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Ausschreibung: Labordienste - DE-Lippe
Labordienste
Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Pathologiedienste
Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Dokument Nr...: 255893-2022 (ID: 2022051309204904891)
Veröffentlicht: 13.05.2022
*
DE-Lippe: Labordienste
2022/S 93/2022 255893
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Lippe GmbH
Postanschrift: Röntgenstraße 18
Ort: Lippe
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [6]KLD-Vergabe@mmv-recht.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.klinikum-lippe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMR7U5/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Martini Mogg Vogt Rechtsanwälte,
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB | RA
Martin Schumm, LL.M.
Postanschrift: Joseph-Schumpeter-Allee 23
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabedezernat
E-Mail: [9]vergabe@mmv-recht.de
Telefon: +49 228184379813
Fax: +49 228184379871
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]https://www.mmv-recht.de/de
Adresse des Beschafferprofils: [11]www.mmv-recht.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[12]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMR7U5
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Diagnostikzentrum Klinikum Lippe GmbH
Referenznummer der Bekanntmachung: KLD 01/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71900000 Labordienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Seitens der Klinikum Lippe GmbH (nachfolgend auch KLG genannt) ist
angedacht, die Ausstattung des Diagnostikzentrums in einem innovativen
Beschaffungs- und Bereitstellungspartnerschaftsansatz durchzuführen. Im
Rahmen der geplanten "Partnerschaften" sollen die Industriepartner
neben den Bereitstellungs- und Bewirtschaftungsleistungen der
betreffenden Medizintechnik auch Beratungsleistungen hinsichtlich der
betriebsorganisatorischen Verbesserung zur optimalen Auslastung sowie
einer fundierten und zukunftsgerichteten Produktauswahl übernehmen.
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind den Bedürfnissen
und Anforderungen aus Anlage 1 zu diesen Teilnahme- und
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
In Konkretisierung der Ziffer II.1.6) teilt die Vergabestelle mit, dass
eine gesamthafte der Vergabe der Lose 1-4 auch an einen Bieter
vorbehalten bleibt (sogenannte Kombinationsangebote).
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Labormedizin
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Hauptort der Ausführung:
Klinikum Lippe GmbH Röntgenstraße 18 32756 Lippe
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ziel des Beschaffungsverfahrens des wettbewerblichen Dialogs mit den
Bietern ist es, den optimierten wirtschaftlichen Erwerb und die
nachhaltige Bewirtschaftung der Geräte zu erreichen. Hierbei gilt es,
den derzeitigen und ggf. weiter nutzbaren Gerätebestand zu
berücksichtigen und einzubeziehen.
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere:
- eine hinreichende Verfügbarkeit der Geräte zur Bearbeitung der
medizinischen Fälle;
- eine hinreichende und bedarfsgerechte Anzahl, Qualität sowie
technische Ausstattung der Geräte;
- weitgehend einheitliche Anwenderoberflächen dieser Geräte, um das
Personal entsprechend qualifizieren und über alle Standorte der KLG
hinweg gleichermaßen einsetzen zu können;
- die Gerätestandorte, die im Laufe der baulichen Entwicklung der KLG
gegenwärtig und künftig geplant werden oder wechseln können, wobei der
Auftragnehmer die Bauherrenaufgaben im Rahmen der Planung und
Standortwahl wahrnehmen muss, kann bzw. unterstützt und dabei die
wirtschaftlich optimierten Entscheidungen
(Investitionskostenerspa-rung) empfehlen und optional baulich umsetzen
muss;
- eine Mitwirkung des Industriepartners hin zur universitären Prägung
der KLG im Zeichen der Intersektoralen Versorgung,
Interprofessionalität und Interdisziplinarität als Schwerpunkte der
Entwicklung eines neu entstehenden Universitätsklinikum in enger
Verzahnung zur klinischen Versorgung, den bestehenden und zu
entwickelnde Zentren der KLG, der Schule für Pflege, MTLA, MTRA und
Physiotherapie sowie der Verknüpfung der KLG zur ambulanten Versorgung
- eine technologieneutrale und schnittstellenoffene technische
Kommunikationsinfrastruktur für alle medizintechnischen Geräte, die es
ermöglicht, alle diagnostischen und therapeutischen Daten, die die
Geräte erfassen, auf einheitlicher Basis zu dokumentieren und
anzubinden und durch entsprechende IT-technische Programme auszuwerten
und zur weiteren Steuerung der konkreten oder künftigen
Patientenbehandlung zu verwerten (elektronische Vorbereitung zur
Dokumentation, Auswertung und Steuerung der Abläufe und der
Behandlungen und Vernetzung im Sinne einer Überprüfung der
Behandlungskonzepte mit gleichartigen Behandlungsfällen im Rahmen des
gesetzlichen Datenschutzes und der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht)
Für das Projekt ist ein Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen, d.h. die
genannten Punkte sind für diesen Zeitraum zu erarbeiten und zu
beauftragen. Des Weiteren ist es Ziel des Auftragge-bers, innerhalb der
Vertragslaufzeit eine frühzeitige Teilhabe an technischen Neuerungen
des Auftragnehmers zu erlangen. Durch einen Knowhow-Transfer zugunsten
des Auftraggebers sollen dessen Mitarbeiter und Führungspersonen
Aufgaben erlernen und diese selbstständig im Rahmen der Anwendung der
Technologie erfüllen können. Die Mitarbeiter des Auftraggebers müssen
entsprechend geschult werden. Alle Leistungen sind in einer Weise zu
dokumen-tieren, dass stets eine Nachvollziehbarkeit und Prüffähigkeit
gegeben ist.
