(1) Searching for "2022051309090202438" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Medizinische Hilfsmittel - DE-Stuttgart
Medizinische Hilfsmittel
Dokument Nr...: 253413-2022 (ID: 2022051309090202438)
Veröffentlicht: 13.05.2022
*
DE-Stuttgart: Medizinische Hilfsmittel
2022/S 93/2022 253413
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Postanschrift: Else-Josenhans-Straße 6
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [6]poststelle@sm.bwl.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse:
[7]https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY7YYDB/docum
ents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY7YYDB
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von zertifizierten FFP2-Masken
Referenznummer der Bekanntmachung: 22-002-V-EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33196000 Medizinische Hilfsmittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beschafft im Rahmen dieser Ausschreibung insgesamt bis
zu 240 Mio. CE-zertifizierte FFP2-Masken in insgesamt 6 Losen, um seine
Bedarfe an FFP2-Masken für bis zu 4 Jahre zu decken.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 6
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von bis zu 40 Mio. FFP2-Masken
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33196000 Medizinische Hilfsmittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:
70173
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber beschafft im Rahmen dieser Ausschreibung insgesamt bis
zu 240 Mio. zertifizierte FFP2-Masken in 6 Losen zu je bis zu 40 Mio.
FFP2-Masken, um seine Bedarfe an FFP2-Masken für bis zu 4 Jahre zu
decken.
Die Erfahrungen des Auftraggebers haben gezeigt, dass viele der auf dem
Markt erhältlichen FFP2-Masken nicht den Anforderungen der
Leistungsbeschreibung entsprechen. Durch die im ausgeschriebenen
Rahmenvertrag vorgesehene Prüfung der Masken und die Vertragsstrafen
möchte der Auftraggeber sicherstellen, dass die FFP2-Masken den
Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen und fristgerecht
geliefert werden.
Die FFP2-Masken müssen insbesondere den folgenden Anforderungen
genügen:
1. Die FFP2-Masken entsprechen der mit dem Angebot eingereichten
EU-Konformitätserklärung, insbesondere dem in der
EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster.
2. Die FFP2-Masken werden in Deutschland produziert. Hiervon umfasst
ist insbesondere auch die Produktion des sog. Meltblown-Vlieses (o.ä.).
Die Gewinnung der für die Masken erforderlichen Rohstoffe ist von
dieser Vorgabe nicht erfasst.
Weitere Anforderungen an die zu liefernden FFP2-Masken ergeben sich aus
dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung.
Voraussichtlich muss der Auftragnehmer auf entsprechenden Einzelabruf
des Auftraggebers binnen 28 Kalendertagen Masken in der abgerufenen
Menge an eine vom Auftraggeber zu bestimmende zentrale Lieferadresse in
Baden-Württemberg liefern. Soweit die binnen eines Zeitraums von 28
Kalendertagen abgerufene Menge 4 Mio. Masken (je bezuschlagtem Los)
übersteigt, verlängert sich die Lieferfrist für über die Menge von 4
Mio. hinausgehende Masken voraussichtlich um 28 Kalendertage.
Eine Mindestabnahme besteht voraussichtlich nicht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 18
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wählt die 18 Bewerber, die er insgesamt zur Abgabe von
Angeboten zu den ausgeschrieben Losen auffordert, in einem mehrstufigen
Verfahren aus. In diesem Verfahren wählt der Auftraggeber nicht 18
Bieter je Los, sondern 18 Bieter für das gesamte Verfahren aus, in dem
jeder Bieter auf jedes der sechs Lose ein Angebot abgeben darf.
Das Auswahlverfahren gestaltet sich wie folgt:
1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages.
2. Überprüfung des Bewerbers anhand seiner Eignung. Maßgeblich für die
Bewertung der Eignung sind die unter Ziffer III.1.1) - 1.3) genannten
Eignungsnachweise.
3. Bei insgesamt mehr als 18 geeigneten Bewerbern für alle
ausgeschriebenen Lose bewertet der Auftraggeber die Teilnahmeanträge
der geeigneten Bewerber in einem relativen Vergleich der nach Ziffer
III.1.2) lit. a), Ziffer III.1.3 a) - c) eingereichten Nachweise.
Der Auftraggeber bewertet die Teilnahmeanträge nach der
Leistungsfähigkeit und der Fachkunde der Bewerber im relativen
Vergleich zueinander. Dabei gilt:
a) Die Leistungsfähigkeit bewertet der Auftraggeber nach dem gemäß
Ziffer III.1.2) angegebenen Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre mit zertifizierten FFP2-Masken. Der Bewerber mit dem
höchsten Umsatz mit zertifizierten FFP2-Masken in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren erhält 100 Punkte. Die Punkteanzahl der
übrigen Teilnahmeanträge berechnet sich wie folgt:
(Gesamtumsatz des Bewerbers mit zertifizierten FFP2-Masken/Gesamtumsatz
des Bewerbers mit dem höchsten Gesamtumsatz mit FFP2-Masken) x 100
Punkte
b) Die Fachkunde bewertet der Auftraggeber in einem relativen Vergleich
der gemäß Ziffer III.1.3) lit. a) - c) eingereichten Nachweise. Dabei
gilt:
(1) Für die nach Ziffer III.1.3) lit. a) angegebenen Maßnahmen zur
Qualitätssicherung im Unternehmen des Bewerbers kann ein Bewerber
maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr
Punkte, desto mehr die von ihm angegebenen Maßnahmen zur
Qualitätssicherung in einem relativen Vergleich zu den Maßnahmen der
anderen Bewerber geeignet erscheinen, dass die gelieferten Masken den
hohen Qualitätsanforderungen des Auftraggebers genügen.
