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Ausschreibung: Entwässerungsleitungen - DE-Frankfurt am Main
Entwässerungsleitungen
Körnungen, Splitt, Steinmehl, Kiesel, Kies, Schotter und Kleinschlag, Steingemische, Kiessandgemische und andere Aggregate
Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen
Dokument Nr...: 508849-2018 (ID: 2018111709291981275)
Veröffentlicht: 17.11.2018
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  DE-Frankfurt am Main: Entwässerungsleitungen
   2018/S 222/2018 508849
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   DB Netz AG (Bukr 16)
   Theodor-Heuss-Allee 7
   Frankfurt am Main
   60486
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Hust, Uwe
   Telefon: +49 3915492791
   E-Mail: [1]uwe.u.hust@deutschebahn.com
   NUTS-Code: DE712
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Entwässerungshauptsammler Abschnitt 1 und 2 Pbf Roßlau, Strecke 6411
   Referenznummer der Bekanntmachung: 18GEI32937
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   44163110
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Entwässerungshauptsammler Abschnitt 1 und 2 Pbf Roßlau, Strecke 6411
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   44163110
   14212000
   45232450
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEE01
   Hauptort der Ausführung:
   Roßlau
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Verlegung Hauptentwässerungsleitung DN 800 ca. 510 m mit
   Flüssigbodentechnologie, Einbau von 11 Schächten, Bau von 2 Querungen,
   Anbindung an das vorhandene Rohrleitungssystem inkl. 4 Zulaufleitungen
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 31/08/2018
   Ende: 31/12/2018
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2018/S 151-347805
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 18GEI32937
   Bezeichnung des Auftrags:
   Entwässerungshauptsammler Abschnitt 1 und 2 Pbf Roßlau, Strecke 6411
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   24/07/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die
   Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der
   Deutschen Bahn AG zulässig.
   Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber
   mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge
   werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb
   vergeben.
   Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den
   unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
   weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
   Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten
   Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im
   Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des
   Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche
   Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes
   einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
   Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
    GEPRO Ingenieurgesellschaft mbH,
    Logistic Engineering GmbH.
   Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen,
   die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
   erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem
   Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
   Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
   Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
   Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
   Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
   Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten
   Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
   Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
   Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten
   Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei
   einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag
   vorzulegen.
   Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
   rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
   interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
   Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
   Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
   rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6
   Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
   Teilnahmeanträge zu beantworten.
   Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
   Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der
   Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der
   Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemomblerstr. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
   Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
   2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
   Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
   Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/11/2018
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   44163110
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   44163110
   14212000
   45232450
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEE01
   Hauptort der Ausführung:
   Roßlau
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Verlegung Hauptentwässerungsleitung DN 800 ca. 510 m mit
   Flüssigbodentechnologie, Einbau von 11 Schächten, Bau von 2 Querungen,
   Anbindung an das vorhandene Rohrleitungssystem inkl. 4 Zulaufleitungen
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 25/10/2018
   Ende: 31/12/2018
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:
   Rückbau SL Mast 41 im Baufeld der Sammelleitung inkl. Errichtung
   Baustraße
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Rückbau SL Mast 41 im Baufeld der Sammelleitung inkl. Errichtung
   Baustraße
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Die Baufeldfreimachung in diesem Abschnitt ist ohne den Rückbau des
   SL-Mastes 41 nicht gegeben. Der für den Kraneinsatz erforderliche Bau
   einer Baustraße bis zu diesem Hindernis und die Abschaltung der
   Oberleitungsanlage ist hierfür zwingend erforderlich. Die Leistung
   wurde in der Ausschreibung vergessen. Auf Grund der örtlich beengten
   Verhältnisse kann die Leistung nur vom gleichen Bau AN ausgeführt
   werden. Eine hierfür ausreichende Sperrpause steht in 2018 nur noch zum
   10.12.2018 zur Verfügung.
   VII.2.3)Preiserhöhung
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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