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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-München
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 255511-2022 (ID: 2022051309190204487)
Veröffentlicht: 13.05.2022
*
  DE-München: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
   2022/S 93/2022 255511
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
   Postanschrift: Boschetsrieder Str. 69
   Ort: München
   NUTS-Code: DE2 Bayern
   Postleitzahl: 81379
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]ausschreibung@bahnland-bayern.de
   Telefon: +49 89/748825-0
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://beg.bahnland-bayern.de/de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E57422635
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E57422635
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Schienenpersonennahverkehr
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabeverfahren Linienstern Mühldorf 2025+
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 025-060438
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im
   Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007: Linienstern
   Mühldorf 2025+.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21 Oberbayern
   NUTS-Code: DE22 Niederbayern
   Hauptort der Ausführung:
   Mühldorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die zu erbringenden Verkehrsleistungen umfassen den Betrieb des
   Regionalverkehrs im Netz Linienstern Mühldorf 2025+ auf den Linien
   Mühldorf (Obb.)  Simbach, Mühldorf (Obb.)  Passau, Mühldorf (Obb.) 
   Landshut, Mühldorf (Obb.)  Burghausen, Mühldorf (Obb.)  Salzburg,
   Mühldorf (Obb.)  Rosenheim, Mühldorf (Obb.) Traunstein, Traunstein 
   Traunreut, München  Wasserburg, Traunstein  Waging, Prien  Aschau,
   (Landshut) Neufahrn  Bogen, München  Mühldorf (Obb.).
   Die Leistungen sind ab dem Beginn des Fahrplanjahres 2025 zu erbringen.
   Der Vertrag endet zum Ende des Fahrplanjahres 2035 bzw.  bei
   Wahrnehmung der Verlängerungsoption (siehe hierzu unter II.2.7)  zum
   Ende des Fahrplanjahres 2038.
   Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag wird als Nettovertrag
   ausgestaltet, d. h. das Verkehrsunternehmen trägt das Risiko der
   Entwicklung der Fahrgeldeinnahmen. Der Verkehrsdurchführungsvertrag
   wird detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden
   Verkehrsleistungen enthalten.
   Das Fahrplankonzept entspricht zu Betriebsbeginn in der Betriebsstufe 1
   im Wesentlichen dem des Jahresfahrplans 2022 im Netz Linienstern
   Mühldorf. In der Betriebsstufe 2 entfallen ab Fahrplan 2027 alle
   Leistungen der Linie Wasserburg (Inn) Bf  Grafing Bf  München Hbf.
   Diese werden nach der Elektrifizierung der Strecke Ebersberg 
   Wasserburg (Inn) Bf in das System der S-Bahn München integriert. In der
   Betriebsstufe 3 wird ab Fahrplan 2029 die Inbetriebnahme der 2.
   S-Bahn-Stammstrecke unterstellt. Hierdurch werden sich weitreichende
   Fahrplanänderungen auf der Strecke München  Regensburg ergeben, womit
   aktuelle Anschlussbeziehungen am Bahnhof Neufahrn (Ndb.) entfallen
   werden. Entsprechend wird es notwendig werden, die Züge der
   Gäubodenbahn Bogen  Straubing  Neufahrn (Ndb.) etwa im 2-Stunden-Takt
   nach Landshut (Bay.) Hbf zu verlängern bzw. ab Landshut (Bay.) Hbf
   rückzuverlängern.
   Es ist vorgesehen, dass diejenigen Unternehmen, die nach Abschluss des
   Teilnahmewettbewerbs (siehe hierzu unter VI.3) zur Abgabe eines
   Angebots aufgefordert werden, zunächst im Rahmen eines indikativen
   Angebots für die folgenden Varianten hinsichtlich des Fahrzeugeinsatzes
   jeweils ein Angebot zu unterbreiten haben:
   a) Einsatz von nicht barrierefreien Dieselfahrzeugen und kein Einsatz
   von Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb b) Einsatz von nicht
   barrierefreien Dieselfahrzeugen und Einsatz von Fahrzeugen mit
   Brennstoffzellenantrieb auf der Linie RB 42 Mühldorf - Burghausen c)
   Einsatz von barrierefreien Dieselfahrzeugen und kein Einsatz von
   Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb d) Einsatz von barrierefreien
   Dieselfahrzeugen und Einsatz von Neufahrzeugen mit
   Brenn-stoffzellenantrieb auf der Linie RB 42 Mühldorf - Burghausen.
