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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Pfaffenhofen an der Ilm
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Architekturentwurf
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 255635-2022 (ID: 2022051309194604662)
Veröffentlicht: 13.05.2022
*
DE-Pfaffenhofen an der Ilm: Dienstleistungen von Architekturbüros
2022/S 93/2022 255635
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postanschrift: Hauptplatz 1 und 18
Ort: Pfaffenhofen an der Ilm
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Meixner + Partner GmbH, Gögginger Str. 93, 86199
Augsburg
E-Mail: [6]vgv@meixner-partner.de
Telefon: +49 82150105-197
Fax: +49 82150105-10
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabe.bayern.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
/platformId/1/tenderId/227499
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://my.vergabe.bayern.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Objektplanung Gebäude LPH 5-9 (optional auch 3+4)
Referenznummer der Bekanntmachung: 220420-VgV-OBJ
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Objektplanung Gebäude LPH 5-9 (optional auch 3+4) gem. Paragraph 33 ff
HOAI 2021
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
71220000 Architekturentwurf
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Hauptort der Ausführung:
Pfaffenhofen a. d. Ilm
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und
Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 5 bis 9 (optional auch LPH 3 +
4) bei stufenweiser Beauftragung.
Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm plant den Neubau der Kindertagesstätte
St. Elisabeth mit 3 Krippengruppen für insg. ca. 39 Krippenplätze und 5
Kindergartengruppen für insg. ca. 130 Kindergartenplätzen. Der Neubau
soll auf dem innerstädtischen Grundstück des bestehenden Kindergartens
errichtet werden, welcher nach Fertigstellung des Neubaus abgerissen
wird.
Die Kindertagesstätte besteht derzeit aus zwei Gebäudeteilen, dem
Kindergarten auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 1122 sowie der
Kinderkrippe, die sich im Gebäude des Sportheims auf dem
Nebengrundstück befindet.
Vor Beginn der Baumaßnahme soll der Gebäudeteil der Kinderkrippe
abgerissen werden, um Raum für den Neubau zu schaffen. Die Kinderkrippe
soll für die Bauzeit in dem bereits errichteten Ersatzneubau nördlich
des bestehenden Kindergartens untergebracht werden.
Sollte sich während der Entwurfsplanung herausstellen, dass das
Raumprogramm nicht auf den derzeit vorgesehenen Flächen untergebracht
werden kann, wird es ggf. erforderlich, auch die Fläche des
bestehenden, abzureißenden Kindergartengebäudes in Anspruch zu nehmen.
Dies würde dann einen 2. Bauabschnitt bedingen, der eine Verlängerung
der Bauzeit mit sich bringt.
Der Betrieb der Kindertagesstätte ist während der Baumaßnahme aufrecht
zu halten.
Die Abbruchplanung ist nicht Teil des Auftrags.
Die Leistungsphasen 1 und 2 wurden bereits vom Auftraggeber selbst
erbracht. Auch die Leistungsphasen 3 und 4 sollen intern bearbeitet
werden, jedoch behält sich der Auftraggeber vor, hier auf die
Unterstützung des Architekturbüros zurückzugreifen oder ggf. die
Leistungsphasen ganz an das Büro zu übergeben. Aus diesem Grund sind
die Leistungsphasen 3 und 4 optional ausgeschrieben.
Der Neubau ist als Holzbau mit hohem Vorfertigungsgrad und hoher
Energieeffizienz vorgesehen.
Aufgrund der derzeit vorgesehenen Holz-Modulbauweise bzw. Holzbauweise
mit hochgradigem Vorfertigungsgrad erfolgt eine angemessene Minderung
des Leistungsbildes im Vertrag.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden,
insbesondere z.B. :
in LPH 3-8: Aufstellen einer vertieften Kostenberechnung
(3.Gliederungsebene),
in LPH 3-5: Fortschreiben von Raumbüchern
in LPH 3-8: Mitwirken bei der Fördermittelbeschaffung und dem
Verwendungsnachweis,
in LPH 5: Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als
Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (In diesem
Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser
Leistungsphase),
in LPH 5: Erstellen aller erforderlichen Leitdetails
in LPH 5: Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der
Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten
Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung (In diesem
Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser
Leistungsphase),
in LPH 6: Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit
Leistungsprogramm auf der Grundlage der
detaillierten Objektbeschreibung (In diesem Fall entfallen die
entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase),
in LPH 7: Prüfen und Werten der Angebote aus den
Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm einschließlich
Preisspiegel (In diesem Fall entfallen die entsprechenden
Grundleistungen dieser Leistungsphase),
in LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der
Verjährungsfrist.
Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt werden.
Zeitschiene:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Anfang August 2022 statt.
Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist
für September/Oktober 2022 vorgesehen.
Die Genehmigungsplanung (LPH 4) soll bis Frühjahr 2023 abgeschlossen
sein.
Die Fertigstellung soll zum 1.7.2025, die Inbetriebnahme (mit
abgeschlossener Mängelbeseitigung) zum 1.9.2025 erfolgen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 34
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an die konkrete
Planungsaufgabe / Gewichtung: 41
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 25
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 18/10/2022
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 einschl.
Nachlaufzeiten. Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des
Auftrags kann insbesondere dann eintreten, wenn eine zeitnahe Freigabe
durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen
dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen
mehrere Bewerber gleichermaßen die
Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven
Auswahl entsprechend der zu Grunde
gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den
verbleibenden Bewerbern durch Los
getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der
Vergabeverhandlung behält sich die
Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das
nächstplatzierte Büro zur Teilnahme
an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese
sogenannte Nachnominierung besteht
aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis
spätestens 10 Tage vor Angebotssubmission
ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer
eine Mindest-Vorbereitungszeit und
somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 3 gem. § 34 f HOAI 2021 (Die Stufe 1 gilt optional.)
Stufe 2: LPH 4 gem. § 34 f HOAI 2021 (Die Stufe 2 gilt optional.)
Stufe 3: LPH 5 gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 4: LPH 6-7 gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 5: LPH 8 gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 6: LPH 9 gem. § 34 f HOAI 2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Teilnahmeanträge und Angebote, sowie auch Rückfragen, dürfen
ausschließlich über die elektronische
Vergabeplattform eingereicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
MiLoG;
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche
Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
bestehen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem
Geschäftszweck die dem Projekt
entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur
teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen
wird, dass der verantwortliche
Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten
Anforderungen erfüllt;
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen
anderer Unternehmen bedienen,
hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1
VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10
VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag
zu vergeben. Eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. §
1 des Verpflichtungsgesetzes
abzugeben;
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften.
Bewerbergemeinschaften
haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von
allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der
bevollmächtigte Vertreter benannt ist,
der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich
vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner
Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur
Nichtberücksichtigung sämtlicher
betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher
Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger
Büro- und
Arbeitsgemeinschaften.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den
Gesamtumsatz des Bewerbers
bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr.
1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 400
000 EUR brutto im Leistungsbild
Objektplanung Gebäude;
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw.
Abs. 4 VgV. Nachweis einer
Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden
und über 2 000 000 EUR für
Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem
Mitgliedsstaat der EU oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassen ist. Die Ersatzleistung
des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro
Jahr betragen. Die Deckung
muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die
Versicherung kann bereits ständig
abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen
werden. Bei Versicherungsverträgen
mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und
Sachschäden) ist eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien
im Auftragsfall parallel zueinander
mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte
Sicherheit kann auch durch eine
Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie
den Abschluss der geforderten
Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht
älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und
muss der Bewerbung beiliegen. Das
Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl
der technischen festangestellten
Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u. der Führungskräfte in den letzten 3
abgeschlossenen Jahren (2019, 2020, 2021)
gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl.
Mittel von 4 techn. festangestellten Vollzeit-
MA im Leistungsbild Objektplanung inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind
wie Unterauftragnehmer im
Teilnahmeantrag aufzuführen. Die Verpflichtungserklärung bei
Unteraufträgen gem. § 47 Abs. 1 VgV im
Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d.
Bewerbers über die Berufsqualifikation
eines Geschäftsführers oder einer Führungskraft gem. § 75 VgV: Der
Bewerber erfüllt die fachli.
Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den
Führungskräften mind. 1 Person berechtigt
ist, die Berufsbezeichnung Architekt gem. § 75 VgV im jeweiligen
Herkunftsstaat des Bewerbers
(Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Eintragung
in die Archit.kammer und
Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls
im jeweiligen Herkunftsstaat die
Berufsbezeichnung Architekt" nicht gesetzlich geregelt sein sollte,
sind vergleichbare fachli. Qualifikationen
nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung
nach der Richtlinie 2013/55/EU
Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Geschäftsführers oder der Führungskraft
[hierbei muss es sich um dieselbe
Person handlen wie unter b)] im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils
durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Mind.anforderung sind 10 Jahre Berufserfahrung für den Geschäftsführer
oder die
Führungskraft im Leistungsbild Objektplanung. Nachweis durch Vorlage
eines aussagekräftigen Lebenslaufs.
d) Angabe von 3 Referenzen (Ref 1: LPH 3-4; Ref 2 und 3: LPH 5-8) gem.
§ 75 Abs. 5 VgV.
Für die Ref.projekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Der Ref.zeitraum muss zwischen 01.05.2012-31.04.2022 liegen (Ref 1: die
LPH 3 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 4 muss in
diesem Zeitraum abgeschlossen sein; Ref 2 und 3: die LPH 5 darf nicht
vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum
abgeschlossen sein.)
Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen
Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Folgende Angaben sind bei den Ref.projekten erforderlich:
Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE / mit dem UnterAN,
Projektbezeichnung/-beschreibung,
Bauvolumen brutto (KG 300+400) (max. Punktzahl bei >= 4,4 Mio ),
Zuordnung Honorzone (mind. HZ III) bei Gebäude mit Holzbauweise
dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen,
Maßnahme im laufenden Betrieb
AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
Zusatzpunkte (es genügt, wenn die Unterkategorie jeweils bei einer
Referenz erfüllt ist) für:
Zus.arbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien,
Mitwirkung bei Beschaffung öffentl. Fördermittel,
Berücksichtigung spezieller baulichen Anforderungen beim Bauen für
Kinder
Sonstiges: Projektdarstellung der Ref.projekte auf je höchstens 2 DIN
A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph.
Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze
Beschreibung in Textform
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über
die Ausführung der angegebenen
Ref.projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung
festgestellt wird, dass die gemachten
Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung
ausgeschlossen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung
vorzulegen.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge
und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder
Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift aufweisen. Bewerber müssen das in den Vergabeunterlagen zur
Verfügung gestellte Formblatt 127 (Erklärung zu Bezug Russland)
ausfüllen und dem Teilnahmeantrag beilegen (als Anlage 10).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/06/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren
entsprechend auch die Angebote) sind
rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen,
Erklärungen und Anlagen zwingend
innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten
Angebotsbereich der elektronischen
Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder
unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht
zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene
bzw. formlose Bewerbungen werden im
weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder
fristgerecht eingegangen sind, werden
ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§
57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich
elektronisch als Bewerberfragen-/
mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der
Vergabeplattform bis spätestens 10
Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als
Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den
Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten
Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch
eingereicht werden und verbleiben beim AG.
Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen
Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen
hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige
Nachweise in einer beglaubigten
Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber
verpflichten sich, sich eigenverantwortlich
bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor
genannten Vergabeplattform zu informieren, ob
Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den
Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter
werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in
besonderen Fällen die Notwendigkeit
ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor
genannten 6 Kalendertage abzuändern oder
zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder
Änderungen werden unverzüglich
auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf
hingewiesen, dass alle veröffentlichten
Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der
Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die
veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf
den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der
Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem
Auftraggeber
bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen,
sofern:
der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer
Teilnahmeantrag abgegeben wird,
der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer
Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue
Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch
vorliegen,
der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben
aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen
Einzelfall abhängige Variante wählen
zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs-
oder Änderungsschreiben ausdrücklich
hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete
Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder
Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber
elektronisch vorliegen muss,
der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In
diesem Fall wird darauf hingewiesen,
dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an
die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder
Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen,
dass der alte Teilnahmeantrag
unverändert aufrechtgehalten wird.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
sind in einem Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht
später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt
bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein
Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender
Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat,
sind gegenüber dem Auftraggeber
innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der
Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung genannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist
binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Siehe VI.4.1)
Ort: München
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/05/2022
References
6. mailto:vgv@meixner-partner.de?subject=TED
7. https://my.vergabe.bayern.de/
8. https://my.vergabe.bayern.de/
9. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/227499
10. https://my.vergabe.bayern.de/
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