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Ausschreibung: Beratung in Sachen Evaluierung - DE-Berlin
Beratung in Sachen Evaluierung
Dokument Nr...: 255322-2022 (ID: 2022051309183204353)
Veröffentlicht: 13.05.2022
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  DE-Berlin: Beratung in Sachen Evaluierung
   2022/S 93/2022 255322
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
   und Jugend (BMFSFJ)
   Postanschrift: Glinkastraße 24
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10117
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
   Aufgaben (BAFzA), Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, 50964 Köln
   E-Mail: [6]zentrale-beschaffung@bafza.bund.de
   Telefon: +49 221-36734259
   Fax: +49 221-36734664
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bmfsfj.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=457632
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Familie und
   zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ
   Postanschrift: An den Gelenkbogenhallen 2-6
   Ort: Köln
   NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 50679
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]zentrale-beschaffung@bafza.bund.de
   Telefon: +49 221-36734259
   Fax: +49 221-36734664
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]http://www.bafza.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=457632
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Familie, Senioren, Frauen und Jugend
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei
   Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
   Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_009
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
   und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) beabsichtigen, gemeinsam
   einen Auftragnehmer bzw. eine Auftragnehmerin oder ein Konsortium damit
   zu beauftragen, die Auswirkungen und ggf. notwendigen Anpassungen des
   Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption
   (Adoptionshilfe-Gesetz) zu untersuchen. Im Rahmen des Projekts sollen
   grundlegende Erkenntnisse für die gesetzlich vorgeschriebenen
   Evaluationen des Adoptionsvermittlungsgesetzes (§ 16 AdVermiG) und des
   Adoptionswirkungsgesetzes (§ 8 AdWirkG) ermittelt sowie in einem
   Evaluationsgutachten aufbereitet werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin, Deutschlandweit
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Adoptionshilfe-Gesetz sieht in § 16 AdVermiG und in § 8 AdWirkG
   eine Evaluation des jeweiligen Gesetzes vor. Danach ist die
   Bundesregierung verpflichtet, dem Deutschen Bundestag einen Bericht
   über die Auswirkungen der §§ 2a, 2b, 2c, 2d, 8a, 8b und 9a AdVermiG
   bzw. der §§ 1, 2 und 4 bis 7 AdWirkG und über etwaige Anpassungsbedarfe
   bei diesen Vorschriften bis zum 30. September 2026 vorzulegen.
   Dabei soll insbesondere überprüft werden, ob folgende Regelungsziele
   erreicht wurden (BT-Drs. 19/16718, S. 57 f.):
   - Eindämmung unbegleiteter Auslandsadoptionen (§ 2a, § 2b AdVermiG, §§
   1, 2, 4 bis7 AdWirkG)
   - Sicherstellung der Kindeswohldienlichkeit durch Einhaltung der neu
   eingefügten Schutzstandards bei Auslandsadoptionen (§ 2c, § 2d
   AdVermiG, §§ 1, 2, 4 bis 7 AdWirkG)
   - Förderung von Kontakt und Informationsaustausch zwischen
   Herkunftseltern und Adoptivfamilie zum Wohl des Kindes (§ 8a, § 8b
   AdVermiG)
   - Bessere Beratung bei Stiefkindadoptionen zur Vermeidung der Adoption
   aus sachfremden Motiven (§ 9a AdVermiG)
   Als rückblickende Erfolgskontrolle zu einer in Kraft getretenen
   Rechtsvorschrift handelt es sich um eine sogenannte retrospektive
   Gesetzesfolgenabschätzung. Diese dient allgemein dazu, die
   Zielerreichung von Gesetzen zu untersuchen und Aussagen zu ggf.
   notwendigen Novellierungen der Regelungen zu treffen.