(2) Für die Angaben nach Ziffer III.1.3) lit. b) zum
Lieferkettenmanagement- und Lieferketten-überwachungssystem, das dem
Bewerber zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht, kann ein Bewerber
maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr
Punkte, desto mehr die von ihm zur Verfügung stehenden
Lieferkettenmanagement- und Lieferketten-überwachungssysteme in einem
relativen Vergleich zu denen der anderen Bewerber erwarten lassen, dass
etwaigen Lieferkettengefahren bestmöglich vorgebeugt wird.
(3) Für die Angaben nach Ziffer III.1.3) lit. c) zu den
Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der
Vertragsdurchführung anwendet, kann ein Bewerber maximal 200 Punkte
erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr Punkte, desto mehr die
Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der
Vertragsdurchführung anwendet, in einem relativen Vergleich zu denen
der anderen Bewerber erwarten lassen, dass der Auftrag nachhaltig und
umweltfreundlich durchgeführt wird.
Die Gesamtwertung erfolgt durch Addition der jeweils erhaltenen Punkte
je Kriterium. Der Auftraggeber wird die 18 Bewerber zur Abgabe von
Angeboten auffordern, deren Teilnahmeanträge die meisten Punkte
erzielen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Los 1 betrifft die Lieferung von FFP2-Masken mit Ohrbändern.
Die weiteren Anforderungen an die zu liefernden FFP2-Masken ergeben
sich aus dem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von bis zu 40 Mio. FFP2-Masken
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33196000 Medizinische Hilfsmittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:
70173
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber beschafft im Rahmen dieser Ausschreibung insgesamt bis
zu 240 Mio. zertifizierte FFP2-Masken in 6 Losen zu je bis zu 40 Mio.
FFP2-Masken, um seine Bedarfe an FFP2-Masken für bis zu 4 Jahre zu
decken.
Die Erfahrungen des Auftraggebers haben gezeigt, dass viele der auf dem
Markt erhältlichen FFP2-Masken nicht den Anforderungen der
Leistungsbeschreibung entsprechen. Durch die im ausgeschriebenen
Rahmenvertrag vorgesehene Prüfung der Masken und die Vertragsstrafen
möchte der Auftraggeber sicherstellen, dass die FFP2-Masken den
Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen und fristgerecht
geliefert werden.
Die FFP2-Masken müssen insbesondere den folgenden Anforderungen
genügen:
1. Die FFP2-Masken entsprechen der mit dem Angebot eingereichten
EU-Konformitätserklärung, insbesondere dem in der
EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster.
2. Die FFP2-Masken werden in Deutschland produziert. Hiervon umfasst
ist insbesondere auch die Produktion des sog. Meltblown-Vlieses (o.ä.).
Die Gewinnung der für die Masken erforderlichen Rohstoffe ist von
dieser Vorgabe nicht erfasst.
Weitere Anforderungen an die zu liefernden FFP2-Masken ergeben sich aus
dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung.
Voraussichtlich muss der Auftragnehmer auf entsprechenden Einzelabruf
des Auftraggebers binnen 28 Kalendertagen Masken in der abgerufenen
Menge an eine vom Auftraggeber zu bestimmende zentrale Lieferadresse in
Baden-Württemberg liefern. Soweit die binnen eines Zeitraums von 28
Kalendertagen abgerufene Menge 4 Mio. Masken (je bezuschlagtem Los)
übersteigt, verlängert sich die Lieferfrist für über die Menge von 4
Mio. hinausgehende Masken voraussichtlich um 28 Kalendertage.
Eine Mindestabnahme besteht voraussichtlich nicht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 18
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wählt die 18 Bewerber, die er insgesamt zur Abgabe von
Angeboten zu den ausgeschrieben Losen auffordert, in einem mehrstufigen
Verfahren aus. In diesem Verfahren wählt der Auftraggeber nicht 18
Bieter je Los, sondern 18 Bieter für das gesamte Verfahren aus, in dem
jeder Bieter auf jedes der sechs Lose ein Angebot abgeben darf.
Das Auswahlverfahren gestaltet sich wie folgt:
1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages.
2. Überprüfung des Bewerbers anhand seiner Eignung. Maßgeblich für die
Bewertung der Eignung sind die unter Ziffer III.1.1) - 1.3) genannten
Eignungsnachweise.
3. Bei insgesamt mehr als 18 geeigneten Bewerbern für alle
ausgeschriebenen Lose bewertet der Auftraggeber die Teilnahmeanträge
der geeigneten Bewerber in einem relativen Vergleich der nach Ziffer
III.1.2) lit. a), Ziffer III.1.3 a) - c) eingereichten Nachweise.
Der Auftraggeber bewertet die Teilnahmeanträge nach der
Leistungsfähigkeit und der Fachkunde der Bewerber im relativen
Vergleich zueinander. Dabei gilt:
a) Die Leistungsfähigkeit bewertet der Auftraggeber nach dem gemäß
Ziffer III.1.2) angegebenen Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre mit zertifizierten FFP2-Masken. Der Bewerber mit dem
höchsten Umsatz mit zertifizierten FFP2-Masken in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren erhält 100 Punkte. Die Punkteanzahl der
übrigen Teilnahmeanträge berechnet sich wie folgt:
(Gesamtumsatz des Bewerbers mit zertifizierten FFP2-Masken/Gesamtumsatz
des Bewerbers mit dem höchsten Gesamtumsatz mit FFP2-Masken) x 100
Punkte
b) Die Fachkunde bewertet der Auftraggeber in einem relativen Vergleich
der gemäß Ziffer III.1.3) lit. a) - c) eingereichten Nachweise. Dabei
gilt:
(1) Für die nach Ziffer III.1.3) lit. a) angegebenen Maßnahmen zur
Qualitätssicherung im Unternehmen des Bewerbers kann ein Bewerber
maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr
Punkte, desto mehr die von ihm angegebenen Maßnahmen zur
Qualitätssicherung in einem relativen Vergleich zu den Maßnahmen der
anderen Bewerber geeignet erscheinen, dass die gelieferten Masken den
hohen Qualitätsanforderungen des Auftraggebers genügen.
