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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Duisburg
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 255191-2022 (ID: 2022051309172304172)
Veröffentlicht: 13.05.2022
*
DE-Duisburg: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2022/S 93/2022 255191
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Postanschrift: Schifferstraße 190
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [6]p.kallies@wb-duisburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.wb-duisburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBDMWW
/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBDMWW
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Entsorgungswirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
2022-66 Implementierung eines Betriebsführungssystems
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-66 WBD
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR beabsichtigen Rahmen dieser
Ausschreibung die Identifikation eines Anbieters für die
Implementierung eines Betriebsführungssystems für die Pumpwerke /
Sonderbauwerke sowie Kläranlagenbetrieb. Das Betriebsführungssystem
soll in erster Linie zur Verbesserung der
betrieblichen Dokumentation dienen und gleichzeitig die administrativen
Arbeiten auf ein Minimum reduzieren. Den technischen Mitarbeitern soll
es durch die einzelnen Instandhaltungsmaßnahmen
führen und gleichzeitig als Informationsquelle dienen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Schifferstraße 190 47059 Duisburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
- Einführung einer Betriebsführungssoftware
(Veranlassung und Zielsetzung der Umstellung)
Das Auftragswesen von Instandhaltungsmaßnahmen, hierzu gehören z.B.
Pumpwerke und Regenbecken der Sonderbauwerke und Kläranlagen, wird
bislang bei der WBD-AöR größtenteils
manuell bearbeitet. Aufgrund der immer steigenden Anforderungen
hinsichtlich der Erfüllung und rechtssicheren Dokumentation von
Instandhaltungsmaßnahmen an abwassertechnischen Anlagen, ist eine IT -
gestützte Betriebsführung notwendig.
Das Betriebsführungssystem soll in erster Linie zur Verbesserung der
betrieblichen Dokumentation dienen und gleichzeitig die administrativen
Arbeiten auf ein Minimum reduzieren. Den technischen Mitarbeitern soll
es durch die einzelnen Instandhaltungsmaßnahmen führen und gleichzeitig
als Informationsquelle dienen.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Lösung sich möglichst leicht in die
Systemlandschaft der WBD integrieren lässt. Das heißt, die Lösung muss
sich insbesondere in die bestehende SAP und GIS Umgebung integrieren
lassen, um Informationen aus bestehenden Lösungen verfügbar zu machen
und Leistungen und Aufwände in diese Umgebung zurückmelden zu können.
Gesucht wird deshalb eine Lösung, die sich als Aufsatz direkt im SAP
abbilden lässt. Die Implementierung findet in einem S/4 HANA
System-Umgebung statt.
Weitere Details können aus dem Lastenheft entnommen werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualitative Kriterien / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die erforderliche Eignung wird u. a. davon abhängig gemacht, dass von
dem / der Bieter /-in die nachfolgend aufgeführte Abfrage / Erklärung
in der Anlage "2.0_Betriebsführungssystem_Angabe Unternehmensdaten
Anbieter_WBD.pdf" mit "Ja" beantwortet wird:
a) Erklärung des / der Bieters /-in zur gewerberechtlichen Anmeldung
gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle,
das Berufsregister oder das Register der Industrie- und
Handelskammer (oder Präqualifikation oder EEE - "Einheitliche
Europäische Eigenerklärung)
Der / die Bieter /-in hat zur Beurteilung seiner / ihrer
grundsätzlichen Eignung dem Angebot nachfolgend aufgeführte Unterlagen
bzw. Nachweise zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Werktage
nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, beizubringen:
b) Gewerbezentralregisterauszug (oder Präqualifikation oder EEE)
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten
Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und
die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument
"2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf" enthaltenen
Formblätter F1 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des
Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung"
oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege
der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches
Datenbanksystem beigebracht werden.
Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die
entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der
Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht
überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im
Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in dem Dokument
"2.0_Betriebsführungssystem_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf"
(Verbindliche Erklärungen und Angaben) angeben werden. Wird das
Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die
entsprechenden Formblätter F1 - F7 in dem Dokument
"2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf", die durch die
Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch
unterschrieben werden.