Weiteres Ziel ist der Einsatz von während der Vertragslaufzeit
entwickelten technologischen Neuerungen. Um eine hohe Qualität der
Patientenversorgung weiterhin zu gewährleisten, sind relevante
Innovationen durch Austausch von Software und/oder Geräten einzuführen.
Die Geräteanzahl ist stets im Hinblick auf mögliche Einsparpotentiale
sowie die Angemessenheit derer Ausstattungsmerkmale zu prüfen.
Einsparungen können beispielsweise durch Inno-vationen und eine damit
einhergehende Steigerung der Produktivität entstehen, wodurch ggf.
weniger effizient arbeitende Geräte des Gerätepools entbehrlich werden.
Des Weiteren ist durch den Auftragnehmer ein Reporting der
Gerätenutzung zu erbringen und dem Auftraggeber in abzustimmender Form
vorzulegen, um die Auslastung und den Einsatz der Geräte prüfen zu
können. Ambulante Mitnutzungskonzepte sollen berücksichtigt werden, um
Geräte ggf. wirtschaftlicher auszulasten.
Das Reporting kann auch auf die übrige Medizintechnik über die
entsprechende Kommunikationsinfrastruktur als Auftragsbestandteil
ausgedehnt werden. Die Reportingdokumentation beinhaltet auch die
Abrechnung der Investitionsfördermittel (Aufzeigen und Optionen bezogen
auf Finanzierungsalternativen zur Reduzierung und Refinanzierung des
Eigenkapitalanteils und der Fördermittel, insbesondere Optionen auf
"pay per use", Leasing-Finanzierungen, "Flatrate"-Entgelte und
Drittnutzung im Rahmen des jeweils rechtlich zulässigen).
Wirtschaftliches Ziel ist, mit Hilfe der Beschaffung für die Laufzeit
des Vertrages die Gesamtkosten (Investitions- bzw. Gerätekosten,
Finanzierungskosten, Betriebskosten z.B. für War-tung und Pflege der
Geräte, Beratungs- und eigene Personalkosten etc.) für die Radiologie -
bildgebende Großgeräte und Ultraschall- und die sonstigen bildgebenden
Verfahren im Verhältnis zu den aktuellen Kosten zu reduzieren und dabei
eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu erreichen.
Durch einen zielgerichteten Einsatz von Knowhow und eine schnellere
Teilhabe an relevanten Innovationen der Industriepartner wird eine
qualitative Optimierung der Gerätetechnik entsprechend der
medizinischen Anforderungsstruktur sowie der Prozessverbesserungen der
Abläufe rund um das Gerät erwartet. In diesem Zusammenhang sind auch
die Entwicklungen des Klinikums als Bestandteil des
"Universitätsklinikums OWL" der Universität Bielefeld bezüglich der
Geräteausstattung und Ausprägung der Leistungsfähigkeit über die
Krankenversorgung hinaus in Forschung und Lehre zu berücksichtigen.
Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten
Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18) darauf hin,
dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt,
die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs
erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme
an dem Vergabeverfahren ermöglichen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vergabestelle wird sich eine Verlängerung in den Vertragsregelungen
nach Vereinbarung mit den Bietern vorbehalten, um einen ordnungsgemäßen
Abschluss des Projektes zu gewährleisten. Die genaue Laufzeitregelung
bleibt dem Diaogverfahren vorbehalten.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5
geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der
Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle
die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus
und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch
geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen
an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die
Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren
Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche
gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die
Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als
solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3-5 geeigenten Bewerber mit den
höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines
Erstangebotes aufgefordert.
a). Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des
Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in
Millionen Euro netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer C. II
Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.
b). Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren
Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer
I.3 dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die
Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten
Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß
Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt fünf
Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster der
Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung
einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben,
wählt die Vergabestellt die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen
in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Es werden mindestens die drei und höchstens die fünf geeignetsten
Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt
sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere
Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei
mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis
maximal fünf Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber
auf dem letzten Rang mehr als fünf (5) Bewerber zuzulassen, entscheidet
zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung
beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleich-barkeit
der eingereichten Referenzen abgestellt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden
diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit
Aufforderung zur Angebotsabgabe des Angebotes für alle Bieter
gleichermaßen festgelegt.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform
DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des
Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder
zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls
ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die
potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie
sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den
Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue
Informationen zum Verfahren bereitstehen.