(2) Für die Angaben nach Ziffer III.1.3) lit. b) zum
Lieferkettenmanagement- und Lieferketten-überwachungssystem, das dem
Bewerber zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht, kann ein Bewerber
maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr
Punkte, desto mehr die von ihm zur Verfügung stehenden
Lieferkettenmanagement- und Lieferketten-überwachungssysteme in einem
relativen Vergleich zu denen der anderen Bewerber erwarten lassen, dass
etwaigen Lieferkettengefahren bestmöglich vorgebeugt wird.
(3) Für die Angaben nach Ziffer III.1.3) lit. c) zu den
Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der
Vertragsdurchführung anwendet, kann ein Bewerber maximal 200 Punkte
erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr Punkte, desto mehr die
Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der
Vertragsdurchführung anwendet, in einem relativen Vergleich zu denen
der anderen Bewerber erwarten lassen, dass der Auftrag nachhaltig und
umweltfreundlich durchgeführt wird.
Die Gesamtwertung erfolgt durch Addition der jeweils erhaltenen Punkte
je Kriterium. Der Auftraggeber wird die 18 Bewerber zur Abgabe von
Angeboten auffordern, deren Teilnahmeanträge die meisten Punkte
erzielen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Los 2 betrifft die Lieferung von FFP2-Masken mit Ohrbändern.
Die weiteren Anforderungen an die zu liefernden FFP2-Masken ergeben
sich aus dem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von bis zu 40 Mio. FFP2-Masken
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33196000 Medizinische Hilfsmittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:
70173
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber beschafft im Rahmen dieser Ausschreibung insgesamt bis
zu 240 Mio. zertifizierte FFP2-Masken in 6 Losen zu je bis zu 40 Mio.
FFP2-Masken, um seine Bedarfe an FFP2-Masken für bis zu 4 Jahre zu
decken.
Die Erfahrungen des Auftraggebers haben gezeigt, dass viele der auf dem
Markt erhältlichen FFP2-Masken nicht den Anforderungen der
Leistungsbeschreibung entsprechen. Durch die im ausgeschriebenen
Rahmenvertrag vorgesehene Prüfung der Masken und die Vertragsstrafen
möchte der Auftraggeber sicherstellen, dass die FFP2-Masken den
Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen und fristgerecht
geliefert werden.
Die FFP2-Masken müssen insbesondere den folgenden Anforderungen
genügen:
1. Die FFP2-Masken entsprechen der mit dem Angebot eingereichten
EU-Konformitätserklärung, insbesondere dem in der
EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster.
2. Die FFP2-Masken werden in Deutschland produziert. Hiervon umfasst
ist insbesondere auch die Produktion des sog. Meltblown-Vlieses (o.ä.).
Die Gewinnung der für die Masken erforderlichen Rohstoffe ist von
dieser Vorgabe nicht erfasst.
Weitere Anforderungen an die zu liefernden FFP2-Masken ergeben sich aus
dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung.
Voraussichtlich muss der Auftragnehmer auf entsprechenden Einzelabruf
des Auftraggebers binnen 28 Kalendertagen Masken in der abgerufenen
Menge an eine vom Auftraggeber zu bestimmende zentrale Lieferadresse in
Baden-Württemberg liefern. Soweit die binnen eines Zeitraums von 28
Kalendertagen abgerufene Menge 4 Mio. Masken (je bezuschlagtem Los)
übersteigt, verlängert sich die Lieferfrist für über die Menge von 4
Mio. hinausgehende Masken voraussichtlich um 28 Kalendertage.
Eine Mindestabnahme besteht voraussichtlich nicht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 18
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wählt die 18 Bewerber, die er insgesamt zur Abgabe von
Angeboten zu den ausgeschrieben Losen auffordert, in einem mehrstufigen
Verfahren aus. In diesem Verfahren wählt der Auftraggeber nicht 18
Bieter je Los, sondern 18 Bieter für das gesamte Verfahren aus, in dem
jeder Bieter auf jedes der sechs Lose ein Angebot abgeben darf.
Das Auswahlverfahren gestaltet sich wie folgt:
1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages.
2. Überprüfung des Bewerbers anhand seiner Eignung. Maßgeblich für die
Bewertung der Eignung sind die unter Ziffer III.1.1) - 1.3) genannten
Eignungsnachweise.
3. Bei insgesamt mehr als 18 geeigneten Bewerbern für alle
ausgeschriebenen Lose bewertet der Auftraggeber die Teilnahmeanträge
der geeigneten Bewerber in einem relativen Vergleich der nach Ziffer
III.1.2) lit. a), Ziffer III.1.3 a) - c) eingereichten Nachweise.
