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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Pfaffenhofen an der Ilm
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Architekturentwurf
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 255635-2022 (ID: 2022051309194604662)
Veröffentlicht: 13.05.2022
*
  DE-Pfaffenhofen an der Ilm: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2022/S 93/2022 255635
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
   Postanschrift: Hauptplatz 1 und 18
   Ort: Pfaffenhofen an der Ilm
   NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
   Postleitzahl: 85276
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Meixner + Partner GmbH, Gögginger Str. 93, 86199
   Augsburg
   E-Mail: [6]vgv@meixner-partner.de
   Telefon: +49 82150105-197
   Fax: +49 82150105-10
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://my.vergabe.bayern.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabe.bayern.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
   /platformId/1/tenderId/227499
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://my.vergabe.bayern.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Objektplanung Gebäude LPH 5-9 (optional auch 3+4)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 220420-VgV-OBJ
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Objektplanung Gebäude LPH 5-9 (optional auch 3+4) gem. Paragraph 33 ff
   HOAI 2021
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
   Ingenieurbüros und Prüfstellen
   71220000 Architekturentwurf
   71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
   Hauptort der Ausführung:
   Pfaffenhofen a. d. Ilm
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und
   Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 5 bis 9 (optional auch LPH 3 +
   4) bei stufenweiser Beauftragung.
   Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm plant den Neubau der Kindertagesstätte
   St. Elisabeth mit 3 Krippengruppen für insg. ca. 39 Krippenplätze und 5
   Kindergartengruppen für insg. ca. 130 Kindergartenplätzen. Der Neubau
   soll auf dem innerstädtischen Grundstück des bestehenden Kindergartens
   errichtet werden, welcher nach Fertigstellung des Neubaus abgerissen
   wird.
   Die Kindertagesstätte besteht derzeit aus zwei Gebäudeteilen, dem
   Kindergarten auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 1122 sowie der
   Kinderkrippe, die sich im Gebäude des Sportheims auf dem
   Nebengrundstück befindet.
   Vor Beginn der Baumaßnahme soll der Gebäudeteil der Kinderkrippe
   abgerissen werden, um Raum für den Neubau zu schaffen. Die Kinderkrippe
   soll für die Bauzeit in dem bereits errichteten Ersatzneubau nördlich
   des bestehenden Kindergartens untergebracht werden.
   Sollte sich während der Entwurfsplanung herausstellen, dass das
   Raumprogramm nicht auf den derzeit vorgesehenen Flächen untergebracht
   werden kann, wird es ggf. erforderlich, auch die Fläche des
   bestehenden, abzureißenden Kindergartengebäudes in Anspruch zu nehmen.
   Dies würde dann einen 2. Bauabschnitt bedingen, der eine Verlängerung
   der Bauzeit mit sich bringt.
   Der Betrieb der Kindertagesstätte ist während der Baumaßnahme aufrecht
   zu halten.
   Die Abbruchplanung ist nicht Teil des Auftrags.
   Die Leistungsphasen 1 und 2 wurden bereits vom Auftraggeber selbst
   erbracht. Auch die Leistungsphasen 3 und 4 sollen intern bearbeitet
   werden, jedoch behält sich der Auftraggeber vor, hier auf die
   Unterstützung des Architekturbüros zurückzugreifen oder ggf. die
   Leistungsphasen ganz an das Büro zu übergeben. Aus diesem Grund sind
   die Leistungsphasen 3 und 4 optional ausgeschrieben.
   Der Neubau ist als Holzbau mit hohem Vorfertigungsgrad und hoher
   Energieeffizienz vorgesehen.
   Aufgrund der derzeit vorgesehenen Holz-Modulbauweise bzw. Holzbauweise
   mit hochgradigem Vorfertigungsgrad erfolgt eine angemessene Minderung
   des Leistungsbildes im Vertrag.
   Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden,
   insbesondere z.B. :
    in LPH 3-8: Aufstellen einer vertieften Kostenberechnung
   (3.Gliederungsebene),
    in LPH 3-5: Fortschreiben von Raumbüchern
    in LPH 3-8: Mitwirken bei der Fördermittelbeschaffung und dem
   Verwendungsnachweis,
    in LPH 5: Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als
   Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (In diesem
   Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser
   Leistungsphase),
    in LPH 5: Erstellen aller erforderlichen Leitdetails
    in LPH 5: Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der
   Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten
   Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung (In diesem
   Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser
   Leistungsphase),
    in LPH 6: Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit
   Leistungsprogramm auf der Grundlage der
   detaillierten Objektbeschreibung (In diesem Fall entfallen die
   entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase),
    in LPH 7: Prüfen und Werten der Angebote aus den
   Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm einschließlich
   Preisspiegel (In diesem Fall entfallen die entsprechenden
   Grundleistungen dieser Leistungsphase),
    in LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der
   Verjährungsfrist.
   Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt werden.