****
B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die
Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per
E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
****
C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob
Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach
§§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§
19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG
vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber
hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung
Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils
gefordert - einzureichen.
****
D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot
eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete
Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein
bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische
Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt
Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder
einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen,
Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
****
E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von
Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen
(Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung
sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47
VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben.
Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu
denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die
Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
****
F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf
§ 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der
Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des
Vergabeportals zu stellen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
kulturelle Mikrobiologie
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Hauptort der Ausführung:
Klinikum Lippe GmbH Röntgenstraße 18 32756 Lippe
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ziel des Beschaffungsverfahrens des wettbewerblichen Dialogs mit den
Bietern ist es, den optimierten wirtschaftlichen Erwerb und die
nachhaltige Bewirtschaftung der Geräte zu erreichen. Hierbei gilt es,
den derzeitigen und ggf. weiter nutzbaren Gerätebestand zu
berücksichtigen und einzubeziehen.
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere:
- eine hinreichende Verfügbarkeit der Geräte zur Bearbeitung der
medizinischen Fälle;
- eine hinreichende und bedarfsgerechte Anzahl, Qualität sowie
technische Ausstattung der Geräte;
- weitgehend einheitliche Anwenderoberflächen dieser Geräte, um das
Personal entsprechend qualifizieren und über alle Standorte der KLG
hinweg gleichermaßen einsetzen zu können;
- die Gerätestandorte, die im Laufe der baulichen Entwicklung der KLG
gegenwärtig und künftig geplant werden oder wechseln können, wobei der
Auftragnehmer die Bauherrenaufgaben im Rahmen der Planung und
Standortwahl wahrnehmen muss, kann bzw. unterstützt und dabei die
wirtschaftlich optimierten Entscheidungen
(Investitionskostenerspa-rung) empfehlen und optional baulich umsetzen
muss;
- eine Mitwirkung des Industriepartners hin zur universitären Prägung
der KLG im Zeichen der Intersektoralen Versorgung,
Interprofessionalität und Interdisziplinarität als Schwerpunkte der
Entwicklung eines neu entstehenden Universitätsklinikum in enger
Verzahnung zur klinischen Versorgung, den bestehenden und zu
entwickelnde Zentren der KLG, der Schule für Pflege, MTLA, MTRA und
Physiotherapie sowie der Verknüpfung der KLG zur ambulanten Versorgung
- eine technologieneutrale und schnittstellenoffene technische
Kommunikationsinfrastruktur für alle medizintechnischen Geräte, die es
ermöglicht, alle diagnostischen und therapeutischen Daten, die die
Geräte erfassen, auf einheitlicher Basis zu dokumentieren und
anzubinden und durch entsprechende IT-technische Programme auszuwerten
und zur weiteren Steuerung der konkreten oder künftigen
Patientenbehandlung zu verwerten (elektronische Vorbereitung zur
Dokumentation, Auswertung und Steuerung der Abläufe und der
Behandlungen und Vernetzung im Sinne einer Überprüfung der
Behandlungskonzepte mit gleichartigen Behandlungsfällen im Rahmen des
gesetzlichen Datenschutzes und der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht)
Für das Projekt ist ein Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen, d.h. die
genannten Punkte sind für diesen Zeitraum zu erarbeiten und zu
beauftragen. Des Weiteren ist es Ziel des Auftragge-bers, innerhalb der
Vertragslaufzeit eine frühzeitige Teilhabe an technischen Neuerungen
des Auftragnehmers zu erlangen. Durch einen Knowhow-Transfer zugunsten
des Auftraggebers sollen dessen Mitarbeiter und Führungspersonen
Aufgaben erlernen und diese selbstständig im Rahmen der Anwendung der
Technologie erfüllen können. Die Mitarbeiter des Auftraggebers müssen
entsprechend geschult werden. Alle Leistungen sind in einer Weise zu
dokumen-tieren, dass stets eine Nachvollziehbarkeit und Prüffähigkeit
gegeben ist.
Weiteres Ziel ist der Einsatz von während der Vertragslaufzeit
entwickelten technologischen Neuerungen. Um eine hohe Qualität der
Patientenversorgung weiterhin zu gewährleisten, sind relevante
Innovationen durch Austausch von Software und/oder Geräten einzuführen.
Die Geräteanzahl ist stets im Hinblick auf mögliche Einsparpotentiale
sowie die Angemessenheit derer Ausstattungsmerkmale zu prüfen.
Einsparungen können beispielsweise durch Inno-vationen und eine damit
einhergehende Steigerung der Produktivität entstehen, wodurch ggf.
weniger effizient arbeitende Geräte des Gerätepools entbehrlich werden.
