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Ausschreibung: Medizinische Hilfsmittel - DE-Stuttgart
Medizinische Hilfsmittel
Dokument Nr...: 253413-2022 (ID: 2022051309090202438)
Veröffentlicht: 13.05.2022
*
  DE-Stuttgart: Medizinische Hilfsmittel
   2022/S 93/2022 253413
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das
   Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
   Postanschrift: Else-Josenhans-Straße 6
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE11 Stuttgart
   Postleitzahl: 70173
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]poststelle@sm.bwl.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse:
   [7]https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY7YYDB/docum
   ents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY7YYDB
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von zertifizierten FFP2-Masken
   Referenznummer der Bekanntmachung: 22-002-V-EU
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33196000 Medizinische Hilfsmittel
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftraggeber beschafft im Rahmen dieser Ausschreibung insgesamt bis
   zu 240 Mio. CE-zertifizierte FFP2-Masken in insgesamt 6 Losen, um seine
   Bedarfe an FFP2-Masken für bis zu 4 Jahre zu decken.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 6
   Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von bis zu 40 Mio. FFP2-Masken
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33196000 Medizinische Hilfsmittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE11 Stuttgart
   Hauptort der Ausführung:
   70173
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftraggeber beschafft im Rahmen dieser Ausschreibung insgesamt bis
   zu 240 Mio. zertifizierte FFP2-Masken in 6 Losen zu je bis zu 40 Mio.
   FFP2-Masken, um seine Bedarfe an FFP2-Masken für bis zu 4 Jahre zu
   decken.
   Die Erfahrungen des Auftraggebers haben gezeigt, dass viele der auf dem
   Markt erhältlichen FFP2-Masken nicht den Anforderungen der
   Leistungsbeschreibung entsprechen. Durch die im ausgeschriebenen
   Rahmenvertrag vorgesehene Prüfung der Masken und die Vertragsstrafen
   möchte der Auftraggeber sicherstellen, dass die FFP2-Masken den
   Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen und fristgerecht
   geliefert werden.
   Die FFP2-Masken müssen insbesondere den folgenden Anforderungen
   genügen:
   1. Die FFP2-Masken entsprechen der mit dem Angebot eingereichten
   EU-Konformitätserklärung, insbesondere dem in der
   EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster.
   2. Die FFP2-Masken werden in Deutschland produziert. Hiervon umfasst
   ist insbesondere auch die Produktion des sog. Meltblown-Vlieses (o.ä.).
   Die Gewinnung der für die Masken erforderlichen Rohstoffe ist von
   dieser Vorgabe nicht erfasst.
   Weitere Anforderungen an die zu liefernden FFP2-Masken ergeben sich aus
   dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung.
   Voraussichtlich muss der Auftragnehmer auf entsprechenden Einzelabruf
   des Auftraggebers binnen 28 Kalendertagen Masken in der abgerufenen
   Menge an eine vom Auftraggeber zu bestimmende zentrale Lieferadresse in
   Baden-Württemberg liefern. Soweit die binnen eines Zeitraums von 28
   Kalendertagen abgerufene Menge 4 Mio. Masken (je bezuschlagtem Los)
   übersteigt, verlängert sich die Lieferfrist für über die Menge von 4
   Mio. hinausgehende Masken voraussichtlich um 28 Kalendertage.
   Eine Mindestabnahme besteht voraussichtlich nicht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 18
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber wählt die 18 Bewerber, die er insgesamt zur Abgabe von
   Angeboten zu den ausgeschrieben Losen auffordert, in einem mehrstufigen
   Verfahren aus. In diesem Verfahren wählt der Auftraggeber nicht 18
   Bieter je Los, sondern 18 Bieter für das gesamte Verfahren aus, in dem
   jeder Bieter auf jedes der sechs Lose ein Angebot abgeben darf.
   Das Auswahlverfahren gestaltet sich wie folgt:
   1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages.
   2. Überprüfung des Bewerbers anhand seiner Eignung. Maßgeblich für die
   Bewertung der Eignung sind die unter Ziffer III.1.1) - 1.3) genannten
   Eignungsnachweise.
   3. Bei insgesamt mehr als 18 geeigneten Bewerbern für alle
   ausgeschriebenen Lose bewertet der Auftraggeber die Teilnahmeanträge
   der geeigneten Bewerber in einem relativen Vergleich der nach Ziffer
   III.1.2) lit. a), Ziffer III.1.3 a) - c) eingereichten Nachweise.
   Der Auftraggeber bewertet die Teilnahmeanträge nach der
   Leistungsfähigkeit und der Fachkunde der Bewerber im relativen
   Vergleich zueinander. Dabei gilt:
   a) Die Leistungsfähigkeit bewertet der Auftraggeber nach dem gemäß
   Ziffer III.1.2) angegebenen Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahre mit zertifizierten FFP2-Masken. Der Bewerber mit dem
   höchsten Umsatz mit zertifizierten FFP2-Masken in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren erhält 100 Punkte. Die Punkteanzahl der
   übrigen Teilnahmeanträge berechnet sich wie folgt:
   (Gesamtumsatz des Bewerbers mit zertifizierten FFP2-Masken/Gesamtumsatz
   des Bewerbers mit dem höchsten Gesamtumsatz mit FFP2-Masken) x 100
   Punkte
   b) Die Fachkunde bewertet der Auftraggeber in einem relativen Vergleich
   der gemäß Ziffer III.1.3) lit. a) - c) eingereichten Nachweise. Dabei
   gilt:
   (1) Für die nach Ziffer III.1.3) lit. a) angegebenen Maßnahmen zur
   Qualitätssicherung im Unternehmen des Bewerbers kann ein Bewerber
   maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr
   Punkte, desto mehr die von ihm angegebenen Maßnahmen zur
   Qualitätssicherung in einem relativen Vergleich zu den Maßnahmen der
   anderen Bewerber geeignet erscheinen, dass die gelieferten Masken den
   hohen Qualitätsanforderungen des Auftraggebers genügen.
