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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Mannheim
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 511161-2018 (ID: 2018112009321383737)
Veröffentlicht: 20.11.2018
*
  DE-Mannheim: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
   2018/S 223/2018 511161
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Mannheim, vertreten durch den Eigenbetrieb Nationaltheater (EB
   42)
   Mozartstraße 9
   Mannheim
   68161
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stadt Mannheim, vertreten durch den Eigenbetrieb
   Nationaltheater (EB 42), Herr Marcus Augsburger - Leiter
   Geschäftsstelle Generalsanierung Nationaltheater
   Telefon: +49 62143033093
   E-Mail: [1]marcus.augsburger@mannheim.de
   Fax: +49 62143033094
   NUTS-Code: DE126
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.nationaltheater-mannheim.de/de/index.php
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Freizeit, Kultur und Religion
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Architekten- und Ingenieurleistungen zum Umbau eines
   Theater-Probezentrums
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71240000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Architekten- und Ingenieurleistungen zum Umbau des Probezentrums
   Mannheim-Neckarau
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1 780 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE126
   Hauptort der Ausführung:
   Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenwärtig erbringt ein interdisziplinäres Planungsteam alle
   erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen für die
   beabsichtigte Generalsanierung des Nationaltheaters Mannheim (NTM 
   Spielhaus am Goetheplatz). Im Zuge der Durchführung der
   interdisziplinären Planungsleistungen hat sich gezeigt, dass im
   Hinblick auf die notwendig werdende Schließzeit des Spielhauses der
   Umbau des Probezentrums Mannheim-Neckarau erforderlich wird, um an
   diesem Standort Proberäume inklusive einem provisorischen
   Orchesterprobesaal, Theaterwerkstätten und Büroflächen für die Zeit der
   Schließung des Spielhauses interimistisch einrichten zu können.
   Gegenstand der Auftragsänderung des (Haupt-)Vertrages über
   interdisziplinäre Planungsleistungen sind die für die zu
   Interimszwecken erforderliche Herrichtung des Probezentrums
   Mannheim-Neckarau zusätzlich notwendigen Architekten- und
   Ingenieurleistungen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Die Vergabe der Architekten- und Ingenieurleistungen zum Umbau des
   Probezentrums Mannheim-Neckarau an das mit den Planungsleistungen zur
   Generalsanierung des Nationaltheaters Mannheim beauftragte
   interdisziplinäre Planungsteam ist als vergaberechtsfreie
   Auftragsänderung des mit diesem Planungsteam in 11/2016 insoweit
   abgeschlossenen Vertrags über interdisziplinäre Planungsleistungen für
   die Maßnahme Generalsanierung Nationaltheater Mannheim anzusehen. Die
   fehlende Vergaberechtsrelevanz des entsprechenden Nachtrags ergibt sich
   aus den Ausnahmetatbeständen der Art. 72 Abs. 1 lit. b) der Richtlinie
   2014/24/EU i. V. m. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB sowie Art. 72 Abs. 1
   lit. c) der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
   GWB:
   Erst bei den Untersuchungen zu den Interimsspielstätten, die im Laufe
   des Jahres 2017 auf der Grundlage des europaweit ausgeschriebenen
   interdisziplinären Planungsauftrages durchgeführt worden sind, ist
   deutlich geworden, dass während der Schließzeit des Spielhauses neben
   dem reinen Theaterzelt weiterer Bedarf für Probe- und Büroflächen sowie
   Werkstätten besteht und zwingend eine Übergangsfläche für das Orchester
   erforderlich ist. Diese Entwicklung ist für den Auftraggeber
   ursprünglich nicht vorhersehbar gewesen. Aufgrund der untergeordneten
   Bedeutung der zusätzlichen Leistungen im Vergleich zum Gesamtauftrag
   wird zudem der Gesamtcharakter des Auftrags durch die Auftragsänderung
   nicht tangiert.
   Im Übrigen können die im Probezentrum Mannheim-Neckarrau erforderlichen
   Um- und Anbauten durch eine weitergehende Beauftragung des für den
   ursprünglichen Auftrag beauftragten interdisziplinären Planungsteams im
   Vergleich zu der Beauftragung eines Dritten, bislang nicht mit dem
   Projekt befassten Planers, schneller, effektiver und damit auch
   wirtschaftlich deutlich günstiger sowie qualitativ/fachlich-technisch
   hochwertiger und mit einem geringeren Steuerungsaufwand für die Nutzer
   realisiert werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass dem
   beauftragten Planungsteam die theaterspezifischen Nutzeranforderungen,
   insbesondere im Hinblick auf die technischen und akustischen
   Anforderungen an den zwingend benötigten Orchesterprobesaal, aufgrund
   der bereits durchgeführten Grundlagenermittlung für das Spielhaus
   vollumfänglich bekannt ist.
   Weiterhin ist die für die beiden Ausnahmetatbestände erforderliche
   zusätzliche Voraussetzung nach Art. 72 Abs. 1 lit. b) Satz 1 sowie Art.
   72 Abs. 1 lit. c) iii) der Richtlinie 2014/24/EU jeweils i.V.m. § 132
   Abs. 2 Satz 2 GWB erfüllt, wonach der Preis wegen der zusätzlichen
   Leistungen um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen
   Auftrages erhöht werden darf. Denn mit den zusätzlichen
   Planungsleistungen zum Umbau des Probezentrums Mannheim-Neckarau wird
   der ursprüngliche Netto-Gesamtauftragswert um deutlich weniger als 50
   Prozent erhöht.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2016/S 052-087400
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   16/11/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Schmucker und Partner Planungsgesellschaft mbH
   Rheinvorlandstraße 7
   Mannheim
   68159
   Deutschland
   NUTS-Code: DE126
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 780 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige
   ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des Art. 2d Abs. 4 RL
   89/665/EWG in der Fassung der RL 2007/66/EG i.V.m. § 135 Abs. 3 GWB.
   Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt
   II.2.4) der Bekanntmachung dargestellten zusätzlichen Architekten- und
   Ingenieurleistungen aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten
   Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden können. Es ist daher
   beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens
   10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Information, dem Unternehmen Schmucker und Partner Planungsgesellschaft
   mbH, Rheinvorlandstraße 7, 68159 Mannheim, zu erteilen. Die
   (Pflicht-)Angaben unter Abschnitt V. dieser Bekanntmachung sind rein
   fiktiver Natur, da es sich um eine freiwillige
   ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt. Im Übrigen wird klarstellend
   darauf hingewiesen, dass es sich bei den unter Abschnitten II.1.7) und
   V.2.4) dieser Bekanntmachung angegebenen Werten lediglich um
   ca.-Angaben handelt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
   Durlacher Allee 100
   Karlsruhe
   76137
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/11/2018
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   1. mailto:marcus.augsburger@mannheim.de?subject=TED
   2. https://www.nationaltheater-mannheim.de/de/index.php
   3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:087400-2016:TEXT:DE:HTML
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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