur Reduzierung und Refinanzierung des
   Eigenkapitalanteils und der Fördermittel, insbesondere Optionen auf
   "pay per use", Leasing-Finanzierungen, "Flatrate"-Entgelte und
   Drittnutzung im Rahmen des jeweils rechtlich zulässigen).
   Wirtschaftliches Ziel ist, mit Hilfe der Beschaffung für die Laufzeit
   des Vertrages die Gesamtkosten (Investitions- bzw. Gerätekosten,
   Finanzierungskosten, Betriebskosten z.B. für War-tung und Pflege der
   Geräte, Beratungs- und eigene Personalkosten etc.) für die Radiologie -
   bildgebende Großgeräte und Ultraschall- und die sonstigen bildgebenden
   Verfahren im Verhältnis zu den aktuellen Kosten zu reduzieren und dabei
   eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu erreichen.
   Durch einen zielgerichteten Einsatz von Knowhow und eine schnellere
   Teilhabe an relevanten Innovationen der Industriepartner wird eine
   qualitative Optimierung der Gerätetechnik entsprechend der
   medizinischen Anforderungsstruktur sowie der Prozessverbesserungen der
   Abläufe rund um das Gerät erwartet. In diesem Zusammenhang sind auch
   die Entwicklungen des Klinikums als Bestandteil des
   "Universitätsklinikums OWL" der Universität Bielefeld bezüglich der
   Geräteausstattung und Ausprägung der Leistungsfähigkeit über die
   Krankenversorgung hinaus in Forschung und Lehre zu berücksichtigen.
   Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten
   Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf
   (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18) darauf hin,
   dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt,
   die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs
   erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme
   an dem Vergabeverfahren ermöglichen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
   Preis - Gewichtung: 50
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 120
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vergabestelle wird sich eine Verlängerung in den Vertragsregelungen
   nach Vereinbarung mit den Bietern vorbehalten, um einen ordnungsgemäßen
   Abschluss des Projektes zu gewährleisten. Die genaue Laufzeitregelung
   bleibt dem Diaogverfahren vorbehalten.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5
   geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der
   Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle
   die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus
   und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch
   geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen
   an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die
   Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren
   Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche
   gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die
   Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als
   solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3-5 geeigenten Bewerber mit den
   höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines
   Erstangebotes aufgefordert.
   a). Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des
   Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in
   Millionen Euro netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer C. II
   Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.
   b). Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren
   Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer
   I.3 dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die
   Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten
   Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß
   Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt fünf
   Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster der
   Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung
   einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben,
   wählt die Vergabestellt die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen
   in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
   Es werden mindestens die drei und höchstens die fünf geeignetsten
   Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt
   sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere
   Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei
   mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis
   maximal fünf Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber
   auf dem letzten Rang mehr als fünf (5) Bewerber zuzulassen, entscheidet
   zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung
   beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleich-barkeit
   der eingereichten Referenzen abgestellt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden
   diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit
   Aufforderung zur Angebotsabgabe des Angebotes für alle Bieter
   gleichermaßen festgelegt.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform
   DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des
   Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder
   zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls
   ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die
   potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie
   sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den
   Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue
   Informationen zum Verfahren bereitstehen.
   ****
   B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die
   Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per
   E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
   ****
   C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob
   Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach
   §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§
   19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG
   vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber
   hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung
   Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils
   gefordert - einzureichen.
   ****
   D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot
   eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete
   Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein
   bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische
   Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt
   Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem
   Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder
   einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen,
   Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
   ****
   E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von
   Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen
   (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung
   sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47
   VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben.
   Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu
   denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die
   Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
   ****
   F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf
   § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der
   Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des
   Vergabeportals zu stellen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Pathologie
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85111800 Pathologiedienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA45 Lippe
   Hauptort der Ausführung:
   Klinikum Lippe GmbH Röntgenstraße 18 32756 Lippe
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel des Beschaffungsverfahrens des wettbewerblichen Dialogs mit den
   Bietern ist es, den optimierten wirtschaftlichen Erwerb und die
   nachhaltige Bewirtschaftung der Geräte zu erreichen. Hierbei gilt es,
   den derzeitigen und ggf. weiter nutzbaren Gerätebestand zu
   berücksichtigen und einzubeziehen.
   Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere:
   - eine hinreichende Verfügbarkeit der Geräte zur Bearbeitung der
   medizinischen Fälle;
   - eine hinreichende und bedarfsgerechte Anzahl, Qualität sowie
   technische Ausstattung der Geräte;
   - weitgehend einheitliche Anwenderoberflächen dieser Geräte, um das
   Personal entsprechend qualifizieren und über alle Standorte der KLG
   hinweg gleichermaßen einsetzen zu können;
   - die Gerätestandorte, die im Laufe der baulichen Entwicklung der KLG
   gegenwärtig und künftig geplant werden oder wechseln können, wobei der
   Auftragnehmer die Bauherrenaufgaben im Rahmen der Planung und
   Standortwahl wahrnehmen muss, kann bzw. unterstützt und dabei die
   wirtschaftlich optimierten Entscheidungen
   (Investitionskostenerspa-rung) empfehlen und optional baulich umsetzen
   muss;
   - eine Mitwirkung des Industriepartners hin zur universitären Prägung
   der KLG im Zeichen der Intersektoralen Versorgung,
   Interprofessionalität und Interdisziplinarität als Schwerpunkte der
   Entwicklung eines neu entstehenden Universitätsklinikum in enger
   Verzahnung zur klinischen Versorgung, den bestehenden und zu
   entwickelnde Zentren der KLG, der Schule für Pflege, MTLA, MTRA und
   Physiotherapie sowie der Verknüpfung der KLG zur ambulanten Versorgung
   - eine technologieneutrale und schnittstellenoffene technische
   Kommunikationsinfrastruktur für alle medizintechnischen Geräte, die es
   ermöglicht, alle diagnostischen und therapeutischen Daten, die die
   Geräte erfassen, auf einheitlicher Basis zu dokumentieren und
   anzubinden und durch entsprechende IT-technische Programme auszuwerten
   und zur weiteren Steuerung der konkreten oder künftigen
   Patientenbehandlung zu verwerten (elektronische Vorbereitung zur
   Dokumentation, Auswertung und Steuerung der Abläufe und der
   Behandlungen und Vernetzung im Sinne einer Überprüfung der
   Behandlungskonzepte mit gleichartigen Behandlungsfällen im Rahmen des
   gesetzlichen Datenschutzes und der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht)
   Für das Projekt ist ein Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen, d.h. die
   genannten Punkte sind für diesen Zeitraum zu erarbeiten und zu
   beauftragen. Des Weiteren ist es Ziel des Auftragge-bers, innerhalb der
   Vertragslaufzeit eine frühzeitige Teilhabe an technischen Neuerungen
   des Auftragnehmers zu erlangen. Durch einen Knowhow-Transfer zugunsten
   des Auftraggebers sollen dessen Mitarbeiter und Führungspersonen
   Aufgaben erlernen und diese selbstständig im Rahmen der Anwendung der
   Technologie erfüllen können. Die Mitarbeiter des Auftraggebers müssen
   entsprechend geschult werden. Alle Leistungen sind in einer Weise zu
   dokumen-tieren, dass stets eine Nachvollziehbarkeit und Prüffähigkeit
   gegeben ist.
   Weiteres Ziel ist der Einsatz von während der Vertragslaufzeit
   entwickelten technologischen Neuerungen. Um eine hohe Qualität der
   Patientenversorgung weiterhin zu gewährleisten, sind relevante
   Innovationen durch Austausch von Software und/oder Geräten einzuführen.
   Die Geräteanzahl ist stets im Hinblick auf mögliche Einsparpotentiale
   sowie die Angemessenheit derer Ausstattungsmerkmale zu prüfen.
   Einsparungen können beispielsweise durch Inno-vationen und eine damit
   einhergehende Steigerung der Produktivität entstehen, wodurch ggf.
   weniger effizient arbeitende Geräte des Gerätepools entbehrlich werden.
   Des Weiteren ist durch den Auftragnehmer ein Reporting der
   Gerätenutzung zu erbringen und dem Auftraggeber in abzustimmender Form
   vorzulegen, um die Auslastung und den Einsatz der Geräte prüfen zu
   können. Ambulante Mitnutzungskonzepte sollen berücksichtigt werden, um
   Geräte ggf. wirtschaftlicher auszulasten.