   (2) Für die Angaben nach Ziffer III.1.3) lit. b) zum
   Lieferkettenmanagement- und Lieferketten-überwachungssystem, das dem
   Bewerber zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht, kann ein Bewerber
   maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr
   Punkte, desto mehr die von ihm zur Verfügung stehenden
   Lieferkettenmanagement- und Lieferketten-überwachungssysteme in einem
   relativen Vergleich zu denen der anderen Bewerber erwarten lassen, dass
   etwaigen Lieferkettengefahren bestmöglich vorgebeugt wird.
   (3) Für die Angaben nach Ziffer III.1.3) lit. c) zu den
   Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der
   Vertragsdurchführung anwendet, kann ein Bewerber maximal 200 Punkte
   erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr Punkte, desto mehr die
   Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der
   Vertragsdurchführung anwendet, in einem relativen Vergleich zu denen
   der anderen Bewerber erwarten lassen, dass der Auftrag nachhaltig und
   umweltfreundlich durchgeführt wird.
   Die Gesamtwertung erfolgt durch Addition der jeweils erhaltenen Punkte
   je Kriterium. Der Auftraggeber wird die 18 Bewerber zur Abgabe von
   Angeboten auffordern, deren Teilnahmeanträge die meisten Punkte
   erzielen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Los 1 betrifft die Lieferung von FFP2-Masken mit Ohrbändern.
   Die weiteren Anforderungen an die zu liefernden FFP2-Masken ergeben
   sich aus dem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von bis zu 40 Mio. FFP2-Masken
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33196000 Medizinische Hilfsmittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE11 Stuttgart
   Hauptort der Ausführung:
   70173
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftraggeber beschafft im Rahmen dieser Ausschreibung insgesamt bis
   zu 240 Mio. zertifizierte FFP2-Masken in 6 Losen zu je bis zu 40 Mio.
   FFP2-Masken, um seine Bedarfe an FFP2-Masken für bis zu 4 Jahre zu
   decken.
   Die Erfahrungen des Auftraggebers haben gezeigt, dass viele der auf dem
   Markt erhältlichen FFP2-Masken nicht den Anforderungen der
   Leistungsbeschreibung entsprechen. Durch die im ausgeschriebenen
   Rahmenvertrag vorgesehene Prüfung der Masken und die Vertragsstrafen
   möchte der Auftraggeber sicherstellen, dass die FFP2-Masken den
   Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen und fristgerecht
   geliefert werden.
   Die FFP2-Masken müssen insbesondere den folgenden Anforderungen
   genügen:
   1. Die FFP2-Masken entsprechen der mit dem Angebot eingereichten
   EU-Konformitätserklärung, insbesondere dem in der
   EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster.
   2. Die FFP2-Masken werden in Deutschland produziert. Hiervon umfasst
   ist insbesondere auch die Produktion des sog. Meltblown-Vlieses (o.ä.).
   Die Gewinnung der für die Masken erforderlichen Rohstoffe ist von
   dieser Vorgabe nicht erfasst.
   Weitere Anforderungen an die zu liefernden FFP2-Masken ergeben sich aus
   dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung.
   Voraussichtlich muss der Auftragnehmer auf entsprechenden Einzelabruf
   des Auftraggebers binnen 28 Kalendertagen Masken in der abgerufenen
   Menge an eine vom Auftraggeber zu bestimmende zentrale Lieferadresse in
   Baden-Württemberg liefern. Soweit die binnen eines Zeitraums von 28
   Kalendertagen abgerufene Menge 4 Mio. Masken (je bezuschlagtem Los)
   übersteigt, verlängert sich die Lieferfrist für über die Menge von 4
   Mio. hinausgehende Masken voraussichtlich um 28 Kalendertage.
   Eine Mindestabnahme besteht voraussichtlich nicht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 18
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber wählt die 18 Bewerber, die er insgesamt zur Abgabe von
   Angeboten zu den ausgeschrieben Losen auffordert, in einem mehrstufigen
   Verfahren aus. In diesem Verfahren wählt der Auftraggeber nicht 18
   Bieter je Los, sondern 18 Bieter für das gesamte Verfahren aus, in dem
   jeder Bieter auf jedes der sechs Lose ein Angebot abgeben darf.
   Das Auswahlverfahren gestaltet sich wie folgt:
   1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages.
   2. Überprüfung des Bewerbers anhand seiner Eignung. Maßgeblich für die
   Bewertung der Eignung sind die unter Ziffer III.1.1) - 1.3) genannten
   Eignungsnachweise.
   3. Bei insgesamt mehr als 18 geeigneten Bewerbern für alle
   ausgeschriebenen Lose bewertet der Auftraggeber die Teilnahmeanträge
   der geeigneten Bewerber in einem relativen Vergleich der nach Ziffer
   III.1.2) lit. a), Ziffer III.1.3 a) - c) eingereichten Nachweise.
   Der Auftraggeber bewertet die Teilnahmeanträge nach der
   Leistungsfähigkeit und der Fachkunde der Bewerber im relativen
   Vergleich zueinander. Dabei gilt:
   a) Die Leistungsfähigkeit bewertet der Auftraggeber nach dem gemäß
   Ziffer III.1.2) angegebenen Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahre mit zertifizierten FFP2-Masken. Der Bewerber mit dem
   höchsten Umsatz mit zertifizierten FFP2-Masken in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren erhält 100 Punkte. Die Punkteanzahl der
   übrigen Teilnahmeanträge berechnet sich wie folgt:
   (Gesamtumsatz des Bewerbers mit zertifizierten FFP2-Masken/Gesamtumsatz
   des Bewerbers mit dem höchsten Gesamtumsatz mit FFP2-Masken) x 100
   Punkte
   b) Die Fachkunde bewertet der Auftraggeber in einem relativen Vergleich
   der gemäß Ziffer III.1.3) lit. a) - c) eingereichten Nachweise. Dabei
   gilt:
   (1) Für die nach Ziffer III.1.3) lit. a) angegebenen Maßnahmen zur
   Qualitätssicherung im Unternehmen des Bewerbers kann ein Bewerber
   maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr
   Punkte, desto mehr die von ihm angegebenen Maßnahmen zur
   Qualitätssicherung in einem relativen Vergleich zu den Maßnahmen der
   anderen Bewerber geeignet erscheinen, dass die gelieferten Masken den
   hohen Qualitätsanforderungen des Auftraggebers genügen.
