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Ausschreibung: Kommunale Dienstleistungen - DE-Aue
Kommunale Dienstleistungen
Dokument Nr...: 255464-2022 (ID: 2022051309191604545)
Veröffentlicht: 13.05.2022
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  DE-Aue: Kommunale Dienstleistungen
   2022/S 93/2022 255464
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema
   Postanschrift: Goethestraße 5
   Ort: Aue
   NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
   Postleitzahl: 08280
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Wirtschaftsförderung
   E-Mail: [6]ines.schieck@aue.de
   Telefon: +49 3771-281-147
   Fax: +49 3771-281-234
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.aue-badschlema.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.de/unterlagen/2544778/zustellweg-auswaehlen
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ergänzender, geförderter Glasfaserausbau in der Großen Kreisstadt
   Aue-Bad Schlema
   Referenznummer der Bekanntmachung: ABS_01
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75200000 Kommunale Dienstleistungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Aue-Bad Schlema beabsichtigt die Förderung des Ausbaus von
   nachhaltigen sowie zukunfts-und hochleistungsfähigen
   Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland in der Fassung vom 15.November 2018; im Folgenden:
   Förderrichtlinie des Bundes) mit schnellen Internetanschlüssen für
   Teile des Stadtgebietes der Stadt Aue-Bad Schlema. Ziel ist die
   Schließung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Ziffer
   3.1 der Förderrichtlinie des Bundes. Die Ausschreibung erstreckt sich
   auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in
   denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30
   Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch
   nicht zu erwarten ist. Der Konzessionsgeber verfolgt die Zielstellung
   gemäß den Fördermittelbedingungen, eine flächendeckende
   NGA-Breitbandversorgung im gesamten Ausbaugebiet zu erreichen. Das Ziel
   ist die Herstellung einer flächendeckenden Versorgung mit
   Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit
   Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s im Downstream und 1
   Gbit/s im Down- und Upstream für alle Anschlussnehmer in den
   Ausbaugebieten. Mit der Fertigstellung des NGA-Netzes müssen alle im
   Erschließungsgebiet vorhandenen Anschlussnehmer (insbesondere
   Haushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen,
   Bildungseinrichtungen etc.) zuverlässig an das NGA-Netz angeschlossen
   sein und zuverlässig mit mindestens 1 Gbit/s Downstream und mindestens
   1 Gbit/s im Upstream versorgt werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
   Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
   Zusammenfassung der Lose 1 und 2
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Wohngebiete
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   75200000 Kommunale Dienstleistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
   Hauptort der Ausführung:
   Aue, DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   entsprechend der Leistungsbeschreibung zum Auswahlverfahren im Rahmen
   des Breitbandförderprogramms des Bundes für die weißen Flecken in der
   Stadt Aue-Bad-Schlema
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2023
   Ende: 31/12/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gewerbegebiete
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   75200000 Kommunale Dienstleistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
   Hauptort der Ausführung:
   Aue, DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   entsprechend der Leistungsbeschreibung zum Auswahlverfahren im Rahmen
   des Breitbandförderprogramms des Bundes für die weißen Flecken in der
   Stadt Aue-Bad-Schlema
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2023
   Ende: 31/12/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister oder
   ein
   Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des
   Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.2.2014.
   2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine
   Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
   3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, §
   98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen.
   4. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur,
   evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung,
   Geschäftsfelder).
   5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine
   vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärung der
   Bewerbergemeinschaft abzugeben, in der:
    die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
    alle Mitglieder aufgeführt sind;
    ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im
   Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied
   bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht aus
   gestattet ist;
    die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Eine
   besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder
   Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d.
   h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als
   Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle
   wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn
   Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften
   eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind.
   Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine
   Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/
   Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist
   nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen
   Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle
   einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des
   Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften
   ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen
   rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
   6. Beim Einsatz von Nachunternehmern ist eine vollständig und
   ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an
   Nachunternehmer abzugeben.
   7. Der Bewerber hat eine vollständig und ausgefüllte Erklärung
   abzugeben, dass der Bewerber den Bewilligungsbescheid und die
   dazugehörigen Nebenbestimmungen sowie die hieraus erwachsenden
   Verpflichtungen zur Kenntnis genommen hat und sie einhält.
   8. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben,
   geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem
   Teilnahmeantrag einzureichen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Kopie,
   2. Eigenerklärungen über den Nettogesamtumsatz des Bewerbers/des
   Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre,
   3. Eigenerklärung über den Nettojahresumsatz des Bewerbers/des
   Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem
   Auftragsgegenstand vergleichbar sind,
   4. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw.
   Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen mindestens
   betragen:
   (a) Personenschäden 3 000 000 EUR,
   (b) Sach-/Vermögensschäden und sonstige Schäden 1 000 000 EUR.
   Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der
   genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
   Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der
   Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice)
   geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten
   Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine
   Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers
   vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den
   geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird,
   5. Eigenerklärung, dass der Bewerber die geltenden
   fördermittelrechtlichen Bestimmungen während der ganzen Phase des
   Projektes einhalten wird,
   6. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben,
   geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem
   Teilnahmeantrag einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Referenzen über die Erbringung von Leistungen im Hinblick auf die
   ausgeschriebenen Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre, jeweils
   unter konkreter Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner und
   dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes und der Laufzeit.
   2. Darstellung des voraussichtlichen Projektteams (einschließlich
   Organigramm und Kurzdarstellung des voraussichtlich einzusetzenden
   Personals mit beruflicher Qualifikation sowie kurzer
   Aufgabenbeschreibung der Mitarbeiter).
   3. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren
   jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
   Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation.
   4. Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6
   Telekommunikationsgesetz (TKG) oder Nachweis, dass der Bewerber die
   Voraussetzungen zur Erlangung einer entsprechenden Bescheinigung
   erfüllt bzw. erfüllen kann.
   5. Nachweis über die Übertragung der Nutzungsberechtigung von Wegen im
   Projektgebiet gemäß §§ 68, 69 TKG oder Nachweis, dass der Bewerber die
   Voraussetzungen zur Erlangung einer entsprechenden Bescheinigung
   erfüllt bzw. erfüllen kann.
   6. Eigenerklärung bzgl. Infrastrukturatlas.
   7. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben,
   geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem
   Teilnahmeantrag einzureichen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Siehe Teilnahmebedingungen und Leistungsbeschreibung.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/06/2022
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 30/06/2022
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/04/2023
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Soweit für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer
   angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den
   Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein, außer in
   den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt.
   2. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines
   Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische,
   berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit
   (Eignungsleihe, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer
   entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1) Nrn. 1 bis 4
   genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und  nur soweit dies
   für die Eignungsleihe erforderlich ist die in den Ziffern III.1.2.)
   Nrn. 1 bis 5 sowie III.1.3) Nrn. 1 bis 6 genannten Nachweise und
   Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag
   vorzulegen.
   Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von
   Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der
   Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die
   Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des
   Auftrages ausführen werden und die entsprechenden
   Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der
   Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen,
   ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/ der
   Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden
   Verbindungen.
   3. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der
   Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener
   Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des
   Konzessionsgebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des
   Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter
   Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
   4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der
   Teilnahmeunterlagen oder Angebote.
   5. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
   6. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht
   gewertet.
   7. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen
   sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
   8. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem
   Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger
   Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
   9. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die
   Nachrichtenfunktion unter [10]www.evergabe.de mit dem Betreff Fragen
   zum Teilnahmewettbewerb Glasfaserausbau in den weißen Flecken von
   Aue-Bad Schlema  zu stellen. Die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften
   haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu
   informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.
   10. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und
   Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
   11. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige
   und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter
   angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern.
   Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten
   Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten
   Kopien zu verlangen.
   Hinweise zu den Fristen bei Punkt IV. 2.2:
   Fristende zur Einreichung der Teilnehmeranträge: 15.06.2022, 13.00 Uhr
   Fristende zur Einreichung eines Angebots 02.08.2022, 13.00 Uhr, danach
   schließt sich die Verhandlungsphase und Bietergespräche an.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
   Landesdirektion Sachsen
   Postanschrift: PF 10 13 64
   Ort: Leipzig
   Postleitzahl: 04013
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]post@lds.sachsen.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Rügen der Bewerber, in welchen diese einen Verstoß gegen die
   Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind an die ausschreibende
   Stelle zu richten. Zu beachten ist § 160 Abs. 3 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3
   GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
   gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/05/2022
References
   6. mailto:ines.schieck@aue.de?subject=TED
   7. http://www.aue-badschlema.de/
   8. https://www.evergabe.de/unterlagen/2544778/zustellweg-auswaehlen
   9. https://www.evergabe.de/
  10. http://www.evergabe.de/
  11. mailto:post@lds.sachsen.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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