   Für die Evaluation des Adoptionshilfe-Gesetzes ist demnach zu
   untersuchen, ob bzw. inwieweit die Regelungen in den §§ 2a, 2b, 2c, 2d,
   8a, 8b und 9a AdVermiG bzw. den §§ 1, 2 und 4 bis 7 AdWirkG zur
   Erreichung der genannten Regelungsziele führen bzw. beitragen. Dabei
   sollen insbesondere Erkenntnisse zur Effektivität, Praktikabilität und
   Akzeptanz der Regelungen sowie zu möglichen Nebenfolgen
   zusammengetragen und im Hinblick auf etwaige Anpassungsbedarfe der
   Regelungen ausgewertet werden. In diesem Zusammenhang soll ferner
   überprüft werden, inwieweit das Ziel des Ausbaus und der Stärkung der
   Beratungsstrukturen in der Adoptionsvermittlung und -begleitung
   erreicht wurde, da die Umsetzung der Aufgabenkataloge sowie die
   vorgesehenen Kooperationen der AVSen wichtige Gelingensbedingungen für
   die Effektivität und Akzeptanz der Regelungen zur fachlichen
   Adoptionsbegleitung nach den §§ 8a bis 9a AdVermiG sind.
   Folgende Hauptfragestellungen sollen in der Evaluation insbesondere
   untersucht werden:
   - Wie werden die Regelungen zur fachlichen Adoptionsbegleitung,
   insbesondere zur Förderung offener Adoptionen, zur nachgehenden
   Adoptionsbegleitung und zur verpflichtenden Beratung bei
   Stiefkindadoptionen in der Praxis umgesetzt? Wie werden die Angebote
   der AVSen angenommen?
   - Wie wird die Praktikabilität und Zweckdienlichkeit dieser Regelungen
   von den AVSen sowie den Herkunfts- und Adoptivfamilien bewertet? Führen
   die Regelungen zu einem im Vergleich zur Zeit vor Inkrafttreten des AHG
   beständigeren Austausch und Kontakt mit den AVSen insbesondere auf
   Seiten der Herkunftseltern?
   - Sehen die Fachkräfte der AVSen und die an einer Stiefkindadoption
   Beteiligten einen Mehrwert darin, dass die Beratung vor einer
   Stiefkindadoption nach § 9a AdVermiG verpflichtend geregelt worden ist?
   Sind den AVSen Fälle bekannt, in denen mutmaßlich aufgrund der Beratung
   nach § 9a AdVermiG eine Einwilligungserklärung verweigert oder kein
   Adoptionsantrag gestellt wurde? Gab es in diesen Fällen Hinweise auf
   sachfremde Adoptionsmotive?
   - Wie hat sich die Zahl der Stiefkindadoptionen im Vergleich zur Zahl
   vor Inkrafttreten des Adoptionshilfe-Gesetzes entwickelt?
   - Wie und in welchem Umfang wird seit Inkrafttreten des
   Adoptionshilfe-Gesetzes in den Adoptivfamilien offen über die Tatsache
   der Adoption kommuniziert (kommunikative Offenheit) sowie zwischen
   Adoptiv- und Herkunftsfamilien Austausch und Kontakt gepflegt
   (strukturelle Offenheit)? Gibt es mehr offene Adoptionen im Vergleich
   zur Zeit vor Inkrafttreten Adoptionshilfe-Gesetzes?
   - Wie bewerten die Fachkräfte der AVSen sowie die Herkunfts- und
   Adoptivfamilien die Regelungen zur kommunikativen bzw. strukturellen
   Offenheit? Nehmen die Fachkräfte seit Inkrafttreten des
   Adoptionshilfe-Gesetzes eine größere Sensibilität bzw. Bereitschaft für
   offene Adoptionen in den Adoptiv- und Herkunftsfamilien wahr?
   - Wie hat sich jeweils die Zahl der Anerkennungsverfahren und die Zahl
   der begleiteten Auslandsadoptionen im Vergleich zu den Zahlen vor
   Inkrafttreten des Adoptionshilfe-Gesetzes entwickelt? In wie vielen der
   Anerkennungsverfahren fand keine Begleitung durch eine
   Auslandsvermittlungsstelle statt? Liegen den beteiligten Stellen wie
   den AVSen, den Zentralen Adoptionsstellen, dem Bundesamt für Justiz
   (BZAA) und den Familiengerichten Hinweise auf Versuche, das Gebot der
   Adoptionsbegleitung zu umgehen (z. B. Deklarierung einer
   Auslandsadoption als ausländische Inlandsadoption, Leihmutterschaften,
   o. Ä.) sowie mögliche Beweggründe dafür vor?