   (2) Für die Angaben nach Ziffer III.1.3) lit. b) zum
   Lieferkettenmanagement- und Lieferketten-überwachungssystem, das dem
   Bewerber zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht, kann ein Bewerber
   maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr
   Punkte, desto mehr die von ihm zur Verfügung stehenden
   Lieferkettenmanagement- und Lieferketten-überwachungssysteme in einem
   relativen Vergleich zu denen der anderen Bewerber erwarten lassen, dass
   etwaigen Lieferkettengefahren bestmöglich vorgebeugt wird.
   (3) Für die Angaben nach Ziffer III.1.3) lit. c) zu den
   Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der
   Vertragsdurchführung anwendet, kann ein Bewerber maximal 200 Punkte
   erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr Punkte, desto mehr die
   Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der
   Vertragsdurchführung anwendet, in einem relativen Vergleich zu denen
   der anderen Bewerber erwarten lassen, dass der Auftrag nachhaltig und
   umweltfreundlich durchgeführt wird.
   Die Gesamtwertung erfolgt durch Addition der jeweils erhaltenen Punkte
   je Kriterium. Der Auftraggeber wird die 18 Bewerber zur Abgabe von
   Angeboten auffordern, deren Teilnahmeanträge die meisten Punkte
   erzielen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Los 2 betrifft die Lieferung von FFP2-Masken mit Ohrbändern.
   Die weiteren Anforderungen an die zu liefernden FFP2-Masken ergeben
   sich aus dem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von bis zu 40 Mio. FFP2-Masken
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33196000 Medizinische Hilfsmittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE11 Stuttgart
   Hauptort der Ausführung:
   70173
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftraggeber beschafft im Rahmen dieser Ausschreibung insgesamt bis
   zu 240 Mio. zertifizierte FFP2-Masken in 6 Losen zu je bis zu 40 Mio.
   FFP2-Masken, um seine Bedarfe an FFP2-Masken für bis zu 4 Jahre zu
   decken.
   Die Erfahrungen des Auftraggebers haben gezeigt, dass viele der auf dem
   Markt erhältlichen FFP2-Masken nicht den Anforderungen der
   Leistungsbeschreibung entsprechen. Durch die im ausgeschriebenen
   Rahmenvertrag vorgesehene Prüfung der Masken und die Vertragsstrafen
   möchte der Auftraggeber sicherstellen, dass die FFP2-Masken den
   Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen und fristgerecht
   geliefert werden.
   Die FFP2-Masken müssen insbesondere den folgenden Anforderungen
   genügen:
   1. Die FFP2-Masken entsprechen der mit dem Angebot eingereichten
   EU-Konformitätserklärung, insbesondere dem in der
   EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster.
   2. Die FFP2-Masken werden in Deutschland produziert. Hiervon umfasst
   ist insbesondere auch die Produktion des sog. Meltblown-Vlieses (o.ä.).
   Die Gewinnung der für die Masken erforderlichen Rohstoffe ist von
   dieser Vorgabe nicht erfasst.
   Weitere Anforderungen an die zu liefernden FFP2-Masken ergeben sich aus
   dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung.
   Voraussichtlich muss der Auftragnehmer auf entsprechenden Einzelabruf
   des Auftraggebers binnen 28 Kalendertagen Masken in der abgerufenen
   Menge an eine vom Auftraggeber zu bestimmende zentrale Lieferadresse in
   Baden-Württemberg liefern. Soweit die binnen eines Zeitraums von 28
   Kalendertagen abgerufene Menge 4 Mio. Masken (je bezuschlagtem Los)
   übersteigt, verlängert sich die Lieferfrist für über die Menge von 4
   Mio. hinausgehende Masken voraussichtlich um 28 Kalendertage.
   Eine Mindestabnahme besteht voraussichtlich nicht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 18
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber wählt die 18 Bewerber, die er insgesamt zur Abgabe von
   Angeboten zu den ausgeschrieben Losen auffordert, in einem mehrstufigen
   Verfahren aus. In diesem Verfahren wählt der Auftraggeber nicht 18
   Bieter je Los, sondern 18 Bieter für das gesamte Verfahren aus, in dem
   jeder Bieter auf jedes der sechs Lose ein Angebot abgeben darf.
   Das Auswahlverfahren gestaltet sich wie folgt:
   1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages.
   2. Überprüfung des Bewerbers anhand seiner Eignung. Maßgeblich für die
   Bewertung der Eignung sind die unter Ziffer III.1.1) - 1.3) genannten
   Eignungsnachweise.
   3. Bei insgesamt mehr als 18 geeigneten Bewerbern für alle
   ausgeschriebenen Lose bewertet der Auftraggeber die Teilnahmeanträge
   der geeigneten Bewerber in einem relativen Vergleich der nach Ziffer
   III.1.2) lit. a), Ziffer III.1.3 a) - c) eingereichten Nachweise.
