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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Weil der Stadt
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Beratung in der Haustechnik
Dokument Nr...: 255695-2022 (ID: 2022051309200104724)
Veröffentlicht: 13.05.2022
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DE-Weil der Stadt: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2022/S 93/2022 255695
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Weil der Stadt
Postanschrift: Marktplatz 4
Ort: Weil der Stadt
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71263
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Knecht
E-Mail: [6]knecht@weil-der-stadt.de
Telefon: +49 7033521-121
Fax: +49 7033521-104
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.weil-der-stadt.de/willkommen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYDYYY85/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYDYYY85
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Schulcampus Jahnstraße Fachplanung HLS
Referenznummer der Bekanntmachung: 006-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von
Leistungen der Fachplanung Technische
Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (HLS) nach § 55 HOAI
i.V.m. Anlage 15.1 für den ersten Bauabschnitt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71315210 Beratung in der Haustechnik
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Hauptort der Ausführung:
Schulcampus Jahnstraße Jahnstraße 71263 Weil der Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt hat am 28. September 2021
einen Beschluss zur Freigabe von
Planungsmitteln für die Durchführung der VgV-Verfahren zur Vergabe der
Objektplanungsleistungen Gebäude
und Innenräume sowie Freianlagen und der Fachplanungsleistungen TGA
Elektro, TGA HLS, Tragwerk,
Bauphysik und Brandschutz für den ersten Bauabschnitt des Neubaus des
Schulcampus Jahnstraße getroffen.
Neben der Bedarfsplanung wurde mit den Schulleitungen ein abgestimmtes
Flächenprogramm erarbeitet, das
sich an den Förderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg orientiert.
Danach ergibt sich für die HeinrichSteinhövel-Grundschule (HSS) eine
Programmfläche von 2.295 m². In der HSS gibt es derzeit 14 Klassen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von
Leistungen der Fachplanung Technische
Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (HLS) nach § 55 HOAI
i.V.m. Anlage 15.1 für den ersten
Bauabschnitt.
Die Beauftragung des im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten
Planers erfolgt ab Leistungsphase
1 HOAI (Stufe 1: Leistungsphasen 1 HOAI bis 4 HOAI; Stufe 2:
Leistungsphasen 5 HOAI bis 9 HOAI). Es ist
eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt; ein Anspruch auf
Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die Grobkosten für den ersten Bauabschnitt belaufen sich auf ca. 9,5
Mio. EUR brutto (KG 200-500, 700 +
Interimskosten).
Mit den Planungen soll ab Oktober 2022 begonnen werden.
Abbruchleistungen sollen ab Mitte 2023 erfolgen.
Der Baubeginn ist für Herbst 2023 vorgesehen. Die Inbetriebnahme soll
im 4. Quartal 2025 erfolgen.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen
erhalten die im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur
Angebotsabgabe.
Die Stadt Weil der Stadt wird in weiteren - separaten -
Vergabeverfahren Objektplanungsleistungen Gebäude
und Innenräume sowie weitere Fachplanungsleistungen ausschreiben. Diese
sind nicht Gegenstand des
vorliegenden Verfahrens.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber,
die zur Abgabe eines ersten
Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Schritt 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen
Anforderungen genügen. Unvollständige
Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen
weiterhin unvollständig bleiben,
können nicht berücksichtigt werden.
Schritt 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten
Angaben und Nachweisen grundsätzlich
geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen
ordnungsgemäß zu erbringen.
Schritt 3:
Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als vier grundsätzlich
geeignete Unternehmen beworben
haben, unter den Bewerbern auf Grundlage der erbrachten
Eignungsnachweise gem. Ziffer III.1.3 der EUBekanntmachung beurteilt,
wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im
Vergleich
zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu er-bringende Leistung
besonders geeignet erscheint und daher am
weiteren Verfahren betei-ligt werden soll.
Dabei werden die gem. Ziffer III.1.3 der EU-Bekanntmachung anzugebenden
Eignungsnachweise wie folgt
bewertet:
a) Gesamtumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium der Gesamtumsatz in EUR netto
in den vergangenen drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Bildung des Mittelwerts nach
folgender Maßgabe:
Gesamtumsatz im Mittel > 2,50 Mio. EUR: 30 Punkte
Gesamtumsatz im Mittel > 1,50 Mio. EUR: 20 Punkte
Gesamtumsatz im Mittel < 1,50 Mio. EUR: 10 Punkte
b) Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
mit vergleichbaren Leistungen
Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium der Jahresumsatz mit
vergleichbaren Leistungen (Fachplanung
"TGA", Anlagengruppen 1 bis 3 und 8) in EUR netto in den vergangenen
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
unter Bildung des Mittelwerts nach folgender Maßgabe:
Jahresumsatz im Mittel >= 500.000 EUR: 30 Punkte
Jahresumsatz im Mittel < 500.000 EUR: 20 Punkte
c) Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei
Jahren
Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium die durchschnittliche Zahl
der beim Bewerber insgesamt
beschäftigten Mitarbeiter (MA) der letzten drei Jahre nach folgender
Maßgabe:
Gesamtzahl MA >= 20 MA: 20 Punkte
Gesamtzahl MA >= 10 MA: 10 Punkte
Gesamtzahl MA < 10 MA: 5 Punkte
d) Durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten mit akademischen
Abschluss im Planungswesen in den
letzten drei Jahren
Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium die durchschnittliche Zahl
der beim Bewerber insgesamt
beschäftigten Mitarbeiter (MA) mit einem akademischen Abschluss im
Bauwesen (Architekt, Bauingenieur oder
vergleichbar) der letzten drei Jahre nach folgender Maßgabe:
MA mit akademischem Abschluss > 5 MA: 20 Punkte
MA mit akademischem Abschluss < 5 MA: 10 Punkte
e) Bewertung der eingereichten Mindestreferenzen
Hierbei werden je Bewerber die beiden Mindestreferenzen für die
Bewertung herangezogen. Für die Bewertung
sind die eingereichten Mindestreferenzen daher durch den Bewerber zu
priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter
Nachforderung, keine Priorisierung vor, so wird die Vergabestelle die
Referenzen priorisieren
und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die Vorlage von mehr als
zwei Referenzen ist nicht erwünscht.