Der Auftraggeber bewertet die Teilnahmeanträge nach der
Leistungsfähigkeit und der Fachkunde der Bewerber im relativen
Vergleich zueinander. Dabei gilt:
a) Die Leistungsfähigkeit bewertet der Auftraggeber nach dem gemäß
Ziffer III.1.2) angegebenen Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre mit zertifizierten FFP2-Masken. Der Bewerber mit dem
höchsten Umsatz mit zertifizierten FFP2-Masken in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren erhält 100 Punkte. Die Punkteanzahl der
übrigen Teilnahmeanträge berechnet sich wie folgt:
(Gesamtumsatz des Bewerbers mit zertifizierten FFP2-Masken/Gesamtumsatz
des Bewerbers mit dem höchsten Gesamtumsatz mit FFP2-Masken) x 100
Punkte
b) Die Fachkunde bewertet der Auftraggeber in einem relativen Vergleich
der gemäß Ziffer III.1.3) lit. a) - c) eingereichten Nachweise. Dabei
gilt:
(1) Für die nach Ziffer III.1.3) lit. a) angegebenen Maßnahmen zur
Qualitätssicherung im Unternehmen des Bewerbers kann ein Bewerber
maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr
Punkte, desto mehr die von ihm angegebenen Maßnahmen zur
Qualitätssicherung in einem relativen Vergleich zu den Maßnahmen der
anderen Bewerber geeignet erscheinen, dass die gelieferten Masken den
hohen Qualitätsanforderungen des Auftraggebers genügen.
(2) Für die Angaben nach Ziffer III.1.3) lit. b) zum
Lieferkettenmanagement- und Lieferketten-überwachungssystem, das dem
Bewerber zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht, kann ein Bewerber
maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr
Punkte, desto mehr die von ihm zur Verfügung stehenden
Lieferkettenmanagement- und Lieferketten-überwachungssysteme in einem
relativen Vergleich zu denen der anderen Bewerber erwarten lassen, dass
etwaigen Lieferkettengefahren bestmöglich vorgebeugt wird.
(3) Für die Angaben nach Ziffer III.1.3) lit. c) zu den
Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der
Vertragsdurchführung anwendet, kann ein Bewerber maximal 200 Punkte
erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr Punkte, desto mehr die
Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der
Vertragsdurchführung anwendet, in einem relativen Vergleich zu denen
der anderen Bewerber erwarten lassen, dass der Auftrag nachhaltig und
umweltfreundlich durchgeführt wird.
Die Gesamtwertung erfolgt durch Addition der jeweils erhaltenen Punkte
je Kriterium. Der Auftraggeber wird die 18 Bewerber zur Abgabe von
Angeboten auffordern, deren Teilnahmeanträge die meisten Punkte
erzielen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Los 3 betrifft die Lieferung von FFP2-Masken mit Ohrbändern.
Die weiteren Anforderungen an die zu liefernden FFP2-Masken ergeben
sich aus dem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von bis zu 40 Mio. FFP2-Masken
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33196000 Medizinische Hilfsmittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:
70173
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber beschafft im Rahmen dieser Ausschreibung insgesamt bis
zu 240 Mio. zertifizierte FFP2-Masken in 6 Losen zu je bis zu 40 Mio.
FFP2-Masken, um seine Bedarfe an FFP2-Masken für bis zu 4 Jahre zu
decken.
Die Erfahrungen des Auftraggebers haben gezeigt, dass viele der auf dem
Markt erhältlichen FFP2-Masken nicht den Anforderungen der
Leistungsbeschreibung entsprechen. Durch die im ausgeschriebenen
Rahmenvertrag vorgesehene Prüfung der Masken und die Vertragsstrafen
möchte der Auftraggeber sicherstellen, dass die FFP2-Masken den
Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen und fristgerecht
geliefert werden.
Die FFP2-Masken müssen insbesondere den folgenden Anforderungen
genügen:
1. Die FFP2-Masken entsprechen der mit dem Angebot eingereichten
EU-Konformitätserklärung, insbesondere dem in der
EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster.
2. Die FFP2-Masken werden in Deutschland produziert. Hiervon umfasst
ist insbesondere auch die Produktion des sog. Meltblown-Vlieses (o.ä.).
Die Gewinnung der für die Masken erforderlichen Rohstoffe ist von
dieser Vorgabe nicht erfasst.
Weitere Anforderungen an die zu liefernden FFP2-Masken ergeben sich aus
dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung.
Voraussichtlich muss der Auftragnehmer auf entsprechenden Einzelabruf
des Auftraggebers binnen 28 Kalendertagen Masken in der abgerufenen
Menge an eine vom Auftraggeber zu bestimmende zentrale Lieferadresse in
Baden-Württemberg liefern. Soweit die binnen eines Zeitraums von 28
Kalendertagen abgerufene Menge 4 Mio. Masken (je bezuschlagtem Los)
übersteigt, verlängert sich die Lieferfrist für über die Menge von 4
Mio. hinausgehende Masken voraussichtlich um 28 Kalendertage.
Eine Mindestabnahme besteht voraussichtlich nicht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 18
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wählt die 18 Bewerber, die er insgesamt zur Abgabe von
Angeboten zu den ausgeschrieben Losen auffordert, in einem mehrstufigen
Verfahren aus. In diesem Verfahren wählt der Auftraggeber nicht 18
Bieter je Los, sondern 18 Bieter für das gesamte Verfahren aus, in dem
jeder Bieter auf jedes der sechs Lose ein Angebot abgeben darf.
Das Auswahlverfahren gestaltet sich wie folgt:
1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages.
2. Überprüfung des Bewerbers anhand seiner Eignung. Maßgeblich für die
Bewertung der Eignung sind die unter Ziffer III.1.1) - 1.3) genannten
Eignungsnachweise.
3. Bei insgesamt mehr als 18 geeigneten Bewerbern für alle
ausgeschriebenen Lose bewertet der Auftraggeber die Teilnahmeanträge
der geeigneten Bewerber in einem relativen Vergleich der nach Ziffer
III.1.2) lit. a), Ziffer III.1.3 a) - c) eingereichten Nachweise.
