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Ausschreibung: Büroreinigung - DE-Dresden
Büroreinigung
Fensterreinigung
Dokument Nr...: 255715-2022 (ID: 2022051309200504743)
Veröffentlicht: 13.05.2022
*
DE-Dresden: Büroreinigung
2022/S 93/2022 255715
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BGW Akademie Dresden
Postanschrift: Königsbrücker Landstraße 4b
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hinsen & Reith Architektur und FM Consulting GmbH
E-Mail: [6]info@hinsen-reith.de
Telefon: +49 2602/999070
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.bgw-online.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E88263429
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
BGW Akademie Dresden / Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung
Referenznummer der Bekanntmachung: 013.000 / 2022/05-1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90919200 Büroreinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Bei den Leistungen handelt es sich um die Unterhalts- und
Grundreinigung (LOS 1) und Glasreinigung (LOS 2) im Objekt der BGW
Akademie Dresden .
Die BGW Akademie Dresden befindet sich in der Königsbrücker Landstraße
4b, Gebäude 8. Das Gebäude beinhaltet 3 Geschosse (Kellergeschoss bis
1. Obergeschoss).
Die zu reinigenden Flächen belaufen sich auf eine Nettogrundfläche von
ca. 1.673,73 m² (HNF = ca. 863,96 m², NNF = ca. 294,01 m² und VF = ca.
515,76 m²).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Unterhalts- und Grundreinigung
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90919200 Büroreinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Königsbrücker Landstraße 4b, 01109 Dresden
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bei den Leistungen handelt es sich um die Unterhalts- und
Grundreinigung im Objekt der BGW Akademie Dresden.
Die BGW Akademie Dresden befindet sich in der Königsbrücker Landstraße
4b, Gebäude 8. Das Gebäude beinhaltet 3 Geschosse (Kellergeschoss bis
1. Obergeschoss).
Die zu reinigenden Flächen belaufen sich auf eine Nettogrundfläche von
ca. 1.673,73 m² (HNF = ca. 863,96 m², NNF = ca. 294,01 m² und VF = ca.
515,76 m²).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Angaben zur Auftragsausführung / Gewichtung:
70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2022
Ende: 30/09/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zweimal für jeweils 1 Jahr
zu verlängern (Verlängerungsoption).Dies muss dem Auftragnehmer
spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich
vorliegen(erstmals zum 31.03.2024).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zweimal für jeweils 1 Jahr
zu verlängern (Verlängerungsoption).Dies muss dem Auftragnehmer
spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich
vorliegen(erstmals zum 31.03.2024).
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Glasreinigung
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911300 Fensterreinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Königsbrücker Landstraße 4b, 01109 Dresden
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bei den Leistungen handelt es sich um die Glasreinigung im Objekt der
BGW Akademie Dresden.
Die BGW Akademie Dresden befindet sich in der Königsbrücker Landstraße
4b, Gebäude 8. Das Gebäude beinhaltet 3 Geschosse (Kellergeschoss bis
1. Obergeschoss).
Die Glasreinigung beinhaltet die beidseitige Glas- und Rahmenreinigung
der Fenster und Fassadenelemente aus Glas.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Angaben zur Auftragsausführung / Gewichtung:
70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2022
Ende: 30/09/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zweimal für jeweils 1 Jahr
zu verlängern (Verlängerungsoption).Dies muss dem Auftragnehmer
spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich
vorliegen(erstmals zum 31.03.2024).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zweimal für jeweils 1 Jahr
zu verlängern (Verlängerungsoption).Dies muss dem Auftragnehmer
spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich
vorliegen(erstmals zum 31.03.2024).
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung/Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters zur persönlichen Lage
mit Vorlage Handels- bzw. Berufsregister Die Bieterin/Der Bieter muss
je nach Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist,
entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses
Staates nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung
nachweisen.