   Das Reporting kann auch auf die übrige Medizintechnik über die
   entsprechende Kommunikationsinfrastruktur als Auftragsbestandteil
   ausgedehnt werden. Die Reportingdokumentation beinhaltet auch die
   Abrechnung der Investitionsfördermittel (Aufzeigen und Optionen bezogen
   auf Finanzierungsalternativen zur Reduzierung und Refinanzierung des
   Eigenkapitalanteils und der Fördermittel, insbesondere Optionen auf
   "pay per use", Leasing-Finanzierungen, "Flatrate"-Entgelte und
   Drittnutzung im Rahmen des jeweils rechtlich zulässigen).
   Wirtschaftliches Ziel ist, mit Hilfe der Beschaffung für die Laufzeit
   des Vertrages die Gesamtkosten (Investitions- bzw. Gerätekosten,
   Finanzierungskosten, Betriebskosten z.B. für War-tung und Pflege der
   Geräte, Beratungs- und eigene Personalkosten etc.) für die Radiologie -
   bildgebende Großgeräte und Ultraschall- und die sonstigen bildgebenden
   Verfahren im Verhältnis zu den aktuellen Kosten zu reduzieren und dabei
   eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu erreichen.
   Durch einen zielgerichteten Einsatz von Knowhow und eine schnellere
   Teilhabe an relevanten Innovationen der Industriepartner wird eine
   qualitative Optimierung der Gerätetechnik entsprechend der
   medizinischen Anforderungsstruktur sowie der Prozessverbesserungen der
   Abläufe rund um das Gerät erwartet. In diesem Zusammenhang sind auch
   die Entwicklungen des Klinikums als Bestandteil des
   "Universitätsklinikums OWL" der Universität Bielefeld bezüglich der
   Geräteausstattung und Ausprägung der Leistungsfähigkeit über die
   Krankenversorgung hinaus in Forschung und Lehre zu berücksichtigen.
   Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten
   Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf
   (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18) darauf hin,
   dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt,
   die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs
   erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme
   an dem Vergabeverfahren ermöglichen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
   Preis - Gewichtung: 50
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 120
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vergabestelle wird sich eine Verlängerung in den Vertragsregelungen
   nach Vereinbarung mit den Bietern vorbehalten, um einen ordnungsgemäßen
   Abschluss des Projektes zu gewährleisten. Die genaue Laufzeitregelung
   bleibt dem Diaogverfahren vorbehalten.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5
   geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der
   Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle
   die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus
   und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch
   geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen
   an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die
   Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren
   Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche
   gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die
   Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als
   solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3-5 geeigenten Bewerber mit den
   höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines
   Erstangebotes aufgefordert.
   a). Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des
   Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in
   Millionen Euro netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer C. II
   Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.
   b). Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren
   Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer
   I.3 dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die
   Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten
   Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß
   Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt fünf
   Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster der
   Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung
   einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben,
   wählt die Vergabestellt die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen
   in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
   Es werden mindestens die drei und höchstens die fünf geeignetsten
   Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt
   sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere
   Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei
   mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis
   maximal fünf Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber
   auf dem letzten Rang mehr als fünf (5) Bewerber zuzulassen, entscheidet
   zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung
   beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleich-barkeit
   der eingereichten Referenzen abgestellt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden
   diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit
   Aufforderung zur Angebotsabgabe des Angebotes für alle Bieter
   gleichermaßen festgelegt.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform
   DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des
   Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder
   zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls
   ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die
   potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie
   sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den
   Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue
   Informationen zum Verfahren bereitstehen.
   ****
   B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die
   Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per
   E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
   ****
   C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob
   Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach
   §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§
   19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG
   vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber
   hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung
   Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils
   gefordert - einzureichen.
   ****
   D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot
   eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete
   Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein
   bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische
   Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt
   Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem
   Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder
   einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen,
   Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
   ****
   E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von
   Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen
   (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung
   sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47
   VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben.
   Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu
   denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die
   Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
   ****
   F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf
   § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der
   Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des
   Vergabeportals zu stellen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   IT-Strukturen
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA45 Lippe
   Hauptort der Ausführung:
   Klinikum Lippe GmbH Röntgenstraße 18 32756 Lippe
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel des Beschaffungsverfahrens des wettbewerblichen Dialogs mit den
   Bietern ist es, den optimierten wirtschaftlichen Erwerb und die
   nachhaltige Bewirtschaftung der Geräte zu erreichen. Hierbei gilt es,
   den derzeitigen und ggf. weiter nutzbaren Gerätebestand zu
   berücksichtigen und einzubeziehen.
   Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere:
   - eine hinreichende Verfügbarkeit der Geräte zur Bearbeitung der
   medizinischen Fälle;
   - eine hinreichende und bedarfsgerechte Anzahl, Qualität sowie
   technische Ausstattung der Geräte;
   - weitgehend einheitliche Anwenderoberflächen dieser Geräte, um das
   Personal entsprechend qualifizieren und über alle Standorte der KLG
   hinweg gleichermaßen einsetzen zu können;
   - die Gerätestandorte, die im Laufe der baulichen Entwicklung der KLG
   gegenwärtig und künftig geplant werden oder wechseln können, wobei der
   Auftragnehmer die Bauherrenaufgaben im Rahmen der Planung und
   Standortwahl wahrnehmen muss, kann bzw. unterstützt und dabei die
   wirtschaftlich optimierten Entscheidungen
   (Investitionskostenerspa-rung) empfehlen und optional baulich umsetzen
   muss;
   - eine Mitwirkung des Industriepartners hin zur universitären Prägung
   der KLG im Zeichen der Intersektoralen Versorgung,
   Interprofessionalität und Interdisziplinarität als Schwerpunkte der
   Entwicklung eines neu entstehenden Universitätsklinikum in enger
   Verzahnung zur klinischen Versorgung, den bestehenden und zu
   entwickelnde Zentren der KLG, der Schule für Pflege, MTLA, MTRA und
   Physiotherapie sowie der Verknüpfung der KLG zur ambulanten Versorgung
   - eine technologieneutrale und schnittstellenoffene technische
   Kommunikationsinfrastruktur für alle medizintechnischen Geräte, die es
   ermöglicht, alle diagnostischen und therapeutischen Daten, die die
   Geräte erfassen, auf einheitlicher Basis zu dokumentieren und
   anzubinden und durch entsprechende IT-technische Programme auszuwerten
   und zur weiteren Steuerung der konkreten oder künftigen
   Patientenbehandlung zu verwerten (elektronische Vorbereitung zur
   Dokumentation, Auswertung und Steuerung der Abläufe und der
   Behandlungen und Vernetzung im Sinne einer Überprüfung der
   Behandlungskonzepte mit gleichartigen Behandlungsfällen im Rahmen des
   gesetzlichen Datenschutzes und der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht)
   Für das Projekt ist ein Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen, d.h. die
   genannten Punkte sind für diesen Zeitraum zu erarbeiten und zu
   beauftragen. Des Weiteren ist es Ziel des Auftragge-bers, innerhalb der
   Vertragslaufzeit eine frühzeitige Teilhabe an technischen Neuerungen
   des Auftragnehmers zu erlangen. Durch einen Knowhow-Transfer zugunsten
   des Auftraggebers sollen dessen Mitarbeiter und Führungspersonen
   Aufgaben erlernen und diese selbstständig im Rahmen der Anwendung der
   Technologie erfüllen können. Die Mitarbeiter des Auftraggebers müssen
   entsprechend geschult werden. Alle Leistungen sind in einer Weise zu
   dokumen-tieren, dass stets eine Nachvollziehbarkeit und Prüffähigkeit
   gegeben ist.
   Weiteres Ziel ist der Einsatz von während der Vertragslaufzeit
   entwickelten technologischen Neuerungen. Um eine hohe Qualität der
   Patientenversorgung weiterhin zu gewährleisten, sind relevante
   Innovationen durch Austausch von Software und/oder Geräten einzuführen.
   Die Geräteanzahl ist stets im Hinblick auf mögliche Einsparpotentiale
   sowie die Angemessenheit derer Ausstattungsmerkmale zu prüfen.
   Einsparungen können beispielsweise durch Inno-vationen und eine damit
   einhergehende Steigerung der Produktivität entstehen, wodurch ggf.
   weniger effizient arbeitende Geräte des Gerätepools entbehrlich werden.
   Des Weiteren ist durch den Auftragnehmer ein Reporting der
   Gerätenutzung zu erbringen und dem Auftraggeber in abzustimmender Form
   vorzulegen, um die Auslastung und den Einsatz der Geräte prüfen zu
   können. Ambulante Mitnutzungskonzepte sollen berücksichtigt werden, um
   Geräte ggf. wirtschaftlicher auszulasten.