Der Auftraggeber bewertet die Teilnahmeanträge nach der
Leistungsfähigkeit und der Fachkunde der Bewerber im relativen
Vergleich zueinander. Dabei gilt:
a) Die Leistungsfähigkeit bewertet der Auftraggeber nach dem gemäß
Ziffer III.1.2) angegebenen Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre mit zertifizierten FFP2-Masken. Der Bewerber mit dem
höchsten Umsatz mit zertifizierten FFP2-Masken in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren erhält 100 Punkte. Die Punkteanzahl der
übrigen Teilnahmeanträge berechnet sich wie folgt:
(Gesamtumsatz des Bewerbers mit zertifizierten FFP2-Masken/Gesamtumsatz
des Bewerbers mit dem höchsten Gesamtumsatz mit FFP2-Masken) x 100
Punkte
b) Die Fachkunde bewertet der Auftraggeber in einem relativen Vergleich
der gemäß Ziffer III.1.3) lit. a) - c) eingereichten Nachweise. Dabei
gilt:
(1) Für die nach Ziffer III.1.3) lit. a) angegebenen Maßnahmen zur
Qualitätssicherung im Unternehmen des Bewerbers kann ein Bewerber
maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr
Punkte, desto mehr die von ihm angegebenen Maßnahmen zur
Qualitätssicherung in einem relativen Vergleich zu den Maßnahmen der
anderen Bewerber geeignet erscheinen, dass die gelieferten Masken den
hohen Qualitätsanforderungen des Auftraggebers genügen.
(2) Für die Angaben nach Ziffer III.1.3) lit. b) zum
Lieferkettenmanagement- und Lieferketten-überwachungssystem, das dem
Bewerber zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht, kann ein Bewerber
maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr
Punkte, desto mehr die von ihm zur Verfügung stehenden
Lieferkettenmanagement- und Lieferketten-überwachungssysteme in einem
relativen Vergleich zu denen der anderen Bewerber erwarten lassen, dass
etwaigen Lieferkettengefahren bestmöglich vorgebeugt wird.
(3) Für die Angaben nach Ziffer III.1.3) lit. c) zu den
Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der
Vertragsdurchführung anwendet, kann ein Bewerber maximal 200 Punkte
erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr Punkte, desto mehr die
Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der
Vertragsdurchführung anwendet, in einem relativen Vergleich zu denen
der anderen Bewerber erwarten lassen, dass der Auftrag nachhaltig und
umweltfreundlich durchgeführt wird.
Die Gesamtwertung erfolgt durch Addition der jeweils erhaltenen Punkte
je Kriterium. Der Auftraggeber wird die 18 Bewerber zur Abgabe von
Angeboten auffordern, deren Teilnahmeanträge die meisten Punkte
erzielen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Los 4 betrifft die Lieferung von FFP2-Masken mit Ohrbändern.
Die weiteren Anforderungen an die zu liefernden FFP2-Masken ergeben
sich aus dem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von bis zu 40 Mio. FFP2-Masken
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33196000 Medizinische Hilfsmittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:
70173
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber beschafft im Rahmen dieser Ausschreibung insgesamt bis
zu 240 Mio. zertifizierte FFP2-Masken in 6 Losen zu je bis zu 40 Mio.
FFP2-Masken, um seine Bedarfe an FFP2-Masken für bis zu 4 Jahre zu
decken.
Die Erfahrungen des Auftraggebers haben gezeigt, dass viele der auf dem
Markt erhältlichen FFP2-Masken nicht den Anforderungen der
Leistungsbeschreibung entsprechen. Durch die im ausgeschriebenen
Rahmenvertrag vorgesehene Prüfung der Masken und die Vertragsstrafen
möchte der Auftraggeber sicherstellen, dass die FFP2-Masken den
Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen und fristgerecht
geliefert werden.
Die FFP2-Masken müssen insbesondere den folgenden Anforderungen
genügen:
1. Die FFP2-Masken entsprechen der mit dem Angebot eingereichten
EU-Konformitätserklärung, insbesondere dem in der
EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster.
2. Die FFP2-Masken werden in Deutschland produziert. Hiervon umfasst
ist insbesondere auch die Produktion des sog. Meltblown-Vlieses (o.ä.).
Die Gewinnung der für die Masken erforderlichen Rohstoffe ist von
dieser Vorgabe nicht erfasst.
Weitere Anforderungen an die zu liefernden FFP2-Masken ergeben sich aus
dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung.
Voraussichtlich muss der Auftragnehmer auf entsprechenden Einzelabruf
des Auftraggebers binnen 28 Kalendertagen Masken in der abgerufenen
Menge an eine vom Auftraggeber zu bestimmende zentrale Lieferadresse in
Baden-Württemberg liefern. Soweit die binnen eines Zeitraums von 28
Kalendertagen abgerufene Menge 4 Mio. Masken (je bezuschlagtem Los)
übersteigt, verlängert sich die Lieferfrist für über die Menge von 4
Mio. hinausgehende Masken voraussichtlich um 28 Kalendertage.
Eine Mindestabnahme besteht voraussichtlich nicht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 18
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wählt die 18 Bewerber, die er insgesamt zur Abgabe von
Angeboten zu den ausgeschrieben Losen auffordert, in einem mehrstufigen
Verfahren aus. In diesem Verfahren wählt der Auftraggeber nicht 18
Bieter je Los, sondern 18 Bieter für das gesamte Verfahren aus, in dem
jeder Bieter auf jedes der sechs Lose ein Angebot abgeben darf.