   Es ist beabsichtigt, dass auf der Grundlage des indikativen Angebots
   Verhandlungen mit dem Bieter über die endgültige Festlegung der
   Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge geführt werden. Im
   Ergebnis dieser Verhandlungen wird sodann durch den Auftraggeber eine
   Variante bestimmt, die für die Abgabe des endgültigen Angebots zu
   Grunde zu legen sein wird.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/12/2024
   Ende: 08/12/2035
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte der Vertrag nicht mindestens 12 Monate vor Ende seiner Laufzeit
   durch den Auftraggeber gekündigt werden, verlängert er sich einmalig
   automatisch um drei weitere Jahre. In diesem Fall endet die
   Vertragslaufzeit am 11.12.2038.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Vgl. Ziffer II.2.7)
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Zu Ziffer II.2.5):
   Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur
   Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird ein fiktiver
   Wertungspreis errechnet. Nähere Angaben werden die Vergabeunterlagen
   enthalten.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der künftige Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als
   Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen
   Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese
   Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der künftige Auftragnehmer
   muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG
   verfügen.
   Die Bewerber haben deshalb mit ihrem Teilnahmeantrag eine zum Zeitpunkt
   der Abgabe des Teilnahmeantrags gültige Zulassung als
   Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß §
   6 AEG oder einen Beleg dafür, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht
   erforderlich ist, sowie eine zum Zeitpunkt der Abgabe des
   Teilnahmeantrags gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 oder
   Abs. 4 AEG vorzulegen.
   Alternativ kann der Bewerber im Teilnahmeantrag darstellen, wie die
   Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher
   Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt
   werden wird.
   Soll nur ein Mitglied / sollen nicht alle Mitglieder einer
   Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen
   Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten
   Unterlagen nur für dasjenige Mitglied / diejenigen Mitglieder vorgelegt
   werden, das / die für die Durchführung der fahrplanmäßigen
   Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen.
   Des Weiteren haben die Bewerber einen aktuellen Berufs- oder
   Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates
   vorzulegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Der Berufs- oder
   Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 27.05.2022 datiert sein. Eine
   Kopie des Aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen
   Registerportal der Länder unter [10]www.handelsregister.de
   heruntergeladen werden kann, ist ausreichend.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
   gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
   anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen
   wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden
   finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem
   hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und
   Anlaufverluste aufgefangen werden können.
   Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und
   finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der
   Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses
   Dritten durch Vorlage der nachfolgend dargestellten Dokumente mit dem
   Teilnahmeantrag nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag
   eine gegenüber dem Bewerber abgegebene Verpflichtungserklärung des
   Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich
   die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung
   stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des
   ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen
   werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu
   entnehmen sein. Eine Verpflichtung, dem Bewerber über die im Rahmen der
   Eignungsleihe zur Verfügung gestellten Mittel hinaus weitere
   finanzielle Mittel zukommen zu lassen, muss der Dritte nicht eingehen.
   Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers in einer
   gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung
   zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung
   gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er
   dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung
   stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung
   anzugeben. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Mit
   Blick auf die sogleich unter Ziffer b) aufgestellten
   Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, wenn der Dritte über den
   sogleich unter Ziffer a) dargestellten Mindestjahresumsatz verfügt und
   das beim Bewerber vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten
   gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den unter Ziffer
   b) der nachfolgend aufgestellten Anforderungen verlangten Wert
   erreicht.
   Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn
   die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder
   erfüllt werden.
   Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem
   27.05.2022 datieren.
   Die Bewerber haben zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit folgende Anforderungen zu erfüllen:
   a) einen Mindestjahresumsatz i. H. v.75 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2021
   und b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter
   Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller
   Reserven i. H. v. mindestens 7,0 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres
   2021.