c) Selbstreinigung
Bieter /-innen, deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden
Absprachen durch die Europäische Kommission, das Bundeskartellamt oder
ein ordentliches Gericht festgestellt wurde oder über deren Beteiligung
an einer Kartellabsprache dem / der AG hinreichende Anhaltpunkte
vorliegen, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB vom Vergabeverfahren
ausgeschlossen, sofern sie nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
allen nachfolgenden Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1)
GWB uneingeschränkt nachgekommen sind:
1. Für jeden durch eine Straftat verursachten Schaden einen Ausgleich
gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet haben
2. Die Tatsache und Umstände, die mit der Straftat oder dem
Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in
Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den
Ermittlungsbehörden und dem / der öffentlichen Auftraggeber /-in
umfassend geklärt haben
3. Konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen
ergriffen haben, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres
Fehlverhalten zu vermeiden
Um dem / der AG die Prüfung zu ermöglichen, ob der / die Bieter /-in
von dem Selbstreinigungsgebot betroffen ist und falls ja, ob die
erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung auch durchgeführt wurden,
ist die Anlage "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf",
Formblatt F5 von allen Bietern /-innen auszufüllen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der / die Bieter /-in hat zur Beurteilung seiner / ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem
Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch
den / die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der
in der Anlage "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf"
enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a) Erklärung des Bieters zum Gesamtumsatz des Unternehmens (mindestens
5 Mio. Euro pro Jahr) sowie
dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe
ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- siehe Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter
F1-F10_WBD.pdf", Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
b) Erklärung des Bieters zur Anzahl der jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert
ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren
- siehe Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter
F1-F10_WBD.pdf", Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des Bieters zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Sozialbeiträgen
- siehe Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter
F1-F10_WBD.pdf", Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
d) Eigenerklärung des Bieters zum Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des /
der Versicherungsgebers /- in und der maximalen Deckungssumme, die min.
2.000.000,- Euro für
Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für
Vermögensschäden betragen muss
-siehe Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter
F1-F10_WBD.pdf", Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE*
oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung
der Versicherung)
e) Auf besondere Anforderung des / der AG ist eine aktuelle Auskunft
der Geschäftsbank des Bieters einzureichen.
Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von
dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen
zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den
Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen
Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten
Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und
die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument
"2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf" enthaltenen
Formblätter F1 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des
Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung"
oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege
der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches
Datenbanksystem beigebracht werden.
Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die
entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der
Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht
überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im
Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in dem Dokument
"2.0_Betriebsführungssystem_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf"
(Verbindliche Erklärungen und Angaben) angeben werden. Wird das
Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die
entsprechenden Formblätter F1 - F7 in dem Dokument
"2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf", die durch die
Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch
unterschrieben werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Erklärung des Bieters zum Gesamtumsatz des Unternehmens (mindestens 5
Mio. Euro pro Jahr) sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart
die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Dokument
"2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf", Formblatt F2 -
(oder Präqualifikation oder EEE*)
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der / die Bieter /-in hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens
aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, die
nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage
"2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf" enthaltenen
Vordrucke beizubringen:
a) Nachweis des Bieters zu den wesentlichen in den letzten 4
abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen
mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur
Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer
(Referenzliste)
- siehe Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter
F1-F10_WBD.pdf", Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
Anforderung:
Mindestens zwei Referenzen über abgeschlossene Projekte mit
öffentlichen Auftraggebern zur Einrichtung eines
Betriebsführungssystems (inkl. mobiler Anwendungen), eine davon mit
einem Nutzerbestand von mindestens 100.000 Einwohnern.
b) Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- siehe Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter
F1-F10_WBD.pdf", Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des Bieters zur illegalen Beschäftigung von
Arbeitskräften
- siehe Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter
F1-F10_WBD.pdf", Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von
dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen
zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den
Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen
Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten
Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und
die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument
"2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf" enthaltenen
Formblätter F1 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des
Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung"
oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege
der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches
Datenbanksystem beigebracht werden.
Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die
entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der
Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht
überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im
Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in dem Dokument
"2.0_Betriebsführungssystem_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf"
(Verbindliche Erklärungen und Angaben) angeben werden. Wird das
Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die
entsprechenden Formblätter F1 - F7 in dem Dokument
"2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf", die durch die
Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch
unterschrieben werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestens zwei Referenzen über abgeschlossene Projekte mit
öffentlichen Auftraggebern zur Einrichtung eines
Betriebsführungssystems (inkl. mobiler Anwendungen), eine davon mit
einem Nutzerbestand von mindestens 100.000 Einwohnern.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/06/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17/08/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/06/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDMWW
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045/+49 2211473053
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: [11]www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig,
soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt
werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten
Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung
gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs.
1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter
über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots,
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll
und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform
informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder
auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135
Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/05/2022
References
6. mailto:p.kallies@wb-duisburg.de?subject=TED
7. https://www.wb-duisburg.de/
8. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBDMWW/documents
9. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBDMWW
10. mailto:vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
11. http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
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