Das Auswahlverfahren gestaltet sich wie folgt:
1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages.
2. Überprüfung des Bewerbers anhand seiner Eignung. Maßgeblich für die
Bewertung der Eignung sind die unter Ziffer III.1.1) - 1.3) genannten
Eignungsnachweise.
3. Bei insgesamt mehr als 18 geeigneten Bewerbern für alle
ausgeschriebenen Lose bewertet der Auftraggeber die Teilnahmeanträge
der geeigneten Bewerber in einem relativen Vergleich der nach Ziffer
III.1.2) lit. a), Ziffer III.1.3 a) - c) eingereichten Nachweise.
Der Auftraggeber bewertet die Teilnahmeanträge nach der
Leistungsfähigkeit und der Fachkunde der Bewerber im relativen
Vergleich zueinander. Dabei gilt:
a) Die Leistungsfähigkeit bewertet der Auftraggeber nach dem gemäß
Ziffer III.1.2) angegebenen Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre mit zertifizierten FFP2-Masken. Der Bewerber mit dem
höchsten Umsatz mit zertifizierten FFP2-Masken in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren erhält 100 Punkte. Die Punkteanzahl der
übrigen Teilnahmeanträge berechnet sich wie folgt:
(Gesamtumsatz des Bewerbers mit zertifizierten FFP2-Masken/Gesamtumsatz
des Bewerbers mit dem höchsten Gesamtumsatz mit FFP2-Masken) x 100
Punkte
b) Die Fachkunde bewertet der Auftraggeber in einem relativen Vergleich
der gemäß Ziffer III.1.3) lit. a) - c) eingereichten Nachweise. Dabei
gilt:
(1) Für die nach Ziffer III.1.3) lit. a) angegebenen Maßnahmen zur
Qualitätssicherung im Unternehmen des Bewerbers kann ein Bewerber
maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr
Punkte, desto mehr die von ihm angegebenen Maßnahmen zur
Qualitätssicherung in einem relativen Vergleich zu den Maßnahmen der
anderen Bewerber geeignet erscheinen, dass die gelieferten Masken den
hohen Qualitätsanforderungen des Auftraggebers genügen.
(2) Für die Angaben nach Ziffer III.1.3) lit. b) zum
Lieferkettenmanagement- und Lieferketten-überwachungssystem, das dem
Bewerber zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht, kann ein Bewerber
maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr
Punkte, desto mehr die von ihm zur Verfügung stehenden
Lieferkettenmanagement- und Lieferketten-überwachungssysteme in einem
relativen Vergleich zu denen der anderen Bewerber erwarten lassen, dass
etwaigen Lieferkettengefahren bestmöglich vorgebeugt wird.
(3) Für die Angaben nach Ziffer III.1.3) lit. c) zu den
Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der
Vertragsdurchführung anwendet, kann ein Bewerber maximal 200 Punkte
erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr Punkte, desto mehr die
Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der
Vertragsdurchführung anwendet, in einem relativen Vergleich zu denen
der anderen Bewerber erwarten lassen, dass der Auftrag nachhaltig und
umweltfreundlich durchgeführt wird.
Die Gesamtwertung erfolgt durch Addition der jeweils erhaltenen Punkte
je Kriterium. Der Auftraggeber wird die 18 Bewerber zur Abgabe von
Angeboten auffordern, deren Teilnahmeanträge die meisten Punkte
erzielen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Los 5 betrifft die Lieferung von FFP2-Masken mit Ohrbändern.
Die weiteren Anforderungen an die zu liefernden FFP2-Masken ergeben
sich aus dem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von bis zu 40 Mio. FFP2-Masken
Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33196000 Medizinische Hilfsmittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:
70173
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber beschafft im Rahmen dieser Ausschreibung insgesamt bis
zu 240 Mio. zertifizierte FFP2-Masken in 6 Losen zu je bis zu 40 Mio.
FFP2-Masken, um seine Bedarfe an FFP2-Masken für bis zu 4 Jahre zu
decken.
Die Erfahrungen des Auftraggebers haben gezeigt, dass viele der auf dem
Markt erhältlichen FFP2-Masken nicht den Anforderungen der
Leistungsbeschreibung entsprechen. Durch die im ausgeschriebenen
Rahmenvertrag vorgesehene Prüfung der Masken und die Vertragsstrafen
möchte der Auftraggeber sicherstellen, dass die FFP2-Masken den
Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen und fristgerecht
geliefert werden.
Die FFP2-Masken müssen insbesondere den folgenden Anforderungen
genügen:
1. Die FFP2-Masken entsprechen der mit dem Angebot eingereichten
EU-Konformitätserklärung, insbesondere dem in der
EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster.
2. Die FFP2-Masken werden in Deutschland produziert. Hiervon umfasst
ist insbesondere auch die Produktion des sog. Meltblown-Vlieses (o.ä.).
Die Gewinnung der für die Masken erforderlichen Rohstoffe ist von
dieser Vorgabe nicht erfasst.
Weitere Anforderungen an die zu liefernden FFP2-Masken ergeben sich aus
dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung.
Voraussichtlich muss der Auftragnehmer auf entsprechenden Einzelabruf
des Auftraggebers binnen 28 Kalendertagen Masken in der abgerufenen
Menge an eine vom Auftraggeber zu bestimmende zentrale Lieferadresse in
Baden-Württemberg liefern. Soweit die binnen eines Zeitraums von 28
Kalendertagen abgerufene Menge 4 Mio. Masken (je bezuschlagtem Los)
übersteigt, verlängert sich die Lieferfrist für über die Menge von 4
Mio. hinausgehende Masken voraussichtlich um 28 Kalendertage.
