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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Weil der Stadt
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Dokument Nr...: 255694-2022 (ID: 2022051309201404778)
Veröffentlicht: 13.05.2022
*
  DE-Weil der Stadt: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2022/S 93/2022 255694
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Weil der Stadt
   Postanschrift: Marktplatz 4
   Ort: Weil der Stadt
   NUTS-Code: DE112 Böblingen
   Postleitzahl: 71263
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Knecht
   E-Mail: [6]knecht@weil-der-stadt.de
   Telefon: +49 7033521-121
   Fax: +49 7033521-104
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.weil-der-stadt.de/willkommen
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYDYYY7F/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYDYYY7F
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Schulcampus Jahnstraße Objektplanung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 004-22
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die europaweite
   Vergabe von Planungsleistungen der
   Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage
   10.1 sowie der Freianlagen nach
   § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9 für den
   ersten Bauabschnitt des Schulcampus
   Jahnstraße in Weil der Stadt
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
   71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE112 Böblingen
   Hauptort der Ausführung:
   Schulcampus Jahnstraße Jahnstraße 71263 Weil der Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt hat am 28. September 2021
   einen Beschluss zur Freigabe von
   Planungsmitteln für die Durchführung der VgV-Verfahren zur Vergabe der
   Objektplanungsleistungen Gebäude
   und Innenräume sowie Freianlagen und der Fachplanungsleistungen TGA
   Elektro, TGA HLS, Tragwerk,
   Bauphysik und Brandschutz für den ersten Bauabschnitt des Neubaus des
   Schulcampus Jahnstraße getroffen.
   Neben der Bedarfsplanung wurde mit den Schulleitungen ein abgestimmtes
   Flächenprogramm erarbeitet, das
   sich an den Förderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg orientiert.
   Danach ergibt sich für die HeinrichSteinhövel-Grundschule (HSS) eine
   Programmfläche von 2.295 m². In der HSS gibt es derzeit 14 Klassen.
   Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von
   Planungsleistungen der Objektplanung
   für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1 sowie
   der Freianlagen nach § 39 HOAI i. V.
   m. Anlage 11.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9 für den ersten
   Bauabschnitt
   Die Beauftragung des im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten
   Planers erfolgt ab Leistungsphase
   1 (Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4; Stufe 2: Leistungsphasen 4 bis 9).
   Es ist eine stufenweise Beauftragung
   beabsichtigt; ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
   Die Grobkosten für den ersten Bauabschnitt belaufen sich auf ca. 9,5
   Mio. EUR brutto (KG 200-500, 700 +
   Interimskosten).
   Mit den Planungen soll ab Oktober 2022 begonnen werden.
   Abbruchleistungen sollen ab Mitte 2023 erfolgen.
   Der Baubeginn ist für Herbst 2023 vorgesehen. Die Inbetriebnahme soll
   im 4. Quartal 2025 erfolgen.
   Das Städtebauliche Konzept der Stadt Weil der Stadt für den Schulcampus
   Jahnstraße ist zu beachten. Dieses
   ist in den Teilnahmeunterlagen dargestellt.
   Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen
   erhalten die im Rahmen des
   Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur
   Angebotsabgabe.
   Die Stadt Weil der Stadt wird in weiteren - separaten -
   Vergabeverfahren weitere Fachplanungsleistungen
   ausschreiben. Diese sind nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 4
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber,
   die zur Abgabe eines ersten
   Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
   Schrit 1:
   Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen
   Anforderungen genügen. Unvollständige
   Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen
   weiterhin unvollständig bleiben,
   können nicht berücksichtigt werden.
   Schritt 2:
   Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten
   Angaben und Nachweisen grundsätzlich
   geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen
   ordnungsgemäß zu erbringen.
