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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Karlsruhe
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 510351-2018 (ID: 2018112009183882942)
Veröffentlicht: 20.11.2018
*
DE-Karlsruhe: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2018/S 223/2018 510351
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Karlsruhe Hauptamt
Karl-Friedrich-Str. 14-18
Karlsruhe
76133
Deutschland
Kontaktstelle(n): Klaudia Wild
Telefon: +49 721 / 133-0
E-Mail: [1]zentrale.vergabestelle@ha.karlsruhe.de
NUTS-Code: DE122
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.karlsruhe.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E24925897
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.subreport.de/E24925897
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [5]https://www.subreport.de/E24925897
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verwertung von Wertstoffen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten im
folgenden Auftragnehmer (AN) benannt im Sinne des § 22 KrWG
(Kreislaufwirtschaftsgesetz) mit der Erbringung der nachfolgend
beschriebenen Leistungen.
Diese Leistungen sind insbesondere nach Maßgabe der durch die Stadt
Karlsruhe erlassenen Abfallwirtschaftssatzung zur Übernahme und
Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt
Karlsruhe zu erbringen.
Sämtliche Leistungen müssen unter Beachtung der gesetzlichen
Vorschriften und Regelungen erfolgen. Es wird besonders auf die
Einhaltung der für den AN gültigen berufsgenossenschaftlichen
Regelungen hingewiesen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122
Hauptort der Ausführung:
Karlsruhe
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die stoffliche Verwertung der
PPK-Sammelware aus dem kommunalen Erfassungssystem des AG. Dies umfasst
die Anlieferung aus der städtischen Papiertonne und aus den
Wertstoffhöfen.
PPK-Sammelware aus der Behältergestützten Erfassung ca. 8.900
Mg/p.a.,
PPK-Sammelware aus den Wertstoffstationen ca. 1 500 Mg/p.a..
Insbesondere folgende Leistungen sind vom AN durchzuführen:
Übernahme der PPK-Sammelware an der Ablade- bzw. Übernahmestelle,
Durchführung sämtlicher ggf. erforderlicher Transportvorgänge bis zu
den vom AN bestimmten Erstbehandlungs-, Sortier-, Endverwertungs- und
ggf. Beseitigungsanlagen,
ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen
PPK-Fraktion sowie ggf. notwendige Vorbereitungsmaßnahmen zur
Verwertung,
ordnungsgemäße Beseitigung/Verwertung von etwaigen
Störstoffen/Sortierresten aus der vertragsgegenständlichen
PPK-Sammelware,
Erstellung und Übergabe eines monatlichen lückenlosen
Mengenstromnachweises mit allen Wiegescheinen, einschließlich der
Wiegenoten über den Eingang beim Endverwerter.
Die Anlieferung der PPK-Sammelware erfolgt durch den AG an eine vom AN
bereitzustellende Ablade- und Übernahmestelle, die innerhalb des
Stadtkreises Karlsruhe liegen muss.
Die für diesen Zweck genehmigte Übernahmestelle muss rechtzeitig vor
Vertragsbeginn betriebsbereit sein. Die Übernahmestelle kann auch die
Verwertungsanlage selbst sein.
Für die Übernahme der PPK-Sammelware hat der AN die Übernahmestelle an
Werktagen montags bis freitags von 6.00 bis 18.00 Uhr offen zu halten.
Bei feiertagsbedingten Verschiebungen der Sammlung oder Verschiebungen
aus sonstigen Gründen ist die Übernahmestelle nach rechtzeitiger
Absprache auch samstags in der Zeit von 10.00 bis 15.00 Uhr offen zu
halten.
Die anliefernden Sammelfahrzeuge des AG (in der Regel Fahrzeuge mit 26
t Gesamtgewicht davon ca. 10 t Nutzlast bei 21 m^3) sind auf einer
geeichten Waage an der Übernahmestelle zu verwiegen (Voll- und
Leerverwiegung). Die jeweiligen Wiegescheine sind im Original dem
anliefernden Fahrzeug zu überlassen.
Der AN hat durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass die
anliefernden Sammelfahrzeuge des AG im Jahresdurchschnitt innerhalb von
30 Minuten vollständig abgefertigt werden.
Mit Abladen der PPK-Sammelware an der Übernahmestelle geht die Gefahr
auf den AN über. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Vergütung
der Annahmemenge auf den AN über.