Eine Mindestabnahme besteht voraussichtlich nicht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 18
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wählt die 18 Bewerber, die er insgesamt zur Abgabe von
Angeboten zu den ausgeschrieben Losen auffordert, in einem mehrstufigen
Verfahren aus. In diesem Verfahren wählt der Auftraggeber nicht 18
Bieter je Los, sondern 18 Bieter für das gesamte Verfahren aus, in dem
jeder Bieter auf jedes der sechs Lose ein Angebot abgeben darf.
Das Auswahlverfahren gestaltet sich wie folgt:
1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages.
2. Überprüfung des Bewerbers anhand seiner Eignung. Maßgeblich für die
Bewertung der Eignung sind die unter Ziffer III.1.1) - 1.3) genannten
Eignungsnachweise.
3. Bei insgesamt mehr als 18 geeigneten Bewerbern für alle
ausgeschriebenen Lose bewertet der Auftraggeber die Teilnahmeanträge
der geeigneten Bewerber in einem relativen Vergleich der nach Ziffer
III.1.2) lit. a), Ziffer III.1.3 a) - c) eingereichten Nachweise.
Der Auftraggeber bewertet die Teilnahmeanträge nach der
Leistungsfähigkeit und der Fachkunde der Bewerber im relativen
Vergleich zueinander. Dabei gilt:
a) Die Leistungsfähigkeit bewertet der Auftraggeber nach dem gemäß
Ziffer III.1.2) angegebenen Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre mit zertifizierten FFP2-Masken. Der Bewerber mit dem
höchsten Umsatz mit zertifizierten FFP2-Masken in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren erhält 100 Punkte. Die Punkteanzahl der
übrigen Teilnahmeanträge berechnet sich wie folgt:
(Gesamtumsatz des Bewerbers mit zertifizierten FFP2-Masken/Gesamtumsatz
des Bewerbers mit dem höchsten Gesamtumsatz mit FFP2-Masken) x 100
Punkte
b) Die Fachkunde bewertet der Auftraggeber in einem relativen Vergleich
der gemäß Ziffer III.1.3) lit. a) - c) eingereichten Nachweise. Dabei
gilt:
(1) Für die nach Ziffer III.1.3) lit. a) angegebenen Maßnahmen zur
Qualitätssicherung im Unternehmen des Bewerbers kann ein Bewerber
maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr
Punkte, desto mehr die von ihm angegebenen Maßnahmen zur
Qualitätssicherung in einem relativen Vergleich zu den Maßnahmen der
anderen Bewerber geeignet erscheinen, dass die gelieferten Masken den
hohen Qualitätsanforderungen des Auftraggebers genügen.
(2) Für die Angaben nach Ziffer III.1.3) lit. b) zum
Lieferkettenmanagement- und Lieferketten-überwachungssystem, das dem
Bewerber zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht, kann ein Bewerber
maximal 200 Punkte erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr
Punkte, desto mehr die von ihm zur Verfügung stehenden
Lieferkettenmanagement- und Lieferketten-überwachungssysteme in einem
relativen Vergleich zu denen der anderen Bewerber erwarten lassen, dass
etwaigen Lieferkettengefahren bestmöglich vorgebeugt wird.
(3) Für die Angaben nach Ziffer III.1.3) lit. c) zu den
Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der
Vertragsdurchführung anwendet, kann ein Bewerber maximal 200 Punkte
erhalten. Dabei erhält der Bewerber umso mehr Punkte, desto mehr die
Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der
Vertragsdurchführung anwendet, in einem relativen Vergleich zu denen
der anderen Bewerber erwarten lassen, dass der Auftrag nachhaltig und
umweltfreundlich durchgeführt wird.
Die Gesamtwertung erfolgt durch Addition der jeweils erhaltenen Punkte
je Kriterium. Der Auftraggeber wird die 18 Bewerber zur Abgabe von
Angeboten auffordern, deren Teilnahmeanträge die meisten Punkte
erzielen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Los 6 betrifft die Lieferung von FFP2-Masken mit Kopf-Nacken-Bändern.
Die weiteren Anforderungen an die zu liefernden FFP2-Masken ergeben
sich aus dem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Bewerber sollen möglichst folgende Erklärungen und Unterlagen in
deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem
Mitglied):
a) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im
Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche
Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden
sind.
b) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 S. 1 MiLoG, aus der hervorgeht, dass
der Bewerber nicht mit einer Geldbuße von wenigstens
zweitausendfünfhundert Euro wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG
belegt worden ist.
c) einen aktuellen Auszug des Eintrags ihres Unternehmens im Berufs-
oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH)
Die Bewerber nutzen für Ihren Teilnahmeantrag möglichst den Vordruck
"Formblatt Teilnahmeantrag", der ihnen über die e-Vergabe-Plattform zur
Verfügung gestellt wird.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Bewerber sollen möglichst zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen in deutscher
Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie zu den Umsätzen der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre mit zertifizierten FFP2-Masken.
b) Formlose Eigenerklärung, mit der die Bewerber bestätigen, dass sie
während der Vertragslaufzeit einen Versicherungsschutz vorhalten, der
die vertragsgegenständlichen Leistungen zu folgenden
Mindestdeckungssummen abdeckt:
- Personenschäden mindestens EUR 1,5 Mio. je Schadensfall,
- Sachschaden mindestens EUR 1,5 Mio. je Schadensfall.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Bewerber sollen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen
(bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung im
Unternehmen des Bewerbers
b) Formlose Eigenerklärung zum Lieferkettenmanagement- und
Lieferkettenüberwachungssystem, das dem Bewerber zur Vertragserfüllung
zur Verfügung steht
c) Formlose Eigenerklärung zu den Umweltmanagementmaßnahmen, die der
Bewerber während der Vertragsdurchführung anwendet
d) Referenzen aus den letzten 3 Jahren über die erfolgreiche
Belieferung von öffentlichen Auftraggebern mit zertifizierten
FFP2-Masken ein.