(1) Bewertet wird bei den Mindestreferenzen das Projektvolumen in EUR
netto (KG 200 bis 700) jeweils nach
folgender Maßgabe:
Projektvolumen >= EUR 4 Mio.: 50 Punkte
Projektvolumen >= EUR 2 Mio.: 25 Punkte
Projektvolumen < EUR 2 Mio. 10 Punkte
(2) Bewertet wird bei den Mindestreferenzen die Vergleichbarkeit der
erbrachten Leistung mit dem
vorgesehenen Projekt jeweils nach folgender Maßgabe:
Hochschul-/ Schulgebäude 30 Punkte
Kindergarten/Kita 10 Punkte
(3) Bewertet wird die Vorlage eines Referenzschreibens über die
vertragsgemäße Leistungserbringung nach
folgender Maßgabe:
Vorlage eines Referenzschreibens
über die vertragsgemäße Leistungserbringung: 40 Punkte
Keine Vorlage eines Referenzschreibens über die vertragsgemäße
Leistungserbringung: 0 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise
durch Punktegleichstand die
vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter
überschritten wird, entscheidet das Los.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert
nachzuweisen. Soweit nachfolgend
nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise
von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis
seiner Eignung auf andere
Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen
ihm und diesem Unternehmen
bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht
unabhängig von der Rechtsnatur der
zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden
Verbindungen. In diesem Fall ist der
Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen
werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung
dieses Unternehmens vorlegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung
stützt, müssen die Eignung nach
Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien
erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen
über das
Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und
III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf
Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht
vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019,
2020, 2021) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren
Leistungen (Fachplanungsleistungen
Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (HLS)
Schulneubauten oder -
generalsanierungen).
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe
von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie von mind. 2
Mio. EUR für Vermögensschäden
oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden
Versicherungsvertrag zu schließen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der
Beschäftigten mit akademischem Abschluss im Bauwesen (Architekt,
Bauingenieur oder vergleichbar) in den
letzten drei Jahren ersichtlich sind (2019, 2020, 2021).
(2) Nachweis von zwei Referenzprojekten des Bewerbers über die
Erbringung von Planungsleistungen im
Bereich der Fachplanung "TGA (HLS)". Die Erklärungen über die
Referenzprojekte müssen jeweils folgende
Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- Leistungsumfang /-gegenstand (u. a. Bauweise und Art der
Bildungseinrichtung),
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Abschluss der Leistungsphase 8
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme und Abnahme des Gebäudes
- Projektvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) in EUR netto,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4
Seiten in Form von Text, Fotos oder
Skizzen).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung über mindestens 2 Referenzprojekte über die Erbringung
von Planungsleistungen im Bereich
der Fachplanung "TGA (HLS)" " nach § 55 HOAI:
Eigenerklärung über die Erbringung von Planungsleistungen im Bereich
der Fachplanung "Technische
Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 und 8, nach § 55 HOAI für den
Neubau oder die
Generalsanierung einer Bildungseinrichtung für einen öffentlichen
Auftraggeber mit einem Auftragsvolumen von
mindestens EUR 1 Mio. netto (KG 200 bis 700 nach DIN 276). Bei den
Referenzprojekten müssen mindestens
die Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI erbracht und abgeschlossen sein.
Die Inbetriebnahme und Abnahme
des Gebäudes darf nicht vor dem 01. Januar 2016 erfolgt sein.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen,
die die in der Auftragsbekanntmachung
geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die
Eignungsanforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt,
wenn sie gemäß den Rechtsvorschriften
ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im
Zulassungsbereich die
Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu führen.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht
gesetzlich geregelt, so
erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein
Diplom, Prüfungszeugnis oder
sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der
Richtlinie 2013/55/EG -
"Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt,
wenn zu ihrem satzungsgemäßen
Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden
Planungsaufgabe entsprechen, und wenn
der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen
Anforderungen erfüllt, die an natürliche
Personen gestellt werden.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die
Einreichung einer von allen Mitgliedern
der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der
Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft während des gesamten
Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit
uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied
Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im
Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall
gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/06/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 27/06/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene
Tariftreue- und Mindestlohngesetz
für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz
zur Regelung eines allgemeinen
Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus
ergebenden Verpflichtungen,
insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen,
sind daher zu beachten.
2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen
Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort
abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. Unter der in Ziffer I.3)
angegebenen Internetadresse werden auch
Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere
Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren
zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen
sicherstellen, dass sie regelmäßig und
insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor
Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob
seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur
Verfügung gestellt wurden, welche für
die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDYYY85
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht
berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung
an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen
werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege
beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/05/2022
References
6. mailto:knecht@weil-der-stadt.de?subject=TED
7. https://www.weil-der-stadt.de/willkommen
8. https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYDYYY85/documents
9. https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYDYYY85
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