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Ausschreibung: Glasfaserkabel für die Informationsübertragung - DE-Lübeck
Glasfaserkabel für die Informationsübertragung
Dokument Nr...: 118797-2018 (ID: 2018031709035242144)
Veröffentlicht: 17.03.2018
*
DE-Lübeck: Glasfaserkabel für die Informationsübertragung
2018/S 54/2018 118797
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Land Schleswig-Holstein endvertreten durch Gebäudemanagement
Schleswig-Holstein AöR
Schillstraße 1-3
Lübeck
23566
Deutschland
Kontaktstelle(n): GMSH AöR, VOB-Submissionsstelle
E-Mail: [1]bieteranfragen-vob@gmsh.de
Fax: +49 45130086-166
NUTS-Code: DEF03
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.gmsh.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]www.e-vergabe-sh.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]www.e-vergabe-sh.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
BOS Funk, WLAN Telmotion (18E00395 21540047 CAU / Neubau Juridicum
SSHS)
Referenznummer der Bekanntmachung: 18E00395 - 21540047
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32562100
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die GMSH plant für den Neubau Juridicum eine Anbindung an das
Digitalfunknetz der Behörde und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(TETRA-BOS). Für den geplanten Neubau Juridicum sind baurechtlich
Anforderungen zu erfüllen und die BOS-Objektversorgung ist
sicherzustellen. Hierzu ist ein BOS-Master-Station zu errichten. Der
Neubau wird mittels BOS-Rmote United mit Anschluss an die Master
Station installiert.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 188 392.52 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02
Hauptort der Ausführung:
Kiel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
1 St. Digitale BOS-Objektfunkanlage, ca. 590 m HF.Leckkabel7/8", ca. 30
m Brandschutzkanal 120/E90, 2 Technikschränke mit
Anbinderepeater/optische Master-Unit, 2 Anbindeantennen, 56 HF_Stecker
für Leckka./Koaxka., 70 m HF-Koaxkabelka.1/2", ca. 42 St.
Brandschottungen, ca. 12 St. Multiband Power-Tapper 150-2, 1 St.
Anbindung an die GLT, 2 St. Erw. OMU am Standort Master, 1 St.
Unterbrechungsfreie Stromversorgung 48V, 2 St. 19" LWL.Patchfeld
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 188 392.52 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/10/2018
Ende: 21/10/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Im Angebot ist die jeweilige
Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis
geführt wird, anzugeben. Bei Einsatz von anderen Unternehmen
(Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder
die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot.
entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung,
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen
(Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die
anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese anderen Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis
geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes
Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt Eigenerklärungen zur
Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen
zu bestätigen.
Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich als
Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter:
[5]https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB-124Ei
generklaerungZurEignung.pdf
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben präqualifizierte und
nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Bei Einsatz
von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist der Nachweis
der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch
für diese anderen Unternehmen zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt
entsprechend für alle weiteren Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher.
(Bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15 000 EUR, § 7 Abs. 1 und
Abs. 2 TTG).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Im Angebot ist die jeweilige
Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis
geführt wird, anzugeben. Bei Einsatz von anderen Unternehmen
(Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder
die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot.
entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung,
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen
(Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die
anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese anderen Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis
geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes
Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt Eigenerklärungen zur
Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen
zu bestätigen.
Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich als
Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter:
[6]https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB-124Ei
generklaerungZurEignung.pdf
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Im Angebot ist die jeweilige
Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis
geführt wird, anzugeben. Bei Einsatz von anderen Unternehmen
(Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder
die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot.
entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung,
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen
(Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die
anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese anderen Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis
geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes
Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt Eigenerklärungen zur
Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen
zu bestätigen.
Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich als
Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter:
[7]https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB-124Ei
generklaerungZurEignung.pdf
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe Vergabeunterlagen
Sonstige besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften,
soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gemäß
§ 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen
Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben (§ 8
Abs. 1 TTG).
Die Verpflichtungserklärung ist unter [8]www.e-vergabe-sh.de unter der
jeweiligen Ausschreibung erhältlich.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/04/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/06/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/04/2018
Ortszeit: 10:00
Ort:
Anschrift Siehe Nr. I.1)
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Elektronische Abgabe nicht per E-Mail zulässig.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie
III.2.1 und III.2.2 genannten Bedingungen:
Gem. § 50 Abs. 3 VgV und § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder
Bieter u. a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die
Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies
kann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits
in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich
Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf dies
Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer
desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise
eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann
auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise
von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt
wurden.
Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber
oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein
müssen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß §
160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs.
2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit
eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber
die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR VOB-Submissionsstelle
Schillstraße 1-3
Lübeck
23566
Deutschland
E-Mail: [9]bieteranfragen-vob@gmsh.de
Fax: +49 45130086-166
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2018
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References
1. mailto:bieteranfragen-vob@gmsh.de?subject=TED
2. http://www.gmsh.de/
3. http://www.e-vergabe-sh.de/
4. http://www.e-vergabe-sh.de/
5. https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB-124EigenerklaerungZurEignung.pdf
6. https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB-124EigenerklaerungZurEignung.pdf
7. https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB-124EigenerklaerungZurEignung.pdf
8. http://www.e-vergabe-sh.de/
9. mailto:bieteranfragen-vob@gmsh.de?subject=TED
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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