In den einzureichenden Referenzen sind von den Bewerbern möglichst
Angaben zum Auftraggeber, zu einem Ansprechpartner beim Auftraggeber
(Telefonnummer und E-Mail), zum jeweiligen Auftragsvolumen und zum
Auftragszeitraum machen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zum Nachweis Ihrer Eignung müssen die Bewerber
a) mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über die
erfolgreiche Belieferung von öffentlichen Auftraggebern mit
zertifizierten FFP2-Masken einreichen, die einen Lieferumfang von 1
Mio. FFP2-Masken nicht unterschreitet und in deren Rahmen die
tatsächlich ausgelieferten FFP2-Masken auf Veranlassung des
öffentlichen Auftraggebers durch eine benannte bzw. akkreditierte
Stelle auf die Einhaltung der Anforderungen der EN 149: 2001+A1:2009
überprüft wurden. Hierzu sind von den Bewerbern Angaben dazu zu machen,
welche benannte bzw. akkreditierte Stelle die konkret in dem
Auftragsverhältnis an den öffentlichen Auftraggeber ausgelieferten
FFP2-Masken positiv auf die Einhaltung der Anforderungen der EN 149:
2001+A1:2009 überprüft hat. Prüfungen im Rahmen der Zertifizierung der
ausgelieferten FFP2-Masken genügen zum Nachweis der Prüfung der Masken
im Rahmen des Auftragsverhältnisses nicht.
b) eine Bescheinigung einer unabhängigen Stelle einreichen (ggfs.
mitsamt deutscher oder englischer Übersetzung), die belegt, dass sie
über ein etabliertes und zertifiziertes Qualitätsmanagement-System nach
DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:
Der Auftraggeber vergibt die Leistungen in einem offenen Verfahren auf
der Grundlage von § 14 i.V.m. § 17 VgV, diesen Verfahrensgrundlagen und
den weiteren Vergabeunterlagen.
Um die Ziele des Auftraggebers zu erreichen, möchte das Land seine
Kapazitäten an FFP2-Masken dieses Verfahren schnellstmöglich
aufstocken.
Aufgrund der nach wie vor kritischen Pandemiesituation, der
unvorhersehbaren Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie der
ggfs. erheblichen Menge des Bedarfs an FFP2-Masken kann der
Auftraggeber diesen Bedarf nur
im Verhandlungserfahren mit verkürzten Fristen rechtzeitig decken.
Unter Einhaltung der regelmäßigen Angebotsfristen kann er diesen Bedarf
nicht rechtzeitig decken.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/05/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 31/05/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter
Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche
Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die
Vergabeplattform.
2) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird
hingewiesen.
3) Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer möglichst ein
verantwortlicher, deutschsprachiger Ansprechpartner nebst Kontaktdaten
(Name, Anschrift, Telefon, E-Mail) zu benennen.
4) Die Teilnahmeanträge sind über das unter I.3) genannte Vergabeportal
einzureichen.
5) Bei Bewerbergemeinschaften sollen möglichst alle Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft die unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3)
genannten Nachweise einreichen. Der Teilnahmeantrag ist von allen
Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich abzugeben. Die
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften.
Soweit sich in der Bewerber-/ Bietergemeinschaft auf eine Vollmacht
berufen wird, ist diese mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
6) Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche
Verhandlungsverfahren mit der Aufforderung der Bieter, auf Grundlage
der Vergabeunterlagen ein erstes Angebot abzugeben. Die Bieter müssen
bei der Erstellung ihrer ersten Angebote insbesondere die in den
Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben an die Angebote
berücksichtigen. Die Bieter müssen ihre ersten Angebote auf der
Grundlage der Vergabeunterlagen mit dem Stand zum Ablauf der
Angebotsfrist vorbehaltlos abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor,
erste Angebote, die die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung
bzw. die formalen Anforderungen nicht erfüllen oder die eine nicht
ausdrücklich zugelassene Änderung oder Ergänzung der Unterlagen
enthalten, auszuschließen.
7) Das erste Angebot ist bereits verbindlich. Der Auftraggeber behält
sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das
erste Angebot zu erteilen.
Sollte der Auftraggeber den Zuschlag nicht auf ein erstes Angebot
erteilen, wird die Vergabe fortgeführt: Der Auftraggeber wird mit den
Bietern über deren erste Angebote verhandeln. Auf Grundlage der
Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber die
Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze
überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre
letztverbindlichen Angebote abgeben.
8) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche
Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene
Unternehmen, sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen
im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten
vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers
sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten
Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann
dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie
auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
9) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus wichtigem Grund
aufzuheben. Der Auftraggeber wird das Verfahren insbesondere dann
aufheben, wenn der Landtag in Baden-Württemberg die im Zeitpunkt der
Absendung der Bekanntmachung der Vergabe des Auftrages noch ausstehende
Zustimmung zur Beschaffung der FFP2-Masken nicht erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY7YYDB
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg,
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219263985
Fax: +49 7219263985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß
§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen
nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des
Teilnahmeantrages beim Auftraggeber zu rügen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/05/2022
References
6. mailto:poststelle@sm.bwl.de?subject=TED
7. https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
8. https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY7YYDB/documents
9. https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY7YYDB
10. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|