   Der Auftraggeber bewertet die Teilnahmeanträge nach der
   Leistungsfähigkeit und der Fachkunde der Bewerber im relativen
   Vergleich zueinander. Dabei gilt:
   a) Die Leistungsfähigkeit bewertet der Auftraggeber nach dem gemäß
   Ziffer III.1.2) angegebenen Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahre mit zertifizierten FFP2-Masken. Der Bewerber mit dem
   höchsten Umsatz mit zertifizierten FFP2-Masken in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren erhält 100 Punkte. Die Punkteanzahl der
   übrigen Teilnahmeanträge berechnet sich wie folgt:
   (Gesamtumsatz des Bewerbers mit zertifizierten FFP2-Masken/Gesamtumsatz
   des Bewerbers mit dem höchsten Gesamtumsatz mit FFP2-Masken) x 100
   Punkte
   b) Die Fachkunde bewertet der Auftraggeber in einem relativen Vergleich
   der gemäß Ziffer III.1.3) lit. a) - c) eingereichten Nachweise. Dabei
   gilt:
   (1) Für die nach Ziffer III.1.3) lit. a) angegebenen Maßnahmen zur
   Qualitätssicherung im Unternehmen des Bewerbers kann ein Bewerber
   maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr
   Punkte, desto mehr die von ihm angegebenen Maßnahmen zur
   Qualitätssicherung in einem relativen Vergleich zu den Maßnahmen der
   anderen Bewerber geeignet erscheinen, dass die gelieferten Masken den
   hohen Qualitätsanforderungen des Auftraggebers genügen.
   (2) Für die Angaben nach Ziffer III.1.3) lit. b) zum
   Lieferkettenmanagement- und Lieferketten-überwachungssystem, das dem
   Bewerber zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht, kann ein Bewerber
   maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr
   Punkte, desto mehr die von ihm zur Verfügung stehenden
   Lieferkettenmanagement- und Lieferketten-überwachungssysteme in einem
   relativen Vergleich zu denen der anderen Bewerber erwarten lassen, dass
   etwaigen Lieferkettengefahren bestmöglich vorgebeugt wird.
   (3) Für die Angaben nach Ziffer III.1.3) lit. c) zu den
   Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der
   Vertragsdurchführung anwendet, kann ein Bewerber maximal 200 Punkte
   erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr Punkte, desto mehr die
   Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der
   Vertragsdurchführung anwendet, in einem relativen Vergleich zu denen
   der anderen Bewerber erwarten lassen, dass der Auftrag nachhaltig und
   umweltfreundlich durchgeführt wird.
   Die Gesamtwertung erfolgt durch Addition der jeweils erhaltenen Punkte
   je Kriterium. Der Auftraggeber wird die 18 Bewerber zur Abgabe von
   Angeboten auffordern, deren Teilnahmeanträge die meisten Punkte
   erzielen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Los 3 betrifft die Lieferung von FFP2-Masken mit Ohrbändern.
   Die weiteren Anforderungen an die zu liefernden FFP2-Masken ergeben
   sich aus dem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von bis zu 40 Mio. FFP2-Masken
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33196000 Medizinische Hilfsmittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE11 Stuttgart
   Hauptort der Ausführung:
   70173
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftraggeber beschafft im Rahmen dieser Ausschreibung insgesamt bis
   zu 240 Mio. zertifizierte FFP2-Masken in 6 Losen zu je bis zu 40 Mio.
   FFP2-Masken, um seine Bedarfe an FFP2-Masken für bis zu 4 Jahre zu
   decken.
   Die Erfahrungen des Auftraggebers haben gezeigt, dass viele der auf dem
   Markt erhältlichen FFP2-Masken nicht den Anforderungen der
   Leistungsbeschreibung entsprechen. Durch die im ausgeschriebenen
   Rahmenvertrag vorgesehene Prüfung der Masken und die Vertragsstrafen
   möchte der Auftraggeber sicherstellen, dass die FFP2-Masken den
   Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen und fristgerecht
   geliefert werden.
   Die FFP2-Masken müssen insbesondere den folgenden Anforderungen
   genügen:
   1. Die FFP2-Masken entsprechen der mit dem Angebot eingereichten
   EU-Konformitätserklärung, insbesondere dem in der
   EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster.
   2. Die FFP2-Masken werden in Deutschland produziert. Hiervon umfasst
   ist insbesondere auch die Produktion des sog. Meltblown-Vlieses (o.ä.).
   Die Gewinnung der für die Masken erforderlichen Rohstoffe ist von
   dieser Vorgabe nicht erfasst.
   Weitere Anforderungen an die zu liefernden FFP2-Masken ergeben sich aus
   dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung.
   Voraussichtlich muss der Auftragnehmer auf entsprechenden Einzelabruf
   des Auftraggebers binnen 28 Kalendertagen Masken in der abgerufenen
   Menge an eine vom Auftraggeber zu bestimmende zentrale Lieferadresse in
   Baden-Württemberg liefern. Soweit die binnen eines Zeitraums von 28
   Kalendertagen abgerufene Menge 4 Mio. Masken (je bezuschlagtem Los)
   übersteigt, verlängert sich die Lieferfrist für über die Menge von 4
   Mio. hinausgehende Masken voraussichtlich um 28 Kalendertage.
   Eine Mindestabnahme besteht voraussichtlich nicht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 18
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber wählt die 18 Bewerber, die er insgesamt zur Abgabe von
   Angeboten zu den ausgeschrieben Losen auffordert, in einem mehrstufigen
   Verfahren aus. In diesem Verfahren wählt der Auftraggeber nicht 18
   Bieter je Los, sondern 18 Bieter für das gesamte Verfahren aus, in dem
   jeder Bieter auf jedes der sechs Lose ein Angebot abgeben darf.
   Das Auswahlverfahren gestaltet sich wie folgt:
   1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages.
   2. Überprüfung des Bewerbers anhand seiner Eignung. Maßgeblich für die
   Bewertung der Eignung sind die unter Ziffer III.1.1) - 1.3) genannten
   Eignungsnachweise.
   3. Bei insgesamt mehr als 18 geeigneten Bewerbern für alle
   ausgeschriebenen Lose bewertet der Auftraggeber die Teilnahmeanträge
   der geeigneten Bewerber in einem relativen Vergleich der nach Ziffer
   III.1.2) lit. a), Ziffer III.1.3 a) - c) eingereichten Nachweise.