   Das Reporting kann auch auf die übrige Medizintechnik über die
   entsprechende Kommunikationsinfrastruktur als Auftragsbestandteil
   ausgedehnt werden. Die Reportingdokumentation beinhaltet auch die
   Abrechnung der Investitionsfördermittel (Aufzeigen und Optionen bezogen
   auf Finanzierungsalternativen zur Reduzierung und Refinanzierung des
   Eigenkapitalanteils und der Fördermittel, insbesondere Optionen auf
   "pay per use", Leasing-Finanzierungen, "Flatrate"-Entgelte und
   Drittnutzung im Rahmen des jeweils rechtlich zulässigen).
   Wirtschaftliches Ziel ist, mit Hilfe der Beschaffung für die Laufzeit
   des Vertrages die Gesamtkosten (Investitions- bzw. Gerätekosten,
   Finanzierungskosten, Betriebskosten z.B. für War-tung und Pflege der
   Geräte, Beratungs- und eigene Personalkosten etc.) für die Radiologie -
   bildgebende Großgeräte und Ultraschall- und die sonstigen bildgebenden
   Verfahren im Verhältnis zu den aktuellen Kosten zu reduzieren und dabei
   eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu erreichen.
   Durch einen zielgerichteten Einsatz von Knowhow und eine schnellere
   Teilhabe an relevanten Innovationen der Industriepartner wird eine
   qualitative Optimierung der Gerätetechnik entsprechend der
   medizinischen Anforderungsstruktur sowie der Prozessverbesserungen der
   Abläufe rund um das Gerät erwartet. In diesem Zusammenhang sind auch
   die Entwicklungen des Klinikums als Bestandteil des
   "Universitätsklinikums OWL" der Universität Bielefeld bezüglich der
   Geräteausstattung und Ausprägung der Leistungsfähigkeit über die
   Krankenversorgung hinaus in Forschung und Lehre zu berücksichtigen.
   Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten
   Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf
   (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18) darauf hin,
   dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt,
   die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs
   erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme
   an dem Vergabeverfahren ermöglichen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
   Preis - Gewichtung: 50
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 120
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vergabestelle wird sich eine Verlängerung in den Vertragsregelungen
   nach Vereinbarung mit den Bietern vorbehalten, um einen ordnungsgemäßen
   Abschluss des Projektes zu gewährleisten. Die genaue Laufzeitregelung
   bleibt dem Diaogverfahren vorbehalten.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5
   geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der
   Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle
   die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus
   und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch
   geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen
   an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die
   Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren
   Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche
   gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die
   Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als
   solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3-5 geeigenten Bewerber mit den
   höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines
   Erstangebotes aufgefordert.
   a). Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des
   Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in
   Millionen Euro netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer C. II
   Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.
   b). Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren
   Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer
   I.3 dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die
   Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten
   Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß
   Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt fünf
   Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster der
   Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung
   einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben,
   wählt die Vergabestellt die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen
   in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
   Es werden mindestens die drei und höchstens die fünf geeignetsten
   Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt
   sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere
   Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei
   mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis
   maximal fünf Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber
   auf dem letzten Rang mehr als fünf (5) Bewerber zuzulassen, entscheidet
   zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung
   beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleich-barkeit
   der eingereichten Referenzen abgestellt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden
   diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit
   Aufforderung zur Angebotsabgabe des Angebotes für alle Bieter
   gleichermaßen festgelegt.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform
   DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des
   Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder
   zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls
   ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die
   potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie
   sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den
   Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue
   Informationen zum Verfahren bereitstehen.
   ****
   B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die
   Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per
   E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
   ****
   C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob
   Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach
   §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§
   19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG
   vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber
   hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung
   Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils
   gefordert - einzureichen.
   ****
   D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot
   eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete
   Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein
   bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische
   Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt
   Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem
   Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder
   einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen,
   Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
   ****
   E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von
   Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen
   (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung
   sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47
   VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben.
   Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu
   denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die
   Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
   ****
   F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf
   § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der
   Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des
   Vergabeportals zu stellen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Bieter hat mit seinem Teilahmantrag mindestens mittels
   Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich
   die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen
   mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
   *****
   [1] Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach
   Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist
   (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV)
   [2] Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
   *****
   Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter
   ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten
   Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er
   den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen
   auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung
   gemäß § 56 VgV vor.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter hat mit seinem Teilahmantrag mindestens mittels
   Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich
   die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen
   mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
   *****
   [3] Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand
   der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§
   122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
   [5] Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122
   Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
   Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
   für Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens 5,0 Mio. EUR p.a.
