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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Regensburg
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 508221-2018 (ID: 2018111709200680679)
Veröffentlicht: 17.11.2018
*
  DE-Regensburg: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2018/S 222/2018 508221
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Regensburg, Vergabeamt
   D.-Martin-Luther-Str. 3
   Regensburg
   93047
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabeamt
   Telefon: +49 941 / 507-5629
   E-Mail: [1]vergabestelle@regensburg.de
   Fax: +49 941 / 507-4629
   NUTS-Code: DE232
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.regensburg.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]www.vergabe.bayern.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]www.vergabe.bayern.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   18 E 097  Architektenleistungen und Bühnenplanung für die Sanierung
   des Velodroms einschließlich Erstellung einer Konzeptanalyse
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71200000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Velodrom, 1897-1898 von Simon Oberdorfer als Radsportstätte erbaut,
   wurde durch Bürgerengagement von 1990-1996 vor dem Abbruch bewahrt.
   Nach Abschluss eines Erbaurechtsvertrags wurde das denkmalgeschützte
   Velodrom von Oswald Zitzelsberger saniert, umgebaut und 1998
   wiedereröffnet. 2021 läuft der Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt
   Regensburg und Herrn Zitzelsberger aus, das Gebäude soll an die Stadt
   Regensburg übergehen.
   Die Spielstätte bildet mit den Gebäuden Kreuzgasse 8, 10 und 12 eine
   Funktionseinheit. Auch das Gebäude Kreuzgasse 10 wird 2021 an die Stadt
   Regensburg übergehen. Kreuzgasse 8 und 12 sind stadteigene Gebäude. Im
   Hinblick auf den Fristablauf des Erbbaurechtsvertrags stehen
   Grundsatzentscheidungen hinsichtlich der weiteren Nutzung an.
   Der Stadtrat hat einer Fortführung der Nutzung des Velodroms als
   Spielstätte des Theaters Regensburg grundsätzlich zugestimmt. Das
   Velodrom soll als Spielstätte insgesamt optimiert und saniert werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71300000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE232
   Hauptort der Ausführung:
   Arnulfsplatz 4b mit Kreuzgasse 8, 10 und 12 in Regensburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Umfang der Leistungen:
   1) Leistungsbild Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. i. m. Anlage 10
   HOAI 2013: Leistungsphase 1 und Besondere Leistungen zur Erstellung
   einer Konzeptanalayse;
   2) Leistungsbild Technische Ausrüstung  Bühnenplanung AG 7 gem. §§ 53
   ff. i. V. m. Anlage 15 HOAI 2013: Leistungsphase 1 und Besondere
   Leistungen zur Erstellung einer Konzeptanalyse.
   Die Leistungen ab Leistungsphase 2 sind optional (siehe Ziffer II.2.11)
   und sollen nach entsprechendem Grundsatzbeschluss stufenweise mit
   verbindlicher Festlegung der Leistungserweiterung vergeben werden.
   Eine Bewerbung zur Fachplanung Bühnentechnik ist im Teilnahmewettbewerb
   nicht erforderlich. Diese sind nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb
   von den 5 qualifizierten Bewerbern (Objektplanung Gebäude) nach
   Aufforderung zum Verhandlungsverfahren verbindlich zu benennen
   (Eignungsvoraussetzungen, Anforderungen und weitere Hinweise hierzu
   siehe Ziffer VI.3).
   Hinweis: Wir können die Bewerbung eines Fachplaners Bühnentechnik in
   Verbindung mit einer Eignungsleihe für den Architekten nicht
   ausschließen!
   Es wird angestrebt getrennte Verträge mit Architekt und Bühnenplaner zu
   schließen.
   Mindestanforderungen an den Bewerber:
   Bearbeitungsteam:
   Die Personen des Bearbeitungsteams und deren Qualifikationen sind zu
   benennen. Es sind verbindlich der Projektbevollmächtigte sowie der
   Projektleiter (federführende Sachbearbeiter) zu benennen. Der
   Projektleiter (federführende Sachbearbeiter) muss zur Führung des
   Titels Architekt berechtigt sein. Des Weitern muss dieser die vom
   Bewerber/der Bewerbergemeinschaft nachzuweisende Referenz 1 (siehe
   nachfolgend) als Projektleiter (federführender Sachbearbeiter) erbracht
   haben und über Erfahrung bei der Sanierung von denkmalgeschützten
   Gebäuden verfügen.
   Von den qualifizierten Bewerbern (Objektplanung Gebäude) ist nach
   Aufforderung zur Teilnahme an der 2. Stufe verbindlich ein
   Stellvertreter für die Projektleitung/federführende Sachbearbeitung zu
   benennen, welcher ebenfalls über die Qualifikation als Architekt
   verfügt. Dies wird vorab mit Einreichung des Teilnahmeantrags erklärt.