   Der Auftraggeber bewertet die Teilnahmeanträge nach der
   Leistungsfähigkeit und der Fachkunde der Bewerber im relativen
   Vergleich zueinander. Dabei gilt:
   a) Die Leistungsfähigkeit bewertet der Auftraggeber nach dem gemäß
   Ziffer III.1.2) angegebenen Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahre mit zertifizierten FFP2-Masken. Der Bewerber mit dem
   höchsten Umsatz mit zertifizierten FFP2-Masken in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren erhält 100 Punkte. Die Punkteanzahl der
   übrigen Teilnahmeanträge berechnet sich wie folgt:
   (Gesamtumsatz des Bewerbers mit zertifizierten FFP2-Masken/Gesamtumsatz
   des Bewerbers mit dem höchsten Gesamtumsatz mit FFP2-Masken) x 100
   Punkte
   b) Die Fachkunde bewertet der Auftraggeber in einem relativen Vergleich
   der gemäß Ziffer III.1.3) lit. a) - c) eingereichten Nachweise. Dabei
   gilt:
   (1) Für die nach Ziffer III.1.3) lit. a) angegebenen Maßnahmen zur
   Qualitätssicherung im Unternehmen des Bewerbers kann ein Bewerber
   maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr
   Punkte, desto mehr die von ihm angegebenen Maßnahmen zur
   Qualitätssicherung in einem relativen Vergleich zu den Maßnahmen der
   anderen Bewerber geeignet erscheinen, dass die gelieferten Masken den
   hohen Qualitätsanforderungen des Auftraggebers genügen.
   (2) Für die Angaben nach Ziffer III.1.3) lit. b) zum
   Lieferkettenmanagement- und Lieferketten-überwachungssystem, das dem
   Bewerber zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht, kann ein Bewerber
   maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr
   Punkte, desto mehr die von ihm zur Verfügung stehenden
   Lieferkettenmanagement- und Lieferketten-überwachungssysteme in einem
   relativen Vergleich zu denen der anderen Bewerber erwarten lassen, dass
   etwaigen Lieferkettengefahren bestmöglich vorgebeugt wird.
   (3) Für die Angaben nach Ziffer III.1.3) lit. c) zu den
   Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der
   Vertragsdurchführung anwendet, kann ein Bewerber maximal 200 Punkte
   erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr Punkte, desto mehr die
   Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der
   Vertragsdurchführung anwendet, in einem relativen Vergleich zu denen
   der anderen Bewerber erwarten lassen, dass der Auftrag nachhaltig und
   umweltfreundlich durchgeführt wird.
   Die Gesamtwertung erfolgt durch Addition der jeweils erhaltenen Punkte
   je Kriterium. Der Auftraggeber wird die 18 Bewerber zur Abgabe von
   Angeboten auffordern, deren Teilnahmeanträge die meisten Punkte
   erzielen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Los 4 betrifft die Lieferung von FFP2-Masken mit Ohrbändern.
   Die weiteren Anforderungen an die zu liefernden FFP2-Masken ergeben
   sich aus dem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von bis zu 40 Mio. FFP2-Masken
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33196000 Medizinische Hilfsmittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE11 Stuttgart
   Hauptort der Ausführung:
   70173
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftraggeber beschafft im Rahmen dieser Ausschreibung insgesamt bis
   zu 240 Mio. zertifizierte FFP2-Masken in 6 Losen zu je bis zu 40 Mio.
   FFP2-Masken, um seine Bedarfe an FFP2-Masken für bis zu 4 Jahre zu
   decken.
   Die Erfahrungen des Auftraggebers haben gezeigt, dass viele der auf dem
   Markt erhältlichen FFP2-Masken nicht den Anforderungen der
   Leistungsbeschreibung entsprechen. Durch die im ausgeschriebenen
   Rahmenvertrag vorgesehene Prüfung der Masken und die Vertragsstrafen
   möchte der Auftraggeber sicherstellen, dass die FFP2-Masken den
   Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen und fristgerecht
   geliefert werden.
   Die FFP2-Masken müssen insbesondere den folgenden Anforderungen
   genügen:
   1. Die FFP2-Masken entsprechen der mit dem Angebot eingereichten
   EU-Konformitätserklärung, insbesondere dem in der
   EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster.
   2. Die FFP2-Masken werden in Deutschland produziert. Hiervon umfasst
   ist insbesondere auch die Produktion des sog. Meltblown-Vlieses (o.ä.).
   Die Gewinnung der für die Masken erforderlichen Rohstoffe ist von
   dieser Vorgabe nicht erfasst.
   Weitere Anforderungen an die zu liefernden FFP2-Masken ergeben sich aus
   dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung.
   Voraussichtlich muss der Auftragnehmer auf entsprechenden Einzelabruf
   des Auftraggebers binnen 28 Kalendertagen Masken in der abgerufenen
   Menge an eine vom Auftraggeber zu bestimmende zentrale Lieferadresse in
   Baden-Württemberg liefern. Soweit die binnen eines Zeitraums von 28
   Kalendertagen abgerufene Menge 4 Mio. Masken (je bezuschlagtem Los)
   übersteigt, verlängert sich die Lieferfrist für über die Menge von 4
   Mio. hinausgehende Masken voraussichtlich um 28 Kalendertage.
   Eine Mindestabnahme besteht voraussichtlich nicht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 18
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber wählt die 18 Bewerber, die er insgesamt zur Abgabe von
   Angeboten zu den ausgeschrieben Losen auffordert, in einem mehrstufigen
   Verfahren aus. In diesem Verfahren wählt der Auftraggeber nicht 18
   Bieter je Los, sondern 18 Bieter für das gesamte Verfahren aus, in dem
   jeder Bieter auf jedes der sechs Lose ein Angebot abgeben darf.
