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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Gelsenkirchen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 511509-2018 (ID: 2018112009462884444)
Veröffentlicht: 20.11.2018
*
DE-Gelsenkirchen: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2018/S 223/2018 511509
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
Die zuständigen Behörden können beschließen, diese Informationen nicht
zu veröffentlichen, wenn der öffentliche Dienstleistungsauftrag eine
jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung von weniger als 50000 km
aufweist.
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name und Adressen
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach
Art.2 lit.b VO EG Nr.1370/2007, zugleich handelnd für den Kreis
Mettmann und die Stadt Wuppertal.
Augustastraße 1
Gelsenkirchen
45879
Deutschland
Kontaktstelle(n): Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, Augustastr. 1, 45879
Gelsenkirchen
Telefon: +49 2091584-0
E-Mail: [1]OePNV_Finanzierung@vrr.de
Fax: +49 2091584123-358
NUTS-Code: DEA32
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.vrr.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]http://kreis-mettmann.de
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Direktvergabe eines öffentl. Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 4
VO (EG) Nr. 1370/2007 über Verkehrsleistungen der Linie 641 im ÖPNV mit
Bussen im Kreis Mettmann und der Stadt Wuppertal.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1C
NUTS-Code: DEA1A
Hauptort der Ausführung:
Kreis Mettmann und Stadt Wuppertal
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Einzelheiten zum Gegenstand, Umfang und den Qualitätszielen des
öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind in dem Dokument
Anforderungen an die Leistungserbringung Linie 641 enthalten, welches
unter
[4]https://www.kreis-mettmann.de/Nahverkehrsplanung/Unterlagen-Vorinfor
mationen-641
Abrufbar ist. Ergänzend gelten die Vorgaben der Nahverkehrspläne des
Kreises Mettmann und der Stadt Wuppertal in der jeweils geltenden
Fassung zu Qualitätsstandards des ÖPNV-Angebots, zur Barrierefreiheit
und zur Angebotskonzeption.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 01/12/2019
Laufzeit in Monaten: 120
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Direkte Vergabe eines kleinen Auftrags (Art. 5.4 von 1370/2007)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach
Art. 2 lit. b) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, zugleich handelnd für den
Kreis Mettmann und Stadt Wuppertal vergibt einen öffentlichen
Dienstleistungsauftrag nach Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
auf dem Gebiet des Kreises Mettmann und der Stadt Wuppertal.
Es ist Beschlusslage innerhalb des Zweckverbandes Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr, dass der Verkehrsverbund im Außenverhältnis
im eigenen Namen für die Finanzierung, und
im fremden Namen für die Abwicklung der Betrauung.
Zuständig ist und handelt.
Im Innenverhältnis verbleibt es bei der Zuständigkeit der
Aufgabenträger für die Betrauung.
Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und seine
Zweckverbandsmitglieder sind eine Gruppe von Behörden im Sinne von
Art. 2 lit. b) VO (EG) Nr. 1370/2007.
Im Verhältnis zwischen dem VRR und dessen Zweckverbandsmitgliedern sind
letztere als öffentliche Aufgabenträger für die Planung, Organisation
und Ausgestaltung des ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW zuständig. Im
Rahmen dieser Zuständigkeit legen sie die von dem jeweiligen
Verkehrsunternehmen zu erbringenden Leistungen und
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen fest.
Die Zweckverbandsmitglieder haben dem VRR die Aufgabe der Finanzierung
des ÖPNV zur Wahrnehmung im eigenen Namen übertragen. Im Rahmen dieser
übertragenen Aufgabe gewährt der VRR den Verkehrsunternehmen
Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher
Verpflichtungen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007. Zudem
führt der VRR im Namen und im Auftrag der Zweckverbandsmitglieder
Direktvergaben durch. In diesem Rahmen stellt der VRR gegenüber dem
ausgewählten Verkehrsunternehmen fest, dass eine Betrauung vorliegt und
erlässt einen Finanzierungsbescheid gemäß der Finanzierungsrichtlinie
des VRR.
Sämtliche dieser Vorabbekanntmachung zugrundliegenden Dokumente
enthalten wesentliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff.
PBefG. Eigenwirtschaftliche Anträge, die von diesen Anforderungen
abweichen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer
Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Straßenbahnen,
Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate
nach dieser Vorabbekanntmachung zu stellen.
Die Vergabe der Verkehrsleistung erfolgt als Gesamtleistung (vgl. § 8a
Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche
Anträge können sich nur auf die Gesamtleistung, nicht aber auf
Teilleistungen, beziehen (vgl. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG).
Rechtsbehelfsverfahren und Nachprüfungsverfahren bzw. Fragen zu diesen
Verfahren können bei folgender Stelle eingereicht werden.
Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Telefon: +49 2211473045
Telefax: +49 2211472889
E-Mail: [5]VKRhld-K@bezreg-koeln.nrw.de
Internet-Auftritt:
[6]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.htm
l und [7]https://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
Die Fristen für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ergeben
sich aus den §§ 135 und 160 GWB, die auch bei Vergaben nach Art. 5 Abs.
2 bis 5 der VO (EG) Nr. 1370/2007 anwendbar sind (vgl. § 8 Abs. 7 Satz
1 PBefG).
Der genau Wortlaut der Bestimmungen des GWB sowie weitere zusätzliche
Angaben zu dem Inhalt des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind in
dem Dokument Zusätzliche Angaben zu der Beschaffung von öffentlichen
Personenverkehrsdiensten
Auf der Linie 641 enthalten, welches unter
[8]https://www.kreis-mettmann.de/Nahverkehrsplanung/Unterlagen-Vorinfor
mationen-641
Abrufbar ist.
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2018
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References
1. mailto:OePNV_Finanzierung@vrr.de?subject=TED
2. http://www.vrr.de/
3. http://kreis-mettmann.de/
4. https://www.kreis-mettmann.de/Nahverkehrsplanung/Unterlagen-Vorinformationen-641
5. mailto:VKRhld-K@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
6. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
7. https://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
8. https://www.kreis-mettmann.de/Nahverkehrsplanung/Unterlagen-Vorinformationen-641
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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