   Schritt 3:
   Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als vier grundsätzlich
   geeignete Unternehmen beworben
   haben, unter den Bewerbern auf Grundlage der erbrachten
   Eignungsnachweise gem. Ziffer III.1.3 der EUBekanntmachung beurteilt,
   wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im
   Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung
   besonders geeignet erscheint und daher am
   weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
   Dabei werden die gem. Ziffer III.1.3 der EU-Bekanntmachung anzugebenden
   Eignungsnachweise wie folgt
   bewertet:
   a) Gesamtumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
   Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium der Gesamtumsatz in EUR netto
   in den vergangenen drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Bildung des Mittelwerts nach
   folgender Maßgabe:
   Gesamtumsatz im Mittel >= 600.000 EUR: 30 Punkte
   Gesamtumsatz im Mittel >= 400.000 EUR: 20 Punkte
   Gesamtumsatz im Mittel < 400.000 EUR: 10 Punkte
   b) Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
   mit vergleichbaren Leistungen
   Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium der Jahresumsatz mit
   vergleichbaren Leistungen (Objektplanung
   Gebäude und Innenräume Schulneubauten oder -generalsanierungen) in EUR
   netto in den vergangenen drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Bildung des Mittelwerts nach
   folgender Maßgabe:
   Jahresumsatz im Mittel >= 250.000 EUR: 30 Punkte
   Jahresumsatz im Mittel < 250.000 EUR: 20 Punkte
   c) Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei
   Jahren
   Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium die durchschnittliche Zahl
   der beim Bewerber insgesamt
   beschäftigten Mitarbeiter (MA) der letzten drei Jahre nach folgender
   Maßgabe:
   Gesamtzahl MA >= 10 MA: 20 Punkte
   Gesamtzahl MA >= 5 MA: 10 Punkte
   Gesamtzahl MA < 5 MA: 5 Punkte
   d) Durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten mit akademischen
   Abschluss im Bauwesen in den letzten
   drei Jahren
   Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium die durchschnittliche Zahl
   der beim Bewerber insgesamt
   beschäftigten Mitarbeiter (MA) mit einem akademischen Abschluss im
   Bauwesen (Architekt, Bauingenieur oder
   vergleichbar) der letzten drei Jahre nach folgender Maßgabe:
   MA mit akademischem Abschluss im Bauwesen >= 6 MA: 20 Punkte
   MA mit akademischem Abschluss im Bauwesen < 6 MA: 10 Punkte
   e) Bewertung der eingereichten Mindestreferenzen
   Hierbei werden je Bewerber die beiden Mindestreferenzen für die
   Bewertung herangezogen. Für die Bewertung
   sind die eingereichten Mindestreferenzen daher durch den Bewerber zu
   priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch
   nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung vor, so wird die
   Vergabestelle die Referenzen priorisieren
   und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die Vorlage von mehr als
   zwei Referenzen ist nicht erwünscht.
   (1) Bewertet wird bei den Mindestreferenzen das Projektvolumen in EUR
   netto (KG 200 bis 700 nach DIN 276)
   jeweils nach folgender Maßgabe:
   Projektvolumen >= EUR 4 Mio.: 50 Punkte
   Projektvolumen >= EUR 2 Mio.: 25 Punkte
   Projektvolumen < EUR 2 Mio.: 10 Punkte
   (2) Bewertet wird bei den Mindestreferenzen die Vergleichbarkeit der
   erbrachten Leistung mit dem
   vorgesehenen Projekt jeweils nach folgender Maßgabe:
   Schulgebäude/ Hochschulgebäude: 30 Punkte
   Kindergarten/Kita: 10 Punkte
   (3) Bewertet wird die Vorlage eines Referenzschreibens über die
   vertragsgemäße Leis-tungserbringung nach
   folgender Maßgabe:
   Vorlage eines Referenzschreibens
   über die vertragsgemäße Leistungserbringung: 40 Punkte
   Keine Vorlage eines Referenzschreibens über die vertragsgemäße
   Leistungserbringung: 0 Punkte
   Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise
   durch Punktegleichstand die
   vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter
   überschritten wird, entscheidet das Los.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Vorbemerkung:
   Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert
   nachzuweisen. Soweit nachfolgend
   nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise
   von jedem Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis
   seiner Eignung auf andere
   Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen
   ihm und diesem Unternehmen
   bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht
   unabhängig von der Rechtsnatur der
   zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden
   Verbindungen. In diesem Fall ist der
   Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel
   tatsächlich zur Verfügung stehen
   werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung
   dieses Unternehmens vorlegt wird.
   Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung
   stützt, müssen die Eignung nach
   Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien
   erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber
   auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses
   Unternehmen die Erklärungen über das
   Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
   Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und
   III.1.3) entsprechend.
   2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf
   Ausschlussgründe einzureichen:
   (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht
   vorliegen,
   (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
   GWB,
   (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
   3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur
   Berufsausübung:
   (1) Aktueller Auszug der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019,
   2020, 2021) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren
   Leistungen (Objektplanung Gebäude und
   Innenräume Schulneubauten oder -generalsanierungen).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   (2) Eigenerklärung über das Bestehen einer
   Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe
   von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie von mind. 2
   Mio. EUR für Vermögensschäden
   oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden
   Versicherungsvertrag zu schließen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche
   Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der
   Beschäftigten mit akademischem Abschluss im Bauwesen (Architekt,
   Bauingenieur oder vergleichbar) in den
   letzten drei Jahren ersichtlich sind (2019, 2020, 2021).
