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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-München
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 255511-2022 (ID: 2022051309190204487)
Veröffentlicht: 13.05.2022
*
DE-München: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2022/S 93/2022 255511
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Postanschrift: Boschetsrieder Str. 69
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
E-Mail: [6]ausschreibung@bahnland-bayern.de
Telefon: +49 89/748825-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://beg.bahnland-bayern.de/de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E57422635
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E57422635
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Schienenpersonennahverkehr
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabeverfahren Linienstern Mühldorf 2025+
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 025-060438
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im
Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007: Linienstern
Mühldorf 2025+.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
NUTS-Code: DE22 Niederbayern
Hauptort der Ausführung:
Mühldorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die zu erbringenden Verkehrsleistungen umfassen den Betrieb des
Regionalverkehrs im Netz Linienstern Mühldorf 2025+ auf den Linien
Mühldorf (Obb.) Simbach, Mühldorf (Obb.) Passau, Mühldorf (Obb.)
Landshut, Mühldorf (Obb.) Burghausen, Mühldorf (Obb.) Salzburg,
Mühldorf (Obb.) Rosenheim, Mühldorf (Obb.) Traunstein, Traunstein
Traunreut, München Wasserburg, Traunstein Waging, Prien Aschau,
(Landshut) Neufahrn Bogen, München Mühldorf (Obb.).
Die Leistungen sind ab dem Beginn des Fahrplanjahres 2025 zu erbringen.
Der Vertrag endet zum Ende des Fahrplanjahres 2035 bzw. bei
Wahrnehmung der Verlängerungsoption (siehe hierzu unter II.2.7) zum
Ende des Fahrplanjahres 2038.
Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag wird als Nettovertrag
ausgestaltet, d. h. das Verkehrsunternehmen trägt das Risiko der
Entwicklung der Fahrgeldeinnahmen. Der Verkehrsdurchführungsvertrag
wird detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden
Verkehrsleistungen enthalten.
Das Fahrplankonzept entspricht zu Betriebsbeginn in der Betriebsstufe 1
im Wesentlichen dem des Jahresfahrplans 2022 im Netz Linienstern
Mühldorf. In der Betriebsstufe 2 entfallen ab Fahrplan 2027 alle
Leistungen der Linie Wasserburg (Inn) Bf Grafing Bf München Hbf.
Diese werden nach der Elektrifizierung der Strecke Ebersberg
Wasserburg (Inn) Bf in das System der S-Bahn München integriert. In der
Betriebsstufe 3 wird ab Fahrplan 2029 die Inbetriebnahme der 2.
S-Bahn-Stammstrecke unterstellt. Hierdurch werden sich weitreichende
Fahrplanänderungen auf der Strecke München Regensburg ergeben, womit
aktuelle Anschlussbeziehungen am Bahnhof Neufahrn (Ndb.) entfallen
werden. Entsprechend wird es notwendig werden, die Züge der
Gäubodenbahn Bogen Straubing Neufahrn (Ndb.) etwa im 2-Stunden-Takt
nach Landshut (Bay.) Hbf zu verlängern bzw. ab Landshut (Bay.) Hbf
rückzuverlängern.
Es ist vorgesehen, dass diejenigen Unternehmen, die nach Abschluss des
Teilnahmewettbewerbs (siehe hierzu unter VI.3) zur Abgabe eines
Angebots aufgefordert werden, zunächst im Rahmen eines indikativen
Angebots für die folgenden Varianten hinsichtlich des Fahrzeugeinsatzes
jeweils ein Angebot zu unterbreiten haben:
a) Einsatz von nicht barrierefreien Dieselfahrzeugen und kein Einsatz
von Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb b) Einsatz von nicht
barrierefreien Dieselfahrzeugen und Einsatz von Fahrzeugen mit
Brennstoffzellenantrieb auf der Linie RB 42 Mühldorf - Burghausen c)
Einsatz von barrierefreien Dieselfahrzeugen und kein Einsatz von
Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb d) Einsatz von barrierefreien
Dieselfahrzeugen und Einsatz von Neufahrzeugen mit
Brenn-stoffzellenantrieb auf der Linie RB 42 Mühldorf - Burghausen.
Es ist beabsichtigt, dass auf der Grundlage des indikativen Angebots
Verhandlungen mit dem Bieter über die endgültige Festlegung der
Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge geführt werden. Im
Ergebnis dieser Verhandlungen wird sodann durch den Auftraggeber eine
Variante bestimmt, die für die Abgabe des endgültigen Angebots zu
Grunde zu legen sein wird.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/12/2024
Ende: 08/12/2035
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte der Vertrag nicht mindestens 12 Monate vor Ende seiner Laufzeit
durch den Auftraggeber gekündigt werden, verlängert er sich einmalig
automatisch um drei weitere Jahre. In diesem Fall endet die
Vertragslaufzeit am 11.12.2038.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Vgl. Ziffer II.2.7)
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zu Ziffer II.2.5):
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird ein fiktiver
Wertungspreis errechnet. Nähere Angaben werden die Vergabeunterlagen
enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der künftige Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als
Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese
Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der künftige Auftragnehmer
muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG
verfügen.