   Das Auswahlverfahren gestaltet sich wie folgt:
   1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages.
   2. Überprüfung des Bewerbers anhand seiner Eignung. Maßgeblich für die
   Bewertung der Eignung sind die unter Ziffer III.1.1) - 1.3) genannten
   Eignungsnachweise.
   3. Bei insgesamt mehr als 18 geeigneten Bewerbern für alle
   ausgeschriebenen Lose bewertet der Auftraggeber die Teilnahmeanträge
   der geeigneten Bewerber in einem relativen Vergleich der nach Ziffer
   III.1.2) lit. a), Ziffer III.1.3 a) - c) eingereichten Nachweise.
   Der Auftraggeber bewertet die Teilnahmeanträge nach der
   Leistungsfähigkeit und der Fachkunde der Bewerber im relativen
   Vergleich zueinander. Dabei gilt:
   a) Die Leistungsfähigkeit bewertet der Auftraggeber nach dem gemäß
   Ziffer III.1.2) angegebenen Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahre mit zertifizierten FFP2-Masken. Der Bewerber mit dem
   höchsten Umsatz mit zertifizierten FFP2-Masken in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren erhält 100 Punkte. Die Punkteanzahl der
   übrigen Teilnahmeanträge berechnet sich wie folgt:
   (Gesamtumsatz des Bewerbers mit zertifizierten FFP2-Masken/Gesamtumsatz
   des Bewerbers mit dem höchsten Gesamtumsatz mit FFP2-Masken) x 100
   Punkte
   b) Die Fachkunde bewertet der Auftraggeber in einem relativen Vergleich
   der gemäß Ziffer III.1.3) lit. a) - c) eingereichten Nachweise. Dabei
   gilt:
   (1) Für die nach Ziffer III.1.3) lit. a) angegebenen Maßnahmen zur
   Qualitätssicherung im Unternehmen des Bewerbers kann ein Bewerber
   maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr
   Punkte, desto mehr die von ihm angegebenen Maßnahmen zur
   Qualitätssicherung in einem relativen Vergleich zu den Maßnahmen der
   anderen Bewerber geeignet erscheinen, dass die gelieferten Masken den
   hohen Qualitätsanforderungen des Auftraggebers genügen.
   (2) Für die Angaben nach Ziffer III.1.3) lit. b) zum
   Lieferkettenmanagement- und Lieferketten-überwachungssystem, das dem
   Bewerber zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht, kann ein Bewerber
   maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr
   Punkte, desto mehr die von ihm zur Verfügung stehenden
   Lieferkettenmanagement- und Lieferketten-überwachungssysteme in einem
   relativen Vergleich zu denen der anderen Bewerber erwarten lassen, dass
   etwaigen Lieferkettengefahren bestmöglich vorgebeugt wird.
   (3) Für die Angaben nach Ziffer III.1.3) lit. c) zu den
   Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der
   Vertragsdurchführung anwendet, kann ein Bewerber maximal 200 Punkte
   erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr Punkte, desto mehr die
   Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der
   Vertragsdurchführung anwendet, in einem relativen Vergleich zu denen
   der anderen Bewerber erwarten lassen, dass der Auftrag nachhaltig und
   umweltfreundlich durchgeführt wird.
   Die Gesamtwertung erfolgt durch Addition der jeweils erhaltenen Punkte
   je Kriterium. Der Auftraggeber wird die 18 Bewerber zur Abgabe von
   Angeboten auffordern, deren Teilnahmeanträge die meisten Punkte
   erzielen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Los 5 betrifft die Lieferung von FFP2-Masken mit Ohrbändern.
   Die weiteren Anforderungen an die zu liefernden FFP2-Masken ergeben
   sich aus dem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von bis zu 40 Mio. FFP2-Masken
   Los-Nr.: 6
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33196000 Medizinische Hilfsmittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE11 Stuttgart
   Hauptort der Ausführung:
   70173
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftraggeber beschafft im Rahmen dieser Ausschreibung insgesamt bis
   zu 240 Mio. zertifizierte FFP2-Masken in 6 Losen zu je bis zu 40 Mio.
   FFP2-Masken, um seine Bedarfe an FFP2-Masken für bis zu 4 Jahre zu
   decken.
   Die Erfahrungen des Auftraggebers haben gezeigt, dass viele der auf dem
   Markt erhältlichen FFP2-Masken nicht den Anforderungen der
   Leistungsbeschreibung entsprechen. Durch die im ausgeschriebenen
   Rahmenvertrag vorgesehene Prüfung der Masken und die Vertragsstrafen
   möchte der Auftraggeber sicherstellen, dass die FFP2-Masken den
   Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen und fristgerecht
   geliefert werden.
   Die FFP2-Masken müssen insbesondere den folgenden Anforderungen
   genügen:
   1. Die FFP2-Masken entsprechen der mit dem Angebot eingereichten
   EU-Konformitätserklärung, insbesondere dem in der
   EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster.
   2. Die FFP2-Masken werden in Deutschland produziert. Hiervon umfasst
   ist insbesondere auch die Produktion des sog. Meltblown-Vlieses (o.ä.).
   Die Gewinnung der für die Masken erforderlichen Rohstoffe ist von
   dieser Vorgabe nicht erfasst.
   Weitere Anforderungen an die zu liefernden FFP2-Masken ergeben sich aus
   dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung.
   Voraussichtlich muss der Auftragnehmer auf entsprechenden Einzelabruf
   des Auftraggebers binnen 28 Kalendertagen Masken in der abgerufenen
   Menge an eine vom Auftraggeber zu bestimmende zentrale Lieferadresse in
   Baden-Württemberg liefern. Soweit die binnen eines Zeitraums von 28
   Kalendertagen abgerufene Menge 4 Mio. Masken (je bezuschlagtem Los)
   übersteigt, verlängert sich die Lieferfrist für über die Menge von 4
   Mio. hinausgehende Masken voraussichtlich um 28 Kalendertage.
