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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Ludwigsburg
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 120427-2018 (ID: 2018031709283743768)
Veröffentlicht: 17.03.2018
*
DE-Ludwigsburg: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2018/S 54/2018 120427
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
(de)
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Landratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstraße 40
Kontaktstelle(n): Fachbereich Verkehr; Geschäftsteil Nahverkehr
Zu Händen von: Herr Meier
71631 Ludwigsburg
Deutschland
Telefon: +49 71411442312
E-Mail: [1]vergabe.oepnv@landkreis-ludwigsburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
[2]http://www.landkreis-ludwigsburg.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Direktvergabe einer öffentlichen Dienstleistungskonzession im
Busverkehr im Landkreis Ludwigsburg gemäß Artikel 5 Abs. 2 V0
1370/2007. Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG.
Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der
Straße auf der Linie 560 im Linienbündel LB (08) Neckartal"
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis
Ludwigsburg im Land Baden-Württemberg
NUTS-Code DE115
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Der Landkreis Ludwigsburg als Aufgabenträger beabsichtigt, die Buslinie
560 als Gesamtleistung (Linie) mit Wirkung zum 1.1.2020 nach Artikel 5
Absatz (4) direkt zu vergeben. Vorgesehen ist eine Laufzeit von 7
Jahren.
Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner
Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs.2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie
nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere
Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1
Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter Abschnitt
VI.1) verwiesen.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Der Einsatz von
Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus
schriftlich mitgeteilt und von diesem genehmigt werden. Entsprechend
Art. 4 Abs. 7 der VO (EG) 1370/2007 ist ein bedeutender Teil der
öffentlichen Personenverkehrsdienste durch den Auftragnehmer zu
erbringen.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
Das Linienbündel LB (8) Neckartal umfasst die folgende Buslinie:
Linie 560 (Husarenhof-) Ingersheimer Feld Besigheim Bf. Schäuber.
Der Auftrag umfasst ca. 130 000 Fahrplan-km pro Jahr.
Die Linie 560 wird losgelöst von den restlichen Buslinien des
Linienbündels LB (8) Verkehrsraum Neckartal Los 2, welche bereits am
10.11.2015 mit Vorabbekanntmachung Nr. 395164-2015-DE veröffentlicht
wurden, vergeben. Die Laufzeit der Buslinie 560 ist an die Laufzeit des
Linienbündels LB (8) angepasst.
Die Drei-Monats-Frist für eigenwirtschaftliche Anträge auf der Linie
560 läuft ab Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung.
Erfolgt keine Erteilung eigenwirtschaftlicher Genehmigungen, beauftragt
der Landkreis auf der Grundlage des öffentlichen
Dienstleistungsauftrags des bereits vergebenen Linienbündel LB (8) auch
die Verkehre auf der Linie 560 im Rahmen einer Direktvergabe.
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 1.1.2020
Laufzeit in Monaten: 84 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit.
f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht
dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des
Öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3). Geschützt sind alle
Busverkehre, die zur Erfüllung des ÖDLA erforderlich sind. Das
ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor
Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur
unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst
veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43
PBefG.
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
III.1.4)Soziale Standards:
Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
betreffenden Diensten stehend gelten).: Einhaltung
Mindestentgeltvorgaben für Arbeitnehmer sowie transparente Angaben zu
ihren vertraglichen Rechten und Pflichten und Bedingungen gemäß
Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG BW)
sowie des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG)
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
III.2.2)Technische Anforderungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
eines kleinen Auftrags (Art. 5.4 von 1370/2007)
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Name und Anschrift des gewählten Betreibers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
a) Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge:
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz ist der Antrag auf
Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit
Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens
drei Monate nach der Vorabbekanntmachung stellen. Diese Anträge müssen
die unter c) genannten Anforderungen erfüllen. Andernfalls ist die
Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Diese Frist wird
durch vorliegende Bekanntmachung für die Verkehrsleistungen (Buslinien)
ausgelöst, die Gegenstand dieser Bekanntmachung sind.
b) Vergabe als Gesamtleistung:
Die Verkehrsleistung der Buslinie 560 soll als eine Gesamtleistung
vergeben werden, vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz.
c) Vorgaben:
Die von dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag erfasste
Verkehrsleistung hat die Vorgaben des am 24.4.2015 vom Kreistag des
Landkreises Ludwigsburg beschlossenen und am 21.7.2017 geänderten
Nahverkehrsplans zu beachten. Dieser ist unter folgendem Link
veröffentlicht:
[3]http://www.landkreis-ludwigsburg.de/uploads/media/NVP_LB_2015_Gesamt
werk_05.pdf
Für die jeweilige Linien gelten die Anforderungen des Kapitels 6.4.11
zum Linienbündel 08: Verkehrsraum Neckartal. Es sind vorrangig die
Kategorien Funktionen, Primärer Anschluss und Abstimmung mit
anderen Linien zu beachten. Der geforderte Leistungsumfang beinhaltet
mindestens die Ausreichende Verkehrsbedienung. Die Verkehrs- und
Taktzeiten der Linie sind in Abb. 6.1 dargestellt.