Des Weiteren ist durch den Auftragnehmer ein Reporting der
Gerätenutzung zu erbringen und dem Auftraggeber in abzustimmender Form
vorzulegen, um die Auslastung und den Einsatz der Geräte prüfen zu
können. Ambulante Mitnutzungskonzepte sollen berücksichtigt werden, um
Geräte ggf. wirtschaftlicher auszulasten.
Das Reporting kann auch auf die übrige Medizintechnik über die
entsprechende Kommunikationsinfrastruktur als Auftragsbestandteil
ausgedehnt werden. Die Reportingdokumentation beinhaltet auch die
Abrechnung der Investitionsfördermittel (Aufzeigen und Optionen bezogen
auf Finanzierungsalternativen zur Reduzierung und Refinanzierung des
Eigenkapitalanteils und der Fördermittel, insbesondere Optionen auf
"pay per use", Leasing-Finanzierungen, "Flatrate"-Entgelte und
Drittnutzung im Rahmen des jeweils rechtlich zulässigen).
Wirtschaftliches Ziel ist, mit Hilfe der Beschaffung für die Laufzeit
des Vertrages die Gesamtkosten (Investitions- bzw. Gerätekosten,
Finanzierungskosten, Betriebskosten z.B. für War-tung und Pflege der
Geräte, Beratungs- und eigene Personalkosten etc.) für die Radiologie -
bildgebende Großgeräte und Ultraschall- und die sonstigen bildgebenden
Verfahren im Verhältnis zu den aktuellen Kosten zu reduzieren und dabei
eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu erreichen.
Durch einen zielgerichteten Einsatz von Knowhow und eine schnellere
Teilhabe an relevanten Innovationen der Industriepartner wird eine
qualitative Optimierung der Gerätetechnik entsprechend der
medizinischen Anforderungsstruktur sowie der Prozessverbesserungen der
Abläufe rund um das Gerät erwartet. In diesem Zusammenhang sind auch
die Entwicklungen des Klinikums als Bestandteil des
"Universitätsklinikums OWL" der Universität Bielefeld bezüglich der
Geräteausstattung und Ausprägung der Leistungsfähigkeit über die
Krankenversorgung hinaus in Forschung und Lehre zu berücksichtigen.
Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten
Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18) darauf hin,
dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt,
die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs
erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme
an dem Vergabeverfahren ermöglichen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vergabestelle wird sich eine Verlängerung in den Vertragsregelungen
nach Vereinbarung mit den Bietern vorbehalten, um einen ordnungsgemäßen
Abschluss des Projektes zu gewährleisten. Die genaue Laufzeitregelung
bleibt dem Diaogverfahren vorbehalten.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5
geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der
Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle
die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus
und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch
geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen
an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die
Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren
Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche
gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die
Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als
solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3-5 geeigenten Bewerber mit den
höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines
Erstangebotes aufgefordert.
a). Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des
Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in
Millionen Euro netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer C. II
Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.
b). Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren
Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer
I.3 dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die
Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten
Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß
Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt fünf
Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster der
Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung
einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben,
wählt die Vergabestellt die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen
in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Es werden mindestens die drei und höchstens die fünf geeignetsten
Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt
sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere
Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei
mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis
maximal fünf Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber
auf dem letzten Rang mehr als fünf (5) Bewerber zuzulassen, entscheidet
zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung
beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleich-barkeit
der eingereichten Referenzen abgestellt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden
diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit
Aufforderung zur Angebotsabgabe des Angebotes für alle Bieter
gleichermaßen festgelegt.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform
DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des
Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder
zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls
ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die
potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie
sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den
Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue
Informationen zum Verfahren bereitstehen.
****
B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die
Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per
E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
****
C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob
Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach
§§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§
19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG
vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber
hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung
Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils
gefordert - einzureichen.
****
D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot
eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete
Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein
bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische
Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt
Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder
einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen,
Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
****
E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von
Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen
(Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung
sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47
VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben.
Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu
denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die
Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
****
F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf
§ 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der
Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des
Vergabeportals zu stellen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Pathologie
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85111800 Pathologiedienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Hauptort der Ausführung:
Klinikum Lippe GmbH Röntgenstraße 18 32756 Lippe
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ziel des Beschaffungsverfahrens des wettbewerblichen Dialogs mit den
Bietern ist es, den optimierten wirtschaftlichen Erwerb und die
nachhaltige Bewirtschaftung der Geräte zu erreichen. Hierbei gilt es,
den derzeitigen und ggf. weiter nutzbaren Gerätebestand zu
berücksichtigen und einzubeziehen.