   Anforderungen an die Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft:
    Referenz 1: Realisiertes Hochbau-Projekt (Planung) für einen
   öffentlichen Auftraggeber aus dem Bereich Versammlungsstätten mit einer
   Größenordnung von min. 200 Besuchern, min. hohen Planungsanforderungen
   (min. HZ IV) und den erbrachten Leistungsphasen 2-5 HOAI,
    Referenz 2: Realisiertes Hochbau-Projekt (Ausschreibung und
   Bauleitung) für einen öffentlichen Auftraggeber mit min.
   durchschnittlichen Planungsanforderungen (min. HZ III) und den
   erbrachten Leistungsphasen 6 und 8 HOAI mit Erläuterung zur örtlichen
   Präsenz,
    Referenz 3: Sanierung einer denkmalgeschützten Versammlungsstätte mit
   einer Großbühne oder eines denkmalgeschützten Theaters mit einer
   Großbühne mit Erbringung der Leistungsphase 2-5 HOAI,
    Referenz 4: Konzeptanalyse - Nachweis einer Konzeptanalyse im Vorfeld
   der Objektplanung bei einer beliebigen Referenz.
   Für die Anerkennung von Referenzen ist die Übergabe an den Bauherrn/die
   Inbetriebnahme durch den Bauherrn entscheidend. Diese muss innerhalb
   der letzten 5 Jahren erfolgt sein, d. h. der Zeitpunkt der Durchführung
   der Planung ist nicht entscheidend (Stichtag für die Anerkennung der
   Referenzen ist der 14.11.2013). Es ist auch möglich, mit einer Referenz
   mehrere Anforderungen nachzuweisen.
   Weitere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Aufzeigen der Arbeitsweise des Bewerbers
   anhand je eines Referenzprojekts zu Architektur und Bühnenplanung /
   Gewichtung: 25 %
   Qualitätskriterium - Name: Darstellung des Projekts Velodrom aus Sicht
   des Bewerbers im Hinblick auf Architektur und Bühnenplanung /
   Gewichtung: 25 %
   Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 06/05/2019
   Ende: 30/08/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Aufträge des Architekten und des Bühnenplaners können jeweils
   stufenweise und um die erforderliche Laufzeit für die Übertragung der
   optionalen Leistungen verlängert werden. Die Gesamtfertigstellung des
   Projekts ist bis 2024 vorgesehen.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die eingereichten und nachgewiesenen Referenzen werden mit Punkten
   bewertet. Aus der Wertungsmatrix ergibt sich für jeden Bewerber eine
   Gesamtpunktzahl.
   Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl qualifizieren sich für die
   nächste Stufe des Verfahrens. Sofern mehr als die vorgesehenen
   Teilnehmer die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet bei
   gleichrangigen Bewerbern das Los.
   Die genaue Bewertung mit Wertungsmatrix kann den Vergabeunterlagen
   entnommen werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   1) Leistungsbild Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. i. m. Anlage 10
   HOAI 2013: stufenweise ab Leistungsphase 2 bis einschließlich 9 und
   Besondere Leistungen;
   2) Leistungsbild Technische Ausrüstung  Bühnenplanung AG 7 gem. §§ 53
   ff. i. V. m. Anlage 15 HOAI 2013: stufenweise ab Leistungsphase 2 bis
   einschließlich 9 und Besondere Leistungen.
   Die Leistungen werden stufenweise mit verbindlicher Festlegung der
   Leistungserweiterung vergeben.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder
   Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind, nachweisen
   oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (§ 44
   VgV).
   Für Bietergemeinschaften gilt § 43 VgV und die entsprechenden Hinweise
   in der Bewerbungsmappe.
   Die Eignungsleihe ist in § 47 VgV geregelt und gemäß dieser Vorgaben
   zugelassen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung über den
   Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung im
   Auftragsfall in der geforderten Höhe.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Berufshaftpflichtversicherung des Architekten muss mindestens
   folgende Deckungssummen enthalten:
   Leistungsbild Objektplanung Gebäude:
    für Personenschäden: 3 000 000 EUR,
    für Sachschäden: 2 000 000 EUR.
   Zum Bühnenplaner siehe Ziffer VI.3).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Siehe Ziffer II.2.4) für den Architekten und Ziffer VI.3) für den
   Bühnenplaner dieser Bekanntmachung.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Siehe Ziffer II.2.4) für den Architekten und Ziffer VI.3) für den
   Bühnenplaner dieser Bekanntmachung.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften am Tag der
   Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in für die
   Objektplanung Gebäude und Ingenieur/in für die Bühnenplanung berechtigt
   sind (§ 75 Abs. 2 VgV).
   Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
   geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Architekt/in bzw.
   Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen
   Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie
   2014/24/EU gewährleistet ist.
   Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf
   Planungsleistung der hier gegebenen Art ausgerichtet ist.
   Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der
   Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für
   Ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten
   Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
   Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
   gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art. 2 BauKaG
   erfüllt sind.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Verpflichtende Präsenz zu den (im Bedarf wöchentlichen) Besprechungen
   durch den jeweiligen Projektleiter in der Planungsphase, LPH 1-6.
   Verpflichtende ausreichende (bei Bedarf tägliche) örtliche Präsenz auf
   der Baustelle durch den jeweiligen Bauleiter in der Bauüberwachung, LPH
   8.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/12/2018
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 18/01/2019
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Teilnahmeantrag wird unter [5]www.vergabe.bayern.de zur Verfügung
   gestellt. Die Bewerbung muss elektronisch unter
   [6]www.vergabe.bayern.de eingereicht werden. Bewerbungen in Papierform
   per Post oder Bewerbungen per Telefax und E-Mail sind nicht zugelassen.
   Für die Bewerbung ist zwingend der Teilnahmeantrag der Stadt Regensburg
   zu verwenden und mit den geforderten Angaben und Erklärungen zu
   versehen.
   Wir empfehlen den Bewerbern, sich freiwillig auf der Startseite der
   Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte
   Bewerber direkt und unmittelbar über Änderungen oder Ergänzungen
   informieren können. Nicht registrierte Bewerber haben keinen Anspruch
   auf direkte und unmittelbare Benachrichtigung.
   Eine inhaltliche oder formale Änderung der Formulare kann einen
   Ausschluss aus dem Wettbewerb nach sich ziehen.
   Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend mit dem
   Teilnahmeantrag einzureichen.
   Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise behält sich der
   Auftraggeber gemäß § 56 Abs. 2 VgV für den Fall vor, dass sich nicht
   die Mindestanzahl an geeigneten Bewerbern für die zweite Stufe des
   Verfahrens qualifiziert hat.
   Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, sonstiges Bewerbungsmaterial), die
   nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt.
   Hinweise zum Verhandlungsverfahren und zum Bühnenplaner:
   Nach Aufforderung der qualifizierten Teilnehmer am
   Verhandlungsverfahren sind von diesen innerhalb von 15 Tagen
   verbindlich Bühnenplaner zu benennen.
   Die Bühnenplaner müssen über die berufliche Qualifikation als Ingenieur
   verfügen und eine Referenzliste einreichen und eine
   Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen nachweisen:
    für Personenschäden: 1 500 000 EUR,
    für Sachschäden: 1 000 000 EUR.
   Die Verpflichtungs- und Eigenerklärung zur Benennung des Bühnenplaners
   liegt den Vergabeunterlagen bei.
   Die Benennung des Bühnenplaners hat elektronisch über das
   Frage-Antwort-Tool der Vergabeplattform [7]www.vergabe.bayern.de zu
   erfolgen.
   Die Frist für den Eingang der Erstangebote (Angebotsfrist) wird auf 25
   Tage festgelegt, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der
   Aufforderung zur Angebotsabgabe, § 17 Abs. 7 VgV.
   Das Honorarangebot muss den Vorschriften der HOAI entsprechen. Das
   Angebot als Ganzes darf die Bestimmungen der HOAI nicht unterschreiten.
   Weitere Hinweise und die Wertungsmatrix zur Auftragsverhandlung sind
   den Vergabeunterlagen zu unternehmen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
   Promenade 27
   Ansbach
   91522
   Deutschland
   Telefon: +49 981/531277
   E-Mail: [8]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Fax: +49 981/531837
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der
   Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt
   hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1GWB),
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3
   GWB),
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in
   Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per
   Fax oder e-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
   5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
   160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Stadt Regensburg, Vergabeamt
   D.-Martin-Luther-Str. 3
   Regensburg
   93047
   Deutschland
   Telefon: +49 9415075629
   E-Mail: [9]vergabestelle@regensburg.de
   Fax: +49 9415074629
   Internet-Adresse: [10]http://www.regensburg.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/11/2018
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   1. mailto:vergabestelle@regensburg.de?subject=TED
   2. http://www.regensburg.de/
   3. http://www.vergabe.bayern.de/
   4. http://www.vergabe.bayern.de/
   5. http://www.vergabe.bayern.de/
   6. http://www.vergabe.bayern.de/
   7. http://www.vergabe.bayern.de/
   8. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
   9. mailto:vergabestelle@regensburg.de?subject=TED
  10. http://www.regensburg.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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