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Ausschreibung: Beratung in Sachen Evaluierung - DE-Berlin
Beratung in Sachen Evaluierung
Dokument Nr...: 255322-2022 (ID: 2022051309183204353)
Veröffentlicht: 13.05.2022
*
DE-Berlin: Beratung in Sachen Evaluierung
2022/S 93/2022 255322
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ)
Postanschrift: Glinkastraße 24
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben (BAFzA), Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, 50964 Köln
E-Mail: [6]zentrale-beschaffung@bafza.bund.de
Telefon: +49 221-36734259
Fax: +49 221-36734664
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bmfsfj.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=457632
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ
Postanschrift: An den Gelenkbogenhallen 2-6
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [9]zentrale-beschaffung@bafza.bund.de
Telefon: +49 221-36734259
Fax: +49 221-36734664
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]http://www.bafza.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=457632
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei
Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_009
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) beabsichtigen, gemeinsam
einen Auftragnehmer bzw. eine Auftragnehmerin oder ein Konsortium damit
zu beauftragen, die Auswirkungen und ggf. notwendigen Anpassungen des
Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption
(Adoptionshilfe-Gesetz) zu untersuchen. Im Rahmen des Projekts sollen
grundlegende Erkenntnisse für die gesetzlich vorgeschriebenen
Evaluationen des Adoptionsvermittlungsgesetzes (§ 16 AdVermiG) und des
Adoptionswirkungsgesetzes (§ 8 AdWirkG) ermittelt sowie in einem
Evaluationsgutachten aufbereitet werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Berlin, Deutschlandweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Adoptionshilfe-Gesetz sieht in § 16 AdVermiG und in § 8 AdWirkG
eine Evaluation des jeweiligen Gesetzes vor. Danach ist die
Bundesregierung verpflichtet, dem Deutschen Bundestag einen Bericht
über die Auswirkungen der §§ 2a, 2b, 2c, 2d, 8a, 8b und 9a AdVermiG
bzw. der §§ 1, 2 und 4 bis 7 AdWirkG und über etwaige Anpassungsbedarfe
bei diesen Vorschriften bis zum 30. September 2026 vorzulegen.
Dabei soll insbesondere überprüft werden, ob folgende Regelungsziele
erreicht wurden (BT-Drs. 19/16718, S. 57 f.):
- Eindämmung unbegleiteter Auslandsadoptionen (§ 2a, § 2b AdVermiG, §§
1, 2, 4 bis7 AdWirkG)
- Sicherstellung der Kindeswohldienlichkeit durch Einhaltung der neu
eingefügten Schutzstandards bei Auslandsadoptionen (§ 2c, § 2d
AdVermiG, §§ 1, 2, 4 bis 7 AdWirkG)
- Förderung von Kontakt und Informationsaustausch zwischen
Herkunftseltern und Adoptivfamilie zum Wohl des Kindes (§ 8a, § 8b
AdVermiG)
- Bessere Beratung bei Stiefkindadoptionen zur Vermeidung der Adoption
aus sachfremden Motiven (§ 9a AdVermiG)
Als rückblickende Erfolgskontrolle zu einer in Kraft getretenen
Rechtsvorschrift handelt es sich um eine sogenannte retrospektive
Gesetzesfolgenabschätzung. Diese dient allgemein dazu, die
Zielerreichung von Gesetzen zu untersuchen und Aussagen zu ggf.
notwendigen Novellierungen der Regelungen zu treffen.