Darüber hinaus sind die nachstehend beschriebenen Anforderungen für
Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards zu beachten (§ 8a Abs. 2
Satz 3 PBefG).
(1) Anforderungen an das Fahrplanangebot:
Die beigefügten Musterfahrpläne (abzurufen unter:
[4]http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/verkehr/oef
fentlicher-personennahverkehr/wettbewerbliche-vergabeverfahren-von-busv
erkehren/), die die anzubietende Ausreichende Verkehrsbedienung
abbilden, sind mindestens einzuhalten, einschließlich der für die
Schülerbeförderung notwendigen Verstärkerfahrten, die entsprechend dem
Bedarf auch künftig in eigener Verantwortung durchzuführen sind. Zudem
sind die Fahrpläne durch das Verkehrsunternehmen regelmäßig auf die
Bedürfnisse des Schülerverkehrs (Änderung der Schulanfangs- und
Endzeiten; Änderung der Schülerströme; Bereitstellung ausreichender
Kapazität) anzupassen. Ziel ist, für den Fahrplan an Schultagen einen
bestmöglichen Kompromiss zwischen den Anforderungen des Schülerverkehrs
und den Anforderungen des Besorgungs- und Berufsverkehrs zu finden.
Das Land Baden-Württemberg führt derzeit ein Ausschreibungsverfahren
für die von Stuttgart ausgehenden Regionalzugverkehre durch
(Stuttgarter Netze). In diesem Zusammenhang werden sich ab Dezember
2018 die Fahrpläne der Regionalzüge auf der Achse Stuttgart-Heilbronn
und Stuttgart-Mühlacker ändern. Sofern auf den Linien gemäß dem
Nahverkehrsplan Anschlüsse zu beachten sind, sind diese zu
berücksichtigen und die Fahrpläne zum Dezember 2018 ggf. anzupassen.
(2) Anforderungen an das Beförderungsentgelt:
Anwendung des Gemeinschaftstarifs des Verkehrs- und Tarifverbunds
Stuttgart (VVS) als Höchsttarif nach den Bestimmungen der Allgemeinen
Vorschrift des Verbands Region Stuttgart Allgemeinen Vorschrift über
die Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in der
Verbundstufe II des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart in ihrer
jeweils gültigen Fassung.
(3) Anforderungen an die Qualitätsstandards/Mindestanforderungen:
Es sind die Anforderungen einzuhalten, die sich aus den Standards im
Busverkehr der Verbundlandkreise ergeben. Diese können unter folgendem
Link eingesehen und abgerufen werden:
[5]http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/verkehr/oef
fentlicher-personennahverkehr/wettbewerbliche-vergabeverfahren-von-busv
erkehren/
Für dort nicht beschriebene Anforderungen gelten ergänzend die Vorgaben
des Nahverkehrsplans des Landkreises Ludwigsburg in seiner aktuellsten
Fassung.
d) Antworten für mögliche Antragsteller eigenwirtschaftlicher Verkehre
Soweit der Aufgabenträger Fragen von an einer Antragstellung für
eigenwirtschaftliche Verkehre interessierten Unternehmen zu den oben
genannten Vorgaben beantwortet, stellt er diese unter dem Link zur
Verfügung, unter dem auch die Musterfahrpläne zu finden sind (oben c)
(1)). Maßgeblich sind die nach Ablauf der ersten zwei Monate der Frist
nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG veröffentlichten Antworten.
e) Hinweis für Berichtigungen
Der Aufgabenträger behält sich vor, eventuell erforderliche
Berichtigungen der Vorgaben nach oben c) während der ersten zwei Monate
der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG unter dem in c) (1) genannten
Link zu veröffentlichen. Abschließend verbindlich sind die nach Ablauf
der ersten zwei Monate der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG
veröffentlichten Vorgaben.
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe,
76247 Karlsruhe
Deutschland
E-Mail: [6]poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219264049
Internet-Adresse: [7]http://www.rp-karlsruhe.de
Fax: +49 7219263985
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es
gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines
Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird
hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die
folgenden Wortlaut hat:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt..
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
76247 Karlsruhe
Deutschland
E-Mail: [8]poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219264049
Internet-Adresse: [9]http://www.rp-karlsruhe.de
Fax: +49 7219263985
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13.3.2018
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2. http://www.landkreis-ludwigsburg.de/
3. http://www.landkreis-ludwigsburg.de/uploads/media/NVP_LB_2015_Gesamtwerk_05.pdf
4. http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/verkehr/oeffentlicher-personennahverkehr/wettbewerbliche-vergabeverfa
hren-von-busverkehren/
5. http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/verkehr/oeffentlicher-personennahverkehr/wettbewerbliche-vergabeverfa
hren-von-busverkehren/
6. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
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