Nach Übernahme der PPK-Sammelware an der Ablade- bzw. Übernahmestelle
hat der AN die vertragsgegenständliche PPK-Fraktion zu der/den von ihm
bestimmten Anlage/n (Sortierungs- und/oder Endverwertungsanlage/n) zu
transportieren, sofern die Ablade- bzw. Übernahme-stelle nicht
gleichzeitig der Ort der Sortierung und/oder Verwertung ist, und sie
der ordnungsgemäßen stofflichen Verwertung zuzuführen.
Die vom AN in seinem Angebot benannte/n Anlage/n sind verbindlich.
Ggf. bei der Aufbereitung und/oder Endverwertung anfallende Störstoffe
oder Sortierreste sind vom AN ordnungsgemäß zu entsorgen. Der AN erhält
keine gesonderte Vergütung für die Verwertung/Entsorgung ggf.
anfallender Störstoffe oder Sortierreste.
Die zu übernehmende und zu vermarktende Qualität der PPK-Sammelware
wird beschrieben als lose Sammelware, unberaubt wie gesammelt. Der
AG schuldet nur die Übergabe der PPK-Sammelware so wie sie anfällt an
der Übernahmestelle.
Der AG übernimmt keine Garantien für die Qualität der PPK-Sammelware.
Verschlechtert sich die Qualität während des Leistungszeitraumes, ohne
dass Systemveränderungen durch den AG hierfür ursächlich sind, hat der
AN keinen Anspruch auf Vertragsanpassung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Wertungssumme gesamt (netto) laut Preisblatt /
Gewichtung: 80
Kostenkriterium - Name: Umweltkosten / Gewichtung: 20
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Zweimal um jeweils ein weiteres Jahr,
Maximale Gesamtlaufzeit 36 Monaten
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular Eigenerklärung), dass,
nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder
Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder
Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde,
der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
erfüllt hat,
nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß §124 GWB
vorliegen,
eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine
Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden
Erklärungen in Bezug auf die Eignung Abgegeben hat,
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom
Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und
Mindestentlohnung, nach den Vorgaben des Tariftreue- und
Mindestlohngesetzes für Baden-Württemberg (LTMG).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung (siehe Formular Eigenerklärung), dass,
über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der
besonderen Leistungsart, die
Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben
verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens) eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt:
mind. 1 000 000 EUR für Sachschäden je Schadensfall,
mind. 2 500 000 EUR für Personenschäden je Schadensfall.
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine
Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende
Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich abgeschlossen und dem
Auftraggeber ein Nachweis vorgelegt wird, abzugeben.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung (siehe Formular Eigenerklärung), über,
Referenzprojekte (Mindestens 3):
Liste geeigneter Projekte innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre, die
bezüglich der besonderen Leistungsart,
Die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung
vergleichbar sind, unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung,
Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner,
Telefonnummer,
Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit,
die Bestätigung, dass die Sortieranlage die Anforderungen nach § 6
Absatz 1 und 3 GewAbfV erfüllt,
Nachweis/ Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56/57 KrWG
mit der Zulassung für die angebotenen
Abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten, sowie eine Kopie der
immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG oder
gleichwertiger Nachweis
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Innerhalb von 14 Werktagen nach Zuschlagserteilung ist eine
Bankbürgschaft (Formular 421_Erfüllungsbürgschaft) in Höhe von 5 % des
Auftragswertes (brutto) vorzulegen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/12/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/04/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/12/2018
Ortszeit: 11:05
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische
Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport
([6]www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt
über [7]www.subreport.de/E24925897. Hierzu ist eine kostenfreie
einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der
Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie
über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw.
Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind
ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der
Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu
richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil
der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische
Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig! Die
Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELViS
möglich.
Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform
subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der
Telefonnummer +49 221/9857856 zur Verfügung.
Die Urkalkulation ist separat in einem verschlossenem Umschlag
einzureichen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 7219268730
E-Mail: [8]vergabekammer@rpk-bwl.de
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: [9]https://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig,
soweit,
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2018
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1. mailto:zentrale.vergabestelle@ha.karlsruhe.de?subject=TED
2. http://www.karlsruhe.de/
3. https://www.subreport.de/E24925897
4. https://www.subreport.de/E24925897
5. https://www.subreport.de/E24925897
6. http://www.subreport.de/
7. http://www.subreport.de/E24925897
8. mailto:vergabekammer@rpk-bwl.de?subject=TED
9. https://rp.baden-wuerttemberg.de/
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The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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