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Ausschreibung: Urinbeutel - DE-Bundesweit
Urinbeutel
Ballonkatheter
Katheterzubehör
Dokument Nr...: 510313-2018 (ID: 2018112009184582953)
Veröffentlicht: 20.11.2018
*
  DE-Bundesweit: Urinbeutel
   2018/S 223/2018 510313
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Versorgung der Versicherten der KKH mit ableitenden Inkontinenzhilfen
   Bundesweit
   Deutschland
   E-Mail: [1]zentralereinkauf@kkh.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.kkh.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Versorgung der Versicherten der KKH mit ableitenden Inkontinenzhilfen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2014/S189-333542
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33141615
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bundesweit
   Los-Nr.: 1-15
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33141615
   33141210
   33141240
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Gegenstand der Ausschreibung war der Abschluss von Verträgen über die
   Zuverfügungstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die
   Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang
   stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und
   Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung/persönliche Beratung
   des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung;
   Nachlieferung und Retourenbearbeitung auf der Basis von generischen
   Preisen.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/12/2014
   Ende: 30/11/2018
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2014/S 189-333542
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 491113-256
   Los-Nr.: 1-15
   Bezeichnung des Auftrags:
   Bundesweit
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   24/09/2014
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Philmed Philippbaar & Dähnert GbR
   Jena
   Deutschland
   NUTS-Code: DE
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Mommsen Handels Gesellschaft mbH
   Berlin
   Deutschland
   NUTS-Code: DE
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Luttermann GmbH
   Essen
   Deutschland
   NUTS-Code: DE
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Eine neue Ausschreibung zu ableitende Inkontinenzhilfen wird zeitnah
   eingeleitet und in den bekannten Ausschreibungsorganen publiziert.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer beim Bundeskartellamt
   Bonn
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es wird darauf hingewiesen, dass § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als
   Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine
   Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht.
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
   Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   § 134 Informations- und Wartepflicht
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
   § 135 Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. Gegen § 134 verstoßen hat ...
   § 160 Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
   97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
   Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu
   entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer beim Bundeskartellamt
   Bonn
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/11/2018
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   33141615
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33141210
   33141240
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Vertragsverlängerung um weitere 6 Monate (vom 30.11.2018 bis zum
   31.5.2019).
   Gegenstand der Ausschreibung war der Abschluss von Verträgen über die
   Zuverfügungstellung von ableitenden Inkontinenzhilfen für die
   Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang
   stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und
   Auftragsannahme; Bedarfsfeststellung; Einweisung/persönliche Beratung
   des Versicherten bzw. der betreuenden Personen; Lieferung;
   Nachlieferung und Retourenbearbeitung auf der Basis von generischen
   Preisen.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/12/2018
   Ende: 31/05/2019
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Philmed Philippbaar & Dähnert GbR
   Jena
   Deutschland
   NUTS-Code: DE
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Mommsen Handels Gesellschaft mbH
   Berlin
   Deutschland
   NUTS-Code: DE
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Luttermann GmbH
   Essen
   Deutschland
   NUTS-Code: DE
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Vertragsverlängerung um weitere 6 Monate (vom 30.11.2018 bis zum
   31.5.2019)
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Die Komplexität des Beschaffungsgegenstandes hat eine umfangreichere
   Recherche und Vorbereitung der Vergabeunterlagen erforderlich gemacht,
   als ursprünglich vorgesehen. Zur Sicherstellung der Versorgung wird der
   bestehende Vertrag interimsmäßig verlängert. Die Bekanntmachung des
   Vergabeverfahrens ist für den Monat 11/2018 vorgesehen.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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