   (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder
   Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines
   Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im
   Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
   [6] Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122
   Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer
   Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe
   von 1,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach
   Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder
   Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende
   Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie
   ausreichend).
   [7] Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von
   Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der
   Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
   *****
   Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter
   ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten
   Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er
   den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen
   auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung
   gemäß § 56 VgV vor.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   [4] Der Bewerber weist mindestens einen durch-schnittlichen jährlichen
   Umsatz in Höhe von 0,25 Mio. Euro in den letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf. Der Umsatz ist ggfs.
   durch Referenzen zu belegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter hat mit seinem Teilahmantrag mindestens mittels
   Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich
   die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen
   mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
   *****
   [8] Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3
   GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Geeignete Referenzen über früher
   ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der
   in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer-
   oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise
   Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
   über die Lieferung der abgefragten Beschaffungsgegenstände.
   [10] Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von
   Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden
   sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst
   Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
   [11] Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung
   (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog.
   Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
   erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die
   technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende
   Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und
   finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
   Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die
   Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung"
   abzugeben).
   [12] Nachweis nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder
   vergleichbar
   *****
   Der Bewerber muss aufgrund seiner technischen und personellen
   Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten
   Leistungen zu erbringen. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages ist durch
   Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften zulässig. Die Einschaltung
   von Nachunternehmern ist grundsätzlich zulässig. Vergaberechtsrelevante
   Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den geheimen
   Wettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter, die sich mehrfach
   an diesem Vergabeverfahren beteiligen, müssen auf Anforderung durch die
   Vergabestelle nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß
   gegen den geheimen Wettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der
   Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend,
   wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren
   der geheime Wettbewerb verletzt ist.
   *****
   Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter
   ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten
   Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er
   den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen
   auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung
   gemäß § 56 VgV vor.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   [9a] Der Bewerber weist mindestens drei geeignete vergleichbare
   Referenzen in den letzten höchstens drei Jahren über früher ausgeführte
   Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach.
   [9b] Der Bewerber weist mindestens eine geeignete vergleichbare
   Referenz über eine wissenschaftliche Kooperation mit einem
   Universitätsklinikum in der Bundesrepublik Deutschland auf.
   [13a] Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2
   Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
   Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der
   mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der
   erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch
   geeig-nete Nachweise zu erbringen.
   [13b] Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfä-higkeit (§ 122 Abs. 2
   Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
   Angaben, inwiefern der Bieter eine eigene, zertifizierte
   Serviceorganisation vorhält, so dass Wartungs- und
   Instandsetzungsarbeiten für die Analysengeräte eigenständig vom Bieter
   durchgeführt werden können.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   [14] Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
   [15] Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
   [16] EU_BVB_TariftreueMindestentlohnung
   [17] Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
   [18] Auszug aus dem Gewerbezentralregister - falls vorliegend -
   [19] Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
   [20] Eigenerklaerung_Mindestlohngesetz_bearbeitet
   Bieter müssen im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach
   Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG NRW) erforderlichen besonderen
   Vertragsbedingungen anerkennen. Daher sind diese Gegenstand der
   Eigenerklärung nach dem Mindestlohngesetz.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Wettbewerblicher Dialog
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/06/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 27/06/2022
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   A. Nutzung der Vergabeplattform
   Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung
   des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer
   Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das
   Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform
   und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen
   kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung
   die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten
   können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich
   ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die
   Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens
   informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den
   entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen
   zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das
   e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle
   sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich
   "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig
   gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen,
   können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten
   Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte
   Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung,
   diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen
   sind ungültig.
   ****
   B. Rügeerfordernis
   Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
   hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle
   innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße
   gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für
   diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung
   sogenannter Erster Lösungsvorschläge erkennbar sind, von den Bewerbern
   spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe erster
   Lösungsvorschläge gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160
   Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall,
   dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der
   Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge
   nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von
   längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den
   Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
   einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMR7U5
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 411-1691
   Fax: +49 2514112165
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2514112165
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1
   Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen,vergangen sind.
   2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134
   Abs. 2 GWB sind zu beachten.
   3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses
   nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen
   Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2514112165
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/05/2022
References
   6. mailto:KLD-Vergabe@mmv-recht.de?subject=TED
   7. https://www.klinikum-lippe.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMR7U5/documents
   9. mailto:vergabe@mmv-recht.de?subject=TED
  10. https://www.mmv-recht.de/de
  11. http://www.mmv-recht.de/
  12. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMR7U5
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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