   Soweit im Geschäftsjahr 2021 ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen
   wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag dieses
   Verlustes, es sei denn der Bewerber weist nach, dass der Verlust durch
   den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr
   ausgeglichen wurde.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen
   erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
   Grundfall:
   1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers im Geschäftsjahr
   2021;
   2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang,
   Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das Geschäftsjahr
   2021, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der
   Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
   3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen
   des Bewerbers zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsjahres 2021
   vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den
   oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht
   erreicht;
   4. ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im Geschäftsjahr
   2021 ausgewiesener Verlust des Bewerbers durch den / die Gesellschafter
   des Bewerbers oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr
   ausgeglichen wurde;
   Alternative 1:
   Soweit für das Geschäftsjahr 2021 kein Jahresabschluss erstellt wird
   oder ein Bewerber den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht
   vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen
   Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber
   eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben.
   In diesem Fall hat der Bewerber die in den oben unter Grundfall in
   den Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen  soweit zutreffend 
   vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der
   Bewerber eine Einnahmen-Überschussrechnung für das Geschäftsjahr 2021
   mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine
   Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
    sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet
   gem. §§ 238 bis 289a HGB;
    Eigenkapital zu Buchwerten;
    Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht
   dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
   Alternative 2:
   Ist der Jahresabschluss des Bewerbers über das Geschäftsjahr 2021 zum
   Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht erstellt und
   festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die
   Einnahmen-Überschussrechnung  jeweils soweit nach den obigen
   Ausführungen vorzulegen  noch nicht erstellt, hat der Bewerber dies in
   einer Eigenerklärung mitzuteilen.
   Sodann hat der Bewerber die in den oben unter Grundfall in den
   Ziffern 1), 3), und 4) genannten Unterlagen  soweit zutreffend 
   vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der
   Bewerber folgende Unterlagen abzugeben:
    den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die
   Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht  soweit nach
   den obigen Ausführungen vorzulegen  für das Geschäftsjahr 2020;
    eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in der die Umsatzerlöse
   und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis
   für das Geschäftsjahr 2021, (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen)
   angegeben sind, sowie  eine Eigenerklärung über das vorläufige
   Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des Geschäftsjahres 2021
   unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im
   Geschäftsjahr 2021 getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und
   sonstigen Entnahmen.
   Ergänzung für alle Fälle:
   Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden
   Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
   Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das Geschäftsjahr
   2021 nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen
   Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer
   Eigenerklärung abzugeben.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet
   anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen verfügt, die zur
   Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV in angemessener Qualität
   erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bewerber bereits mit Abgabe
   des Teilnahmeantrags über die technischen bzw. personellen Mittel
   verfügt, die ihn bereits zu diesem Zeitpunkt in die Lage versetzen, den
   Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal
   und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen
   Ausführungsfrist beschafft werden.
   Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag Referenzen über früher
   ausgeführte Dienstleistungsaufträge im SPNV in Form einer Liste der in
   den Jahren 2019, 2020 und 2021 erbrachten wesentlichen
   Dienstleistungen, mit Angabe des Zkm/a-Werts, des Erbringungszeitraums
   sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers vorzulegen.
   Dienstleistungsaufträge im SPNV müssen nicht in allen eben genannten
   Jahren erbracht worden sein. Der Auftraggeber wird auch Referenzen über
   Dienstleistungsaufträge im SPNV berücksichtigen, die früher als 2019,
   nicht jedoch früher als 2014 erbracht wurden. Die Referenzen können
   entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im
   Wege der Eigenerklärung benannt werden.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Es ist mindestens eine Referenz über einen während der Jahre 2014 bis
   2021 (nicht zwingend in allen Jahren) ausgeführten
   Dienstleistungsauftrag im SPNV vorzulegen.
   Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die
   technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch
   Vorlage der soeben dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag
   nachzuweisen.
   Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des
   Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich
   über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die
   Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen
   Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können.
   Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein.
   Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen
   erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt
   werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Verpflichtungserklärung
   hervorgehen.
   Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen
   in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die
   technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds /
   einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht / reichen zur
   Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn
   dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung
   der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen
   Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem
   Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein
   Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt
   werden.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [11]2021/S 025-060438
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/06/2022
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die hiesige Bekanntmachung stellt eine Änderungsbekanntmachung der
   Bekanntmachung vom 05.02.2021 mit der Nummer [12]2021/S 025-060438 dar,
   welche mit Bekanntmachung vom 10.02.2021 mit der Nummer [13]2021/S
   028-070089 berichtigt wurde.