Für die Evaluation des Adoptionshilfe-Gesetzes ist demnach zu
untersuchen, ob bzw. inwieweit die Regelungen in den §§ 2a, 2b, 2c, 2d,
8a, 8b und 9a AdVermiG bzw. den §§ 1, 2 und 4 bis 7 AdWirkG zur
Erreichung der genannten Regelungsziele führen bzw. beitragen. Dabei
sollen insbesondere Erkenntnisse zur Effektivität, Praktikabilität und
Akzeptanz der Regelungen sowie zu möglichen Nebenfolgen
zusammengetragen und im Hinblick auf etwaige Anpassungsbedarfe der
Regelungen ausgewertet werden. In diesem Zusammenhang soll ferner
überprüft werden, inwieweit das Ziel des Ausbaus und der Stärkung der
Beratungsstrukturen in der Adoptionsvermittlung und -begleitung
erreicht wurde, da die Umsetzung der Aufgabenkataloge sowie die
vorgesehenen Kooperationen der AVSen wichtige Gelingensbedingungen für
die Effektivität und Akzeptanz der Regelungen zur fachlichen
Adoptionsbegleitung nach den §§ 8a bis 9a AdVermiG sind.
Folgende Hauptfragestellungen sollen in der Evaluation insbesondere
untersucht werden:
- Wie werden die Regelungen zur fachlichen Adoptionsbegleitung,
insbesondere zur Förderung offener Adoptionen, zur nachgehenden
Adoptionsbegleitung und zur verpflichtenden Beratung bei
Stiefkindadoptionen in der Praxis umgesetzt? Wie werden die Angebote
der AVSen angenommen?
- Wie wird die Praktikabilität und Zweckdienlichkeit dieser Regelungen
von den AVSen sowie den Herkunfts- und Adoptivfamilien bewertet? Führen
die Regelungen zu einem im Vergleich zur Zeit vor Inkrafttreten des AHG
beständigeren Austausch und Kontakt mit den AVSen insbesondere auf
Seiten der Herkunftseltern?
- Sehen die Fachkräfte der AVSen und die an einer Stiefkindadoption
Beteiligten einen Mehrwert darin, dass die Beratung vor einer
Stiefkindadoption nach § 9a AdVermiG verpflichtend geregelt worden ist?
Sind den AVSen Fälle bekannt, in denen mutmaßlich aufgrund der Beratung
nach § 9a AdVermiG eine Einwilligungserklärung verweigert oder kein
Adoptionsantrag gestellt wurde? Gab es in diesen Fällen Hinweise auf
sachfremde Adoptionsmotive?
- Wie hat sich die Zahl der Stiefkindadoptionen im Vergleich zur Zahl
vor Inkrafttreten des Adoptionshilfe-Gesetzes entwickelt?
- Wie und in welchem Umfang wird seit Inkrafttreten des
Adoptionshilfe-Gesetzes in den Adoptivfamilien offen über die Tatsache
der Adoption kommuniziert (kommunikative Offenheit) sowie zwischen
Adoptiv- und Herkunftsfamilien Austausch und Kontakt gepflegt
(strukturelle Offenheit)? Gibt es mehr offene Adoptionen im Vergleich
zur Zeit vor Inkrafttreten Adoptionshilfe-Gesetzes?
- Wie bewerten die Fachkräfte der AVSen sowie die Herkunfts- und
Adoptivfamilien die Regelungen zur kommunikativen bzw. strukturellen
Offenheit? Nehmen die Fachkräfte seit Inkrafttreten des
Adoptionshilfe-Gesetzes eine größere Sensibilität bzw. Bereitschaft für
offene Adoptionen in den Adoptiv- und Herkunftsfamilien wahr?
- Wie hat sich jeweils die Zahl der Anerkennungsverfahren und die Zahl
der begleiteten Auslandsadoptionen im Vergleich zu den Zahlen vor
Inkrafttreten des Adoptionshilfe-Gesetzes entwickelt? In wie vielen der
Anerkennungsverfahren fand keine Begleitung durch eine
Auslandsvermittlungsstelle statt? Liegen den beteiligten Stellen wie
den AVSen, den Zentralen Adoptionsstellen, dem Bundesamt für Justiz
(BZAA) und den Familiengerichten Hinweise auf Versuche, das Gebot der
Adoptionsbegleitung zu umgehen (z. B. Deklarierung einer
Auslandsadoption als ausländische Inlandsadoption, Leihmutterschaften,
o. Ä.) sowie mögliche Beweggründe dafür vor?