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere:
- eine hinreichende Verfügbarkeit der Geräte zur Bearbeitung der
medizinischen Fälle;
- eine hinreichende und bedarfsgerechte Anzahl, Qualität sowie
technische Ausstattung der Geräte;
- weitgehend einheitliche Anwenderoberflächen dieser Geräte, um das
Personal entsprechend qualifizieren und über alle Standorte der KLG
hinweg gleichermaßen einsetzen zu können;
- die Gerätestandorte, die im Laufe der baulichen Entwicklung der KLG
gegenwärtig und künftig geplant werden oder wechseln können, wobei der
Auftragnehmer die Bauherrenaufgaben im Rahmen der Planung und
Standortwahl wahrnehmen muss, kann bzw. unterstützt und dabei die
wirtschaftlich optimierten Entscheidungen
(Investitionskostenerspa-rung) empfehlen und optional baulich umsetzen
muss;
- eine Mitwirkung des Industriepartners hin zur universitären Prägung
der KLG im Zeichen der Intersektoralen Versorgung,
Interprofessionalität und Interdisziplinarität als Schwerpunkte der
Entwicklung eines neu entstehenden Universitätsklinikum in enger
Verzahnung zur klinischen Versorgung, den bestehenden und zu
entwickelnde Zentren der KLG, der Schule für Pflege, MTLA, MTRA und
Physiotherapie sowie der Verknüpfung der KLG zur ambulanten Versorgung
- eine technologieneutrale und schnittstellenoffene technische
Kommunikationsinfrastruktur für alle medizintechnischen Geräte, die es
ermöglicht, alle diagnostischen und therapeutischen Daten, die die
Geräte erfassen, auf einheitlicher Basis zu dokumentieren und
anzubinden und durch entsprechende IT-technische Programme auszuwerten
und zur weiteren Steuerung der konkreten oder künftigen
Patientenbehandlung zu verwerten (elektronische Vorbereitung zur
Dokumentation, Auswertung und Steuerung der Abläufe und der
Behandlungen und Vernetzung im Sinne einer Überprüfung der
Behandlungskonzepte mit gleichartigen Behandlungsfällen im Rahmen des
gesetzlichen Datenschutzes und der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht)
Für das Projekt ist ein Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen, d.h. die
genannten Punkte sind für diesen Zeitraum zu erarbeiten und zu
beauftragen. Des Weiteren ist es Ziel des Auftragge-bers, innerhalb der
Vertragslaufzeit eine frühzeitige Teilhabe an technischen Neuerungen
des Auftragnehmers zu erlangen. Durch einen Knowhow-Transfer zugunsten
des Auftraggebers sollen dessen Mitarbeiter und Führungspersonen
Aufgaben erlernen und diese selbstständig im Rahmen der Anwendung der
Technologie erfüllen können. Die Mitarbeiter des Auftraggebers müssen
entsprechend geschult werden. Alle Leistungen sind in einer Weise zu
dokumen-tieren, dass stets eine Nachvollziehbarkeit und Prüffähigkeit
gegeben ist.
Weiteres Ziel ist der Einsatz von während der Vertragslaufzeit
entwickelten technologischen Neuerungen. Um eine hohe Qualität der
Patientenversorgung weiterhin zu gewährleisten, sind relevante
Innovationen durch Austausch von Software und/oder Geräten einzuführen.
Die Geräteanzahl ist stets im Hinblick auf mögliche Einsparpotentiale
sowie die Angemessenheit derer Ausstattungsmerkmale zu prüfen.
Einsparungen können beispielsweise durch Inno-vationen und eine damit
einhergehende Steigerung der Produktivität entstehen, wodurch ggf.
weniger effizient arbeitende Geräte des Gerätepools entbehrlich werden.
Des Weiteren ist durch den Auftragnehmer ein Reporting der
Gerätenutzung zu erbringen und dem Auftraggeber in abzustimmender Form
vorzulegen, um die Auslastung und den Einsatz der Geräte prüfen zu
können. Ambulante Mitnutzungskonzepte sollen berücksichtigt werden, um
Geräte ggf. wirtschaftlicher auszulasten.
Das Reporting kann auch auf die übrige Medizintechnik über die
entsprechende Kommunikationsinfrastruktur als Auftragsbestandteil
ausgedehnt werden. Die Reportingdokumentation beinhaltet auch die
Abrechnung der Investitionsfördermittel (Aufzeigen und Optionen bezogen
auf Finanzierungsalternativen zur Reduzierung und Refinanzierung des
Eigenkapitalanteils und der Fördermittel, insbesondere Optionen auf
"pay per use", Leasing-Finanzierungen, "Flatrate"-Entgelte und
Drittnutzung im Rahmen des jeweils rechtlich zulässigen).
Wirtschaftliches Ziel ist, mit Hilfe der Beschaffung für die Laufzeit
des Vertrages die Gesamtkosten (Investitions- bzw. Gerätekosten,
Finanzierungskosten, Betriebskosten z.B. für War-tung und Pflege der
Geräte, Beratungs- und eigene Personalkosten etc.) für die Radiologie -
bildgebende Großgeräte und Ultraschall- und die sonstigen bildgebenden
Verfahren im Verhältnis zu den aktuellen Kosten zu reduzieren und dabei
eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu erreichen.
