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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-München
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 508741-2018 (ID: 2018111709284781218)
Veröffentlicht: 17.11.2018
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  DE-München: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
   2018/S 222/2018 508741
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH
   Boschetsrieder Straße 69
   München
   81379
   Deutschland
   E-Mail: [1]ausschreibung@bahnland-bayern.de
   NUTS-Code: DE2
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://beg.bahnland-bayern.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vertragsänderung VDV Bayerisches Oberland
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 184-417194
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60210000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE2
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Gegenstand der hiesigen Bekanntmachung ist eine Änderung des
   bestehenden Verkehrsdurchführungsvertrags über die Erbringung von
   SPNV-Leistungen im Netz Bayerisches Oberland. Inhalt dieser
   Vertragsänderung ist, dass anstelle der derzeit durch den Auftragnehmer
   eingesetzten Fahrzeuge vom Typ Integral und vom Typ Talent ab dem
   Fahrplanwechsel im Dezember 2020 eine einheitliche Flotte von
   Neufahrzeugen vom Typ Lint 54 eingesetzt wird. Die Beschaffung und
   Vorhaltung dieser Fahrzeuge werden dem Auftragnehmer Bayerische
   Oberlandbahn GmbH obliegen. Im Übrigen werden Art und Umfang der vom
   Auftragnehmer geschuldeten Leistungen unverändert bleiben.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 15/12/2013
   Ende: 12/12/2026
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2012/S 187-307057
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 1
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   25/09/2012
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Bayerische Oberlandbahn GmbH
   Bahnhofplatz 9
   Holzkirchen
   83607
   Deutschland
   NUTS-Code: DE2
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Angaben unter V.2.4) sowie unter VII.1.6) und VII.2.3) enthalten
   nicht den tatsächlichen Auftragswert und den tatsächlichen Wert der
   Auftragsänderung. Die dortigen Angaben sind nur erfolgt, weil die
   Eingabemaske des Supplements zum EU-Amtsblatt dort die Angabe eines
   Wertes verlangt. Der tatsächliche Auftragswert und der Wert der
   Auftragsänderung werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und
   Geschäftsgeheimnissen nicht angegeben.
   Die nunmehr vollzogene Vertragsänderung war bereits Gegenstand einer
   freiwilligen ex-ante Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB vom
   25.9.2018 (ABl./S S184-417194).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
   München
   80534
   Deutschland
   Telefon: +49 8921762411
   E-Mail: [4]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach §
   135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt:
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als
   6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet
   hat, den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des UNternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   enthalten.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/11/2018
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   60210000
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE2
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Erbringung von SPNV-Leistungen im Netz Bayerisches Oberland. Ab dem
   Fahrplanwechsel im Dezember 2020 sind für die Erbringung dieser
   Verkehrsleistungen Neufahrzeuge des Typs Lint 54 einzusetzen.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 15/12/2013
   Ende: 12/12/2026
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Bayerische Oberlandbahn GmbH
   Bahnhofplatz 9
   Holzkirchen
   83607
   Deutschland
   NUTS-Code: DE2
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Anstellle der derzeit für die Erbringung der Verkehrsleistungen
   eingesetzten Fahrzeuge des Typs Integral und des Typs Talent ist ab dem
   Fahrplanwechsel im Dezember 2020 eine einheitliche Flotte von
   Neufahrzeugen des Typs Lint 54 einzusetzen.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
   Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
   und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
   Die Bayerische Eisenbahngesellschaft ist der Ansicht, dass die hier
   bekannt gemachte Auftragsänderung ohne die Durchführung eines erneuten
   Vergabeverfahrens zulässig ist, da es sich hierbei nicht um eine
   wesentliche Vertragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB handelt. Für
   den Fall, dass es sich entgegen der Ansicht der Bayerischen
   Eisenbahngesellschaft um eine wesentliche Auftragsänderung handeln
   sollte, ist diese nach Ansicht der Bayerischen Eisenbahngesellschaft
   gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB ohne die Durchführung eines erneuten
   Vergabeverfahrens zulässig, weil die Änderung (Einsatz anderer
   Fahrzeuge) aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist (zu hohe
   Ausfallquote der vorhandenen Fahrzeugflotte), die die Bayerische
   Eisenbahngesellschaft im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht
   vorhersehen konnte.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
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