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Ausschreibung: Polizeifahrzeuge - DE-Duisburg
Polizeifahrzeuge
Dokument Nr...: 255058-2022 (ID: 2022051309170904126)
Veröffentlicht: 13.05.2022
*
  DE-Duisburg: Polizeifahrzeuge
   2022/S 93/2022 255058
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
   Postanschrift: Schifferstraße 10
   Ort: Duisburg
   NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 47059
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Teildezernat ZA 4.2
   E-Mail: [6]TDZA42.LZPD@polizei.nrw.de
   Telefon: +49 2034175-7501
   Fax: +49 2034175-6998
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://lzpd.polizei.nrw/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von Zugfahrzeugen der Landesreiterstaffel der Polizei des
   Landes NRW zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34114200 Polizeifahrzeuge
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Dringende Beschaffung von Zugfahrzeugen der Landesreiterstaffel der
   Polizei des Landes NRW zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Beschaffung von Zugfahrzeugen für die Landesreiterstaffel der Polizei
   des Landes NRW, um die Dienstfähigkeit aufrecht erhalten zu können.
   Der Auftrag muss kurzfristig erteilt werden, da aufgrund einer Änderung
   der maximal zulässigen Anhängelast die ursprünglich vorgesehenen
   Zugfahrzeuge nicht mehr eingesetzt werden können.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
     * Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen
       Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen
       Bedingungen der Richtlinie genügen
   Erläuterung:
   Der Auftraggeber durfte ein Verhandlungsverfahren ohne
   Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV durchführen.
   Durch die Änderungen der Vorgaben zur Anhängelast ist es der Polizei
   des Landes NRW nicht mehr möglich, die ursprünglich geplanten und in
   einem Wettbewerb vergebenen Zugfahrzeuge einzusetzen. Entsprechende
   Zugfahrzeuge sind jedoch zwingend erforderlich, um die Einsatzfähigkeit
   der Landesreiterstaffel des Landes NRW aufrechtzuerhalten und
   Einsatzpferde zu entsprechenden Einsatzlagen zu transportieren.
   Der Auftrag soll an den vorbezeichneten Auftragnehmer erteilt werden,
   weil lediglich dieser kurzfristig über die notwendige polizeiliche
   Schutzausstattung sowie die Zulassung derselbigen verfügt, weil dieser
   Auftragnehmer auch entsprechende geschützte Fahrzeuge an den Bund
   liefert.
   Es war dem öffentlichen Auftraggeber nicht vorhersehbar, dass es zu
   einer Änderung der Anhängelast kommt. Erschwerend hinzu kommen die
   allgemeinen Liefer- und Verfügbarkeitsprobleme auf dem
   Beschaffungsmarkt im Hinblick auf Fahrzeuge mit Sonderausstattung.
   Es handelt sich um eine einmalige Beschaffung, die nur die zwingend
   erforderliche Menge von 4 Zugfahrzeugen erfasst.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   10/05/2022
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: La Linea Franca Kraftfahrzeughandelsges. mbH
   Ort: Köln
   NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 50968
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 22180060-0
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante
   Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das unter
   Ziff. V.2.1 genannte Datum ist das der Entscheidung über die geplante
   Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt. Bei den unter den
   Ziffern II.1.7 und V.2.4 genannten Werten handelt es sich nicht um den
   tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offen gelegt, weil dies
   den geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schadet und den
   Wettbewerb grundsätzlich beeinträchtigen würde.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
   Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 221147-2954
   Internet-Adresse:
   [9]https://www.brd.nrw.de/themen/kommunales/vergabekammer-rheinland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
   Postanschrift: Schifferstraße 10
   Ort: Duisburg
   Postleitzahl: 47059
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 2034175-7501
   Fax: +49 2034175-6998
   Internet-Adresse: [10]https://lzpd.polizei.nrw/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
   160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
   auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen
   antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
   eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung
   von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   .
   Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig,
   soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
   .
   Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
   Bekanntmachung im Amtsballt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   .
   Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
   gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union.
   .
   Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
   GWB nicht ein, wenn
   .
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   .
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet
   hat, den Vertrag abzuschließen, und
   .
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Teildezernat ZA 4.2
   Postanschrift: Schifferstraße 10
   Ort: Duisburg
   Postleitzahl: 47059
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]TDZA42.LZPD@polizei.nrw.de
   Telefon: +49 2034175-7501
   Fax: +49 2034175-6998
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/05/2022
References
   6. mailto:TDZA42.LZPD@polizei.nrw.de?subject=TED
   7. https://lzpd.polizei.nrw/
   8. mailto:vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
   9. https://www.brd.nrw.de/themen/kommunales/vergabekammer-rheinland
  10. https://lzpd.polizei.nrw/
  11. mailto:TDZA42.LZPD@polizei.nrw.de?subject=TED
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