Die Bewerber haben deshalb mit ihrem Teilnahmeantrag eine zum Zeitpunkt
der Abgabe des Teilnahmeantrags gültige Zulassung als
Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß §
6 AEG oder einen Beleg dafür, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht
erforderlich ist, sowie eine zum Zeitpunkt der Abgabe des
Teilnahmeantrags gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 oder
Abs. 4 AEG vorzulegen.
Alternativ kann der Bewerber im Teilnahmeantrag darstellen, wie die
Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher
Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt
werden wird.
Soll nur ein Mitglied / sollen nicht alle Mitglieder einer
Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen
Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten
Unterlagen nur für dasjenige Mitglied / diejenigen Mitglieder vorgelegt
werden, das / die für die Durchführung der fahrplanmäßigen
Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen.
Des Weiteren haben die Bewerber einen aktuellen Berufs- oder
Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates
vorzulegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Der Berufs- oder
Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 27.05.2022 datiert sein. Eine
Kopie des Aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen
Registerportal der Länder unter [10]www.handelsregister.de
heruntergeladen werden kann, ist ausreichend.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen
wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem
hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und
Anlaufverluste aufgefangen werden können.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der
Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses
Dritten durch Vorlage der nachfolgend dargestellten Dokumente mit dem
Teilnahmeantrag nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag
eine gegenüber dem Bewerber abgegebene Verpflichtungserklärung des
Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich
die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung
stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des
ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen
werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Eine Verpflichtung, dem Bewerber über die im Rahmen der
Eignungsleihe zur Verfügung gestellten Mittel hinaus weitere
finanzielle Mittel zukommen zu lassen, muss der Dritte nicht eingehen.
Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers in einer
gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung
zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung
gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er
dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung
stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung
anzugeben. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Mit
Blick auf die sogleich unter Ziffer b) aufgestellten
Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, wenn der Dritte über den
sogleich unter Ziffer a) dargestellten Mindestjahresumsatz verfügt und
das beim Bewerber vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten
gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den unter Ziffer
b) der nachfolgend aufgestellten Anforderungen verlangten Wert
erreicht.
Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn
die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder
erfüllt werden.
Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem
27.05.2022 datieren.
Die Bewerber haben zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit folgende Anforderungen zu erfüllen:
a) einen Mindestjahresumsatz i. H. v.75 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2021
und b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter
Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller
Reserven i. H. v. mindestens 7,0 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres
2021.
Soweit im Geschäftsjahr 2021 ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen
wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag dieses
Verlustes, es sei denn der Bewerber weist nach, dass der Verlust durch
den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr
ausgeglichen wurde.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen
erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall:
1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers im Geschäftsjahr
2021;
2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang,
Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das Geschäftsjahr
2021, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der
Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen
des Bewerbers zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsjahres 2021
vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den
oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht
erreicht;
4. ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im Geschäftsjahr
2021 ausgewiesener Verlust des Bewerbers durch den / die Gesellschafter
des Bewerbers oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr
ausgeglichen wurde;
Alternative 1:
Soweit für das Geschäftsjahr 2021 kein Jahresabschluss erstellt wird
oder ein Bewerber den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht
vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen
Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber
eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben.
In diesem Fall hat der Bewerber die in den oben unter Grundfall in
den Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen soweit zutreffend
vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der
Bewerber eine Einnahmen-Überschussrechnung für das Geschäftsjahr 2021
mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine
Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet
gem. §§ 238 bis 289a HGB;
Eigenkapital zu Buchwerten;
Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht
dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Alternative 2:
Ist der Jahresabschluss des Bewerbers über das Geschäftsjahr 2021 zum
Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht erstellt und
festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die
Einnahmen-Überschussrechnung jeweils soweit nach den obigen
Ausführungen vorzulegen noch nicht erstellt, hat der Bewerber dies in
einer Eigenerklärung mitzuteilen.
Sodann hat der Bewerber die in den oben unter Grundfall in den
Ziffern 1), 3), und 4) genannten Unterlagen soweit zutreffend
vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der
Bewerber folgende Unterlagen abzugeben:
den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die
Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht soweit nach
den obigen Ausführungen vorzulegen für das Geschäftsjahr 2020;
eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in der die Umsatzerlöse
und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis
für das Geschäftsjahr 2021, (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen)
angegeben sind, sowie eine Eigenerklärung über das vorläufige
Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des Geschäftsjahres 2021
unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im
Geschäftsjahr 2021 getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und
sonstigen Entnahmen.
Ergänzung für alle Fälle:
Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden
Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das Geschäftsjahr
2021 nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen
Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer
Eigenerklärung abzugeben.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet
anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen verfügt, die zur
Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV in angemessener Qualität
erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bewerber bereits mit Abgabe
des Teilnahmeantrags über die technischen bzw. personellen Mittel
verfügt, die ihn bereits zu diesem Zeitpunkt in die Lage versetzen, den
Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal
und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen
Ausführungsfrist beschafft werden.
Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag Referenzen über früher
ausgeführte Dienstleistungsaufträge im SPNV in Form einer Liste der in
den Jahren 2019, 2020 und 2021 erbrachten wesentlichen
Dienstleistungen, mit Angabe des Zkm/a-Werts, des Erbringungszeitraums
sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers vorzulegen.
Dienstleistungsaufträge im SPNV müssen nicht in allen eben genannten
Jahren erbracht worden sein. Der Auftraggeber wird auch Referenzen über
Dienstleistungsaufträge im SPNV berücksichtigen, die früher als 2019,
nicht jedoch früher als 2014 erbracht wurden. Die Referenzen können
entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im
Wege der Eigenerklärung benannt werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es ist mindestens eine Referenz über einen während der Jahre 2014 bis
2021 (nicht zwingend in allen Jahren) ausgeführten
Dienstleistungsauftrag im SPNV vorzulegen.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch
Vorlage der soeben dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag
nachzuweisen.
Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des
Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich
über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die
Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen
Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können.
Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein.
Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen
erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt
werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Verpflichtungserklärung
hervorgehen.
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen
in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds /
einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht / reichen zur
Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn
dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung
der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen
Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem
Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein
Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt
werden.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [11]2021/S 025-060438
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/06/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die hiesige Bekanntmachung stellt eine Änderungsbekanntmachung der
Bekanntmachung vom 05.02.2021 mit der Nummer [12]2021/S 025-060438 dar,
welche mit Bekanntmachung vom 10.02.2021 mit der Nummer [13]2021/S
028-070089 berichtigt wurde.
Mit dieser Bekanntmachung wird das Vergabeverfahren Linienstern
Mühldorf 2025+ in den Verfahrensstand vor der Abgabe der
Teilnahmeanträge zurückversetzt. Grund hierfür sind weitreichende
Änderungen an den Anforderungen an die zur Leistungserbringung
einzusetzenden Fahrzeuge, die ein Interesse anderer bzw. weiterer
Unternehmen an einer Beteiligung am hiesigen Verfahren begründen
könnten. Derartigen Unternehmen wird mit der Zurückversetzung des
Verfahrens in den Stand vor der Abgabe der Teilnahmeanträge die
Möglichkeit eröffnet, sich am hiesigen Verfahren zu beteiligen.
Bewerber, die sich bereits im vorherigen Teilnahmewettbewerb als Bieter
für die Angebotsphase qualifiziert haben, müssen sich im Rahmen des
hiesigen Teilnahmewettbewerbs nicht erneut für die Teilnahme am
weiteren Vergabeverfahren qualifizieren.
Neben den in Abschnitt III.1) genannten Unterlagen zum Nachweis der
Eignung haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung
über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie eine Eigenerklärung
zu einem Bezug zu Russland abzugeben. Nähere Informationen sind dem
unter der in Ziffer I.3) angegebenen Vergabeplattform erhältlichen 3.
Verfahrensbrief sowie den Formblättern F und G zu entnehmen.
Zu I.3) Kommunikation:
Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Unterlagen für den
Teilnahmewettbewerb sowie zusätzliche Bewerberinformationen über seine
in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41
Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum
Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung
erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien
Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen,
eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der
Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb oder die Bereitstellung
zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über
Änderungen erfolgt nur an registrierte Bewerber.
Rückfragen zu den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb können nur von
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gestellt werden, die gemäß den
Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen
sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind
(vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie
2014/24/EU vom 26.2.2014) sowie von Unternehmen, die beabsichtigen, die
Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher
Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme zu
erlangen. Die Unternehmen haben sich deshalb auf der Vergabeplattform
unter der Internetadresse[14]https://subreport-elvis.de/anmeldung.html
mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver
E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der
Auftraggeber die registrierten Unternehmen automatisch über Änderungen
an den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb und Veröffentlichung von
Bewerberinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der
Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail
beinhaltet.
Wenn und soweit das Vergabeverfahren zu einem Betreiberwechsel führt,
besteht eine Verpflichtung des neuen Betreibers zur Personalübernahme
vom bisherigen Betreiber gemäß § 131 Abs. 3 GWB. Näheres ist den
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu IV.1.1) Verfahrensart:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungsgespräche
mit den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern insbesondere über
die folgenden Inhalte der Vergabeunterlagen zu sprechen:
Neufahrzeuge mit einem Brennstoffzellenantrieb inkl. der
Energieversorgung,
ggf. Fahrzeugpark inkl. Fahrzeuganforderungen,
ggf. mögliche Einsparpotentiale,
ggf. Fahrplanoptimierungen,
ggf. Vertrieb,
ggf. Kapitaldienstgarantie inkl. Bauzeitfinanzierung.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von
Oberbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [15]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse:
[16]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur
Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die
Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/05/2022
References
6. mailto:ausschreibung@bahnland-bayern.de?subject=TED
7. https://beg.bahnland-bayern.de/de/
8. https://www.subreport.de/E57422635
9. https://www.subreport.de/E57422635
10. http://www.handelsregister.de/
11. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:060438-2021:TEXT:DE:HTML
12. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:060438-2021:TEXT:DE:HTML
13. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:070089-2021:TEXT:DE:HTML
14. https://subreport-elvis.de/anmeldung.html
15. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
16. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
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