   Mit dieser Bekanntmachung wird das Vergabeverfahren Linienstern
   Mühldorf 2025+ in den Verfahrensstand vor der Abgabe der
   Teilnahmeanträge zurückversetzt. Grund hierfür sind weitreichende
   Änderungen an den Anforderungen an die zur Leistungserbringung
   einzusetzenden Fahrzeuge, die ein Interesse anderer bzw. weiterer
   Unternehmen an einer Beteiligung am hiesigen Verfahren begründen
   könnten. Derartigen Unternehmen wird mit der Zurückversetzung des
   Verfahrens in den Stand vor der Abgabe der Teilnahmeanträge die
   Möglichkeit eröffnet, sich am hiesigen Verfahren zu beteiligen.
   Bewerber, die sich bereits im vorherigen Teilnahmewettbewerb als Bieter
   für die Angebotsphase qualifiziert haben, müssen sich im Rahmen des
   hiesigen Teilnahmewettbewerbs nicht erneut für die Teilnahme am
   weiteren Vergabeverfahren qualifizieren.
   Neben den in Abschnitt III.1) genannten Unterlagen zum Nachweis der
   Eignung haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung
   über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie eine Eigenerklärung
   zu einem Bezug zu Russland abzugeben. Nähere Informationen sind dem
   unter der in Ziffer I.3) angegebenen Vergabeplattform erhältlichen 3.
   Verfahrensbrief sowie den Formblättern F und G zu entnehmen.
   Zu I.3) Kommunikation:
   Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Unterlagen für den
   Teilnahmewettbewerb sowie zusätzliche Bewerberinformationen über seine
   in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41
   Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum
   Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung
   erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien
   Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen,
   eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der
   Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb oder die Bereitstellung
   zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über
   Änderungen erfolgt nur an registrierte Bewerber.
   Rückfragen zu den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb können nur von
   Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gestellt werden, die gemäß den
   Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen
   sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind
   (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie
   2014/24/EU vom 26.2.2014) sowie von Unternehmen, die beabsichtigen, die
   Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher
   Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme zu
   erlangen. Die Unternehmen haben sich deshalb auf der Vergabeplattform
   unter der Internetadresse[14]https://subreport-elvis.de/anmeldung.html
   mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver
   E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der
   Auftraggeber die registrierten Unternehmen automatisch über Änderungen
   an den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb und Veröffentlichung von
   Bewerberinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der
   Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail
   beinhaltet.
   Wenn und soweit das Vergabeverfahren zu einem Betreiberwechsel führt,
   besteht eine Verpflichtung des neuen Betreibers zur Personalübernahme
   vom bisherigen Betreiber gemäß § 131 Abs. 3 GWB. Näheres ist den
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   Zu IV.1.1) Verfahrensart:
   Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungsgespräche
   mit den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern insbesondere über
   die folgenden Inhalte der Vergabeunterlagen zu sprechen:
    Neufahrzeuge mit einem Brennstoffzellenantrieb inkl. der
   Energieversorgung,
    ggf. Fahrzeugpark inkl. Fahrzeuganforderungen,
    ggf. mögliche Einsparpotentiale,
    ggf. Fahrplanoptimierungen,
    ggf. Vertrieb,
    ggf. Kapitaldienstgarantie inkl. Bauzeitfinanzierung.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von
   Oberbayern
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   E-Mail: [15]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse:
   [16]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
   ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur
   Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die
   Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
   bleibt unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/05/2022
References
   6. mailto:ausschreibung@bahnland-bayern.de?subject=TED
   7. https://beg.bahnland-bayern.de/de/
   8. https://www.subreport.de/E57422635
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  10. http://www.handelsregister.de/
  11. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:060438-2021:TEXT:DE:HTML
  12. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:060438-2021:TEXT:DE:HTML
  13. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:070089-2021:TEXT:DE:HTML
  14. https://subreport-elvis.de/anmeldung.html
  15. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  16. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
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