(1) Searching for "2018111709284781218" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-München
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 508741-2018 (ID: 2018111709284781218)
Veröffentlicht: 17.11.2018
*
DE-München: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2018/S 222/2018 508741
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH
Boschetsrieder Straße 69
München
81379
Deutschland
E-Mail: [1]ausschreibung@bahnland-bayern.de
NUTS-Code: DE2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://beg.bahnland-bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vertragsänderung VDV Bayerisches Oberland
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 184-417194
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Gegenstand der hiesigen Bekanntmachung ist eine Änderung des
bestehenden Verkehrsdurchführungsvertrags über die Erbringung von
SPNV-Leistungen im Netz Bayerisches Oberland. Inhalt dieser
Vertragsänderung ist, dass anstelle der derzeit durch den Auftragnehmer
eingesetzten Fahrzeuge vom Typ Integral und vom Typ Talent ab dem
Fahrplanwechsel im Dezember 2020 eine einheitliche Flotte von
Neufahrzeugen vom Typ Lint 54 eingesetzt wird. Die Beschaffung und
Vorhaltung dieser Fahrzeuge werden dem Auftragnehmer Bayerische
Oberlandbahn GmbH obliegen. Im Übrigen werden Art und Umfang der vom
Auftragnehmer geschuldeten Leistungen unverändert bleiben.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/12/2013
Ende: 12/12/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2012/S 187-307057
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
25/09/2012
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Bayerische Oberlandbahn GmbH
Bahnhofplatz 9
Holzkirchen
83607
Deutschland
NUTS-Code: DE2
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Angaben unter V.2.4) sowie unter VII.1.6) und VII.2.3) enthalten
nicht den tatsächlichen Auftragswert und den tatsächlichen Wert der
Auftragsänderung. Die dortigen Angaben sind nur erfolgt, weil die
Eingabemaske des Supplements zum EU-Amtsblatt dort die Angabe eines
Wertes verlangt. Der tatsächliche Auftragswert und der Wert der
Auftragsänderung werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen nicht angegeben.
Die nunmehr vollzogene Vertragsänderung war bereits Gegenstand einer
freiwilligen ex-ante Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB vom
25.9.2018 (ABl./S S184-417194).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: [4]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach §
135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als
6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet
hat, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des UNternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
enthalten.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/11/2018
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
60210000
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Erbringung von SPNV-Leistungen im Netz Bayerisches Oberland. Ab dem
Fahrplanwechsel im Dezember 2020 sind für die Erbringung dieser
Verkehrsleistungen Neufahrzeuge des Typs Lint 54 einzusetzen.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/12/2013
Ende: 12/12/2026
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Bayerische Oberlandbahn GmbH
Bahnhofplatz 9
Holzkirchen
83607
Deutschland
NUTS-Code: DE2
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Anstellle der derzeit für die Erbringung der Verkehrsleistungen
eingesetzten Fahrzeuge des Typs Integral und des Typs Talent ist ab dem
Fahrplanwechsel im Dezember 2020 eine einheitliche Flotte von
Neufahrzeugen des Typs Lint 54 einzusetzen.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft ist der Ansicht, dass die hier
bekannt gemachte Auftragsänderung ohne die Durchführung eines erneuten
Vergabeverfahrens zulässig ist, da es sich hierbei nicht um eine
wesentliche Vertragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB handelt. Für
den Fall, dass es sich entgegen der Ansicht der Bayerischen
Eisenbahngesellschaft um eine wesentliche Auftragsänderung handeln
sollte, ist diese nach Ansicht der Bayerischen Eisenbahngesellschaft
gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB ohne die Durchführung eines erneuten
Vergabeverfahrens zulässig, weil die Änderung (Einsatz anderer
Fahrzeuge) aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist (zu hohe
Ausfallquote der vorhandenen Fahrzeugflotte), die die Bayerische
Eisenbahngesellschaft im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht
vorhersehen konnte.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
[BUTTON] ×
Direktlinks
HTML ____________________
PDF ____________________
PDFS ____________________
XML ____________________
[BUTTON] Schließen
References
1. mailto:ausschreibung@bahnland-bayern.de?subject=TED
2. https://beg.bahnland-bayern.de/
3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:307057-2012:TEXT:DE:HTML
4. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|