   (2) Nachweis von zwei Referenzprojekten des Bewerbers über die
   Erbringung von Objektplanungsleistungen.
   Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende
   Angaben enthalten:
   - Bezeichnung des Auftrags,
   - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
   - Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
   - Leistungsumfang /-gegenstand (u. a. Bauweise und Art der
   Bildungseinrichtung),
   - Zeitraum der Leistungserbringung,
   - Abschluss der Leistungsphase 8
   - Zeitpunkt der Inbetriebnahme und Abnahme des Gebäudes
   - Projektvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) in EUR netto,
   - Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4
   Seiten in Form von Text, Fotos oder
   Skizzen).
   Hinweis: Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen ist nicht erwünscht.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   zu (2) "Nachweis von zwei Referenzprojekten des Bewerbers über die
   Erbringung von
   Objektplanungsleistungen":
   Der Bewerber hat die folgenden zwei Mindestreferenzen vorzulegen:
   1. Eigenerklärung über mindestens 1 Referenzprojekt über die Erbringung
   von Planungsleistungen im Bereich
   der Objektplanung "Gebäude und Innenräume" nach § 34 HOAI in den
   Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI
   für den Neubau oder die Generalsanierung einer Bildungseinrichtung in
   Holz-Hybrid-Bauweise für einen
   öffentlichen Auftraggeber mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR
   1 Mio. netto (KG 200 bis 700 nach DIN 276). Die Leistungsphase 8 muss
   erbracht und abgeschlossen sein. Inbetriebnahme und Abnahme des
   Gebäudes darf nicht vor dem 01. Januar 2016 erfolgt sein.
   2. Eigenerklärung über mindestens 1 Referenzprojekt über die Erbringung
   von Planungsleistungen im Bereich
   der Objektplanung "Gebäude und Innenräume" nach § 34 HOAI in den
   Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI
   für den Neubau oder die Generalsanierung einer Bildungseinrichtung für
   einen öffentlichen Auftraggeber mit
   einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 1 Mio. netto (KG 200 bis 700
   nach DIN 276). Die Leistungsphase
   8 muss erbracht und abgeschlossen sein. Inbetriebnahme und Abnahme des
   Gebäudes darf nicht vor dem 01.
   Januar 2010 erfolgt sein.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen,
   die die in der Auftragsbekanntmachung
   geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die
   Eignungsanforderungen erfüllen.
   Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt,
   wenn sie gemäß den Rechtsvorschriften
   ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im
   Zulassungsbereich die
   Berufsbezeichnung "Architekt" zu führen.
   Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht
   gesetzlich geregelt, so
   erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein
   Diplom, Prüfungszeugnis oder
   sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der
   Richtlinie 2013/55/EG -
   "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
   Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt,
   wenn zu ihrem satzungsgemäßen
   Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden
   Planungsaufgabe entsprechen, und wenn
   der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen
   Anforderungen erfüllt, die an natürliche
   Personen gestellt werden.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Für Bewerbergemeinschaften gilt:
   Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die
   Einreichung einer von allen Mitgliedern
   der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
   (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der
   Bewerbergemeinschaft,
   (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
   (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft während des gesamten
   Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
   (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit
   uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied
   Zahlungen anzunehmen,
   (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im
   Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall
   gesamtschuldnerisch haften.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/06/2022
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 27/06/2022
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene
   Tariftreue- und Mindestlohngesetz
   für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz
   zur Regelung eines allgemeinen
   Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus
   ergebenden Verpflichtungen,
   insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen,
   sind daher zu beachten.
   2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen
   Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort
   abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. Unter der in Ziffer I.3)
   angegebenen Internetadresse werden auch
   Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere
   Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren
   zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen
   sicherstellen, dass sie regelmäßig und
   insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor
   Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob
   seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur
   Verfügung gestellt wurden, welche für
   die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
   Bekanntmachungs-ID: CXRAYDYYY7F
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Fax: +49 721926-3985
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB).
   Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
   GWB verwiesen. Dieser lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession
   hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
   geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die
   behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
   zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, vergangen sind.
   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
   gelten die §§ 134, 135 GWB.
   Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht
   berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
   Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
   Bewerber, denen keine Information über die
   Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung
   an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch den Auftraggeber geschlossen
   werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege
   beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/05/2022
References
   6. mailto:knecht@weil-der-stadt.de?subject=TED
   7. https://www.weil-der-stadt.de/willkommen
   8. https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYDYYY7F/documents
   9. https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYDYYY7F
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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