Für den Fall von Bietergemeinschaften oder der Inanspruchnahme von
Kapazitäten anderer Unternehmen(Eignungsleihe iSd. § 47 VgV) sind die
Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaften und anderen
Unternehmen abzugeben, soweit sich die Bieterin/der Bieter für die
Erfüllung des Eignungskriteriums der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung auf das Mitglied der Bietergemeinschaft oder das andere
Unternehmen beruft.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eignung/Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters zur wirtschaftlichen
und finanziellen Lage mit Nachweis der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit. Die Bieterin/der Bieter muss - wenn
möglich - den in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
erzielten Jahresgesamtumsatz (netto) angeben. Eine mindestens
dreijährige Geschäftstätigkeit ist keine Mindestanforderung.
Die Bieterin/der Bieter muss - wenn möglich - den erzielten Umsatz mit
Leistungen in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren angeben. Ein Umsatz mit vergleichbaren
Leistungen im vorgenannten Sinne in jedem der letzten drei
abgeschlossenen Jahre ist keine Mindestanforderung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Bieterin/Der Bieter hat eine Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung über den Betrag von 2 Mio. als
Mindeststandard abgeschlossen. Für den Fall von Bietergemeinschaften
genügt es, dass alle Mitglieder gemeinsam die Deckungssumme zur
Erfüllung des Mindeststandards erreichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eignung/Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters zur wirtschaftlichen
und finanziellen Lage mit Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit Die Bieterin/der Bieter hat eine Erklärung
abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
(festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).
Die Bieterin/der Bieter muss über geeignete Referenzen ausgeführter
Aufträge aus den letzten drei Jahren verfügen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Darstellung von mindestens drei Referenzen mit dem folgenden
Inhalt:
- Name und Adresse der Auftraggeberin/des Auftraggebers,
- Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Umfang der erbrachten Leistungen
ist eine Mindestanforderung. Wird diese nicht erfüllt, wird das Angebot
aus dem Verfahren ausgeschlossen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
- Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
mind. 2.000.000,00 sowohl für Personen- als auch für Vermögens- und
Sachschäden
- Gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft,
an die der Auftrag vergeben wird, und Bestellung eines bevollmächtigten
Vertreters
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/06/2022
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/06/2022
Ortszeit: 14:00
Ort:
Hinsen & Reith Architektur und FM Consulting GmbH, Bahnallee 11, 56410
Montabaur
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen können nur auf der e-Vergabeplattform
[9]www.subreport.de heruntergeladen werden; die Angebote sind
ausschließlich elektronisch über vorgenannte Vergabeplattform
einzureichen.
Es wird empfohlen, sich bei dem Elektronischen
Vergabeinformations-System (ELViS) zu registrieren, sodass Bieter
automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über
Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert werden.
Folgende Unterlagen sind zur Angebotsabgabe einzureichen:
Anlage 1 - Angebotsformblatt Anlage 2 - Bewerbungsbedingungen Anlage 3
- Eignung/Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters zur persönlichen Lage
Anlage 4 - Eignung/Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters zur
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Anlage 5 -
Leistungsverzeichnis verpreist in .pdf-Format Anlage 6 - Besondere
Vertragsbedingungen Anlage 7 - Zusätzliche Vertragsbedingungen Anlage 9
- Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung, zur
Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit ggf. Anlage 10
- Erklärung der Bieterin/des Bieters zum Einsatz
Dritter/Nachunternehmerinnen bzw.
Nachunternehmer ggf. Anlage 11 - Verpflichtungserklärung der/des
Dritten bzw. der Nachunternehmerin/des Nachunternehmers ggf. Anlage 12
- Erklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft Anlage 13 - Angaben
der Bieterin/des Bieters zur der Auftragsausführung Anlage 14 -
Bewertungsmatrix Handels-/Berufsregisterauszug Nachweis über bestehende
Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über den Betrag von 2 Mio.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus
§ 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die
Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des
GWB:
§ 101a Informations- und Wartepflicht (1) Der Auftraggeber hat die
betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,
über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots
und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage
nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen
werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg
versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn
der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen
öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne
andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis
des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
§ 107 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten
Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/05/2022
References
6. mailto:info@hinsen-reith.de?subject=TED
7. http://www.bgw-online.de/
8. https://www.subreport.de/E88263429
9. http://www.subreport.de/
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