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Ausschreibung: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen - DE-Mannheim
Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
Bauarbeiten
Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Dokument Nr...: 252985-2022 (ID: 2022051309064302006)
Veröffentlicht: 13.05.2022
*
  DE-Mannheim: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
   2022/S 93/2022 252985
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
   Nationale Identifikationsnummer: DE213122348
   Postanschrift: Möhlstraße 27
   Ort: Mannheim
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Postleitzahl: 68165
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe@rnv-online.de
   Telefon: +49 6214650
   Fax: +49 6214653111
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.rnv-online.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Sektorenauftraggeber
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Verkehr
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Zusätzliche Erdarbeiten "Neubau Betriebshof für Wasserstoffbusse in
   Heidelberg"
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH hat im Jahr 2021 den Rückbau und die
   Entsorgung von Bestandshallen Wieblinger Weg 92 inkl. Rodungsarbeiten
   ausgeschrieben.
   Im Zuge der Baufeldfreimachung, bei der der Rückbau und die Entsorgung
   der Bestandsgebäude bereits vergeben wurden, ergeben sich zusätzliche
   Leistungen.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 61 732.49 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45000000 Bauarbeiten
   45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie
   Tiefbauarbeiten
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Heidelberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Beschaffung sind Erdarbeiten inkl. Entsorgung sowie der
   Entfall
   der ursprünglich geplanten Position Pos. 1.3.4. Die zusätzlichen
   Erdarbeiten sind jedoch als
   Massenmehrung der ursprünglichen Pos. 1.3.4 zu verstehen, da diese
   Position eine sehr allgemeine
   Beschreibung unter Annahme des schlechtesten anzutreffenden Bodens
   beinhaltete
   und die Deklarationsanalysen nun bessere Bodenmerkmale ergeben hat.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) beabsichtigt die Erweiterung des
   bestehenden Auftrags um zusätzliche Erdbauarbeiten.
   Grund hierfür ist, dass zum einen geänderte Bodenverhältnisse
   angetroffen wurden, die der Auftraggeber im Vorfeld nicht vorhersehen
   konnte. Des Weiteren gibt es Massenmehrungen.
   Da zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, Personal und auch Maschinen
   vor Ort sind, ergibt sich nun die Chance zeit- wie auch kostengünstig
   die Arbeiten durch den bestehenden Auftragnehmer ausführen zu lassen
   und diese mit den derzeit stattfindenden Arbeiten zu verknüpfen. Ein
   Wechsel des Auftragnehmers wäre nur mit erheblichen Schwierigkeiten und
   und beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden.
   Für den eigentlichen Neubau ergäben sich somit bessere bautechnische
   Voraussetzungen und eine deutliche Zeitersparnis.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2021/S 196-507115
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Bezeichnung des Auftrags:
   Nachtrag 2
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   05/05/2022
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Schleith GmbH Baugesellschaft
   Postanschrift: Augustaanlage 59
   Ort: Mannheim
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Postleitzahl: 68165
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 61 732.49 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden- Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden- Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Ort: Karlsruhe
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein, nach § 160 GWB;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession
   hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
   geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
   behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
   zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, vergangen sind.
   2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1
   Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
   Nach § 135 GWB:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
   dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
   später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union;
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen
   Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung
   der Entscheidung des
   Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
   Unternehmens, das den Zuschlag
   erhalten soll, umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: s.o. Ziffer VI.4.1
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/05/2022
References
   6. mailto:vergabe@rnv-online.de?subject=TED
   7. http://www.rnv-online.de/
   8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:507115-2021:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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