- Ist nach den Erfahrungen der AVSen, der Zentralen Adoptionsstellen
und der Familiengerichte durch die neu eingeführten Schutzstandards bei
Auslandsadoptionen gewährleistet, dass die Adoptiveltern gut auf die
besonderen Anforderungen einer Auslandsadoption und die besonderen
Fürsorgebedürfnisse des Adoptivkindes vorbereitet sind, dass die
Herkunftseltern über die Rechtsfolgen einer Adoption aufgeklärt wurden
und rechtmäßig in die Adoption eingewilligt haben und dass das Kind
nicht im Herkunftsstaat untergebracht werden kann?
- Wirken sich die neu eingeführten Schutzstandards auf die Dauer von
Vermittlungs- und Adoptionsverfahren bzw. die Zahl vorzeitig
abgebrochener Verfahren sowie die Zusammenarbeit der zuständigen
Stellen im Herkunfts- und im Aufnahmestaat aus?
- Wie werden die Regelungen der vorläufigen Anerkennung von
Auslandsadoptionen nach § 2d AdVermiG, § 7 AdWirkG umgesetzt und mit
welchen Folgen?
- Wie viele Verfahren nach § 4 AdWirkG auf Anerkennung unbegleiteter
Auslandsadoptionen wurden mit welchem Erfolg durchgeführt? Welche
Umstände waren für den Ausgang des Verfahrens von Bedeutung? Wie haben
die Gerichte in Fällen von nicht unverzüglich im Sinne von § 5 Abs. 1
AdWirkG gestellten Anträgen entschieden und mit welcher Begründung?
- Welche Folgen hatte die Zurückweisung/Abweisung des Antrags auf
Anerkennung für das Kind (Nachadoption, Inobhutnahme etc.)?
- Führt die Anwendung des § 6 Abs. 4 AdWirkG tatsächlich zu einer
vorrangigen Behandlung der entsprechenden Verfahren?
- Welche neuen oder zusätzlichen Kooperationen der AVSen mit anderen
Fachdiensten und Einrichtungen wurden nach dem Inkrafttreten des
Adoptionshilfe-Gesetzes auf- bzw. ausgebaut? Welche Herausforderungen
haben sich den AVSen beim Auf- bzw. Ausbau von Kooperationen gestellt?
- Welche Erfahrungen haben Herkunfts- und Adoptivfamilien mit der
Einbeziehung anderer Fachdienste und Einrichtungen durch die AVSen
gemacht?
Für die empirische Grundlage des Evaluationsgutachtens sollen die Daten
der Adoptionsstatistik ausgewertet werden. Ergänzend soll auf die Daten
des BZAA (BT-Drs. 19/1678, S. 58) sowie auf die Erfassung der
Vermittlungsverfahren bei den AVSen zurückgegriffen werden, soweit
diese Daten anonymisiert zur Verfügung gestellt werden können. Da mit
der Auswertung dieser Daten nicht alle Evaluationsfragen beantwortet
werden können wie z. B. im Hinblick auf den nicht quantitativ
erfassbaren verbesserten Schutz des Kindeswohls, sollen außerdem
Fachkräfte der AVSen, Adoptionsbewerber und -bewerberinnen, Herkunfts-
und Adoptivfamilien sowie Richterinnen und Richter an Familiengerichten
zu den Fragestellungen befragt werden. Dabei soll die Erhebung in zwei
Befragungswellen in den Jahren 2023 (relativ kurz nach Inkrafttreten)
und 2025 (bei bereits eingespielten Abläufen und vorliegenden
Erfahrungswerten) erfolgen, um eine Entwicklung bei der Umsetzung der
Neuregelungen - auch im Vergleich zu vorliegenden Daten für die Zeit
vor Inkrafttreten der Neuregelungen - besonders gut verfolgen und
bewerten zu können. Die Erkenntnisse und Ergebnisse aus beiden
Erhebungswellen sollen dabei insbesondere mit den Studienbefunden des
Expertise-und Forschungszentrums Adoption (EFZA) aus dem Jahre 2017
verglichen werden (Bovenschen, Bränzel et al., Studienbefunde Kompakt,
Ergebnisse der empirischen Befragung des Expertise- und
Forschungszentrums Adoption,
[12]www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2017/
EFZA_Datenreport_Studienbefunde.pdf). Die vorläufigen Erkenntnisse aus
der ersten Erhebungswelle werden in einem Zwischenbericht aufbereitet
und dargestellt; die endgültige Auswertung der Ergebnisse aus beiden
Erhebungswellen erfolgt im Evaluationsgutachten, insbesondere auch im
Hinblick auf mögliche Reformbedarfe und Handlungsoptionen des
Gesetzgebers.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2022
Ende: 31/10/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der
im Bewertungsraster genannten Kriterien. Die Angaben der
Bewerber/Bewerberinnen werden differenziert bewertet und eine Rangfolge
der Teilnahmeanträge ermittelt. Das Bewertungsraster ist den zum
Download bereitgestellten Unterlagen beigefügt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung
der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften:
Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine
Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines
Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch
für
das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich
bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 - Seite)
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen
Personen
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber/ Die Bewerberin
hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen
Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine
Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhaltet,
dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzverfahren
oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den
Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage
Eigenerklärung_123_124 ist hierfür zu nutzen.