   Eine Mindestabnahme besteht voraussichtlich nicht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 18
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber wählt die 18 Bewerber, die er insgesamt zur Abgabe von
   Angeboten zu den ausgeschrieben Losen auffordert, in einem mehrstufigen
   Verfahren aus. In diesem Verfahren wählt der Auftraggeber nicht 18
   Bieter je Los, sondern 18 Bieter für das gesamte Verfahren aus, in dem
   jeder Bieter auf jedes der sechs Lose ein Angebot abgeben darf.
   Das Auswahlverfahren gestaltet sich wie folgt:
   1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages.
   2. Überprüfung des Bewerbers anhand seiner Eignung. Maßgeblich für die
   Bewertung der Eignung sind die unter Ziffer III.1.1) - 1.3) genannten
   Eignungsnachweise.
   3. Bei insgesamt mehr als 18 geeigneten Bewerbern für alle
   ausgeschriebenen Lose bewertet der Auftraggeber die Teilnahmeanträge
   der geeigneten Bewerber in einem relativen Vergleich der nach Ziffer
   III.1.2) lit. a), Ziffer III.1.3 a) - c) eingereichten Nachweise.
   Der Auftraggeber bewertet die Teilnahmeanträge nach der
   Leistungsfähigkeit und der Fachkunde der Bewerber im relativen
   Vergleich zueinander. Dabei gilt:
   a) Die Leistungsfähigkeit bewertet der Auftraggeber nach dem gemäß
   Ziffer III.1.2) angegebenen Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahre mit zertifizierten FFP2-Masken. Der Bewerber mit dem
   höchsten Umsatz mit zertifizierten FFP2-Masken in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren erhält 100 Punkte. Die Punkteanzahl der
   übrigen Teilnahmeanträge berechnet sich wie folgt:
   (Gesamtumsatz des Bewerbers mit zertifizierten FFP2-Masken/Gesamtumsatz
   des Bewerbers mit dem höchsten Gesamtumsatz mit FFP2-Masken) x 100
   Punkte
   b) Die Fachkunde bewertet der Auftraggeber in einem relativen Vergleich
   der gemäß Ziffer III.1.3) lit. a) - c) eingereichten Nachweise. Dabei
   gilt:
   (1) Für die nach Ziffer III.1.3) lit. a) angegebenen Maßnahmen zur
   Qualitätssicherung im Unternehmen des Bewerbers kann ein Bewerber
   maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr
   Punkte, desto mehr die von ihm angegebenen Maßnahmen zur
   Qualitätssicherung in einem relativen Vergleich zu den Maßnahmen der
   anderen Bewerber geeignet erscheinen, dass die gelieferten Masken den
   hohen Qualitätsanforderungen des Auftraggebers genügen.
   (2) Für die Angaben nach Ziffer III.1.3) lit. b) zum
   Lieferkettenmanagement- und Lieferketten-überwachungssystem, das dem
   Bewerber zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht, kann ein Bewerber
   maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr
   Punkte, desto mehr die von ihm zur Verfügung stehenden
   Lieferkettenmanagement- und Lieferketten-überwachungssysteme in einem
   relativen Vergleich zu denen der anderen Bewerber erwarten lassen, dass
   etwaigen Lieferkettengefahren bestmöglich vorgebeugt wird.
   (3) Für die Angaben nach Ziffer III.1.3) lit. c) zu den
   Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der
   Vertragsdurchführung anwendet, kann ein Bewerber maximal 200 Punkte
   erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr Punkte, desto mehr die
   Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der
   Vertragsdurchführung anwendet, in einem relativen Vergleich zu denen
   der anderen Bewerber erwarten lassen, dass der Auftrag nachhaltig und
   umweltfreundlich durchgeführt wird.
   Die Gesamtwertung erfolgt durch Addition der jeweils erhaltenen Punkte
   je Kriterium. Der Auftraggeber wird die 18 Bewerber zur Abgabe von
   Angeboten auffordern, deren Teilnahmeanträge die meisten Punkte
   erzielen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Los 6 betrifft die Lieferung von FFP2-Masken mit Kopf-Nacken-Bändern.
   Die weiteren Anforderungen an die zu liefernden FFP2-Masken ergeben
   sich aus dem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Bewerber sollen möglichst folgende Erklärungen und Unterlagen in
   deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem
   Mitglied):
   a) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im
   Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche
   Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden
   sind.
   b) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 S. 1 MiLoG, aus der hervorgeht, dass
   der Bewerber nicht mit einer Geldbuße von wenigstens
   zweitausendfünfhundert Euro wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG
   belegt worden ist.
   c) einen aktuellen Auszug des Eintrags ihres Unternehmens im Berufs-
   oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH)
   Die Bewerber nutzen für Ihren Teilnahmeantrag möglichst den Vordruck
   "Formblatt Teilnahmeantrag", der ihnen über die e-Vergabe-Plattform zur
   Verfügung gestellt wird.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Bewerber sollen möglichst zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und
   finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen in deutscher
   Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
   a) Formlose Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen der letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie zu den Umsätzen der letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahre mit zertifizierten FFP2-Masken.
   b) Formlose Eigenerklärung, mit der die Bewerber bestätigen, dass sie
   während der Vertragslaufzeit einen Versicherungsschutz vorhalten, der
   die vertragsgegenständlichen Leistungen zu folgenden
   Mindestdeckungssummen abdeckt:
   - Personenschäden mindestens EUR 1,5 Mio. je Schadensfall,
   - Sachschaden mindestens EUR 1,5 Mio. je Schadensfall.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Bewerber sollen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen
   (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
   a) Formlose Eigenerklärung zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung im
   Unternehmen des Bewerbers
   b) Formlose Eigenerklärung zum Lieferkettenmanagement- und
   Lieferkettenüberwachungssystem, das dem Bewerber zur Vertragserfüllung
   zur Verfügung steht
   c) Formlose Eigenerklärung zu den Umweltmanagementmaßnahmen, die der
   Bewerber während der Vertragsdurchführung anwendet
   d) Referenzen aus den letzten 3 Jahren über die erfolgreiche
   Belieferung von öffentlichen Auftraggebern mit zertifizierten
   FFP2-Masken ein.
