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Ausschreibung: Aufladegeräte - DE-Kassel
Aufladegeräte
Dokument Nr...: 120289-2018 (ID: 2018031709255443571)
Veröffentlicht: 17.03.2018
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DE-Kassel: Aufladegeräte
2018/S 54/2018 120289
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
EAM GmbH & Co. KG
Monteverdistr. 2
Kassel
34131
Deutschland
E-Mail: [1]ausschreibungen@eam.de
Fax: +49 5619332512
NUTS-Code: DE731
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.eam.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://eam.synertrade.com/wui2/loginprocess.do
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://eam.synertrade.com/wui2/loginprocess.do
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Öffentlich zugängige Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31681500
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Im Umfang dieser Ausschreibung soll die Lieferung und betriebs-und
funktionsfähige Montage von 7 DC Ladesäulen erfolgen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Umfang dieser Ausschreibung soll die Lieferung und betriebs-und
funktionsfähige Montage der ausgeschriebenen 7 DC Ladesäulen mit den
drei folgenden Ladesystemen erfolgen:
DC Mode 4 Combo-2 (CCS),
DC Mode 4 JEVS G105 (Chademo),
AC Mode 3 Typ 2.
Die AC-Ladeleistung beläuft sich auf 43 kW (63 A), die DC-Ladeleistung
auf 50 kW (120 A) mit einer Eingangsspannung von bis zu 400 V. Zu
gewährleisten ist das gleichzeitige Laden von AC und DC mit einer
Kabellänge jeweils von mindestens 3,5 m.
Im Ausschreibungsgegenstand soll die Anlieferung, Inbetriebnahme,
Erstprüfung nach VDE 0100 und Dokumentation enthalten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 16/04/2018
Ende: 31/12/2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen
verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link
abrufbar.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen
verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link
abrufbar.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen
verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link
abrufbar.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen
verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link
abrufbar.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen
verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link
abrufbar.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen
verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link
abrufbar.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/03/2018
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/07/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/03/2018
Ortszeit: 14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Fragen zur Bekanntmachung sind ausschließlich bis zum 21.3.2018
10.00 über die elektronische Plattform zu richten. Telefonische
Auskünfte werden nicht erteilt.
2. Eine Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den
Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur Angebotsabgabe ist unzulässig
und kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Das
Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass der Bewerber / die
Bewerbergemeinschaft erstmals einen Nachunternehmer für bestimmte
ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt.
3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung / ein Wegfall
eines oder mehrerer Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist
unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
4. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung des Angebots erfolgt
nicht, soweit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
Entschädigungszahlungen werden ebenfalls nicht geleistet, sofern
gesetzlich zulässig.
5. Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe,
der auch der Auftraggeber EnergieNetz Mitte GmbH angehört,
verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z. B.
Beschaffungen. Die EnergieNetz Mitte GmbH wird somit Vertragspartner
des erfolgreichen Bieters, während die EAM GmbH & Co. KG das
Vergabeverfahren im Auftrag der EnergieNetz Mitte GmbH bis zur
Zuschlagserteilung führt.
6. Die EnergieNetz Mitte GmbH ist Sektorenauftraggeber im Sinne des §
100 Absatz 1 Ziffer 2 b) GWB. Die Ausschreibung wird daher gemäß §§ 97
ff. GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VergabeKammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Wilheminenstr. 1-3
Darmstadt
64278
Deutschland
Telefon: +49 6151126603
E-Mail: [5]vergabekammer@rpda.hessen.de
Fax: +49 6151125816
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
a. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
b. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
c. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
§ 160 GWB.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2018
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2. http://www.eam.de/
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4. https://eam.synertrade.com/wui2/loginprocess.do
5. mailto:vergabekammer@rpda.hessen.de?subject=TED
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