   Zeitschiene:
   Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Anfang August 2022 statt.
   Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist
   für September/Oktober 2022 vorgesehen.
   Die Genehmigungsplanung (LPH 4) soll bis Frühjahr 2023 abgeschlossen
   sein.
   Die Fertigstellung soll zum 1.7.2025, die Inbetriebnahme (mit
   abgeschlossener Mängelbeseitigung) zum 1.9.2025 erfolgen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 34
   Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an die konkrete
   Planungsaufgabe / Gewichtung: 41
   Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 25
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 18/10/2022
   Ende: 30/06/2026
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 einschl.
   Nachlaufzeiten. Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des
   Auftrags kann insbesondere dann eintreten, wenn eine zeitnahe Freigabe
   durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
    wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
    technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
   Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen
   dargestellten Bewertungsmatrix.
   Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen
   mehrere Bewerber gleichermaßen die
   Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven
   Auswahl entsprechend der zu Grunde
   gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den
   verbleibenden Bewerbern durch Los
   getroffen werden.
   Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der
   Vergabeverhandlung behält sich die
   Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das
   nächstplatzierte Büro zur Teilnahme
   an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese
   sogenannte Nachnominierung besteht
   aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis
   spätestens 10 Tage vor Angebotssubmission
   ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer
   eine Mindest-Vorbereitungszeit und
   somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
   Stufe 1: LPH 3 gem. § 34 f HOAI 2021 (Die Stufe 1 gilt optional.)
   Stufe 2: LPH 4 gem. § 34 f HOAI 2021 (Die Stufe 2 gilt optional.)
   Stufe 3: LPH 5 gem. § 34 f HOAI 2021
   Stufe 4: LPH 6-7 gem. § 34 f HOAI 2021
   Stufe 5: LPH 8 gem. § 34 f HOAI 2021
   Stufe 6: LPH 9 gem. § 34 f HOAI 2021
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Teilnahmeanträge und Angebote, sowie auch Rückfragen, dürfen
   ausschließlich über die elektronische
   Vergabeplattform eingereicht werden.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
   b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
   MiLoG;
   c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche
   Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
   bestehen;
   d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem
   Geschäftszweck die dem Projekt
   entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur
   teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
   Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen
   wird, dass der verantwortliche
   Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten
   Anforderungen erfüllt;
   e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen
   anderer Unternehmen bedienen,
   hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1
   VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10
   VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag
   zu vergeben. Eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;
   f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. §
   1 des Verpflichtungsgesetzes
   abzugeben;
   g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften.
   Bewerbergemeinschaften
   haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von
   allen Mitgliedern unterzeichnete
   Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der
   bevollmächtigte Vertreter benannt ist,
   der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich
   vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner
   Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur
   Nichtberücksichtigung sämtlicher
   betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
   Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher
   Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger
   Büro- und
   Arbeitsgemeinschaften.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den
   Gesamtumsatz des Bewerbers
   bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr.
   1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 400
   000 EUR brutto im Leistungsbild
   Objektplanung Gebäude;
   b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw.
   Abs. 4 VgV. Nachweis einer
   Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden
   und über 2 000 000 EUR für
   Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem
   Mitgliedsstaat der EU oder eines
   Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
   zugelassen ist. Die Ersatzleistung
   des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro
   Jahr betragen. Die Deckung
   muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die
   Versicherung kann bereits ständig
   abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen
   werden. Bei Versicherungsverträgen
   mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und
   Sachschäden) ist eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien
   im Auftragsfall parallel zueinander
   mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte
   Sicherheit kann auch durch eine
   Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie
   den Abschluss der geforderten
   Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
   Der Versicherungsnachweis darf nicht
   älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und
   muss der Bewerbung beiliegen. Das
   Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl
   der technischen festangestellten
   Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u. der Führungskräfte in den letzten 3
   abgeschlossenen Jahren (2019, 2020, 2021)
   gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl.
   Mittel von 4 techn. festangestellten Vollzeit-
   MA im Leistungsbild Objektplanung inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind
   wie Unterauftragnehmer im
   Teilnahmeantrag aufzuführen. Die Verpflichtungserklärung bei
   Unteraufträgen gem. § 47 Abs. 1 VgV im
   Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
   b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d.
   Bewerbers über die Berufsqualifikation
   eines Geschäftsführers oder einer Führungskraft gem. § 75 VgV: Der
   Bewerber erfüllt die fachli.
   Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den
   Führungskräften mind. 1 Person berechtigt
   ist, die Berufsbezeichnung Architekt gem. § 75 VgV im jeweiligen
   Herkunftsstaat des Bewerbers
   (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Eintragung
   in die Archit.kammer und
   Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls
   im jeweiligen Herkunftsstaat die
   Berufsbezeichnung Architekt" nicht gesetzlich geregelt sein sollte,
   sind vergleichbare fachli. Qualifikationen
   nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung
   nach der Richtlinie 2013/55/EU 
   Berufsanerkennungsrichtlinie  gewährleistet ist.
   c) Die Berufserfahrung des Geschäftsführers oder der Führungskraft
   [hierbei muss es sich um dieselbe
   Person handlen wie unter b)] im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils
   durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
   Mind.anforderung sind 10 Jahre Berufserfahrung für den Geschäftsführer
   oder die
   Führungskraft im Leistungsbild Objektplanung. Nachweis durch Vorlage
   eines aussagekräftigen Lebenslaufs.
   d) Angabe von 3 Referenzen (Ref 1: LPH 3-4; Ref 2 und 3: LPH 5-8) gem.
   § 75 Abs. 5 VgV.
   Für die Ref.projekte gelten folgende Mindestanforderungen:
   Der Ref.zeitraum muss zwischen 01.05.2012-31.04.2022 liegen (Ref 1: die
   LPH 3 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 4 muss in
   diesem Zeitraum abgeschlossen sein; Ref 2 und 3: die LPH 5 darf nicht
   vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum
   abgeschlossen sein.)
   Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen
   Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
   Folgende Angaben sind bei den Ref.projekten erforderlich:
    Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
    ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
    ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE / mit dem UnterAN,
    Projektbezeichnung/-beschreibung,
    Bauvolumen brutto (KG 300+400) (max. Punktzahl bei >= 4,4 Mio ),
    Zuordnung Honorzone (mind. HZ III) bei Gebäude mit Holzbauweise
    dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen,
    Maßnahme im laufenden Betrieb
    AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
   Zusatzpunkte (es genügt, wenn die Unterkategorie jeweils bei einer
   Referenz erfüllt ist) für:
    Zus.arbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien,
    Mitwirkung bei Beschaffung öffentl. Fördermittel,
    Berücksichtigung spezieller baulichen Anforderungen beim Bauen für
   Kinder
   Sonstiges: Projektdarstellung der Ref.projekte auf je höchstens 2 DIN
   A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph.
   Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze
   Beschreibung in Textform
   e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über
   die Ausführung der angegebenen
   Ref.projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung
   festgestellt wird, dass die gemachten
   Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung
   ausgeschlossen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung
   vorzulegen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge
   und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder
   Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der
   Vorschrift aufweisen. Bewerber müssen das in den Vergabeunterlagen zur
   Verfügung gestellte Formblatt 127 (Erklärung zu Bezug Russland)
   ausfüllen und dem Teilnahmeantrag beilegen (als Anlage 10).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 09/06/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren
   entsprechend auch die Angebote) sind
   rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen,
   Erklärungen und Anlagen zwingend
   innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten
   Angebotsbereich der elektronischen
   Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder
   unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht
   zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene
   bzw. formlose Bewerbungen werden im
   weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder
   fristgerecht eingegangen sind, werden
   ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§
   57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
   b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich
   elektronisch als Bewerberfragen-/
   mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der
   Vergabeplattform bis spätestens 10
   Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten.
   Verbindliche Stellungnahmen werden als
   Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den
   Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten
   Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
   veröffentlicht.
   c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch
   eingereicht werden und verbleiben beim AG.
   Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen
   Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen
   hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
   d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige
   Nachweise in einer beglaubigten
   Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
   e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber
   verpflichten sich, sich eigenverantwortlich
   bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor
   genannten Vergabeplattform zu informieren, ob
   Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den
   Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter
   werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in
   besonderen Fällen die Notwendigkeit
   ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor
   genannten 6 Kalendertage abzuändern oder
   zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder
   Änderungen werden unverzüglich
   auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf
   hingewiesen, dass alle veröffentlichten
   Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der
   Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die
   veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf
   den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der
   Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem
   Auftraggeber
   bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen,
   sofern:
    der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer
   Teilnahmeantrag abgegeben wird,
    der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer
   Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue
   Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch
   vorliegen,
    der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben
   aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen
   Einzelfall abhängige Variante wählen
   zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs-
   oder Änderungsschreiben ausdrücklich
   hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete
   Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder
   Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber
   elektronisch vorliegen muss,
    der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In
   diesem Fall wird darauf hingewiesen,
   dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an
   die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder
   Änderungsschreiben angepasst werden muss.
   Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen,
   dass der alte Teilnahmeantrag
   unverändert aufrechtgehalten wird.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
   sind in einem Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht
   später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt
   bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
   Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein
   Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender
   Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat,
   sind gegenüber dem Auftraggeber
   innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der
   Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind,
   sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
   Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung genannten Frist
   zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu
   rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist
   binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Siehe VI.4.1)
   Ort: München
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/05/2022
References
   6. mailto:vgv@meixner-partner.de?subject=TED
   7. https://my.vergabe.bayern.de/
   8. https://my.vergabe.bayern.de/
   9. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/227499
  10. https://my.vergabe.bayern.de/
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