   In den einzureichenden Referenzen sind von den Bewerbern möglichst
   Angaben zum Auftraggeber, zu einem Ansprechpartner beim Auftraggeber
   (Telefonnummer und E-Mail), zum jeweiligen Auftragsvolumen und zum
   Auftragszeitraum machen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zum Nachweis Ihrer Eignung müssen die Bewerber
   a) mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über die
   erfolgreiche Belieferung von öffentlichen Auftraggebern mit
   zertifizierten FFP2-Masken einreichen, die einen Lieferumfang von 1
   Mio. FFP2-Masken nicht unterschreitet und in deren Rahmen die
   tatsächlich ausgelieferten FFP2-Masken auf Veranlassung des
   öffentlichen Auftraggebers durch eine benannte bzw. akkreditierte
   Stelle auf die Einhaltung der Anforderungen der EN 149: 2001+A1:2009
   überprüft wurden. Hierzu sind von den Bewerbern Angaben dazu zu machen,
   welche benannte bzw. akkreditierte Stelle die konkret in dem
   Auftragsverhältnis an den öffentlichen Auftraggeber ausgelieferten
   FFP2-Masken positiv auf die Einhaltung der Anforderungen der EN 149:
   2001+A1:2009 überprüft hat. Prüfungen im Rahmen der Zertifizierung der
   ausgelieferten FFP2-Masken genügen zum Nachweis der Prüfung der Masken
   im Rahmen des Auftragsverhältnisses nicht.
   b) eine Bescheinigung einer unabhängigen Stelle einreichen (ggfs.
   mitsamt deutscher oder englischer Übersetzung), die belegt, dass sie
   über ein etabliertes und zertifiziertes Qualitätsmanagement-System nach
   DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) verfügen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   Beschleunigtes Verfahren
   Begründung:
   Der Auftraggeber vergibt die Leistungen in einem offenen Verfahren auf
   der Grundlage von § 14 i.V.m. § 17 VgV, diesen Verfahrensgrundlagen und
   den weiteren Vergabeunterlagen.
   Um die Ziele des Auftraggebers zu erreichen, möchte das Land seine
   Kapazitäten an FFP2-Masken dieses Verfahren schnellstmöglich
   aufstocken.
   Aufgrund der nach wie vor kritischen Pandemiesituation, der
   unvorhersehbaren Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie der
   ggfs. erheblichen Menge des Bedarfs an FFP2-Masken kann der
   Auftraggeber diesen Bedarf nur
   im Verhandlungserfahren mit verkürzten Fristen rechtzeitig decken.
   Unter Einhaltung der regelmäßigen Angebotsfristen kann er diesen Bedarf
   nicht rechtzeitig decken.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 25/05/2022
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 31/05/2022
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter
   Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche
   Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die
   Vergabeplattform.
   2) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird
   hingewiesen.
   3) Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer möglichst ein
   verantwortlicher, deutschsprachiger Ansprechpartner nebst Kontaktdaten
   (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail) zu benennen.
   4) Die Teilnahmeanträge sind über das unter I.3) genannte Vergabeportal
   einzureichen.
   5) Bei Bewerbergemeinschaften sollen möglichst alle Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft die unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3)
   genannten Nachweise einreichen. Der Teilnahmeantrag ist von allen
   Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich abzugeben. Die
   Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften.
   Soweit sich in der Bewerber-/ Bietergemeinschaft auf eine Vollmacht
   berufen wird, ist diese mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
   6) Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche
   Verhandlungsverfahren mit der Aufforderung der Bieter, auf Grundlage
   der Vergabeunterlagen ein erstes Angebot abzugeben. Die Bieter müssen
   bei der Erstellung ihrer ersten Angebote insbesondere die in den
   Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben an die Angebote
   berücksichtigen. Die Bieter müssen ihre ersten Angebote auf der
   Grundlage der Vergabeunterlagen mit dem Stand zum Ablauf der
   Angebotsfrist vorbehaltlos abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor,
   erste Angebote, die die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung
   bzw. die formalen Anforderungen nicht erfüllen oder die eine nicht
   ausdrücklich zugelassene Änderung oder Ergänzung der Unterlagen
   enthalten, auszuschließen.
   7) Das erste Angebot ist bereits verbindlich. Der Auftraggeber behält
   sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das
   erste Angebot zu erteilen.
   Sollte der Auftraggeber den Zuschlag nicht auf ein erstes Angebot
   erteilen, wird die Vergabe fortgeführt: Der Auftraggeber wird mit den
   Bietern über deren erste Angebote verhandeln. Auf Grundlage der
   Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber die
   Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze
   überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre
   letztverbindlichen Angebote abgeben.
   8) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche
   Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene
   Unternehmen, sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen
   im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten
   vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers
   sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten
   Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann
   dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie
   auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
   9) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus wichtigem Grund
   aufzuheben. Der Auftraggeber wird das Verfahren insbesondere dann
   aufheben, wenn der Landtag in Baden-Württemberg die im Zeitpunkt der
   Absendung der Bekanntmachung der Vergabe des Auftrages noch ausstehende
   Zustimmung zur Beschaffung der FFP2-Masken nicht erteilt.
   Bekanntmachungs-ID: CXUEYY7YYDB
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg,
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219263985
   Fax: +49 7219263985
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
   Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß
   § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang
   der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen
   nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
   Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
   GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des
   Teilnahmeantrages beim Auftraggeber zu rügen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/05/2022
References
   6. mailto:poststelle@sm.bwl.de?subject=TED
   7. https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
   8. https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY7YYDB/documents
   9. https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY7YYDB
  10. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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