   - Ist nach den Erfahrungen der AVSen, der Zentralen Adoptionsstellen
   und der Familiengerichte durch die neu eingeführten Schutzstandards bei
   Auslandsadoptionen gewährleistet, dass die Adoptiveltern gut auf die
   besonderen Anforderungen einer Auslandsadoption und die besonderen
   Fürsorgebedürfnisse des Adoptivkindes vorbereitet sind, dass die
   Herkunftseltern über die Rechtsfolgen einer Adoption aufgeklärt wurden
   und rechtmäßig in die Adoption eingewilligt haben und dass das Kind
   nicht im Herkunftsstaat untergebracht werden kann?
   - Wirken sich die neu eingeführten Schutzstandards auf die Dauer von
   Vermittlungs- und Adoptionsverfahren bzw. die Zahl vorzeitig
   abgebrochener Verfahren sowie die Zusammenarbeit der zuständigen
   Stellen im Herkunfts- und im Aufnahmestaat aus?
   - Wie werden die Regelungen der vorläufigen Anerkennung von
   Auslandsadoptionen nach § 2d AdVermiG, § 7 AdWirkG umgesetzt und mit
   welchen Folgen?
   - Wie viele Verfahren nach § 4 AdWirkG auf Anerkennung unbegleiteter
   Auslandsadoptionen wurden mit welchem Erfolg durchgeführt? Welche
   Umstände waren für den Ausgang des Verfahrens von Bedeutung? Wie haben
   die Gerichte in Fällen von nicht unverzüglich im Sinne von § 5 Abs. 1
   AdWirkG gestellten Anträgen entschieden und mit welcher Begründung?
   - Welche Folgen hatte die Zurückweisung/Abweisung des Antrags auf
   Anerkennung für das Kind (Nachadoption, Inobhutnahme etc.)?
   - Führt die Anwendung des § 6 Abs. 4 AdWirkG tatsächlich zu einer
   vorrangigen Behandlung der entsprechenden Verfahren?
   - Welche neuen oder zusätzlichen Kooperationen der AVSen mit anderen
   Fachdiensten und Einrichtungen wurden nach dem Inkrafttreten des
   Adoptionshilfe-Gesetzes auf- bzw. ausgebaut? Welche Herausforderungen
   haben sich den AVSen beim Auf- bzw. Ausbau von Kooperationen gestellt?
   - Welche Erfahrungen haben Herkunfts- und Adoptivfamilien mit der
   Einbeziehung anderer Fachdienste und Einrichtungen durch die AVSen
   gemacht?
   Für die empirische Grundlage des Evaluationsgutachtens sollen die Daten
   der Adoptionsstatistik ausgewertet werden. Ergänzend soll auf die Daten
   des BZAA (BT-Drs. 19/1678, S. 58) sowie auf die Erfassung der
   Vermittlungsverfahren bei den AVSen zurückgegriffen werden, soweit
   diese Daten anonymisiert zur Verfügung gestellt werden können. Da mit
   der Auswertung dieser Daten nicht alle Evaluationsfragen beantwortet
   werden können wie z. B. im Hinblick auf den nicht quantitativ
   erfassbaren verbesserten Schutz des Kindeswohls, sollen außerdem
   Fachkräfte der AVSen, Adoptionsbewerber und -bewerberinnen, Herkunfts-
   und Adoptivfamilien sowie Richterinnen und Richter an Familiengerichten
   zu den Fragestellungen befragt werden. Dabei soll die Erhebung in zwei
   Befragungswellen in den Jahren 2023 (relativ kurz nach Inkrafttreten)
   und 2025 (bei bereits eingespielten Abläufen und vorliegenden
   Erfahrungswerten) erfolgen, um eine Entwicklung bei der Umsetzung der
   Neuregelungen - auch im Vergleich zu vorliegenden Daten für die Zeit
   vor Inkrafttreten der Neuregelungen - besonders gut verfolgen und
   bewerten zu können. Die Erkenntnisse und Ergebnisse aus beiden
   Erhebungswellen sollen dabei insbesondere mit den Studienbefunden des
   Expertise-und Forschungszentrums Adoption (EFZA) aus dem Jahre 2017
   verglichen werden (Bovenschen, Bränzel et al., Studienbefunde Kompakt,
   Ergebnisse der empirischen Befragung des Expertise- und
   Forschungszentrums Adoption,
   [12]www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2017/
   EFZA_Datenreport_Studienbefunde.pdf). Die vorläufigen Erkenntnisse aus
   der ersten Erhebungswelle werden in einem Zwischenbericht aufbereitet
   und dargestellt; die endgültige Auswertung der Ergebnisse aus beiden
   Erhebungswellen erfolgt im Evaluationsgutachten, insbesondere auch im
   Hinblick auf mögliche Reformbedarfe und Handlungsoptionen des
   Gesetzgebers.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/11/2022
   Ende: 31/10/2026
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der
   im Bewertungsraster genannten Kriterien. Die Angaben der
   Bewerber/Bewerberinnen werden differenziert bewertet und eine Rangfolge
   der Teilnahmeanträge ermittelt. Das Bewertungsraster ist den zum
   Download bereitgestellten Unterlagen beigefügt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung
   der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften:
   Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine
   Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines
   Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch
   für
   das betreffende Unternehmen vorzulegen.
   Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
   Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
   a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich
   bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 - Seite)
   b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen
   Personen
   c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber/ Die Bewerberin
   hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen
   Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine
   Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhaltet,
   dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzverfahren
   oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren
   Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur
   gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den
   Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage
   Eigenerklärung_123_124 ist hierfür zu nutzen.
   d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass
   nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1
   MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung
   gestellte Anlage Eigenerklärung MiLoG kann genutzt werden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung
   der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften:
   Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine
   Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines
   Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten
   Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
   Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
   Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
   a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der
   Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
   b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw.
   Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung
   abgeschlossen wird
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung
   der Unterlagen
   walten zu lassen.
   Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
   a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen
   anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/innen übertragen will und
   diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
   b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben
   und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson
   fungiert
   c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die
   Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
   d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren
   geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des
   Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der
   Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
   e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die
   im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
   f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und
   dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei
   personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im
   Rahmen der Unterstützung entstehen
   g) Nachweis von Erfahrungen mit der Durchführung von Evaluationen und
   Gesetzesevaluationen anhand von ausführlichen Referenzen (Umfang,
   Aktivitäten, Auftraggeber)
   h) Nachweis über Kenntnisse des Adoptionsrechts
   i) Nachweis über inhaltliche und strukturelle Kenntnisse der
   Adoptionsvermittlungspraxis im In- und Ausland einschließlich der
   Organisation der Adoptionsvermittlung in Deutschland anhand von
   ausführlichen Referenzen (Umfang, Aktivitäten, Auftraggeber) und
   Veröffentlichungen (Berichte oder veröffentlichte Texte als
   Arbeitsprobe)
   j) Nachweis über Erfahrungen im Umgang mit Akteuren der
   Adoptionsvermittlung (Zentrale Adoptionsstellen, Adoptionsstellen der
   Jugendämter sowie der freien Träger)
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 09/06/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die
   e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
   b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle
   Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
   c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer
   Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
   d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden
   Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden
   Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten.
   e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag
   (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der
   unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten
   Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
   f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL
   heruntergeladen werden.
   g. Fragen sind bis zum 02.06.2022 12:00 Uhr ausschließlich über die
   e-Vergabe-Plattform des Bundes ([13]www.evergabe-online.de)
   einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen
   Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der
   e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
   h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an
   den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden
   schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur
   Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes
   eingestellt.
   i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu
   informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
   j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform
   des Bundes ([14]www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
   k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder
   Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
   l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch
   den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum
   Ausschluss.
   m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte
   Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim
   Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale
   Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln
   gerügt werden.
   Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
   die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum
   Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und
   zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An
   den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
   Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
   die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale
   Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln
   gerügt werden.
   Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben,
   Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag
   auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift
   innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale
   Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt
   werden.
   Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines
   Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann,
   30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und
   Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
   Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im
   Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach
   dieser Veröffentlichung.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/05/2022
References
   6. mailto:zentrale-beschaffung@bafza.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bmfsfj.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=457632
   9. mailto:zentrale-beschaffung@bafza.bund.de?subject=TED
  10. http://www.bafza.de/
  11. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=457632
  12. http://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2017/
  13. http://www.evergabe-online.de/
  14. http://www.evergabe-online.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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