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass
nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1
MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung
gestellte Anlage Eigenerklärung MiLoG kann genutzt werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung
der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften:
Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine
Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines
Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten
Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der
Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw.
Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung
abgeschlossen wird
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung
der Unterlagen
walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen
anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/innen übertragen will und
diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben
und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson
fungiert
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die
Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren
geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des
Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der
Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die
im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und
dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei
personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im
Rahmen der Unterstützung entstehen
g) Nachweis von Erfahrungen mit der Durchführung von Evaluationen und
Gesetzesevaluationen anhand von ausführlichen Referenzen (Umfang,
Aktivitäten, Auftraggeber)
h) Nachweis über Kenntnisse des Adoptionsrechts
i) Nachweis über inhaltliche und strukturelle Kenntnisse der
Adoptionsvermittlungspraxis im In- und Ausland einschließlich der
Organisation der Adoptionsvermittlung in Deutschland anhand von
ausführlichen Referenzen (Umfang, Aktivitäten, Auftraggeber) und
Veröffentlichungen (Berichte oder veröffentlichte Texte als
Arbeitsprobe)
j) Nachweis über Erfahrungen im Umgang mit Akteuren der
Adoptionsvermittlung (Zentrale Adoptionsstellen, Adoptionsstellen der
Jugendämter sowie der freien Träger)
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/06/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die
e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle
Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer
Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden
Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden
Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten.
e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag
(Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der
unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten
Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL
heruntergeladen werden.
g. Fragen sind bis zum 02.06.2022 12:00 Uhr ausschließlich über die
e-Vergabe-Plattform des Bundes ([13]www.evergabe-online.de)
einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen
Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der
e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an
den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden
schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur
Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes
eingestellt.
i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu
informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform
des Bundes ([14]www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder
Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch
den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum
Ausschluss.
m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte
Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale
Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln
gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An
den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale
Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln
gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben,
Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag
auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale
Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt
werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines
Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann,
30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im
Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach
dieser Veröffentlichung.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/05/2022
References
6. mailto:zentrale-beschaffung@bafza.bund.de?subject=TED
7. http://www.bmfsfj.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=457632
9. mailto:zentrale-beschaffung@bafza.bund.de?subject=TED
10. http://www.bafza.de/
11. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=457632
12. http://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2017/
13. http://www.evergabe-online.de/
14. http://www.evergabe-online.de/
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