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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Duisburg
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 255191-2022 (ID: 2022051309172304172)
Veröffentlicht: 13.05.2022
*
  DE-Duisburg: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2022/S 93/2022 255191
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
   Postanschrift: Schifferstraße 190
   Ort: Duisburg
   NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 47059
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]p.kallies@wb-duisburg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.wb-duisburg.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBDMWW
   /documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBDMWW
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Entsorgungswirtschaft
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   2022-66 Implementierung eines Betriebsführungssystems
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-66 WBD
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR beabsichtigen Rahmen dieser
   Ausschreibung die Identifikation eines Anbieters für die
   Implementierung eines Betriebsführungssystems für die Pumpwerke /
   Sonderbauwerke sowie Kläranlagenbetrieb. Das Betriebsführungssystem
   soll in erster Linie zur Verbesserung der
   betrieblichen Dokumentation dienen und gleichzeitig die administrativen
   Arbeiten auf ein Minimum reduzieren. Den technischen Mitarbeitern soll
   es durch die einzelnen Instandhaltungsmaßnahmen
   führen und gleichzeitig als Informationsquelle dienen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Schifferstraße 190 47059 Duisburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   - Einführung einer Betriebsführungssoftware
   (Veranlassung und Zielsetzung der Umstellung)
   Das Auftragswesen von Instandhaltungsmaßnahmen, hierzu gehören z.B.
   Pumpwerke und Regenbecken der Sonderbauwerke und Kläranlagen, wird
   bislang bei der WBD-AöR größtenteils
   manuell bearbeitet. Aufgrund der immer steigenden Anforderungen
   hinsichtlich der Erfüllung und rechtssicheren Dokumentation von
   Instandhaltungsmaßnahmen an abwassertechnischen Anlagen, ist eine IT -
   gestützte Betriebsführung notwendig.
   Das Betriebsführungssystem soll in erster Linie zur Verbesserung der
   betrieblichen Dokumentation dienen und gleichzeitig die administrativen
   Arbeiten auf ein Minimum reduzieren. Den technischen Mitarbeitern soll
   es durch die einzelnen Instandhaltungsmaßnahmen führen und gleichzeitig
   als Informationsquelle dienen.
   Es ist zu berücksichtigen, dass die Lösung sich möglichst leicht in die
   Systemlandschaft der WBD integrieren lässt. Das heißt, die Lösung muss
   sich insbesondere in die bestehende SAP und GIS Umgebung integrieren
   lassen, um Informationen aus bestehenden Lösungen verfügbar zu machen
   und Leistungen und Aufwände in diese Umgebung zurückmelden zu können.
   Gesucht wird deshalb eine Lösung, die sich als Aufsatz direkt im SAP
   abbilden lässt. Die Implementierung findet in einem S/4 HANA
   System-Umgebung statt.
   Weitere Details können aus dem Lastenheft entnommen werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualitative Kriterien / Gewichtung: 50%
   Preis - Gewichtung: 50%
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die erforderliche Eignung wird u. a. davon abhängig gemacht, dass von
   dem / der Bieter /-in die nachfolgend aufgeführte Abfrage / Erklärung
   in der Anlage "2.0_Betriebsführungssystem_Angabe Unternehmensdaten
   Anbieter_WBD.pdf" mit "Ja" beantwortet wird:
   a) Erklärung des / der Bieters /-in zur gewerberechtlichen Anmeldung
   gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle,
   das Berufsregister oder das Register der Industrie- und
   Handelskammer (oder Präqualifikation oder EEE - "Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung)
   Der / die Bieter /-in hat zur Beurteilung seiner / ihrer
   grundsätzlichen Eignung dem Angebot nachfolgend aufgeführte Unterlagen
   bzw. Nachweise zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Werktage
   nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, beizubringen:
   b) Gewerbezentralregisterauszug (oder Präqualifikation oder EEE)
   Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten
   Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und
   die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument
   "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf" enthaltenen
   Formblätter F1 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des
   Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung"
   oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege
   der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches
   Datenbanksystem beigebracht werden.
   Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die
   entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der
   Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht
   überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im
   Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in dem Dokument
   "2.0_Betriebsführungssystem_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf"
   (Verbindliche Erklärungen und Angaben) angeben werden. Wird das
   Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die
   entsprechenden Formblätter F1 - F7 in dem Dokument
   "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf", die durch die
   Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch
   unterschrieben werden.
