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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Mannheim
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 511161-2018 (ID: 2018112009321383737)
Veröffentlicht: 20.11.2018
*
DE-Mannheim: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 223/2018 511161
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Mannheim, vertreten durch den Eigenbetrieb Nationaltheater (EB
42)
Mozartstraße 9
Mannheim
68161
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Mannheim, vertreten durch den Eigenbetrieb
Nationaltheater (EB 42), Herr Marcus Augsburger - Leiter
Geschäftsstelle Generalsanierung Nationaltheater
Telefon: +49 62143033093
E-Mail: [1]marcus.augsburger@mannheim.de
Fax: +49 62143033094
NUTS-Code: DE126
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.nationaltheater-mannheim.de/de/index.php
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Architekten- und Ingenieurleistungen zum Umbau eines
Theater-Probezentrums
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Architekten- und Ingenieurleistungen zum Umbau des Probezentrums
Mannheim-Neckarau
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 780 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE126
Hauptort der Ausführung:
Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenwärtig erbringt ein interdisziplinäres Planungsteam alle
erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen für die
beabsichtigte Generalsanierung des Nationaltheaters Mannheim (NTM
Spielhaus am Goetheplatz). Im Zuge der Durchführung der
interdisziplinären Planungsleistungen hat sich gezeigt, dass im
Hinblick auf die notwendig werdende Schließzeit des Spielhauses der
Umbau des Probezentrums Mannheim-Neckarau erforderlich wird, um an
diesem Standort Proberäume inklusive einem provisorischen
Orchesterprobesaal, Theaterwerkstätten und Büroflächen für die Zeit der
Schließung des Spielhauses interimistisch einrichten zu können.
Gegenstand der Auftragsänderung des (Haupt-)Vertrages über
interdisziplinäre Planungsleistungen sind die für die zu
Interimszwecken erforderliche Herrichtung des Probezentrums
Mannheim-Neckarau zusätzlich notwendigen Architekten- und
Ingenieurleistungen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die Vergabe der Architekten- und Ingenieurleistungen zum Umbau des
Probezentrums Mannheim-Neckarau an das mit den Planungsleistungen zur
Generalsanierung des Nationaltheaters Mannheim beauftragte
interdisziplinäre Planungsteam ist als vergaberechtsfreie
Auftragsänderung des mit diesem Planungsteam in 11/2016 insoweit
abgeschlossenen Vertrags über interdisziplinäre Planungsleistungen für
die Maßnahme Generalsanierung Nationaltheater Mannheim anzusehen. Die
fehlende Vergaberechtsrelevanz des entsprechenden Nachtrags ergibt sich
aus den Ausnahmetatbeständen der Art. 72 Abs. 1 lit. b) der Richtlinie
2014/24/EU i. V. m. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB sowie Art. 72 Abs. 1
lit. c) der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
GWB:
Erst bei den Untersuchungen zu den Interimsspielstätten, die im Laufe
des Jahres 2017 auf der Grundlage des europaweit ausgeschriebenen
interdisziplinären Planungsauftrages durchgeführt worden sind, ist
deutlich geworden, dass während der Schließzeit des Spielhauses neben
dem reinen Theaterzelt weiterer Bedarf für Probe- und Büroflächen sowie
Werkstätten besteht und zwingend eine Übergangsfläche für das Orchester
erforderlich ist. Diese Entwicklung ist für den Auftraggeber
ursprünglich nicht vorhersehbar gewesen. Aufgrund der untergeordneten
Bedeutung der zusätzlichen Leistungen im Vergleich zum Gesamtauftrag
wird zudem der Gesamtcharakter des Auftrags durch die Auftragsänderung
nicht tangiert.
Im Übrigen können die im Probezentrum Mannheim-Neckarrau erforderlichen
Um- und Anbauten durch eine weitergehende Beauftragung des für den
ursprünglichen Auftrag beauftragten interdisziplinären Planungsteams im
Vergleich zu der Beauftragung eines Dritten, bislang nicht mit dem
Projekt befassten Planers, schneller, effektiver und damit auch
wirtschaftlich deutlich günstiger sowie qualitativ/fachlich-technisch
hochwertiger und mit einem geringeren Steuerungsaufwand für die Nutzer
realisiert werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass dem
beauftragten Planungsteam die theaterspezifischen Nutzeranforderungen,
insbesondere im Hinblick auf die technischen und akustischen
Anforderungen an den zwingend benötigten Orchesterprobesaal, aufgrund
der bereits durchgeführten Grundlagenermittlung für das Spielhaus
vollumfänglich bekannt ist.
Weiterhin ist die für die beiden Ausnahmetatbestände erforderliche
zusätzliche Voraussetzung nach Art. 72 Abs. 1 lit. b) Satz 1 sowie Art.
72 Abs. 1 lit. c) iii) der Richtlinie 2014/24/EU jeweils i.V.m. § 132
Abs. 2 Satz 2 GWB erfüllt, wonach der Preis wegen der zusätzlichen
Leistungen um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen
Auftrages erhöht werden darf. Denn mit den zusätzlichen
Planungsleistungen zum Umbau des Probezentrums Mannheim-Neckarau wird
der ursprüngliche Netto-Gesamtauftragswert um deutlich weniger als 50
Prozent erhöht.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2016/S 052-087400
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
16/11/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Schmucker und Partner Planungsgesellschaft mbH
Rheinvorlandstraße 7
Mannheim
68159
Deutschland
NUTS-Code: DE126
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 780 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige
ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des Art. 2d Abs. 4 RL
89/665/EWG in der Fassung der RL 2007/66/EG i.V.m. § 135 Abs. 3 GWB.
Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt
II.2.4) der Bekanntmachung dargestellten zusätzlichen Architekten- und
Ingenieurleistungen aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten
Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden können. Es ist daher
beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens
10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Information, dem Unternehmen Schmucker und Partner Planungsgesellschaft
mbH, Rheinvorlandstraße 7, 68159 Mannheim, zu erteilen. Die
(Pflicht-)Angaben unter Abschnitt V. dieser Bekanntmachung sind rein
fiktiver Natur, da es sich um eine freiwillige
ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt. Im Übrigen wird klarstellend
darauf hingewiesen, dass es sich bei den unter Abschnitten II.1.7) und
V.2.4) dieser Bekanntmachung angegebenen Werten lediglich um
ca.-Angaben handelt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2018
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References
1. mailto:marcus.augsburger@mannheim.de?subject=TED
2. https://www.nationaltheater-mannheim.de/de/index.php
3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:087400-2016:TEXT:DE:HTML
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