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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Potsdam
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 511160-2018 (ID: 2018112009333983793)
Veröffentlicht: 20.11.2018
*
DE-Potsdam: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2018/S 223/2018 511160
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und
Landwirtschaft
Henning-von-Treskow-Straße 2-8
Potsdam
14467
Deutschland
Kontaktstelle(n): Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH, Herr Thomas
Dill
Telefon: +49 3025414230
E-Mail: [1]Thomas.Dill@vbb.de
Fax: +49 3025414415
NUTS-Code: DED
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://vbb.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ergänzungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag Netz Nord-Süd Asttausch
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das von den Auftraggebern angestrebte Zielnetz 2030 erfordert einen
veränderten Linienzuschnitt und die Einbindung von Teilen der mit dem
Verkehrsvertrag Netz Nord-Süd (VV NOS) gebundenen Verkehre in das
separate Netz Elbe Spree. Vor diesem Hintergrund sollen auf dem Südast
der Linie RE5 (Abschnitt Berlin Elsterwerda) ab dem Fahrplanwechsel im
Dezember 2022 Leistungen aus dem VV NOS herausgelöst und bis zum
Vertragsende zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 durch
Verkehrsleistungen gleicher Art und Qualität auf der Linie RE4 (Stendal
Rathenow Berlin Jüterbog) ersetzt werden. Die zu erbringende
Zugkilometerleistung bleibt dabei nahezu gleich. Die Änderung erfolgt
als räumliche Umbestellung eines Teils der Verkehrsleistungen auf der
Grundlage des unveränderten VV NOS. Sie führt nicht zu einer Änderung
des Fahrzeugbedarfs des EVU.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40
Hauptort der Ausführung:
Land Brandenburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es handelt sich nicht um eine Beschaffung, sondern um eine
Vertragsanpassung durch räumliche Umbestellung von Leistungen. Der
Auftragnehmer erbringt ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum
Vertragsende des VV NOS zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 statt der
Leistungen auf der Linie RE5 auf dem Abschnitt Berlin Elsterwerda
Leistungen der Linie RE4 Stendal Rathenow Berlin Jüterbog. Der
Leistungsumfang des VV NOS ändert sich durch die räumliche Umbestellung
von derzeit insgesamt 9 414 992,208 Zugkm je Normjahr auf 9 429 861,368
Zugkm je Normjahr. Die vertraglichen Bestimmungen bleiben gleich. Die
Auftraggeber bekunden hiermit die Absicht, mit dem Auftragnehmer der
Leistung eine Ergänzungsvereinbarung zu dem bestehenden VV NOS mit dem
aus dieser Bekanntmachung ersichtlichen Inhalt zu schließen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die Auftraggeber haben im Jahr 2012 als Ergebnis eines wettbewerblichen
Vergabeverfahrens in Form eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigem
Teilnahmewettbewerb mit der DB Regio AG den VV NOS mit einer Laufzeit
vom 14.12.2014 bis zum 12.12.2026 geschlossen. Sie planen hierzu auf
der Grundlage der vertraglichen Regelungen zu räumlichen Umbestellungen
eine Ergänzungsvereinbarung zu einem Asttausch, wie in Ziffer II.1.4)
und II.2.4) beschrieben. Der Leistungsumfang erhöht sich dabei um
weniger als 0,16 % der bisherigen jährlichen Leistung; bezogen auf die
Gesamtleistung des Verkehrsvertrags während seiner Laufzeit liegt die
Erhöhung des Umfangs noch deutlich darunter. Die eingesetzten Fahrzeuge
und die vertraglichen Regelungen einschließlich der Vergütungshöhe je
Zugkilometer bleiben gleich. Die Anpassung führt damit nicht zu einer
wesentlichen Änderung des öffentlichen Auftrags im Sinne von § 132 Abs.
1 GWB. Daher erfordert die beabsichtigte Ergänzungsvereinbarung zum VV
NOS Asttausch, mit der die Anpassung vereinbart werden soll, kein
neues Vergabeverfahren und auch keine vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2010/S 250-384188
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Ergänzungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag NOS Asttausch
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
09/11/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
DB Regio AG, Region Nordost
Babelsberger Straße 18
Potsdam
14473
Deutschland
NUTS-Code: DE404
Internet-Adresse:
[4]https://www.dbregio.de/db_regio/view/wir/schiene.shtml
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 1.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Angaben in Ziffer II.1.7) und V.2.4) sind unzutreffend und beruhen
ausschließlich darauf, dass das Computerformular eine Eingabe
erfordert. Die genannten Angaben sind keine Pflichtangaben nach § 135
Abs. 3 Satz 2 GWB. Gemeinsam mit dem Land Brandenburg sind
Auftraggeber:
1) Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin,
Deutschland, Kontaktstelle(n): Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH,
Herr Thomas Dill, Telefon: +49 3025414230, E-Mail:
[5]Thomas.Dill@vbb.de Fax: +49 3025414415, NUTS-Code: DED,
Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [6]http://vbb.de/,
2) Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für
Landesentwicklung und Verkehr, Turmschanzenstraße 30, 39114 Magdeburg,
dieses vertreten durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH,
Deutschland, Kontaktstelle(n): Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH,
Herr Thomas Dill, Telefon: +49 3025414230, E-Mail:
[7]Thomas.Dill@vbb.de, Fax: +49 3025414415, NUTS-Code: DED,
Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [8]http://vbb.de/,
3) Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für
Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, Schloßstraße 6-8, 19053
Schwerin, Deutschland, Kontaktstelle(n): Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg GmbH, Herr Thomas Dill, Telefon: +49 3025414230,
E-Mail: [9]Thomas.Dill@vbb.de, Fax: +49 3025414415, NUTS-Code: DED,
Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [10]http://vbb.de/.
Zu V.2.1): Das angegebene Datum entspricht dem Tag der Entscheidung
über den Abschluss der Ergänzungsvereinbarung zum VV NOS Asttausch.
Die hiesige Bekanntmachung erfolgt, um die beabsichtigte
Ergänzungsvereinbarung transparent zu machen. Ihr Abschluss erfolgt
gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
und Energie
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Internet-Adresse:
[11]https://mwe.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfah
ren/bb1.c.482109.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.
Mittelstr. 5
Schönefeld
12529
Deutschland
Telefon: +49 303744607-0
E-Mail: [12]info@abst-brandenburg.de
Fax: +49 303744607-21
Internet-Adresse: [13]https://www.abst-brandenburg.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2018
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4. https://www.dbregio.de/db_regio/view/wir/schiene.shtml
5. mailto:Thomas.Dill@vbb.de?subject=TED
6. http://vbb.de/
7. mailto:Thomas.Dill@vbb.de?subject=TED
8. http://vbb.de/
9. mailto:Thomas.Dill@vbb.de?subject=TED
10. http://vbb.de/
11. https://mwe.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.482109.de
12. mailto:info@abst-brandenburg.de?subject=TED
13. https://www.abst-brandenburg.de/
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