Durch einen zielgerichteten Einsatz von Knowhow und eine schnellere
Teilhabe an relevanten Innovationen der Industriepartner wird eine
qualitative Optimierung der Gerätetechnik entsprechend der
medizinischen Anforderungsstruktur sowie der Prozessverbesserungen der
Abläufe rund um das Gerät erwartet. In diesem Zusammenhang sind auch
die Entwicklungen des Klinikums als Bestandteil des
"Universitätsklinikums OWL" der Universität Bielefeld bezüglich der
Geräteausstattung und Ausprägung der Leistungsfähigkeit über die
Krankenversorgung hinaus in Forschung und Lehre zu berücksichtigen.
Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten
Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18) darauf hin,
dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt,
die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs
erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme
an dem Vergabeverfahren ermöglichen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vergabestelle wird sich eine Verlängerung in den Vertragsregelungen
nach Vereinbarung mit den Bietern vorbehalten, um einen ordnungsgemäßen
Abschluss des Projektes zu gewährleisten. Die genaue Laufzeitregelung
bleibt dem Diaogverfahren vorbehalten.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5
geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der
Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle
die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus
und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch
geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen
an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die
Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren
Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche
gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die
Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als
solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3-5 geeigenten Bewerber mit den
höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines
Erstangebotes aufgefordert.
a). Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des
Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in
Millionen Euro netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer C. II
Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.
b). Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren
Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer
I.3 dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die
Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten
Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß
Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt fünf
Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster der
Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung
einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben,
wählt die Vergabestellt die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen
in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Es werden mindestens die drei und höchstens die fünf geeignetsten
Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt
sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere
Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei
mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis
maximal fünf Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber
auf dem letzten Rang mehr als fünf (5) Bewerber zuzulassen, entscheidet
zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung
beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleich-barkeit
der eingereichten Referenzen abgestellt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden
diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit
Aufforderung zur Angebotsabgabe des Angebotes für alle Bieter
gleichermaßen festgelegt.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform
DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des
Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder
zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls
ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die
potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie
sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den
Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue
Informationen zum Verfahren bereitstehen.
****
B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die
Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per
E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
****
C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob
Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach
§§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§
19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG
vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber
hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung
Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils
gefordert - einzureichen.
****
D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot
eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete
Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein
bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische
Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt
Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder
einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen,
Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
****
E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von
Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen
(Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung
sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47
VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben.
Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu
denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die
Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
****
F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf
§ 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der
Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des
Vergabeportals zu stellen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
IT-Strukturen
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Hauptort der Ausführung:
Klinikum Lippe GmbH Röntgenstraße 18 32756 Lippe
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ziel des Beschaffungsverfahrens des wettbewerblichen Dialogs mit den
Bietern ist es, den optimierten wirtschaftlichen Erwerb und die
nachhaltige Bewirtschaftung der Geräte zu erreichen. Hierbei gilt es,
den derzeitigen und ggf. weiter nutzbaren Gerätebestand zu
berücksichtigen und einzubeziehen.
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere:
- eine hinreichende Verfügbarkeit der Geräte zur Bearbeitung der
medizinischen Fälle;
- eine hinreichende und bedarfsgerechte Anzahl, Qualität sowie
technische Ausstattung der Geräte;
- weitgehend einheitliche Anwenderoberflächen dieser Geräte, um das
Personal entsprechend qualifizieren und über alle Standorte der KLG
hinweg gleichermaßen einsetzen zu können;
- die Gerätestandorte, die im Laufe der baulichen Entwicklung der KLG
gegenwärtig und künftig geplant werden oder wechseln können, wobei der
Auftragnehmer die Bauherrenaufgaben im Rahmen der Planung und
Standortwahl wahrnehmen muss, kann bzw. unterstützt und dabei die
wirtschaftlich optimierten Entscheidungen
(Investitionskostenerspa-rung) empfehlen und optional baulich umsetzen
muss;
- eine Mitwirkung des Industriepartners hin zur universitären Prägung
der KLG im Zeichen der Intersektoralen Versorgung,
Interprofessionalität und Interdisziplinarität als Schwerpunkte der
Entwicklung eines neu entstehenden Universitätsklinikum in enger
Verzahnung zur klinischen Versorgung, den bestehenden und zu
entwickelnde Zentren der KLG, der Schule für Pflege, MTLA, MTRA und
Physiotherapie sowie der Verknüpfung der KLG zur ambulanten Versorgung
- eine technologieneutrale und schnittstellenoffene technische
Kommunikationsinfrastruktur für alle medizintechnischen Geräte, die es
ermöglicht, alle diagnostischen und therapeutischen Daten, die die
Geräte erfassen, auf einheitlicher Basis zu dokumentieren und
anzubinden und durch entsprechende IT-technische Programme auszuwerten
und zur weiteren Steuerung der konkreten oder künftigen
Patientenbehandlung zu verwerten (elektronische Vorbereitung zur
Dokumentation, Auswertung und Steuerung der Abläufe und der
Behandlungen und Vernetzung im Sinne einer Überprüfung der
Behandlungskonzepte mit gleichartigen Behandlungsfällen im Rahmen des
gesetzlichen Datenschutzes und der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht)
Für das Projekt ist ein Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen, d.h. die
genannten Punkte sind für diesen Zeitraum zu erarbeiten und zu
beauftragen. Des Weiteren ist es Ziel des Auftragge-bers, innerhalb der
Vertragslaufzeit eine frühzeitige Teilhabe an technischen Neuerungen
des Auftragnehmers zu erlangen. Durch einen Knowhow-Transfer zugunsten
des Auftraggebers sollen dessen Mitarbeiter und Führungspersonen
Aufgaben erlernen und diese selbstständig im Rahmen der Anwendung der
Technologie erfüllen können. Die Mitarbeiter des Auftraggebers müssen
entsprechend geschult werden. Alle Leistungen sind in einer Weise zu
dokumen-tieren, dass stets eine Nachvollziehbarkeit und Prüffähigkeit
gegeben ist.