   c) Selbstreinigung
   Bieter /-innen, deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden
   Absprachen durch die Europäische Kommission, das Bundeskartellamt oder
   ein ordentliches Gericht festgestellt wurde oder über deren Beteiligung
   an einer Kartellabsprache dem / der AG hinreichende Anhaltpunkte
   vorliegen, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB vom Vergabeverfahren
   ausgeschlossen, sofern sie nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
   allen nachfolgenden Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1)
   GWB uneingeschränkt nachgekommen sind:
   1. Für jeden durch eine Straftat verursachten Schaden einen Ausgleich
   gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet haben
   2. Die Tatsache und Umstände, die mit der Straftat oder dem
   Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in
   Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den
   Ermittlungsbehörden und dem / der öffentlichen Auftraggeber /-in
   umfassend geklärt haben
   3. Konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen
   ergriffen haben, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres
   Fehlverhalten zu vermeiden
   Um dem / der AG die Prüfung zu ermöglichen, ob der / die Bieter /-in
   von dem Selbstreinigungsgebot betroffen ist und falls ja, ob die
   erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung auch durchgeführt wurden,
   ist die Anlage "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf",
   Formblatt F5 von allen Bietern /-innen auszufüllen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der / die Bieter /-in hat zur Beurteilung seiner / ihrer
   wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem
   Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch
   den / die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der
   in der Anlage "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf"
   enthaltenen Vordrucke beizubringen:
   a) Erklärung des Bieters zum Gesamtumsatz des Unternehmens (mindestens
   5 Mio. Euro pro Jahr) sowie
   dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe
   ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
   - siehe Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter
   F1-F10_WBD.pdf", Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
   b) Erklärung des Bieters zur Anzahl der jahresdurchschnittlich
   beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert
   ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren
   - siehe Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter
   F1-F10_WBD.pdf", Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
   c) Eigenerklärung des Bieters zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
   Sozialbeiträgen
   - siehe Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter
   F1-F10_WBD.pdf", Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
   d) Eigenerklärung des Bieters zum Bestehen einer
   Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des /
   der Versicherungsgebers /- in und der maximalen Deckungssumme, die min.
   2.000.000,- Euro für
   Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für
   Vermögensschäden betragen muss
   -siehe Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter
   F1-F10_WBD.pdf", Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE*
   oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung
   der Versicherung)
   e) Auf besondere Anforderung des / der AG ist eine aktuelle Auskunft
   der Geschäftsbank des Bieters einzureichen.
   Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von
   dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen
   zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den
   Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen
   Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
   Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten
   Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und
   die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument
   "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf" enthaltenen
   Formblätter F1 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des
   Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung"
   oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege
   der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches
   Datenbanksystem beigebracht werden.
   Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die
   entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der
   Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht
   überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im
   Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in dem Dokument
   "2.0_Betriebsführungssystem_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf"
   (Verbindliche Erklärungen und Angaben) angeben werden. Wird das
   Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die
   entsprechenden Formblätter F1 - F7 in dem Dokument
   "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf", die durch die
   Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch
   unterschrieben werden.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Erklärung des Bieters zum Gesamtumsatz des Unternehmens (mindestens 5
   Mio. Euro pro Jahr) sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart
   die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Dokument
   "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf", Formblatt F2 -
   (oder Präqualifikation oder EEE*)
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der / die Bieter /-in hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen
   und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens
   aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, die
   nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage
   "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf" enthaltenen
   Vordrucke beizubringen:
   a) Nachweis des Bieters zu den wesentlichen in den letzten 4
   abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen
   mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur
   Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer
   (Referenzliste)
   - siehe Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter
   F1-F10_WBD.pdf", Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
   Anforderung:
   Mindestens zwei Referenzen über abgeschlossene Projekte mit
   öffentlichen Auftraggebern zur Einrichtung eines
   Betriebsführungssystems (inkl. mobiler Anwendungen), eine davon mit
   einem Nutzerbestand von mindestens 100.000 Einwohnern.
   b) Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   - siehe Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter
   F1-F10_WBD.pdf", Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
   c) Eigenerklärung des Bieters zur illegalen Beschäftigung von
   Arbeitskräften
   - siehe Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter
   F1-F10_WBD.pdf", Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
   Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von
   dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen
   zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den
   Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen
   Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
   Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten
   Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und
   die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument
   "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf" enthaltenen
   Formblätter F1 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des
   Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung"
   oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege
   der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches
   Datenbanksystem beigebracht werden.
   Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die
   entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der
   Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht
   überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im
   Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in dem Dokument
   "2.0_Betriebsführungssystem_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf"
   (Verbindliche Erklärungen und Angaben) angeben werden. Wird das
   Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die
   entsprechenden Formblätter F1 - F7 in dem Dokument
   "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf", die durch die
   Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch
   unterschrieben werden.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mindestens zwei Referenzen über abgeschlossene Projekte mit
   öffentlichen Auftraggebern zur Einrichtung eines
   Betriebsführungssystems (inkl. mobiler Anwendungen), eine davon mit
   einem Nutzerbestand von mindestens 100.000 Einwohnern.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/06/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17/08/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 21/06/2022
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDMWW
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
   Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 2211473045/+49 2211473053
   Fax: +49 2211472889
   Internet-Adresse: [11]www.bezreg-koeln.nrw.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig,
   soweit
   - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt
   werden,
   - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, vergangen sind.
   § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
   der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
   Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten
   Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung
   gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs.
   1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter
   über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots,
   über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll
   und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform
   informiert hat und seit der
   Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder
   auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135
   Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/05/2022
References
   6. mailto:p.kallies@wb-duisburg.de?subject=TED
   7. https://www.wb-duisburg.de/
   8. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBDMWW/documents
   9. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBDMWW
  10. mailto:vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
  11. http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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