Weiteres Ziel ist der Einsatz von während der Vertragslaufzeit
entwickelten technologischen Neuerungen. Um eine hohe Qualität der
Patientenversorgung weiterhin zu gewährleisten, sind relevante
Innovationen durch Austausch von Software und/oder Geräten einzuführen.
Die Geräteanzahl ist stets im Hinblick auf mögliche Einsparpotentiale
sowie die Angemessenheit derer Ausstattungsmerkmale zu prüfen.
Einsparungen können beispielsweise durch Inno-vationen und eine damit
einhergehende Steigerung der Produktivität entstehen, wodurch ggf.
weniger effizient arbeitende Geräte des Gerätepools entbehrlich werden.
Des Weiteren ist durch den Auftragnehmer ein Reporting der
Gerätenutzung zu erbringen und dem Auftraggeber in abzustimmender Form
vorzulegen, um die Auslastung und den Einsatz der Geräte prüfen zu
können. Ambulante Mitnutzungskonzepte sollen berücksichtigt werden, um
Geräte ggf. wirtschaftlicher auszulasten.
Das Reporting kann auch auf die übrige Medizintechnik über die
entsprechende Kommunikationsinfrastruktur als Auftragsbestandteil
ausgedehnt werden. Die Reportingdokumentation beinhaltet auch die
Abrechnung der Investitionsfördermittel (Aufzeigen und Optionen bezogen
auf Finanzierungsalternativen zur Reduzierung und Refinanzierung des
Eigenkapitalanteils und der Fördermittel, insbesondere Optionen auf
"pay per use", Leasing-Finanzierungen, "Flatrate"-Entgelte und
Drittnutzung im Rahmen des jeweils rechtlich zulässigen).
Wirtschaftliches Ziel ist, mit Hilfe der Beschaffung für die Laufzeit
des Vertrages die Gesamtkosten (Investitions- bzw. Gerätekosten,
Finanzierungskosten, Betriebskosten z.B. für War-tung und Pflege der
Geräte, Beratungs- und eigene Personalkosten etc.) für die Radiologie -
bildgebende Großgeräte und Ultraschall- und die sonstigen bildgebenden
Verfahren im Verhältnis zu den aktuellen Kosten zu reduzieren und dabei
eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu erreichen.
Durch einen zielgerichteten Einsatz von Knowhow und eine schnellere
Teilhabe an relevanten Innovationen der Industriepartner wird eine
qualitative Optimierung der Gerätetechnik entsprechend der
medizinischen Anforderungsstruktur sowie der Prozessverbesserungen der
Abläufe rund um das Gerät erwartet. In diesem Zusammenhang sind auch
die Entwicklungen des Klinikums als Bestandteil des
"Universitätsklinikums OWL" der Universität Bielefeld bezüglich der
Geräteausstattung und Ausprägung der Leistungsfähigkeit über die
Krankenversorgung hinaus in Forschung und Lehre zu berücksichtigen.
Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten
Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18) darauf hin,
dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt,
die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs
erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme
an dem Vergabeverfahren ermöglichen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vergabestelle wird sich eine Verlängerung in den Vertragsregelungen
nach Vereinbarung mit den Bietern vorbehalten, um einen ordnungsgemäßen
Abschluss des Projektes zu gewährleisten. Die genaue Laufzeitregelung
bleibt dem Diaogverfahren vorbehalten.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5
geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der
Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle
die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus
und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch
geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen
an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die
Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren
Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche
gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die
Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als
solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3-5 geeigenten Bewerber mit den
höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines
Erstangebotes aufgefordert.
a). Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des
Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in
Millionen Euro netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer C. II
Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.
b). Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren
Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer
I.3 dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die
Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten
Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß
Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt fünf
Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster der
Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung
einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben,
wählt die Vergabestellt die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen
in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Es werden mindestens die drei und höchstens die fünf geeignetsten
Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt
sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere
Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei
mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis
maximal fünf Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber
auf dem letzten Rang mehr als fünf (5) Bewerber zuzulassen, entscheidet
zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung
beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleich-barkeit
der eingereichten Referenzen abgestellt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden
diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit
Aufforderung zur Angebotsabgabe des Angebotes für alle Bieter
gleichermaßen festgelegt.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform
DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des
Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder
zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls
ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die
potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie
sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den
Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue
Informationen zum Verfahren bereitstehen.
****
B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die
Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per
E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
****
C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob
Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach
§§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§
19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG
vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber
hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung
Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils
gefordert - einzureichen.
****
D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot
eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete
Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein
bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische
Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt
Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder
einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen,
Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
****
E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von
Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen
(Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung
sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47
VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben.
Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu
denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die
Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
****
F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf
§ 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der
Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des
Vergabeportals zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter hat mit seinem Teilahmantrag mindestens mittels
Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich
die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen
mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
*****
[1] Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach
Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist
(§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV)
[2] Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
*****
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter
ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten
Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er
den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen
auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung
gemäß § 56 VgV vor.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter hat mit seinem Teilahmantrag mindestens mittels
Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich
die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen
mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
*****
[3] Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§
122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
[5] Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122
Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
für Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens 5,0 Mio. EUR p.a.
(zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder
Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines
Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im
Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
[6] Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122
Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe
von 1,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach
Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder
Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende
Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie
ausreichend).
[7] Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von
Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der
Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
*****
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter
ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten
Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er
den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen
auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung
gemäß § 56 VgV vor.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
[4] Der Bewerber weist mindestens einen durch-schnittlichen jährlichen
Umsatz in Höhe von 0,25 Mio. Euro in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf. Der Umsatz ist ggfs.
durch Referenzen zu belegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter hat mit seinem Teilahmantrag mindestens mittels
Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich
die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen
mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
*****
[8] Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3
GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Geeignete Referenzen über früher
ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der
in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer-
oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise
Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
über die Lieferung der abgefragten Beschaffungsgegenstände.
[10] Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von
Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden
sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
[11] Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung
(wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche
Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog.
Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende
Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die
Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung"
abzugeben).
[12] Nachweis nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder
vergleichbar
*****
Der Bewerber muss aufgrund seiner technischen und personellen
Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten
Leistungen zu erbringen. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages ist durch
Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften zulässig. Die Einschaltung
von Nachunternehmern ist grundsätzlich zulässig. Vergaberechtsrelevante
Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den geheimen
Wettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter, die sich mehrfach
an diesem Vergabeverfahren beteiligen, müssen auf Anforderung durch die
Vergabestelle nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß
gegen den geheimen Wettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der
Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend,
wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren
der geheime Wettbewerb verletzt ist.
*****
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter
ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten
Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er
den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen
auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung
gemäß § 56 VgV vor.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
[9a] Der Bewerber weist mindestens drei geeignete vergleichbare
Referenzen in den letzten höchstens drei Jahren über früher ausgeführte
Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach.
[9b] Der Bewerber weist mindestens eine geeignete vergleichbare
Referenz über eine wissenschaftliche Kooperation mit einem
Universitätsklinikum in der Bundesrepublik Deutschland auf.
[13a] Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2
Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der
mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der
erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch
geeig-nete Nachweise zu erbringen.
[13b] Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfä-higkeit (§ 122 Abs. 2
Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Angaben, inwiefern der Bieter eine eigene, zertifizierte
Serviceorganisation vorhält, so dass Wartungs- und
Instandsetzungsarbeiten für die Analysengeräte eigenständig vom Bieter
durchgeführt werden können.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
[14] Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
[15] Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
[16] EU_BVB_TariftreueMindestentlohnung
[17] Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
[18] Auszug aus dem Gewerbezentralregister - falls vorliegend -
[19] Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
[20] Eigenerklaerung_Mindestlohngesetz_bearbeitet
Bieter müssen im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach
Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG NRW) erforderlichen besonderen
Vertragsbedingungen anerkennen. Daher sind diese Gegenstand der
Eigenerklärung nach dem Mindestlohngesetz.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Wettbewerblicher Dialog
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/06/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 27/06/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung
des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer
Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das
Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform
und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen
kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung
die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten
können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich
ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die
Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens
informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den
entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen
zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das
e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle
sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich
"Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig
gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen,
können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten
Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte
Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung,
diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen
sind ungültig.
****
B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle
innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für
diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung
sogenannter Erster Lösungsvorschläge erkennbar sind, von den Bewerbern
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe erster
Lösungsvorschläge gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall,
dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der
Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge
nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von
längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den
Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMR7U5
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 411-1691
Fax: +49 2514112165
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 2514112165
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1
Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134
Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses
nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen
Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 2514112165
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/05/2022
References
6. mailto:KLD-Vergabe@mmv-recht.de?subject=TED
7. https://www.klinikum-lippe.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMR7U5/documents
9. mailto:vergabe@mmv-recht.de?subject=TED
10. https://www.mmv-recht.de/de
11. http://www.mmv-recht.de/
12. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMR7U5
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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